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Was ist "gutes" Trockenfutter?

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    Für den Fall, dass es oben nicht ankam:
    Es gibt in den EU keinen gesetzlichen Unterschied zwischen Fleisch und Nebenerzeugnissen. Nur die Gesamtkategorie "Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse" ist klar definiert, nicht "Fleisch" alleine. Das heißt, wenn Fleisch (oder Trockenfleisch oder Fleischmehl) draufsteht, kann das alles und nichts bedeuten, z.B. (nur) Haut und Bindegewebe.


    Liebe Grüße
    Kay
    Liebe Grüße
    Kay

    Kommentar


      Das ist so nicht ganz richtig (z.B. für die zitierte Haut und Bindegewebe u.a.)

      "Für den Begriff Fleisch gibt es eine klare Definition in der VERORDNUNG (EG) Nr. 853/20 4 (“mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs”):
      alle genießbaren Teile der in den Nummern 1.2 bis 1.8 genannten Tiere, einschließlich Blut;
      1.2. „Huftiere” Haustiere der Gattungen Rind (einschließlich Bubalus und Bison), Schwein, Schaf und Ziege sowie als Haustiere gehaltene Einhufer;
      1.3. „Geflügel” Farmgeflügel, einschließlich Tiere, die zwar nicht als Haustiere gelten, jedoch wie Haustiere aufgezogen werden, mit Ausnahme von Laufvögeln;
      1.4. „Hasentiere” Kaninchen, Hasen und Nagetiere;
      1.5. „frei lebendes Wild” frei lebende Huf- und Hasentiere sowie andere Landsäugetiere, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden und nach dem geltenden Recht des betreffenden Mitgliedstaats als Wild gelten, einschließlich Säugetiere, die in einem geschlossenen Gehege unter ähnlichen Bedingungen leben wie frei lebendes Wild, und frei lebende Vogelarten, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden.
      1.6. „Farmwild” Zuchtlaufvögel und andere als die in Nummer 1.2 genannten Landsäugetiere aus Zuchtbetrieben;
      1.7. „Kleinwild” frei lebendes Federwild und frei lebende Hasentiere;
      1.8. „Großwild” frei lebende Landsäugetiere, die nicht unter die Begriffsbestimmung für Kleinwild fallen;"



      Wenn ein Tierfuttermittelhersteller also FLEISCH als Inhalt angibt, dann ist er an diese Definition gebunden.
      Man kann als Hersteller bei den Inhaltsangaben auch zusätzlich offen deklarieren.
      Z.B. Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse 60% -davon 100% Geflügelfleischmehl-
      Damit ist ganz klar, dass in dem Futter 60% Trockenmassenanteil in Form von Geflügelfleischmehl vorhanden sind , der Rest von 40% wird mit der restlichen Deklaration festgelegt.


      Letztendlich liegt es nur am Futtermittelhersteller wie offen und ehrlich dieser die Futtermittelbestandteile auflisten will.
      Die Möglichkeiten hierzu hat er.
      Und der Kunde sollte dies kritisch nutzen.

      LG
      Alois

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        Hier mal die Zusammensetzung eines Trockenfutters
        -bei dem ich die Deklaration der Inhaltsstoffe akzeptabel finde-

        Muskelfleisch vom Rind (27% i. d. Feuchtmasse), Herzfleisch vom Rind (25% i. d. Fm.), Gurgel vom Rind (10% i. d. Fm.), Leber vom Rind (3% i. d. Fm.), -insg. 65% i. d. Fm.-,

        luftgetrocknete Gemüsemischung (Karotten, Zucchini, Kürbis, Pastinake, Süßkartoffel, Topinambur, Sellerieknolle, Petersilienwurzel, Orangenscheiben, Apfel, Kräuter. d. Provence, Kamille, Hagebuttenschalen, Bockshornklee) -insg. 24% Gemüse i. d. Fm.-,

        Hirse (8%),
        Bio-Eierschale,
        Seealge


        LG
        Alois

        Kommentar


          Hi Alois,

          du hast aus einer Verordnung zitiert, die nicht auf Futtermittel sondern ausdrücklich auf Lebensmittel anzuwenden ist. Da hat "Fleisch" eine klar definierte Bedeutung.

          In der entsprechenden Verordnung für Heimtierfutter sieht es anders aus, da werden "Fleisch" und "Nebenprodukte" munter durcheinander gemischt. Es geht nicht darum, Muskelfleischqualität zu sichern, das wäre in der Gesetzgebung einige Levels zu hochgegriffen. Die Verordnung konzentriert sich darauf, Verseuchtes und Kannibalismus auszuschließen, was zum Zeitpunkt des ursprünglichen Beschließens wohl ein großer Fortschritt darstellte. Bei Heimtierfutter bedeutet "Fleisch" also eher "für sicher befundene Tierprodukte".

          Schau mal hier zum Beispiel:

          Aus der
          "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (EG) Nr. 1774/2002":

          KAPITEL XIV
          Spezielle Vorschriften für ‚geschmacksverstärkende Fleischextrakte
          zur Herstellung von Heimtierfutter
          Folgende Vorschriften gelten zusätzlich zu den Vorschriften für die Zulassung gemäß Kapitel I.
          A. Rohmaterial
          1. Zur Herstellung flüssiger/dehydrierter verarbeiteter Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die zur Steigerung des Nährwerts und der Schmackhaftigkeit von Heimtierfutter bestimmt sind, dürfen nur tierische Nebenprodukte gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a) bis j) verwendet werden.
          Das heißt konkret, ein "Fleischextrakt" darf eine beliebige Auswahl von all dem hier enthalten:

          a) Schlachtkörperteile, die nach dem Gemeinschaftsrecht genusstauglich sind, die jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind;
          b) Schlachtkörperteile, die als genussuntauglich abgelehnt werden, die jedoch keine Anzeichen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigen und die von Schlachtkörpern stammen, die nach dem Gemeinschaftsrecht genusstauglich sind;
          c) Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung, aufgrund deren sie nach dem Gemeinschaftsrecht für die Schlachtung zum menschlichen Verzehr geeignet sind, in einem Schlachthof geschlachtet werden;
          d) Blut von anderen Tieren als Wiederkäuern, die nach einer Schlachttieruntersuchung, aufgrund deren sie nach dem Gemeinschaftsrecht für die Schlachtung zum menschlichen Verzehr geeignet sind, in einem Schlachthof geschlachtet werden;
          e) tierische Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, einschließlich entfetteter Knochen und Grieben;
          f) ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthaltende ehemalige Lebensmittel, außer Küchen- und Speiseabfällen, die aus kommerziellen Gründen oder aufgrund von Herstellungsproblemen oder Verpackungsmängeln oder sonstigen Mängeln, die weder für den Menschen noch für Tiere ein Gesundheitsrisiko darstellen, nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind;
          g) Rohmilch von Tieren, die keine klinischen Anzeichen einer über dieses Erzeugnis auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigen;
          h) Fische oder andere Meerestiere, ausgenommen Meeressäugetiere, die auf offener See für die Fischmehlherstellung gefangen wurden;
          i) bei der Verarbeitung von Fisch anfallende frische Nebenprodukte aus Betrieben, die Fischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr herstellen;
          j) Schalen, Brütereinebenprodukte und Knickeiernebenprodukte von Tieren, die keine klinischen Anzeichen einer über diese Erzeugnisse auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigten;
          Zur Deklaration des Trofus: finde ich auch gut. Wäre nicht schlecht, wenn das um sich greifen würde, aber irgendwie kann ich es mir schlecht vorstellen, dass die Normalpreismarken wirklich auf ihren Packungen sowas wie "Fleischmehl aus Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn kontrollierter Schlachttiere"
          drucken würden

          Liebe Grüße
          Kay
          Liebe Grüße
          Kay

          Kommentar


            und wenn es so angegeben ist:
            (*) wir garantieren: die Angaben nach Trocknung
            wir garantieren: keine tierische Nebenprodukte / keine pflanzlichen Nebenprodukte
            ist es dann auch Augenauswischerei?

            Kommentar


              Zitat von kayliz Beitrag anzeigen
              Hi Alois,
              ... du hast aus einer Verordnung zitiert, die nicht auf Futtermittel sondern ausdrücklich auf Lebensmittel anzuwenden ist. Da hat "Fleisch" eine klar definierte Bedeutung...
              Viele Futterhersteller bezeichnen ihre Produktzusammensetzungen als "zum menschlichen Verzehr" geeignet.
              Dann gilt dies wohl.

              Zitat von kayliz Beitrag anzeigen
              In der entsprechenden Verordnung für Heimtierfutter sieht es anders aus, da werden "Fleisch" und "Nebenprodukte" munter durcheinander gemischt.

              Schau mal hier zum Beispiel:
              Aus der
              "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (EG) Nr. 1774/2002":
              Da handelt es sich um tierische Nebenprodukte und
              daraus ist die Definition von tierischen Nebenprodukten doch genau zu entnehmen. Im Umkehrschluss heißt dies dann aber auch:
              Was nicht tierische Nebenerzeugnisse sind, dass ist Fleisch.

              Hier nochmals die Definition der Gruppendeklaration:
              "Fleisch und tierische Nebenerzugnisse
              Alle Fleischteile geschlachteter warmblütiger Landtiere, frisch oder durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht, sowie alle Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern."


              Also nochmals:
              Was nicht tierische Nebenerzeugnisse sind, muss Fleisch sein.

              Ich schrieb oben ja schon, dass eine klare Auflistung der Zusammensetzung der Futterbestandteile durch den Hersteller möglich ist. Dieser ist nicht an die alleinige gesetzlich vorgeschriebene Gruppendeklaration gebunden.

              Aber um diesen Vorschriftenwust zu umgehen, gibt es für mich eine einfache Überlegung:
              Wenn das Wort Fleisch nicht angegegen ist ... dann ist Sch..ße drin.
              -----

              Zitat von kayliz Beitrag anzeigen
              Zur Deklaration des Trofus: finde ich auch gut.
              Es ist m.W. das einzige käufliche Trockenfutter, welches eine so detaillierte Inhaltsangabe bereitstellt.

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                Zitat von Dusky Beitrag anzeigen
                und wenn es so angegeben ist:
                Zitat:
                (*) wir garantieren: die Angaben nach Trocknung
                wir garantieren: keine tierische Nebenprodukte / keine pflanzlichen Nebenprodukte

                ist es dann auch Augenauswischerei?
                Das ist m.E. dann in Ordnung.

                Andererseits wäre es MIR lieber, wenn die Nassanteile der Produktion verglichen würden, also Frischfleisch, gekochter Reis, gekochte Gemüse.
                Dann kann man sich die tatsächlichen Einzelmengen besser vorstellen, da man diese aus dem täglichen "Essbetrieb zu Hause" kennt.

                LG
                Alois

                Kommentar


                  Zitat von Beagle Filou Beitrag anzeigen
                  Viele Futterhersteller bezeichnen ihre Produktzusammensetzungen als "zum menschlichen Verzehr" geeignet.
                  Dann gilt dies wohl.
                  Wenn sie das behaupten, berufen sie sich wohl auf die Teile der Futterverordnung, in denen vorgeschrieben wird, die Tierteile müssen aus "Schlachtungen für den menschlichen Verzehr" stammen. Die Futterfirmen schreiben aber ganz klar (im Falle von z.B. Terra Canis, die ich als Notfallvorrat im Schrank stehen hab) "Alleinfuttermittel für Hunde" auf ihren Dosen
                  Da kann man noch so sehr "Lebensmittelqualität" betonen, die Lebensmittelverordnungen greifen nicht.

                  Da handelt es sich um tierische Nebenprodukte und
                  daraus ist die Definition von tierischen Nebenprodukten doch genau zu entnehmen. Im Umkehrschluss heißt dies dann aber auch:
                  Was nicht tierische Nebenerzeugnisse sind, dass ist Fleisch.
                  Nein. Wie gesagt, in dieser Verordnung werden "Fleisch" und "tierische Nebenprodukte" gleichbedeutend benutzt. Definiert ist nur die Gesamtkategorie "Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse", nicht diese beiden Sachen einzeln. Du hast doch selber diese Definition zitiert.


                  Wenn das Wort "Fleisch" angegeben ist, bedeutet das bei Heimtierfutter gesetzlich gesehen das Gleiche, was "Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse" bedeutet, nämlich nichts Spezifisches. Fleisch bedeutet eben nicht Muskelfleisch, nicht mal in Barfergesprächen kann man davon ausgehen.

                  @Dusky
                  Du könntest sie mal anschreiben und fragen, ganz genau welche Produkte sie unter "Nebenprodukten" verstehen

                  Liebe Grüße
                  Kay
                  Liebe Grüße
                  Kay

                  Kommentar


                    [QUOTE][Hier mal die Zusammensetzung eines Trockenfutters
                    -bei dem ich die Deklaration der Inhaltsstoffe akzeptabel finde-

                    Muskelfleisch vom Rind (27% i. d. Feuchtmasse), Herzfleisch vom Rind (25% i. d. Fm.), Gurgel vom Rind (10% i. d. Fm.), Leber vom Rind (3% i. d. Fm.), -insg. 65% i. d. Fm.-,

                    luftgetrocknete Gemüsemischung (Karotten, Zucchini, Kürbis, Pastinake, Süßkartoffel, Topinambur, Sellerieknolle, Petersilienwurzel, Orangenscheiben, Apfel, Kräuter. d. Provence, Kamille, Hagebuttenschalen, Bockshornklee) -insg. 24% Gemüse i. d. Fm.-,

                    Hirse (8%),
                    Bio-Eierschale,
                    Seealge/QUOTE]

                    Um welches Futter handeltes sich hier denn?

                    Gruß Conny

                    Kommentar


                      Zitat von kayliz Beitrag anzeigen
                      Nein. Wie gesagt, in dieser Verordnung werden "Fleisch" und "tierische Nebenprodukte" gleichbedeutend benutzt. Definiert ist nur die Gesamtkategorie "Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse", nicht diese beiden Sachen einzeln. Du hast doch selber diese Definition zitiert.

                      Die Verordnung EG 11774/2002 zur Regelung von tierischen Nebenerzeugnissen,
                      zählt nur diese Nebenprodukte auf.

                      Die Gruppendeklaration bestimmt aber:
                      Fleisch UND tierische Nebenerzeugnisse.

                      Für mich ergibt es keinen Sinn (trotz EG) dass hier des Wörtchen "UND" steht, aber keinerlei Bedeutung haben soll?

                      Aber egal:
                      Die Hersteller können korrekte und für jeden normalen Kunden nachvollziehbare Inhaltsangaben auf Ihren Futterbeutel machen.

                      Tendenz: Es wird vernünftiger.

                      LG
                      Alois

                      Kommentar


                        [quote=Drachenbaby;2205595]
                        [Hier mal die Zusammensetzung eines Trockenfutters
                        -bei dem ich die Deklaration der Inhaltsstoffe akzeptabel finde-
                        Um welches Futter handeltes sich hier denn?

                        Gruß Conny
                        Areo von terra canis.
                        Aber der Preis .....

                        LG
                        ALois

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                          @Alois
                          Hört sich wirklich gut an,aber das ist ja wirklich ein Wahnsinnspreis 5kg für 50€

                          Gruß Conny

                          Kommentar


                            Zitat von Drachenbaby Beitrag anzeigen
                            @Alois
                            Hört sich wirklich gut an,aber das ist ja wirklich ein Wahnsinnspreis 5kg für 50€

                            Gruß Conny
                            Ich habe dieses Futter nicht gefüttert.
                            Aber vielleicht bringt die Aussage des Herstellers:

                            Alleinige Fütterung = 1% des Körpergewichtes = g Trockenfutter / Tag

                            das Preisleistungsverhältnis wieder etwas in das Lot.

                            LG
                            Alois

                            Kommentar


                              Zitat von kayliz Beitrag anzeigen
                              ... berufen sie sich wohl auf die Teile der Futterverordnung, in denen vorgeschrieben wird, die Tierteile müssen aus "Schlachtungen für den menschlichen Verzehr" stammen.
                              Welche Verordnung ist dies bitte?

                              LG
                              ALois

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                                Zitat von Beagle Filou Beitrag anzeigen
                                Ich habe dieses Futter nicht gefüttert.
                                Aber vielleicht bringt die Aussage des Herstellers:

                                Alleinige Fütterung = 1% des Körpergewichtes = g Trockenfutter / Tag

                                das Preisleistungsverhältnis wieder etwas in das Lot.

                                LG
                                Alois
                                Wird das auch eine Pampe wie bei Hermann ?

                                Kommentar

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