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Genehmigung zum Fleisch kaufen?!

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    #31
    EU-Verordnung 1069/2009

    Artikel 10 definiert K3-Material, Artikel 14 definiert Verwendung von K3-Material, u.a. "die Produktion von rohem Heimtierfutter, das gemäß Art. 35 in Verkehr gebracht wird", Artikel 35 klärt dann das Inverkehrbringen von Heimtierfutter und sagt:
    "Die Unternehmer können Heimtierfutter in Verkehr bringen, sofern......

    b) sie die Kontrolle der Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier durch eine sichere Behandlung gemäß Artikel 38 sicherstellen, sofern die Herkunftssicherung gemäß Arti'kel 37 keine ausreichende Kontrolle bietet."

    Weder in Artikel 37 noch 38 steht etwas davon, dass der Unternehmer, der das Heimtierfutter in Verkehr bringt, sich eine Genehmigung für die Lagerung dessen vom Käufer vorlegen lassen muss.
    Sabine
    3 Australian Shepherds,
    1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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      #32
      Na da haben wir es doch auf den Punkt gebracht. Wenn ich beim Schlachter Fleisch beziehe brauche ich eine K3 Genehmigung, wenn ich beim Internetanbieter Frostfleisch bestelle nicht. Allerdings benötigt der Internetanbieter eine. Die Frage ist doch: Hat die jeder? Wo kann ich das nachlesen? Oder anders: Interessiert es mich, ob der Anbieter eine hat? Mache ich mit straffällig, wenn er keine hat? Fragen über Fragen
      Corinna. Merle, Buster, Jana, Pepe und jetzt auch Artus im Herzen...

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        #33
        frag' doch den Anbieter, bei dem Du kaufst. Evtl. braucht er auch keine mehr, weil er schon fertig verpackte Ware von einem Hersteller einkauft.
        Sabine
        3 Australian Shepherds,
        1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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          #34
          Zitat von ClaudiaH Beitrag anzeigen
          Hat mir unser Schlachthof vor einiger Zeit genauso erklärt. Sie dürfen nur noch Fleisch rausgeben, dass für den menschlichen Verzehr gedacht ist, ansonsten bräuchte ich eine Genehmigung, die wohl um 150 Euro pro Kauf kostet.....
          Hm, also ich weiß, das diese Genehmigung hier um die 5 Euro kostet. Ob man die jedes Mal haben muß, oder ab die immer gilt weiß ich nicht.
          Liebe Grüße, Martina mit Angel und Cookie
          Maja & Klein Anja für immer im Herzen

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            #35
            Die Frage ist ob Du überhaupt K3-Material verfütterst. Lt. Wikipedia gehört an Fleisch/Schlachtabfällen dazu:

            - Schlachtkörperteile, die genussuntauglich sind, die jedoch keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigen und die von Tieren stammen, die genusstauglich sind
            - Haare, Pelze, Hörner usw. von klinisch unauffälligen Tieren
            - Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
            - überlagertes Fleisch
            - minderwertiges Fleisch
            - Fleisch von Tieren unter erheblicher Stressbelastung
            - Blut von Tieren (nicht von Wiederkäuern), die nach einer Untersuchung in einem Schlachthof geschlachtet wurden
            - Tierische Schlachtkörperteile und Nebenprodukte, die bei der Herstellung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, und entfettete Knochen und Grieben

            Wenn Du von Deinem Metzger oder Schlachthof z.B. Kopffleisch, Pansen, Lunge und Knochen eines Rindes erhälst, welches der Veterinär für die menschliche Ernährung freigegeben hat, dann handelt sich das nicht um K3-Material. Denn alle diese Teile vom Schlachtkörper werden heute zwar zum grossen Teil nicht mehr in der menschlichen Ernährung eingesetzt. Sie sind aber nicht genussuntauglich, sondern durchaus genusstauglich! Saure Kutteln, saures Lüngerl, Herzhaschee sind regionale Spezialitäten, und selbst gebratene Schafhoden gelten andernorts als Delikatesse.

            Insofern würde ich an Deiner Stelle einfach mal ganz dumm beim VetAmt nachfragen, was das denn genau für K3-Material sein soll, welches Du angeblich verfütterst. Solltest Du irgend etwas anderes verfüttern was auf der K3-Liste steht, musst Du das denen ja nicht auf die Nase binden.
            »Wenn die Biene von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben.«
            Albert Einstein

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              #36
              Alles was nicht zum menschlichen Verzehr weiterverarbeitet wird, wird automatisch zu K3-Material. Ist einfach so.
              Und auch wenn man es anders betrachtet... Ja, wir füttern viel K3-Material, was ich so gesehen hab, was da rein gewandert ist in den K3-Topf, das würde ich ohne wenn und aber füttern .
              Liebe Grüße von Frieda mit Cino an meiner Seite und Aky und Vasco für immer im Herzen.
              Wenn du einsam bist, dann suche jemanden, der noch einsamer ist. Ihr werdet einander trösten, miteinander aufbrechen und die Welt verändern.

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                #37
                Zitat von Sanhestar Beitrag anzeigen
                mal K3-Genehmigung gegoogelt und auf einiges und aufschlussreiches bei den Greifvogelhaltern gestossen.

                Wer "frisch tote" Tiere von einem Töter (= Schlachthof) direkt abholt, braucht die K3-Genehmigung, auch, wenn er Endverbraucher ist.

                Gefrostete oder anderweitig verarbeitete Ware z.B. gewolft oder in Stücke geschnitten und verpackt, gilt nicht mehr als K3-Ware und kann ohne Genehmigung gekauft werden.

                Somit benötigt der Internethändler, der direkt vom Schlachthof bezieht und dann weiterverarbeitet, eine K3-Genehmigung. Der Kunde des Internethändlers, der gefrostete/verarbeitete Ware kauft, nicht.
                Klingt plausibel. Deshalb sollten wir alle, die vom Schlachthof frische Sachen kriegen, besser nicht laut drüber reden Wenn ich den Pansen und Innereien auf dem Balkon in Tütchen abpacke, dürfte auch keiner von der Straße aus zusehen.

                LG
                Rita

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                  #38
                  Zitat von Bullebu Beitrag anzeigen
                  Alles was nicht zum menschlichen Verzehr weiterverarbeitet wird, wird automatisch zu K3-Material. Ist einfach so.
                  Ähhh, wenn ich am Schlachthof ein halbes Schwein kaufe oder bei meinem Zerlegebetrieb ein ganzes Schaf, ist da nix weiterverarbeitet. Der Metzger haut's um und nimmt's aus, der Veterinär guckt drauf, der Metzger schneidet es in der Mitte durch und legt es mir in den Kofferraum. The same procedure mit dem Pansen und der Lunge... (da kann der Veterinär ja eben auch mal 'nen Blick drauf werfen, muss er bei der Lunge sowieso)
                  »Wenn die Biene von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben.«
                  Albert Einstein

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                    #39
                    Zitat von merle77 Beitrag anzeigen
                    Nein, es ging definitiv nur um meine 3 Hunde. Das hier, mag ja noch stimmen: Um vom Schlachthof beziehen zu dürfen bräuchte ich eine Sondergenehmigung, genauso wie der Schlachthof. Und das hier vielleicht auch: Und es dürften die meisten Internetanbieter für rohes Fleisch, dieses gar nicht anbieten. Bei so etwas würden sie sehr hellhörig..
                    Aber woher soll ein Endverkäufer das wissen? Wenn ein Geschäft etwas offiziell verkauft, ich dafür Mehrwertsteuer entrichte und einen Kaufvertrag abschließe, dann darf ich als Endverbraucher wohl davon ausgehen, dass das auch seine Richtigkeit hat. Ich glaube, hier ist der Amtsvet übers Ziel hinaus geschossen. Wage ernsthaft zu bezweifeln, dass ich mich als Endverbraucher durch den Kauf von Fleisch für den Hund, außerhalb eines Schlachthofes, strafbar mache.

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                      #40
                      Also dass der Schlachthof eine Genehmigung braucht, K3-Material abzugeben (TA-Freigabe) und der Käufer (Händler) eine, dass er das als Hundefutter verkauft, dass glaube ich schon. Ob eine Privatperson das aber braucht, wage ich zu bezweifeln, da du ja keine Absicht hast, damit zu handeln.

                      Ich wollte mal Bauchspeicheldrüse vom Rind von einem Fleischer bekommen. Der sagte mir auch, dass er das nicht rausgeben dürfe. Ich bot ihm dann an, dass ich ihm schriftlich gebe, es nur für den privaten Bereich (Hund) zu verwenden, er hätte das dem TA vorlegen müssen, der das K3-Material freigeben muss. Es wäre auch gegangen, aber ich hatte dann schon eine andere Quelle (wo es eben ein Händler offiziell als Hundefutter anbot).

                      LG

                      nadine
                      Liebe Grüße von nadine
                      "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht." Franz Kafka

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                        #41
                        Zitat von merle77 Beitrag anzeigen
                        Es geht hier um Fleisch, welches als Hundefutter deklariert verkauft wird. Nicht um Fleisch für den menschlichen Verzehr. Es wäre nett, hier ernst zu nehmende Antworten lesen zu können. I C H hatte das Veterinäramt hier stehen und mir wurde klipp und klar von dieser Auflage berichtet. Es ist ja nicht so, daß ich mir das aus den Fingern sauge und zur allgemeien Belustigung beitragen möchte. Sollte das Veterinäramt hier in Zukunft Pansen oder Innereien auf dem Hof finden, würden sie sofort eingreifen. Lustig finde ich das gar nicht...!!!
                        Wenn ein Veterinär besondere Auflagen machen will, muß er dies schriftlich per Bescheid tun.
                        Im Nachgang zu Deinem Gespräch würde ich mir zumindest erbitten die gesetzliche Grundlage dafür mitzuteilen.
                        Bist Du denn Wiederverkäufer?
                        LG Ute

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                          #42
                          Zitat von Sanhestar Beitrag anzeigen
                          mal K3-Genehmigung gegoogelt und auf einiges und aufschlussreiches bei den Greifvogelhaltern gestossen.

                          Wer "frisch tote" Tiere von einem Töter (= Schlachthof) direkt abholt, braucht die K3-Genehmigung, auch, wenn er Endverbraucher ist.

                          Gefrostete oder anderweitig verarbeitete Ware z.B. gewolft oder in Stücke geschnitten und verpackt, gilt nicht mehr als K3-Ware und kann ohne Genehmigung gekauft werden.

                          Somit benötigt der Internethändler, der direkt vom Schlachthof bezieht und dann weiterverarbeitet, eine K3-Genehmigung. Der Kunde des Internethändlers, der gefrostete/verarbeitete Ware kauft, nicht.
                          Ich kaufe generell nur verpackte Ware, mein Freund würde mir was husten, würde ich 10kg Fleisch unverpackt in den Kofferraum legen.
                          Lieben Gruß von Keks, Lestat, Quicksilver und Janet
                          „Das Glück besteht darin, zu leben wie alle Welt und doch wie kein anderer zu sein.“
                          Simone de Beauvoir (1908-86)

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                            #43
                            Und noch einmal: Nein, ich bin kein Wiederverkäufer!! Ich beziehe nur Fleisch für meine 3 Hunde.
                            Corinna. Merle, Buster, Jana, Pepe und jetzt auch Artus im Herzen...

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                              #44
                              Zitat von Marion B. Beitrag anzeigen
                              Aber ok: Vet Amt Herford ist eh ne ganz besondere Spezies
                              Ach du Sch... - gut, dass die nicht mehr für mich zuständig sind

                              Zitat von Esdo-Lady Beitrag anzeigen
                              Klingt plausibel. Deshalb sollten wir alle, die vom Schlachthof frische Sachen kriegen, besser nicht laut drüber reden Wenn ich den Pansen und Innereien auf dem Balkon in Tütchen abpacke, dürfte auch keiner von der Straße aus zusehen.

                              LG
                              Rita
                              Wahrscheinlich ist das die beste Verhaltensweise.
                              Traurig, wenn die Nachbarn nichts besseres zu tun haben...
                              Liebe Grüße
                              Sabrina

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                                #45
                                ......heißt aber auch, dass man legal auch nichts vom netten Bauern von nebenan bekommt..... oder!?
                                LG, Anne mit Joris Jungspund, das alte Trödelmännlein und Lombard sind auf einer Wolke immer mit dabei

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