Hier meine Gegenargumente:
A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
- ok, dann geh ich woanders hin
B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
- nicht in der EU/ - da, wo ich hin will, nicht / - ich will eh nicht ins Ausland
C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
- Das hat nichts mit Geldsparen zu tun.
D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
- eher beißt jemand meinen Hund und der würde dann von mir höchstpersönlich getötet....
ok, seriöse Variante:
- nicht, wenn er gemäß Tollwutverordnung den dem Beipackzettel entsprechenden Eintrag im Impfpaß hat
- nicht, wenn er geimpft ist
E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
- ok, dann nehmen wir halt den Impfstoff einer anderen Firma
F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
- doch, schon seit 2006 - wie alt sind denn bitte die Impfstoffe, die sie verimpfen?
- wie, informieren Sie sich nicht regelmäßig beim BPT (Bundesverband praktischer Tierärzte)?
G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
- ist mir egal, da will ich eh nicht hin.....
H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
- Aber gerne doch, wo darf ich unterschreiben?
I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
- welche genau?
Die Tollwutverordnung besagt ausdrücklich, das wirksamer Impfschutz im Sinne der Verordnung vorliegt, wenn die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt werden, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Impfung angibt. Das gilt auch für Welpen, die Erstimpfung ab einem Alter von 3 Monaten darf längstens um den Zeitraum zurückliegen, die der Impfstoffhersteller als Wiederholungsintervall angibt.
J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
- dann kann ich immer noch nachimpfen
K) Der gilt nur fürs Inland...
- in Zeiten der EU ist die Welt halt ein Dorf
- ich habe nichts vor, ins Ausland zu verreisen
- ich will nur nach Holland/Dänemark etc., da ist der Eintrag genauso gültig
L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
- echt? Dann ist sicher auch die Empfehlung des Bundesverbandes praktischer Tierärzte, der Uniklinik München und der Uniklinik Gießen unseriös und Prof. Truyen sollte man dann auch den Mund verbieten
M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
- Ich gehe gerne zu einem TA, der den Impfstoff xy (bitte einsetzen) vorrätig hat.
N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
- das mag sein, aber ich will kein Geld sparen, sondern die Tollwutimpfung haben
O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
- um ehrlich zu sein, ja*grins*
seriöse Alternative:
- mein Hund gehört aber nicht Ihnen und ich möchte bitte die TW für 3 Jahre
P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
- ok, dann gehe ich zu einem TA, der diese Sondergenehmigung hat
Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
- schreiben Sie bitte dazu, nächste Wiederholungsimpfung am xx.xx.xx (Datum einsetzen)
R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
- die Titeruntersuchung mache ich gerne, sie tragen aber jetzt bitte die 3 Jahre ein
S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
- bitte zeigen Sie mir den Beipackzettel, aus dem das hervorgeht
T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
- den Dreijahresimpfstoff gibts auch von Essex, Merial und Intervet, bekommen Sie diese auch nicht?
- kein Problem, dann gehe ich zu einem anderen TA, der den Impfstoff hat
U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
- nun, nach den Empfehlungen der Unikliniken München, Gießen und des BPT ist die 3-Jahres-Impfung richtig genug
V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
- Siehe unter Punkt I), Hinweis auf die Tollwutverordnung
W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
- das ist ja merkwürdig, sie bekommen noch veraltete Impfstoffe? Seit Anfang 2006 haben die Impfstoffe alle den neuen Beipackzettel.
X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
- wie soll das gehen, wenn er den Virus nicht in sich trägt, da geschützt durch Impfung?
Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
- deshalb will ich ja eine gültige Tollwutimpfung für 3 Jahre
Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
- eine Impfung ist gründlich genug
Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
- nette Bilder....
Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...
- lassen Sie uns doch mal gemeinsam in den Beipackzettel schauen, das steht da sicher?
1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
- wieso, impfen sie gar nicht? Welchen Impfstoff würden sie nehmen? Zeigen Sie mir doch bitte den Beipackzettel dieses Impfstoffes
2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
- was hat das mit Tollwut zu tun?
3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
- dann nehmen sie bitte einen anderen Impfstoff, in dem "3 Jahre" steht
(falls nicht möglich)
- danke, ich gehe lieber zu einem anderen TA
Uff.......
A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
- ok, dann geh ich woanders hin
B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
- nicht in der EU/ - da, wo ich hin will, nicht / - ich will eh nicht ins Ausland
C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
- Das hat nichts mit Geldsparen zu tun.
D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
- eher beißt jemand meinen Hund und der würde dann von mir höchstpersönlich getötet....
ok, seriöse Variante:
- nicht, wenn er gemäß Tollwutverordnung den dem Beipackzettel entsprechenden Eintrag im Impfpaß hat
- nicht, wenn er geimpft ist
E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
- ok, dann nehmen wir halt den Impfstoff einer anderen Firma
F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
- doch, schon seit 2006 - wie alt sind denn bitte die Impfstoffe, die sie verimpfen?
- wie, informieren Sie sich nicht regelmäßig beim BPT (Bundesverband praktischer Tierärzte)?
G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
- ist mir egal, da will ich eh nicht hin.....
H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
- Aber gerne doch, wo darf ich unterschreiben?
I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
- welche genau?
Die Tollwutverordnung besagt ausdrücklich, das wirksamer Impfschutz im Sinne der Verordnung vorliegt, wenn die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt werden, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Impfung angibt. Das gilt auch für Welpen, die Erstimpfung ab einem Alter von 3 Monaten darf längstens um den Zeitraum zurückliegen, die der Impfstoffhersteller als Wiederholungsintervall angibt.
J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
- dann kann ich immer noch nachimpfen
K) Der gilt nur fürs Inland...
- in Zeiten der EU ist die Welt halt ein Dorf
- ich habe nichts vor, ins Ausland zu verreisen
- ich will nur nach Holland/Dänemark etc., da ist der Eintrag genauso gültig
L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
- echt? Dann ist sicher auch die Empfehlung des Bundesverbandes praktischer Tierärzte, der Uniklinik München und der Uniklinik Gießen unseriös und Prof. Truyen sollte man dann auch den Mund verbieten
M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
- Ich gehe gerne zu einem TA, der den Impfstoff xy (bitte einsetzen) vorrätig hat.
N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
- das mag sein, aber ich will kein Geld sparen, sondern die Tollwutimpfung haben
O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
- um ehrlich zu sein, ja*grins*
seriöse Alternative:
- mein Hund gehört aber nicht Ihnen und ich möchte bitte die TW für 3 Jahre
P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
- ok, dann gehe ich zu einem TA, der diese Sondergenehmigung hat
Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
- schreiben Sie bitte dazu, nächste Wiederholungsimpfung am xx.xx.xx (Datum einsetzen)
R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
- die Titeruntersuchung mache ich gerne, sie tragen aber jetzt bitte die 3 Jahre ein
S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
- bitte zeigen Sie mir den Beipackzettel, aus dem das hervorgeht
T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
- den Dreijahresimpfstoff gibts auch von Essex, Merial und Intervet, bekommen Sie diese auch nicht?
- kein Problem, dann gehe ich zu einem anderen TA, der den Impfstoff hat
U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
- nun, nach den Empfehlungen der Unikliniken München, Gießen und des BPT ist die 3-Jahres-Impfung richtig genug
V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
- Siehe unter Punkt I), Hinweis auf die Tollwutverordnung
W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
- das ist ja merkwürdig, sie bekommen noch veraltete Impfstoffe? Seit Anfang 2006 haben die Impfstoffe alle den neuen Beipackzettel.
X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
- wie soll das gehen, wenn er den Virus nicht in sich trägt, da geschützt durch Impfung?
Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
- deshalb will ich ja eine gültige Tollwutimpfung für 3 Jahre
Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
- eine Impfung ist gründlich genug
Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
- nette Bilder....
Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...
- lassen Sie uns doch mal gemeinsam in den Beipackzettel schauen, das steht da sicher?
1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
- wieso, impfen sie gar nicht? Welchen Impfstoff würden sie nehmen? Zeigen Sie mir doch bitte den Beipackzettel dieses Impfstoffes
2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
- was hat das mit Tollwut zu tun?
3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
- dann nehmen sie bitte einen anderen Impfstoff, in dem "3 Jahre" steht
(falls nicht möglich)
- danke, ich gehe lieber zu einem anderen TA
Uff.......
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