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    #76
    Hier meine Gegenargumente:

    A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
    - ok, dann geh ich woanders hin

    B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung

    - nicht in der EU/ - da, wo ich hin will, nicht / - ich will eh nicht ins Ausland

    C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.

    - Das hat nichts mit Geldsparen zu tun.

    D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.

    - eher beißt jemand meinen Hund und der würde dann von mir höchstpersönlich getötet....

    ok, seriöse Variante:
    - nicht, wenn er gemäß Tollwutverordnung den dem Beipackzettel entsprechenden Eintrag im Impfpaß hat
    - nicht, wenn er geimpft ist

    E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!

    - ok, dann nehmen wir halt den Impfstoff einer anderen Firma

    F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.

    - doch, schon seit 2006 - wie alt sind denn bitte die Impfstoffe, die sie verimpfen?
    - wie, informieren Sie sich nicht regelmäßig beim BPT (Bundesverband praktischer Tierärzte)?

    G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...

    - ist mir egal, da will ich eh nicht hin.....

    H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...

    - Aber gerne doch, wo darf ich unterschreiben?

    I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...

    - welche genau?
    Die Tollwutverordnung besagt ausdrücklich, das wirksamer Impfschutz im Sinne der Verordnung vorliegt, wenn die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt werden, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Impfung angibt. Das gilt auch für Welpen, die Erstimpfung ab einem Alter von 3 Monaten darf längstens um den Zeitraum zurückliegen, die der Impfstoffhersteller als Wiederholungsintervall angibt.

    J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?

    - dann kann ich immer noch nachimpfen

    K) Der gilt nur fürs Inland...

    - in Zeiten der EU ist die Welt halt ein Dorf
    - ich habe nichts vor, ins Ausland zu verreisen
    - ich will nur nach Holland/Dänemark etc., da ist der Eintrag genauso gültig


    L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten

    - echt? Dann ist sicher auch die Empfehlung des Bundesverbandes praktischer Tierärzte, der Uniklinik München und der Uniklinik Gießen unseriös und Prof. Truyen sollte man dann auch den Mund verbieten


    M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen

    - Ich gehe gerne zu einem TA, der den Impfstoff xy (bitte einsetzen) vorrätig hat.

    N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr

    - das mag sein, aber ich will kein Geld sparen, sondern die Tollwutimpfung haben

    O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?

    - um ehrlich zu sein, ja*grins*
    seriöse Alternative:
    - mein Hund gehört aber nicht Ihnen und ich möchte bitte die TW für 3 Jahre

    P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.

    - ok, dann gehe ich zu einem TA, der diese Sondergenehmigung hat

    Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.

    - schreiben Sie bitte dazu, nächste Wiederholungsimpfung am xx.xx.xx (Datum einsetzen)

    R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.

    - die Titeruntersuchung mache ich gerne, sie tragen aber jetzt bitte die 3 Jahre ein

    S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden

    - bitte zeigen Sie mir den Beipackzettel, aus dem das hervorgeht

    T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht

    - den Dreijahresimpfstoff gibts auch von Essex, Merial und Intervet, bekommen Sie diese auch nicht?
    - kein Problem, dann gehe ich zu einem anderen TA, der den Impfstoff hat

    U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*

    - nun, nach den Empfehlungen der Unikliniken München, Gießen und des BPT ist die 3-Jahres-Impfung richtig genug


    V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde

    - Siehe unter Punkt I), Hinweis auf die Tollwutverordnung

    W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.


    - das ist ja merkwürdig, sie bekommen noch veraltete Impfstoffe? Seit Anfang 2006 haben die Impfstoffe alle den neuen Beipackzettel.

    X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.

    - wie soll das gehen, wenn er den Virus nicht in sich trägt, da geschützt durch Impfung?

    Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen

    - deshalb will ich ja eine gültige Tollwutimpfung für 3 Jahre

    Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden

    - eine Impfung ist gründlich genug

    Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.

    - nette Bilder....

    Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

    - lassen Sie uns doch mal gemeinsam in den Beipackzettel schauen, das steht da sicher?

    1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.

    - wieso, impfen sie gar nicht? Welchen Impfstoff würden sie nehmen? Zeigen Sie mir doch bitte den Beipackzettel dieses Impfstoffes

    2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie

    - was hat das mit Tollwut zu tun?

    3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein

    - dann nehmen sie bitte einen anderen Impfstoff, in dem "3 Jahre" steht
    (falls nicht möglich)
    - danke, ich gehe lieber zu einem anderen TA



    Uff.......
    Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus

    *bekennender Easy-Fan*

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      #77
      A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
      Da das kein Argument ist, erübrigt sich ein Gegenargument

      B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
      Selbst das tollwutfreie Großbritannien verlängt die jährliche Impfung nicht.

      C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
      Ich bin nicht viele Züchter, und ich mache das nicht aus wirtschaftlichen Gründen.

      D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
      Die Veterinärämter kennen eine gültige (!) Tollwutimpfung an. Nach der neuen TW-Verordnung gilt eine Tollwutimpfung als gültig, wenn sie gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers verabreicht wurde (Impfintervalle, Impfalter, etc.)

      E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
      Hier ein Ausdruck der in D zugelassenen Impfstoffe, mit Immunitätsdauer. Quelle: Paul-Ehrlich-Institut, man beachte den Namen. (Danke an Sabine für den Link!)

      F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
      Hierzu gibts auch die passende Info des Paul-Ehrlich-Instituts


      H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
      mein Hund ist grundimmunisiert, das reicht auch bei Menschen

      I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...

      sieht vor, dass eine Tollwutimpfung gültig ist, wenn sie nach den Empfehlungen der Impfstoffhersteller verabreicht wurde. Siehe auch folgenden Passus der Tollwutverordnung:
      “Begriffsbestimmungen”, Paragraph 1:
      Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
      (....)

      3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
      a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
      b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
      (aus haustierimpfungen . de, ich hab's im Originaltext auf die Schnelle nicht gefunden)

      J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?

      in der EU gilt die TW-Verordnung, sollte ich in ein Drittland mit Hund reisen, werde ich mich kundig machen und entsprechende Vorkehrungen treffen.


      K) Der gilt nur fürs Inland...

      Nein, die TW-Verordnung gilt in der gesamten EU. Die Länder, die Ausnahmen machen, sind mir bekannt (Irland, GB und Schweden)

      L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten

      ach ja, sollte man dann auch die Seite des BMELV (Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und des PEI (Paul-Ehrlich-Institut) verbieten, die diese Informationen ebenfalls enthalten?

      M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen

      folgende Einzel-TW-Impfstoffe existieren: Rabdomun, Rabisin, Enduracell T, Nobivac T, Riemser Tollwut-Vaccine, Vanguard R, Virbagen Tollwut-Impfstoff

      N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr

      es geht mir nicht um's Geld.

      O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?

      muss ich Ihnen darauf wirklich eine Antwort geben?



      Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.

      Nein, das genügt nicht, im Heimtierausweis muss eine Gültigkeit bis eingetragen werden.

      R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.

      OK, Sie haben mich aufgeklärt, nun bitte die 3Jahres-Dauer eintragen.

      S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden

      falsch, der Impfstoff ist noch dergleiche. Lediglich der Beipackzettel wurde angepasst.
      Sabine
      3 Australian Shepherds,
      1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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        #78
        Hier noch was von uns:

        TÄ: Jeder weiß ja wohl, dass der Impfstoff mit dem geimpft wurde
        3 Jahre gültig ist. Die Dauer kann ich nicht eintragen, ist ja
        kein extra Feld dafür da.

        Ich: Mit der Gültigkeit wär ich mir nicht so sicher.
        Über die Grenze verreise ich nicht. Turniere lauf ich nicht
        mehr.
        Ich kauf keine Heimtierausweise für 2 Hunde - pro Stück
        20 Euro ! Außerdem ist unter der Impfung genug Platz zum
        hinschreiben.

        TÄ: Wenn unbedingt eingetragen werden muß !
        Ich: Ja.

        LG Anke
        Gewalt beginnt, wo Wissen endet !

        Kommentar


          #79
          G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...

          stimmt nicht ganz...wenn man zb.von serbien kommt und über ungarn einreisen will,lässt einem der ungar gar nicht durch...titernachweis+gültige impfung nicht älter als 12 monate wird verlangt!

          alle anderen grenzen werden ja nicht mehr kontrolliert...also hinfällig


          J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?

          kommt drauf an wohin...möchte man mit seinem hund zb.nach kroatien braucht man tollwutimpfung nicht älter als 8 monate+titernachweis...wird aber nicht immer kontrolliert,wenn nicht hat man pech...


          K) Der gilt nur fürs Inland...

          Nein, die TW-Verordnung gilt in der gesamten EU. Die Länder, die Ausnahmen machen, sind mir bekannt (Irland, GB und Schweden)


          es sei denn man reist über ein drittland wieder in die eu ein!!!

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            #80
            ich gebs zu, ich bin im Moment ein bisserl hysterisch.

            Der Hund von Bekannten (5J alt) ist gestern an Parvo gestorben. War voll geimpft blabla die ganze Palette, und TROTZDEM fängt der Hund sich ne Parvo ein und verstirbt in der Uniklinik innert 48 Stunden.

            Tja - und deswegen hab ich mal den HT-Ausweis von unserem Falco (Spanier, seit September 05 bei uns) rausgeholt. Wir haben ihn am 25.10.06 mit einigen Disskussionen wegen der TW bei TA impfen lassen (die Impfungen von Spanien her waren alle korrekt, es musste aber nachgeimpft werden)

            Er bekam Enduracell 8 geimpft, und der TA hat die Gültigkeit der Impfung bis zum 25.10.09 bestätigt. Das "Pickerl" klebt in der "Abteilung IV" des HT-Ausweises, also ja eigentlich bei Rabisin.

            Enduracell 8 ist ja ein Impfstoff gegen
            Staupe,
            H.c.c.,
            Parvovirose,
            Parainfluenza-2,
            Leptospirose,
            Tollwut

            So und nun hab ich mal den Link zum PE-Institut angeschaut. KLAR - da steht ja, dass die Immunitätsdauer der Tollwutkomponente in Enduracell 8 drei Jahre ist.

            Die anderen Sachen hätten ja aber dann wohl nach einem Jahr nachgeimpft gehört.

            Okay okay, ich geb ja zu, dass ich mich da mal besser und vor allen Dingen früher hätte informieren müssen. Blöd find ich es dennoch. Einfach irritierend.

            Muss mich jetzt schleunigst drum kümmern, dass Falco die notwendigen Imfungen bekommt.

            So ein Mist !!!

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              #81
              Original geschrieben von Vitas
              Er bekam Enduracell 8 geimpft, und der TA hat die Gültigkeit der Impfung bis zum 25.10.08 bestätigt. Das "Pickerl" klebt in der "Abteilung IV" des HT-Ausweises, also ja eigentlich bei Rabisin.

              Enduracell 8 ist ja ein Impfstoff gegen
              Staupe,
              H.c.c.,
              Parvovirose,
              Parainfluenza-2,
              Leptospirose,
              Tollwut

              So und nun hab ich mal den Link zum PE-Institut angeschaut. KLAR - da steht ja, dass die Immunitätsdauer der Tollwutkomponente in Enduracell 8 drei Jahre ist.

              Die anderen Sachen hätten ja aber dann wohl nach einem Jahr nachgeimpft gehört.
              Muss mich jetzt schleunigst drum kümmern, dass Falco die notwendigen Imfungen bekommt.So ein Mist !!!
              Der oben angegebene Impfstoff ist ein Kombiimpfstoff mit TW.
              Also die Gültigkeit ist bis 2009 gegeben, wenn das im EU-Pass auch so drinnen steht.

              Wenn der Eintrag bei dieser Impfung nicht erfolgt ist, dann wäre trotzdem nur Tollwut zu impfen um einen korrekten Eintrag zu bekommen, oder das vom Tierarzt richtigstellen lassen.

              Alle Impfkomponenten in diesem Impfstoff haben eine Schutzdauer von 3 Jahren.

              Für den Grenzübertritt od. im Inland für die ´TW-Verordnungen gilt aber nur der korrekte Eintrag.

              Also, ich habs noch nicht ganz verstanden mit dem Eintrag der bei Rabisin steht. Ich würde das vom Tierarzt korrekt eintragen lassen und bis 2009 nichts nachimpfen.
              sonnige Grüße von Mexxifraudi

              Kommentar


                #82
                Hallo Vitas!

                Ich hab den PetPass jetzt nicht so im Kopf. Kann es sein, dass der Eintrag extra bei den Seiten für Tollwut gemacht wurde?
                Dann würde es ja passen. Eintrag bis 2009 für Tollwutimpfung.

                Mehr brauchts nicht. Parvo ist auch für 3 Jahre dabei in diesem Impfstoff.
                sonnige Grüße von Mexxifraudi

                Kommentar


                  #83
                  Hallo Mexxi,

                  danke mal für rasche Antwort.

                  Ja, in der Tat, der Eintrag wurde auf der Seite für Rabisin gemacht. Naja - bei einem Kombipräparat mit nur einem "Pickerl" musste der TA sich ja für eine Seite entscheiden. Dass er dann die SO wichtige Seite für die Rabisin Impfe genommen hat, ist schon okay. Er kann das "Pickerl" ja nicht teilen.

                  Du - ich denke nicht, dass der tatsächliche Schutz (und um diesen geht es ja) gegen die anderen Krankeiten auch drei Jahre gilt. Schau ganz genau nach auf dem Info-Blatt des P.E.-Institutes.

                  Da steht explizit, dass die Immunitätsdauer der Tollwutkomponente in Enduracell 8 drei Jahre ist.

                  Gilt also nur für TW, nicht für die anderen Sachen. Zumindest kann ich das nicht anders verstehen

                  Kommentar


                    #84
                    Hallo Doris,

                    ja, Du hast Recht, die TW-Komponente ist für 3 Jahre zugelassen. Wie lang der Rest zugelassen ist, kann Dir doch aber egal sein.

                    Es geht bei den 3 Jahren um die Zulassungsdauer und nicht die Schutzdauer

                    Schau doch mal auf www.haustierimpfungen.de SHP schützt sehr viel länger als 3 Jahre. Und nur der Schutz ist entscheidend für unsere Haustiere.

                    Kommentar


                      #85
                      HI,
                      ich denke u. weiß auch, dass der SHP Impfstoff länger als 3 Jahre
                      hält.
                      Das der Hund daran erkrankt, u. letztendlich auch verstorben ist,
                      ist schlimm, aber ich denke, dass hat(te) auch was mit dem
                      Allgemeinzustand des Hundes zu tun !
                      Ich würde meine Hunde deswegen jetzt nicht einfach impfen -
                      denn man sieht ja, dass die Impfung auch nicht unbedingt
                      nützt !

                      LG Anke
                      Gewalt beginnt, wo Wissen endet !

                      Kommentar


                        #86
                        Grmpf - eigentlich schrecklich dass man sich als Fachlaie da durchwurschteln muss und sich nicht auf die gierige Pharmaindustrie verlassen kann.

                        Und auch TÄ - aus welchen Gründen auch immer - da so eine eingefahrene und wenig begründete Meinung haben.

                        Wie auch immer - was ich sagen wollte:

                        Sollte es notwendig sein meinen Hund täglich zu impfen, würd ich das tun

                        Ich will ihn aber NICHT mehr impfen als nötig. Klar ist für Reiselustige die TW-Impfe und deren Zulassungsdauer wichtig. Da kann man dann sagen - wat mut dat mut.

                        Und all die anderen Impfungen, ich bin ja nicht grundsätzlich dagegen, sind sicher auch gut.

                        Nur - der Zeitrahmen muss doch vernünftig sein, sollte man meinen

                        Ja Anke, der armen Paulina hat auch der ganze Impfkram nix gebracht.

                        Wirr im Kopf bin

                        Kommentar


                          #87
                          Hallo Doris,

                          nun, wenn Du in einem vernünftigem Zeitrahmen SHP nachimpfen willst, dann würd ich Dir raten, anhand der in Studien belegten Schutzdauer nachzuimpfen. Der nächste Impftermin für SHP wäre also im Jahr 2021

                          Der bpt zum Beispiel empfiehlt SHP auch nur noch alle 3 Jahre, dann wäre es also wie bei TW 2009 .

                          Ich würde Dir raten Dich erst einmal eingehend mit dem Thema auseinanderzusetzen, sei es hier im Mitgliederbereich oder auf der Seite von Mo.

                          Wann Du Deinen Hund nun letztendlich impfen lässt, musst Du nämlich selbst entscheiden, wir können Dir nur Denkanstösse geben.

                          Kommentar


                            #88
                            Original geschrieben von kayliz


                            Das i-Tüpfelchen: Als ich nach Hause kam, sah ich, dass sie gar nicht wie am Ende doch noch vereinbart nur Tollwut geimpft hatte, sondern Leptospirose dazu (ein "LT"-Kombi). Das ist eine TÄ, die mir bisher sehr bodenständig und im besten Sinne offen vorkam, also sowohl ehrlich-direkt als auch nicht abgeneigt gegen Neues. Ihr habe ich es zu verdanken, dass ich von Fertigfutter weggekommen bin. Ich finde immer noch keine Worte dazu, ich mochte diese Frau sehr.
                            Hallo Kay,

                            bist Du Dir denn sicher daß sie die Lepto-Komponente mitgeimpft hat?

                            Meine TÄ verwendet diese Tollwut/Lepto-Kombination auch. Die T-Komponente ist in der Trockensubstanz und die L-Komponente ist in der Flüssigsubstanz. Die beiden Komponenten werden vor dem Impfen miteinander gemischt.

                            Da ich für meine Hunde die L-Komponenten nicht haben möchte, löst meine TÄ die T-Trockenkomponente in einem anderen Lösungsmittel und verwirft die L-Flüssigkomponente. Auf dem Pickerl des Impfstoffherstellers für den Impfpass steht dann aber natürlich "LT" drauf. Obwohl nur gegen T geimpft wurde.

                            Grüße

                            Antje
                            »Wenn die Biene von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben.«
                            Albert Einstein

                            Kommentar


                              #89
                              Original geschrieben von Waschbaer
                              Meine TÄ verwendet diese Tollwut/Lepto-Kombination auch. Die T-Komponente ist in der Trockensubstanz und die L-Komponente ist in der Flüssigsubstanz. Die beiden Komponenten werden vor dem Impfen miteinander gemischt.

                              Bist Du Dir da sicher? Alle in Dt. erhältlichen T-Impfstoffe für Haustiere sind wässrige Suspensionen. Egal, ob nur T oder LT-Kombi, das ist alles flüssig. LT kann man gar nicht trennen.

                              Gefriergetrocknet sind die Lebendimpfstoffe (also SHP oder SHPPi). Die werden dann mit L oder LT aufgezogen vor dem Spritzen.
                              Mo

                              Never doubt that a small group of thoughtful committed citizens can change the world. Indeed it's the only thing that ever has. (Margaret Mead)

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                                #90
                                Ich kenne Tollwut auch nur flüssig! Ist allerdings schon was her als ich beim TA gearbeitet habe
                                Liebe Grüße
                                Anja Felipa und Raki

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