Erweiterung: falscher Infos zum Thema Impfen
Hier sind die Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag:
A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
K) Der gilt nur fürs Inland...
L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...
1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.
5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .
7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht
8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!
9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)
10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.
11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).
12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
Hier sind die Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag:
A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
K) Der gilt nur fürs Inland...
L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...
1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.
5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .
7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht
8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!
9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)
10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.
11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).
12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
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