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    #91
    Hallo Ihr Zwei,

    ich frag meine TÄ noch mal wenn ich das nächste Mal da bin. Möglicherweise war's umgedreht? Jedenfalls hatte sie es getrennt. Ob's vielleicht ein hier nicht zugelassener Impfstoff war...? Keine Ahnung... Der betreffende Hund durfte jedenfalls mit dieser Impfung in die USA einreisen. Von daher hab ich aber auch leider diesen Impfpass nicht mehr.

    Bei den letzten beiden Impfungen, hab ich gerade gesehen, hat sie einen T-Einzelimpfstoff verwendet (wahrscheinlich hab ich lange genug genörgelt ). Vorher hatte sie nur die Kombi mit Lepto.

    Grüße

    Antje
    »Wenn die Biene von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben.«
    Albert Einstein

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      #92
      Original geschrieben von Vitas


      Du - ich denke nicht, dass der tatsächliche Schutz (und um diesen geht es ja) gegen die anderen Krankeiten auch drei Jahre gilt. Schau ganz genau nach auf dem Info-Blatt des P.E.-Institutes.

      Da steht explizit, dass die Immunitätsdauer der Tollwutkomponente in Enduracell 8 drei Jahre ist.

      Gilt also nur für TW, nicht für die anderen Sachen. Zumindest kann ich das nicht anders verstehen
      Ja, bei PEI steht das so in der Auflistung, aber der BPT hat das auch abgesegnet und das sagt dann ja alles offiziell aus.

      Auch wenn der Schutz eigentlich länger als drei Jahre für SHP anhält (Prof.R. Schultz).
      sonnige Grüße von Mexxifraudi

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        #93
        Danke an Euch alle
        Ihr habt mir nun wirklich ein gutes Stück weitergeholfen. So langsam wirds klarer

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          #94
          die gesammelten Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag

          Hier sind die gesammelten Ausreden der TÄ geg. den 3-Jahreseintrag:

          A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
          B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
          C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
          D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
          E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
          F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
          G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
          H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
          I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
          J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
          K) Der gilt nur fürs Inland...
          L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
          M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
          N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
          O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
          P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
          Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
          R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
          S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
          T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
          U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
          V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
          W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
          X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
          Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
          Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
          Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
          Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...
          1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
          2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
          3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
          4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.
          sonnige Grüße von Mexxifraudi

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            #95
            die gesammelten Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag
            Hier sind die gesammelten Ausreden der TÄ geg. den 3-Jahreseintrag:

            A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
            B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
            C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
            D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
            E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
            F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
            G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
            H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
            I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
            J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
            K) Der gilt nur fürs Inland...
            L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
            M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
            N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
            O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
            P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
            Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
            R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
            S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
            T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
            U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
            V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
            W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
            X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
            Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
            Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
            Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
            Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...
            1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
            2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
            3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
            4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

            5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
            Liebe Grüße,
            Sanne

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              #96
              Hallo,

              ich hab gestern telefonisch noch ein paar neue Ausreden hören dürfen

              - Dreijahresimpfstoff ist VIEEEEELLLL aggressiver als der 1-Jährige, deswegen haben wir nur den für ein Jahr!

              Hund ist 11 Monate. Ich wollte die 1. TW-Impfung.
              - Was ist 1.? Na, da müssen wir ja erst Grundimmunisierung, das geht nicht nur mit einer Impfung und die hält jetzt dann auch nur 1 Jahr.
              Wieso ich wollte aber nur 1 Impfung für 3 Jahre.
              - na hören Sie, wenn sie ne Hepatitis-Impfung bei sich machen wollen, dann müssen Sie auch erst mal Grundimm. werden und da brauchen sie auch mehr als eine!

              - man weiß ja wirklich nicht, ob man lachen oder weinen soll.
              Liebe Grüße
              Sonja mit Panda (2022). Amira (2008-2021), Benny (2001-2017), Kater Max (2006-2017) und Kater Filou (2007-2020) im Herzen.

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                #97


                immer wieder schön sich hier durchzulesen

                Grüße von Yvonne mit Bonnie an ihrer Seite und Prinzessin Tinka im Himmel

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                  #98
                  die gesammelten Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag
                  Hier sind die gesammelten Ausreden der TÄ geg. den 3-Jahreseintrag:

                  A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
                  B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
                  C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
                  D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
                  E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
                  F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
                  G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
                  H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
                  I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
                  J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
                  K) Der gilt nur fürs Inland...
                  L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
                  M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
                  N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
                  O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
                  P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
                  Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
                  R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
                  S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
                  T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
                  U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
                  V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
                  W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
                  X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
                  Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
                  Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
                  Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
                  Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...
                  1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
                  2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
                  3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
                  4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

                  5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
                  6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .
                  Lg Sonja+Ghino

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                    #99
                    A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
                    B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
                    C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
                    D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
                    E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
                    F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
                    G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
                    H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
                    I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
                    J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
                    K) Der gilt nur fürs Inland...
                    L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
                    M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
                    N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
                    O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
                    P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
                    Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
                    R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
                    S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
                    T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
                    U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
                    V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
                    W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
                    X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
                    Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
                    Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
                    Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
                    Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...
                    1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
                    2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
                    3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
                    4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

                    5)Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

                    6) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!
                    Liebe Grüße, Claudia
                    The things you own-they end up owning you (Fight Club)

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                      PUHHHH

                      Dazu fällt einem fast nix mehr ein!!!
                      Herr laß, natürlich für die TÄ, Hirn vom Himmel fallen!
                      LG
                      Tanja, Jörg und El Niño

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                        Zitat von Zwei Hovis Beitrag anzeigen
                        5)Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht
                        Bei dieser Aussage sollte man doch sofort das Veterinäramt informieren, daß ein Tierarzt verdorbene Impfstoffe benutzt. Am besten direkt im Gespräch das Handy aus der Tasche ziehen und den TA nach der Telefonnummer des Vet.-Amtes fragen.

                        LG

                        Liesbeth

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                          die gesammelten Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag
                          Hier sind die gesammelten Ausreden der TÄ geg. den 3-Jahreseintrag:

                          A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
                          B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
                          C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
                          D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
                          E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
                          F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
                          G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
                          H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
                          I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
                          J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
                          K) Der gilt nur fürs Inland...
                          L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
                          M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
                          N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
                          O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
                          P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
                          Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
                          R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
                          S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
                          T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
                          U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
                          V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
                          W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
                          X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
                          Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
                          Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
                          Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
                          Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...
                          1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
                          2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
                          3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
                          4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

                          5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
                          6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

                          7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

                          8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

                          9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

                          10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.
                          sonnige Grüße von Mexxifraudi

                          Kommentar


                            die gesammelten Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag
                            Hier sind die gesammelten Ausreden der TÄ geg. den 3-Jahreseintrag:

                            A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
                            B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
                            C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
                            D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
                            E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
                            F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
                            G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
                            H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
                            I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
                            J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
                            K) Der gilt nur fürs Inland...
                            L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
                            M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
                            N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
                            O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
                            P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
                            Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
                            R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
                            S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
                            T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
                            U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
                            V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
                            W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
                            X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
                            Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
                            Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
                            Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
                            Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...
                            1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
                            2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
                            3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
                            4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

                            5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
                            6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

                            7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

                            8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

                            9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

                            10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

                            11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
                            Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

                            Kommentar


                              Ich habe auch noch zwei.

                              Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.

                              Oder

                              Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.

                              Kommentar


                                Hier sind die gesammelten Ausreden der TÄ geg. den 3-Jahreseintrag:

                                A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
                                B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
                                C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
                                D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
                                E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
                                F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
                                G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
                                H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
                                I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
                                J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
                                K) Der gilt nur fürs Inland...
                                L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
                                M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
                                N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
                                O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
                                P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
                                Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
                                R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstaoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
                                S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
                                T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
                                U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
                                V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
                                W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
                                X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
                                Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
                                Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
                                Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
                                Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...
                                1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
                                2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
                                3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
                                4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

                                5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
                                6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

                                7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

                                8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

                                9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

                                10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

                                11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
                                Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

                                12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.

                                13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
                                sonnige Grüße von Mexxifraudi

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