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Genehmigung zum Fleisch kaufen?!

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    #16
    Zitat von merle77 Beitrag anzeigen
    Es geht hier um Fleisch, welches als Hundefutter deklariert verkauft wird. Nicht um Fleisch für den menschlichen Verzehr. Es wäre nett, hier ernst zu nehmende Antworten lesen zu können. I C H hatte das Veterinäramt hier stehen und mir wurde klipp und klar von dieser Auflage berichtet. Es ist ja nicht so, daß ich mir das aus den Fingern sauge und zur allgemeien Belustigung beitragen möchte. Sollte das Veterinäramt hier in Zukunft Pansen oder Innereien auf dem Hof finden, würden sie sofort eingreifen. Lustig finde ich das gar nicht...!!!
    Sorry Corinna,
    ich habe deinen Beitrag durchaus als ernst zu nehmenden Hinweis aufgefasst, mir jedoch vorgestellt, welche Auswirkungen diese Verordnung des bei dir vorstellig gewordenen Amtsveterinäres in den Tierfachmärkten bewirken würde.

    Kann es sein, dass du Hundefrostfutter verkaufst?
    Das wäre für mich die einzig logische Erklärung für diese in meinen Augen irrsinnige Verordnungsbekanntgabe des Amtsvets dir gegenüber.
    Aber ok: Vet Amt Herford ist eh ne ganz besondere Spezies

    Ich würde mir diese gesetzliche Grundlage, auf die der AV verweist, ebenfalls schriftlich geben lassen.

    .

    .
    Friedliche Grüße Marion mit ChiLee und Faylee
    ....manchmal wünsche ich mir die Gelassenheit eines Stuhles, der muss auch jeden A**** ertragen...
    Ich hab ja nu Null Ahnung von nix, aber ich lasse dann wenigstens die Taste in Ruhe

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      #17
      Nein, es ging definitiv nur um meine 3 Hunde. Um vom Schlachthof beziehen zu dürfen bräuchte ich eine Sondergenehmigung, genauso wie der Schlachthof. Und es dürften die meisten Internetanbieter für rohes Fleisch, dieses gar nicht anbieten. Bei so etwas würden sie sehr hellhörig..
      Corinna. Merle, Buster, Jana, Pepe und jetzt auch Artus im Herzen...

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        #18
        Google mal nach K3 genemigung
        LG Telly mit Joy

        und für immer in Erinnerrung Dusty,Telly und Naldo

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          #19
          Zitat von merle77 Beitrag anzeigen
          Nein, es ging definitiv nur um meine 3 Hunde. Um vom Schlachthof beziehen zu dürfen bräuchte ich eine Sondergenehmigung, genauso wie der Schlachthof. Und es dürften die meisten Internetanbieter für rohes Fleisch, dieses gar nicht anbieten. Bei so etwas würden sie sehr hellhörig..
          Was die Abgabe von K3 Material durch die Schlachthöfe anbelangt, hat er leider Recht....
          Die entsprechenden EU-Verordnungen und die entsprechenden Auflagen verhindern, dass man z.B. von Gocksch Schlachtabfälle beziehen darf (ob mit oder ohne Genehmigung als Endverbraucher einmal außen vorgelassen).

          Was die Internetanbieter betrifft, habe ich keine Ahung.
          Aber wenn ein genehmigter Futterhandel sauber arbeitet, wird er sicherlich die notwendigen Auflagen erfüllen und entsprechende Genehmigungen vorlegen können.

          Das wir! als Endverbraucher (beziehungsweise wir für unsere Nasen) eine Genehmigung zur Lagerung von K3 Material aus nachweißlich korrekter Quelle benötigen, kann ich ehrlich gesagt nicht glauben....
          DAS sollte mir der Amtsveterinär bitte schön erst einmal schwarz auf weiß vorlegen.

          .
          Friedliche Grüße Marion mit ChiLee und Faylee
          ....manchmal wünsche ich mir die Gelassenheit eines Stuhles, der muss auch jeden A**** ertragen...
          Ich hab ja nu Null Ahnung von nix, aber ich lasse dann wenigstens die Taste in Ruhe

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            #20
            Zitat von Marion B. Beitrag anzeigen
            Das wir! als Endverbraucher (beziehungsweise wir für unsere Nasen) eine Genehmigung zur Lagerung von K3 Material aus nachweißlich korrekter Quelle benötigen, kann ich ehrlich gesagt nicht glauben....
            DAS sollte mir der Amtsveterinär bitte schön erst einmal schwarz auf weiß vorlegen.
            Das ist aber so!
            Anders bekommt man bei vielen Schlachthöfen gar kein Hundefutter mehr. Auch wenn es wirklich nur für den eigenen Hund ist.
            Liebe Grüße, Martina mit Angel und Cookie
            Maja & Klein Anja für immer im Herzen

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              #21
              Zitat von Plumpsi Beitrag anzeigen
              Das ist aber so!
              Anders bekommt man bei vielen Schlachthöfen gar kein Hundefutter mehr. Auch wenn es wirklich nur für den eigenen Hund ist.


              Ich meinte mit korrekter Quelle tatsächlich einen autorisierten Futterfleischhandel (und nicht den Schlachthof).
              Es geht ja in Corinnas Meldung darum, dass der Amtsveterinär dem Endverbraucher eine Genehmigung zum lagern des K3 Materials aufdrücken will.


              .
              Friedliche Grüße Marion mit ChiLee und Faylee
              ....manchmal wünsche ich mir die Gelassenheit eines Stuhles, der muss auch jeden A**** ertragen...
              Ich hab ja nu Null Ahnung von nix, aber ich lasse dann wenigstens die Taste in Ruhe

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                #22
                Also wenn ich vom Schlachthof beziehe, ok, mag sein (hab ich aber noch nix von gelernt, sowas aber auch, hab doch meine Fleischprüfung schon bestanden ), aber wenn ich irgendwo Frostfutter bestelle oder kaufe kann das definitiv nicht so sein.
                Liebe Grüße von Frieda mit Cino und Shadow an meiner Seite und Aky und Vasco für immer im Herzen.

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                  #23
                  Sowas glaube ich erst, wenn ich es schwarz auf weiß lese.....
                  Also bitte einstellen, hat vielleicht jemand diese Genehmigung, die ein Käufer braucht??

                  LG
                  Anna
                  Tiere sind meine Freunde und ich essse meine Freunde nicht.
                  Georg Bernhard Shaw

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                    #24
                    mal K3-Genehmigung gegoogelt und auf einiges und aufschlussreiches bei den Greifvogelhaltern gestossen.

                    Wer "frisch tote" Tiere von einem Töter (= Schlachthof) direkt abholt, braucht die K3-Genehmigung, auch, wenn er Endverbraucher ist.

                    Gefrostete oder anderweitig verarbeitete Ware z.B. gewolft oder in Stücke geschnitten und verpackt, gilt nicht mehr als K3-Ware und kann ohne Genehmigung gekauft werden.

                    Somit benötigt der Internethändler, der direkt vom Schlachthof bezieht und dann weiterverarbeitet, eine K3-Genehmigung. Der Kunde des Internethändlers, der gefrostete/verarbeitete Ware kauft, nicht.
                    Sabine
                    3 Australian Shepherds,
                    1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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                      #25
                      Zitat von Sietha Beitrag anzeigen
                      Genau so.

                      Und dann bitte hier einstellen.
                      Ja, ich bitte auch darum.

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                        #26
                        Nur mal als Rechtfertigung und OT:
                        ich habe meinen Beitrag nicht als Veralberung gemeint!
                        Das war meine (wenn vllt auch) laienhafte Schlussfolgerung auf den Eingangspost.
                        Da ich auch bei einem Schlachter beziehe (wenn auch nur geringe Mengen), es auch kein großer Schlachthof ist, hätte es mich ja genauso betreffen können.
                        So habe ich dann mal laut gedacht, da ich von solchen Vorschriften bis heute nichts wusste.
                        Sorry, daß ich dazu was geschrieben habe.
                        Liebe Grüße
                        Gertrud
                        Tante Lotti

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                          #27
                          Zitat von Sanhestar Beitrag anzeigen
                          mal K3-Genehmigung gegoogelt und auf einiges und aufschlussreiches bei den Greifvogelhaltern gestossen.

                          Wer "frisch tote" Tiere von einem Töter (= Schlachthof) direkt abholt, braucht die K3-Genehmigung, auch, wenn er Endverbraucher ist.

                          Gefrostete oder anderweitig verarbeitete Ware z.B. gewolft oder in Stücke geschnitten und verpackt, gilt nicht mehr als K3-Ware und kann ohne Genehmigung gekauft werden.

                          Somit benötigt der Internethändler, der direkt vom Schlachthof bezieht und dann weiterverarbeitet, eine K3-Genehmigung. Der Kunde des Internethändlers, der gefrostete/verarbeitete Ware kauft, nicht.
                          Sabine, wo hast du das so schnell gefunden?
                          Ich kämpfe mich immer noch durch Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009....
                          Friedliche Grüße Marion mit ChiLee und Faylee
                          ....manchmal wünsche ich mir die Gelassenheit eines Stuhles, der muss auch jeden A**** ertragen...
                          Ich hab ja nu Null Ahnung von nix, aber ich lasse dann wenigstens die Taste in Ruhe

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                            #28
                            Zitat von Plumpsi Beitrag anzeigen
                            Das ist aber so!
                            Anders bekommt man bei vielen Schlachthöfen gar kein Hundefutter mehr. Auch wenn es wirklich nur für den eigenen Hund ist.
                            Hat mir unser Schlachthof vor einiger Zeit genauso erklärt. Sie dürfen nur noch Fleisch rausgeben, dass für den menschlichen Verzehr gedacht ist, ansonsten bräuchte ich eine Genehmigung, die wohl um 150 Euro pro Kauf kostet.....
                            Liebe Grüße Claudia und die Gang mit Aika, Ludwig, Lilly und Cabiria als Sterne über uns
                            Mittelmäßige Geister verurteilen gewöhnlich alles, was über ihren Horizont geht.

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                              #29
                              http://www.vogelforen.de/archive/ind.../t-240732.html

                              und dann den dort genannten links gefolgt.

                              Ist eigentlich auch logisch. Wenn das anders wäre, würde jeder Internethändler mit einem Bein im Knast stehen, wenn er Frostfleisch an Endverbraucher verkauft, ohne nach der K3-Genehmigung zu fragen.
                              Sabine
                              3 Australian Shepherds,
                              1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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                                #30
                                Zitat von Sanhestar Beitrag anzeigen
                                http://www.vogelforen.de/archive/ind.../t-240732.html

                                und dann den dort genannten links gefolgt.

                                Ist eigentlich auch logisch. Wenn das anders wäre, würde jeder Internethändler mit einem Bein im Knast stehen, wenn er Frostfleisch an Endverbraucher verkauft, ohne nach der K3-Genehmigung zu fragen.
                                Eben - und nicht nur die Internethändler.
                                Danke schön Sabine. Bei Art. 10 war ich noch nicht


                                .
                                Friedliche Grüße Marion mit ChiLee und Faylee
                                ....manchmal wünsche ich mir die Gelassenheit eines Stuhles, der muss auch jeden A**** ertragen...
                                Ich hab ja nu Null Ahnung von nix, aber ich lasse dann wenigstens die Taste in Ruhe

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