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    Erweiterung: falscher Infos zum Thema Impfen

    Hier sind die Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag:

    A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
    B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
    C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
    D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
    E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
    F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
    G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
    H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
    I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
    J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
    K) Der gilt nur fürs Inland...
    L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
    M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
    N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
    O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
    P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
    Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
    R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
    S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
    T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
    U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
    V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
    W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
    X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
    Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
    Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
    Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
    Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

    1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
    2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
    3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
    4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

    5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
    6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

    7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

    8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

    9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

    10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

    11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
    Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

    12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
    13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
    14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
    15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
    16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
    17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )

    18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
    sonnige Grüße von Mexxifraudi

    Kommentar


      Hier sind die Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag:

      A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
      B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
      C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
      D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
      E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
      F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
      G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
      H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
      I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
      J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
      K) Der gilt nur fürs Inland...
      L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
      M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
      N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
      O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
      P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
      Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
      R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
      S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
      T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
      U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
      V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
      W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
      X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
      Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
      Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
      Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
      Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

      1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
      2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
      3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
      4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

      5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
      6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

      7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

      8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

      9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

      10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

      11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
      Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

      12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
      13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
      14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
      15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
      16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
      17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
      18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.

      19) ...es gibt jetzt verschieden Impfvorschriften für Jagd-, Diensthund Wohnungstier, Ausstellungskatze, Tierpension ... (wohl beliebig erweiterbar)
      sonnige Grüße von Mexxifraudi

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        Unglaublich...da bin ich echt froh, daß meine TÄ mit mir gar nicht disskutiert hat und sogar meinte, sie könne mich verstehen (sie weiß auch noch, daß Sheru früher oft "Ziperlein" bis hin zu Demodikose hatte und sieht nun auch (an Abwesenheit...), daß es ihm endlich richtig gut geht...). Wenn man das alles liest muß man wirklich aufpassen sich nicht zu einer TA-Phobie hinreißen zu lassen ....

        LG

        nadine
        Liebe Grüße von nadine
        "Wege entstehen dadurch, dass man sie geht." Franz Kafka

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          Hier sind die Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag:

          A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
          B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
          C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
          D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
          E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
          F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
          G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
          H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
          I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
          J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
          K) Der gilt nur fürs Inland...
          L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
          M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
          N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
          O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
          P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
          Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
          R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
          S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
          T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
          U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
          V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
          W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
          X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
          Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
          Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
          Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
          Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

          1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
          2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
          3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
          4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

          5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
          6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

          7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

          8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

          9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

          10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

          11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
          Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

          12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
          13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
          14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
          15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
          16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
          17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
          18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
          19) ...es gibt jetzt verschieden Impfvorschriften für Jagd-, Diensthund Wohnungstier, Ausstellungskatze, Tierpension ... (wohl beliebig erweiterbar)
          20) Kommen sie mir nicht mit Beipackzetteln, es gibt Impfschemas und die müssen eingehalten werden- puh Beipackzettel...
          LG Kati mit Debby, klein Lilly und Sky im Herzen! (RIP kleine Maus)

          "Man kann in die Tiere nichts hineinprügeln,

          aber man kann manches aus ihnen herausstreicheln."
          (Astrid Lindgren)

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            ... immer wieder schön zu lesen!!

            LG Sonja & Co.

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              Hier sind die Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag:

              A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
              B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
              C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
              D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
              E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
              F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
              G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
              H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
              I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
              J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
              K) Der gilt nur fürs Inland...
              L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
              M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
              N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
              O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
              P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
              Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
              R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
              S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
              T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
              U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
              V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
              W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
              X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
              Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
              Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
              Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
              Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

              1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
              2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
              3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
              4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

              5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
              6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

              7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

              8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

              9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

              10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

              11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
              Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

              12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
              13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
              14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
              15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
              16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
              17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
              18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
              19) ...es gibt jetzt verschieden Impfvorschriften für Jagd-, Diensthund Wohnungstier, Ausstellungskatze, Tierpension ... (wohl beliebig erweiterbar)
              20) Kommen sie mir nicht mit Beipackzetteln, es gibt Impfschemas und die müssen eingehalten werden- puh Beipackzettel...
              21) bei hunden ab 10 jahre gilt die tw-impfung nur noch 2 jahre
              liebe grüße, uschi mit taiko und marie

              Thinkdog! Berlin - Seminare für schlaue Hunde und ihre Menschen

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                Heute hab ich Leejah gegen Tollwut impfen lassen. Als wir das erste Mal bei der TÄ waren, war sie extrem kritisch gegen den 3-Jahres-Impfstoff. Sie bemängelte damals, ja daß das jetzt in Deutschland in Mode kommt. Inzwischen vergingen einige Monate und sie hat die 3-Jahre-Impfung gegeben, auch in den Impfpaß eingetragen.

                Aber sie sagte mir, daß der Impfstoff gar nicht drei Jahre hält . Als ich meinte, es steht doch aber auf dem Beipackzettel drauf, sagte sie, ja schon, trotzdem in Wahrheit hält er nicht 3 Jahre. Diese Aussage basiert darauf, daß Welpen zwei mal gegen Tollwut geimpft werden und 1 Jahr später nochmal. Nach 3 Jahren sind die Titterwerte nur noch 70%. Da mein Hund nur dieses eine Mal jetzt geimpft wurde, erklärt es sich eigentlich von selbst, daß sie nach 3 Jahren gar nicht mehr geschützt sein kann .

                Viele Grüße
                Konstanze
                Liebe Grüße
                Konstanze

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                  [QUOTE]
                  Zitat von Hanna22 Beitrag anzeigen
                  Heute hab ich Leejah gegen Tollwut impfen lassen. Als wir das erste Mal bei der TÄ waren, war sie extrem kritisch gegen den 3-Jahres-Impfstoff. Sie bemängelte damals, ja daß das jetzt in Deutschland in Mode kommt. Inzwischen vergingen einige Monate und sie hat die 3-Jahre-Impfung gegeben, auch in den Impfpaß eingetragen.
                  Hoffentlich hast genau nachgesehen?
                  Aber sie sagte mir, daß der Impfstoff gar nicht drei Jahre hält . Als ich meinte, es steht doch aber auf dem Beipackzettel drauf, sagte sie, ja schon, trotzdem in Wahrheit hält er nicht 3 Jahre.
                  In Wahrheit sind die drei Jahe das Mindesthaltbarkeitsdauer des Schutzes und hält noch länger.

                  Diese Aussage basiert darauf, daß Welpen zwei mal gegen Tollwut geimpft werden und 1 Jahr später nochmal.
                  Dass kommt auf den verwendeten Impfstoff an. Den der da beschrieben ist ist Virbagen und die schreiben das so vor. Andere Impfstoffe die schon jahrelang in D und Ö geimpft werden sagen: EINE Impfung ab 12 Wo (vorher wird das auch nicht empfohlen) schützt drei Jahre.
                  Nach 3 Jahren sind die Titterwerte nur noch 70%.
                  70 % von was?
                  70 % sind mehr als genug. Obwohl hier niemand von % spricht. Sondern von Int. Einheiten (IE) die erreicht werden müssen.

                  Da mein Hund nur dieses eine Mal jetzt geimpft wurde, erklärt es sich eigentlich von selbst, daß sie nach 3 Jahren gar nicht mehr geschützt sein kann .
                  Dann müssen die Impfstoffhersteller alle falsch liegen und die Studien auch gefälscht. Und die Zulassungsstellen ein bisschen doof.
                  Ganz so wird es hoffentlich nicht sein. Sonst braucht man niemanden mehr zu glauben und dann brauchst auch niemals mehr impfen lassen.
                  Denn eins ist ganz sicher: Nichts, auch nicht Impfungen, schützen 100 %.

                  Ich nehme an, das nimmst auch du nicht ernst, aber ich schreib das für die, die sich erst um Infos bemühen.
                  sonnige Grüße von Mexxifraudi

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                    Hier sind die Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag:

                    A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
                    B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
                    C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
                    D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
                    E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
                    F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
                    G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
                    H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
                    I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
                    J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
                    K) Der gilt nur fürs Inland...
                    L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
                    M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
                    N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
                    O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
                    P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
                    Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
                    R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
                    S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
                    T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
                    U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
                    V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
                    W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
                    X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
                    Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
                    Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
                    Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
                    Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

                    1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
                    2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
                    3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
                    4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

                    5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
                    6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

                    7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

                    8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

                    9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

                    10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

                    11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
                    Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

                    12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
                    13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
                    14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
                    15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
                    16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
                    17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
                    18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
                    19) ...es gibt jetzt verschieden Impfvorschriften für Jagd-, Diensthund Wohnungstier, Ausstellungskatze, Tierpension ... (wohl beliebig erweiterbar)
                    20) Kommen sie mir nicht mit Beipackzetteln, es gibt Impfschemas und die müssen eingehalten werden- puh Beipackzettel...
                    21) bei hunden ab 10 jahre gilt die tw-impfung nur noch 2 jahre

                    22) ... in Wahrheit hält er nicht 3 Jahre. Diese Aussage basiert darauf, daß Welpen zwei mal gegen Tollwut geimpft werden und 1 Jahr später nochmal. Nach 3 Jahren sind die Titterwerte nur noch 70%. Da mein Hund nur dieses eine Mal jetzt geimpft wurde, erklärt es sich eigentlich von selbst, daß sie nach 3 Jahren gar nicht mehr geschützt sein kann...
                    sonnige Grüße von Mexxifraudi

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                      @ Mexxi

                      Aber nein, das nehme ich nicht ernst! Ich glaube der TÄ kein Wort !

                      Ich kann Dir aber noch was Lustiges von ihr erzählen, wobei es nur zur Hälfte Impfungen betrifft. Ich hatte ein Blutbild machen lassen, dessen Auswertung am Tag der Impfung auch da war. Sie bemängelte etwas und empfahl, ich solle doch wenigstens zwei oder drei Mal die Woche gutes Trofu geben, damit meine Hündin alle Nährstoffe bekommt. Als dieses Argument nicht auf meine Zustimmung stieß, fragte sie mich, warum heute die Hunde so alt werden ?? Deshalb: Wegen den Impfungen und dem Trockenfutter! Nur weil fast alle Hunde geimpft sind, gibt es diese Krankheiten fast nicht mehr . Das sagte sie in einem solchen Ton, in dem unterschwellig mitschwang, daß ImpfverweigerInnen wie ich davon profitieren und nur deshalb gesunde Hunde haben . Die Trofu-Artgumente schreibe ich gar nicht erst hin.

                      Liebe Grüße
                      Konstanze
                      Liebe Grüße
                      Konstanze

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                        da kann man nur raten, gaaaanz schnell den ta zu wechseln...
                        Lieben Gruß - Marion mit Balou und Räuber
                        sowie Julchen und Terry für immer im Herzem

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                          ziemlich bekannte Aussagen würde ich mal sagen xD. habe ich durch die Bank alle mindestens viermal gehört. Treffend formuliert Mexxi. Ich bin begeistert. xD

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                            Hier sind die Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag:

                            A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
                            B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
                            C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
                            D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
                            E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
                            F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
                            G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
                            H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
                            I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
                            J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
                            K) Der gilt nur fürs Inland...
                            L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
                            M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
                            N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
                            O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
                            P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
                            Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
                            R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
                            S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
                            T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
                            U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
                            V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
                            W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
                            X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
                            Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
                            Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
                            Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
                            Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

                            1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
                            2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
                            3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
                            4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

                            5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
                            6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

                            7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

                            8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

                            9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

                            10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

                            11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
                            Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

                            12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
                            13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
                            14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
                            15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
                            16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
                            17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
                            18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
                            19) ...es gibt jetzt verschieden Impfvorschriften für Jagd-, Diensthund Wohnungstier, Ausstellungskatze, Tierpension ... (wohl beliebig erweiterbar)
                            20) Kommen sie mir nicht mit Beipackzetteln, es gibt Impfschemas und die müssen eingehalten werden- puh Beipackzettel...
                            21) bei hunden ab 10 jahre gilt die tw-impfung nur noch 2 jahre

                            22) ... in Wahrheit hält er nicht 3 Jahre. Diese Aussage basiert darauf, daß Welpen zwei mal gegen Tollwut geimpft werden und 1 Jahr später nochmal. Nach 3 Jahren sind die Titterwerte nur noch 70%. Da mein Hund nur dieses eine Mal jetzt geimpft wurde, erklärt es sich eigentlich von selbst, daß sie nach 3 Jahren gar nicht mehr geschützt sein kann...

                            23) Antikörpertests zur Einreise nach Schweden haben ergeben, dass der Impfschutz über diesen Zeitraum nicht gegeben ist, und die Tierärztin diese Eintragung deshalb nicht verantworten kann.
                            Liebe Grüße, Claudia
                            The things you own-they end up owning you (Fight Club)

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                              Boah, jetzt bin ich auch sowas von geladen.
                              Der gleiche TA, der mir letztes Jahr nach Briannas Erkrankung nach der Erstimpfung sofort mit 12 Wochen den 3Jahreseintrag für SHP von Nobivac gemacht hat und danach überhaupt nicht mehr diskutiert hat, hat sich in diesem Jahr bei meinen Welpen geweigert, nach der 2. Impfung mit 12 Wochen, diesen Eintrag zu machen, sondern nur 1 Jahr eingetragen. Die Empfehlung sei, nach einem Jahr nochmals zu impfen und er würde das daher nur so eintragen. Dann erzählte er wieder von Fortbildungen etc.
                              Wo finde ich nochmal den Beipackzettel von Nobivac SHP?
                              LG Claudia
                              "Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das Verlangen einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen." Maxim Gorki

                              Kommentar


                                Hallo!
                                Du bist im falschen Thread. Geh mal in den Mitgliederbereich Impfungen Hunde und schalt die Suchfunktion ein. Ich geh mal suchen ob ich bei mir was finde.

                                edit:
                                http://www.pharmazie.com/graphic/A/22/8-20122.pdf
                                Falls das weiterhilft:
                                Impfschema:
                                Grundimmunisierung:
                                Ab der 9. Lebenswoche 2 Impfungen im Abstand von 2 – 4
                                Wochen, ab der 12. Woche genügt eine einmalige Impfung.
                                Wiederholungsimpfungen:
                                Staupe, H.c.c. und Parvovirose: alle 3 Jahre.


                                OT: AUS!!!
                                sonnige Grüße von Mexxifraudi

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