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    Seit einiger Zeit setze ich mich auch intensiv mit dem Thema "Impfen" auseinander. Leider noch nicht zur Anfangszeit von Csissi. Da habe ich sogar gedacht ich tue mit der Borreliose-Impfung was Gutes

    Gerade gestern habe ich Blut bei Csissi abnehmen lassen, um die Titer für Tollwut, Parvo und Staupe zu bestimmen. Bin sehr gespannt. Laut Impfpass müßte Csissi in diesem Jahr wieder gegen Tollwut geimpft werden (wäre dann der Abstand von einem Jahr). Aber die TÄ tin versprch mir, wenn der Titer ausreichend ist das Datum zu ändern auf weitere 2 Jahre.
    Dann möchte ich in Zukunft nur noch, wenn überhaupt Parvo und Staupe nachimpfen lassen, dass aber höchstens alle 3 Jahre. Da kam dann aber die Antwort, das gibt es nicht. Gibt nur 5 bzw. 7fach Impfungen. Haha...
    Habe dann TÄ abtelefoniert, und bin fündig geworden.

    Bijou hat beim Züchter, die erste Impfung erhalten (volles Programm), da mache ich die Grundimmunisierung nur mit Staupe und Parvo weiter. Tollwut erst Mitte November, denn wir fahren in die Schweiz über Weihnachten.

    Libe Grüße Grit

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      Gültigkeit der Tollwutimpfung
      Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig, wenn
      • das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers gegen Tollwut geimpft wurde,
      -------

      Geht sich das zeitmäßig mit deinem Reisedatum aus?

      Bitte die Listenform wie hier beibehalten, danke!
      sonnige Grüße von Mexxifraudi

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        Zitat von Mexxi Beitrag anzeigen
        Gültigkeit der Tollwutimpfung
        Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig, wenn
        • das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers gegen Tollwut geimpft wurde,
        -------

        Geht sich das zeitmäßig mit deinem Reisedatum aus?

        Bitte die Listenform wie hier beibehalten, danke!

        Das heißt, am Freitag bekommt sie die Parvo und Staupe Impfung, dann ist sie 12 Wochen alt und ich warte 21 Tage und dann die Tollwut?

        Und Tollwut dann 1 malig, und Schutz für 3 Jahre, oder nach einem Jahr auffrischen und danach ist der Schutz 3 Jahre?
        Liebe Grüße Grit

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          Zitat von Csibi Beitrag anzeigen
          Das heißt, am Freitag bekommt sie die Parvo und Staupe Impfung, dann ist sie 12 Wochen alt und ich warte 21 Tage und dann die Tollwut?
          falsch.

          Das Wort Grundimmunisierung im o.g. Beitrag bezieht sich ausschliesslich auf die Tollwut(!)-Grundimmunisierung. 21 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung, die lt. Herstellerangaben für die Tollwut-Grundimmunisierung nötig ist, gilt der Impfschutz als gültig.

          Und ob Du Tollwut nur einmalig und für 3 Jahre oder Wiederholung nach einem Jahr und dann 2-3 Jahr gültig erhälst, hängt vom Hersteller ab.
          Sabine
          3 Australian Shepherds,
          1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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            Hier sind die Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag:

            A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
            B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
            C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
            D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
            E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
            F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
            G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
            H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
            I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
            J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
            K) Der gilt nur fürs Inland...
            L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
            M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
            N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
            O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
            P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
            Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
            R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
            S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
            T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
            U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
            V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
            W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
            X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
            Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
            Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
            Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
            Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

            1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
            2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
            3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
            4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

            5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
            6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

            7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

            8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

            9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

            10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

            11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
            Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

            12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
            13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
            14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
            15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
            16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
            17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
            18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
            19) ...es gibt jetzt verschieden Impfvorschriften für Jagd-, Diensthund Wohnungstier, Ausstellungskatze, Tierpension ... (wohl beliebig erweiterbar)
            20) Kommen sie mir nicht mit Beipackzetteln, es gibt Impfschemas und die müssen eingehalten werden- puh Beipackzettel...
            21) bei hunden ab 10 jahre gilt die tw-impfung nur noch 2 jahre

            22) ... in Wahrheit hält er nicht 3 Jahre. Diese Aussage basiert darauf, daß Welpen zwei mal gegen Tollwut geimpft werden und 1 Jahr später nochmal. Nach 3 Jahren sind die Titterwerte nur noch 70%. Da mein Hund nur dieses eine Mal jetzt geimpft wurde, erklärt es sich eigentlich von selbst, daß sie nach 3 Jahren gar nicht mehr geschützt sein kann...

            23) Antikörpertests zur Einreise nach Schweden haben ergeben, dass der Impfschutz über diesen Zeitraum nicht gegeben ist, und die Tierärztin diese Eintragung deshalb nicht verantworten kann.

            24) egal was im Impfpass steht, der Amtstierarzt akzeptiert bei Verdacht auf Kontakt mit tollwütigem Tier maximal 12 Monate, daher ist es besser jedes Jahr zu impfen sonst schläfert der Ihren Hund ein.

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              Bei der schon nicht mehr überschaubaren Anzahl von Ausreden bezüglich Impfen, können Doppelmeldungen und anders formulierte Aussagen mit selbem Sinn vorkommen:
              Hier sind die Ausreden geg. den 3-Jahreseintrag und rundums Impfen:

              A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
              B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
              C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
              D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
              E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
              F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
              G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
              H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
              I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
              J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
              K) Der gilt nur fürs Inland...
              L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
              M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
              N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
              O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
              P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
              Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
              R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
              S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
              T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
              U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
              V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
              W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
              X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
              Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
              Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
              Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
              Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

              1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
              2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
              3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
              4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

              5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
              6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

              7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

              8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

              9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

              10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

              11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
              Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

              12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
              13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
              14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
              15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
              16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
              17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
              18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
              19) ...es gibt jetzt verschieden Impfvorschriften für Jagd-, Diensthund Wohnungstier, Ausstellungskatze, Tierpension ... (wohl beliebig erweiterbar)
              20) Kommen sie mir nicht mit Beipackzetteln, es gibt Impfschemas und die müssen eingehalten werden- puh Beipackzettel...
              21) bei hunden ab 10 jahre gilt die tw-impfung nur noch 2 jahre

              22) ... in Wahrheit hält er nicht 3 Jahre. Diese Aussage basiert darauf, daß Welpen zwei mal gegen Tollwut geimpft werden und 1 Jahr später nochmal. Nach 3 Jahren sind die Titterwerte nur noch 70%. Da mein Hund nur dieses eine Mal jetzt geimpft wurde, erklärt es sich eigentlich von selbst, daß sie nach 3 Jahren gar nicht mehr geschützt sein kann...

              23) Antikörpertests zur Einreise nach Schweden haben ergeben, dass der Impfschutz über diesen Zeitraum nicht gegeben ist, und die Tierärztin diese Eintragung deshalb nicht verantworten kann.

              24) egal was im Impfpass steht, der Amtstierarzt akzeptiert bei Verdacht auf Kontakt mit tollwütigem Tier maximal 12 Monate, daher ist es besser jedes Jahr zu impfen sonst schläfert der Ihren Hund ein.

              25) ... den EU-Heimtierpass bekommt man erst ausgestellt wenn der Hund /Welpe die Tollwutimpfung hat...
              sonnige Grüße von Mexxifraudi

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                Na da mach ich doch gern mit.

                A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
                B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
                C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
                D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
                E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
                F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
                G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
                H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
                I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
                J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
                K) Der gilt nur fürs Inland...
                L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
                M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
                N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
                O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
                P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
                Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
                R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
                S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
                T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
                U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
                V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
                W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
                X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
                Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
                Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
                Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
                Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

                1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
                2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
                3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
                4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

                5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
                6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

                7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

                8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

                9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

                10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

                11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
                Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

                12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
                13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
                14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
                15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
                16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
                17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
                18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
                19) ...es gibt jetzt verschieden Impfvorschriften für Jagd-, Diensthund Wohnungstier, Ausstellungskatze, Tierpension ... (wohl beliebig erweiterbar)
                20) Kommen sie mir nicht mit Beipackzetteln, es gibt Impfschemas und die müssen eingehalten werden- puh Beipackzettel...
                21) bei hunden ab 10 jahre gilt die tw-impfung nur noch 2 jahre

                22) ... in Wahrheit hält er nicht 3 Jahre. Diese Aussage basiert darauf, daß Welpen zwei mal gegen Tollwut geimpft werden und 1 Jahr später nochmal. Nach 3 Jahren sind die Titterwerte nur noch 70%. Da mein Hund nur dieses eine Mal jetzt geimpft wurde, erklärt es sich eigentlich von selbst, daß sie nach 3 Jahren gar nicht mehr geschützt sein kann...

                23) Antikörpertests zur Einreise nach Schweden haben ergeben, dass der Impfschutz über diesen Zeitraum nicht gegeben ist, und die Tierärztin diese Eintragung deshalb nicht verantworten kann.

                24) egal was im Impfpass steht, der Amtstierarzt akzeptiert bei Verdacht auf Kontakt mit tollwütigem Tier maximal 12 Monate, daher ist es besser jedes Jahr zu impfen sonst schläfert der Ihren Hund ein.

                25) ... den EU-Heimtierpass bekommt man erst ausgestellt wenn der Hund /Welpe die Tollwutimpfung hat...

                26) TÄ: "Ich trag ihnen die 3 Jahres-Impfungen ein...aber nur wenn sie nach der jetzigen TW Impfung nach 4 Wochen noch einmal zur Auffrischung kommen. Das heißt ich muss ihren Hund 2 Mal gegen TW impfen."
                liebe Grüße Cathleen

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                  A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
                  B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
                  C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
                  D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
                  E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
                  F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
                  G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
                  H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
                  I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
                  J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
                  K) Der gilt nur fürs Inland...
                  L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
                  M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
                  N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
                  O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
                  P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
                  Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
                  R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
                  S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
                  T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
                  U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
                  V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
                  W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
                  X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
                  Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
                  Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
                  Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
                  Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

                  1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
                  2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
                  3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
                  4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

                  5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
                  6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

                  7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

                  8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

                  9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

                  10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

                  11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
                  Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

                  12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
                  13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
                  14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
                  15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
                  16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
                  17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
                  18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
                  19) ...es gibt jetzt verschieden Impfvorschriften für Jagd-, Diensthund Wohnungstier, Ausstellungskatze, Tierpension ... (wohl beliebig erweiterbar)
                  20) Kommen sie mir nicht mit Beipackzetteln, es gibt Impfschemas und die müssen eingehalten werden- puh Beipackzettel...
                  21) bei hunden ab 10 jahre gilt die tw-impfung nur noch 2 jahre

                  22) ... in Wahrheit hält er nicht 3 Jahre. Diese Aussage basiert darauf, daß Welpen zwei mal gegen Tollwut geimpft werden und 1 Jahr später nochmal. Nach 3 Jahren sind die Titterwerte nur noch 70%. Da mein Hund nur dieses eine Mal jetzt geimpft wurde, erklärt es sich eigentlich von selbst, daß sie nach 3 Jahren gar nicht mehr geschützt sein kann...

                  23) Antikörpertests zur Einreise nach Schweden haben ergeben, dass der Impfschutz über diesen Zeitraum nicht gegeben ist, und die Tierärztin diese Eintragung deshalb nicht verantworten kann.

                  24) egal was im Impfpass steht, der Amtstierarzt akzeptiert bei Verdacht auf Kontakt mit tollwütigem Tier maximal 12 Monate, daher ist es besser jedes Jahr zu impfen sonst schläfert der Ihren Hund ein.

                  25) ... den EU-Heimtierpass bekommt man erst ausgestellt wenn der Hund /Welpe die Tollwutimpfung hat...

                  26) TÄ: "Ich trag ihnen die 3 Jahres-Impfungen ein...aber nur wenn sie nach der jetzigen TW Impfung nach 4 Wochen noch einmal zur Auffrischung kommen. Das heißt ich muss ihren Hund 2 Mal gegen TW impfen."

                  27) Tierhalter: "Im Beipackzettel steht, der Eintrag im Impfausweis kann nach der ersten Impfung für 3 Jahre erfolgen.", TA: "Na und? Wir tragen nur ein Jahr ein. Das haben wir schon immer so gemacht!"
                  Liebe Grüße,
                  Nadine mit CKCS Alastair & RR Bayo sowie Seelenhund Neo im Herzen

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                    A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
                    B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
                    C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
                    D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
                    E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
                    F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
                    G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
                    H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
                    I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
                    J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
                    K) Der gilt nur fürs Inland...
                    L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
                    M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
                    N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
                    O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
                    P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
                    Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
                    R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
                    S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
                    T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
                    U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
                    V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
                    W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
                    X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
                    Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
                    Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
                    Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
                    Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

                    1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
                    2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
                    3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
                    4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

                    5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
                    6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

                    7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

                    8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

                    9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

                    10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

                    11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
                    Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

                    12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
                    13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
                    14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
                    15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
                    16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
                    17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
                    18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
                    19) ...es gibt jetzt verschieden Impfvorschriften für Jagd-, Diensthund Wohnungstier, Ausstellungskatze, Tierpension ... (wohl beliebig erweiterbar)
                    20) Kommen sie mir nicht mit Beipackzetteln, es gibt Impfschemas und die müssen eingehalten werden- puh Beipackzettel...
                    21) bei hunden ab 10 jahre gilt die tw-impfung nur noch 2 jahre

                    22) ... in Wahrheit hält er nicht 3 Jahre. Diese Aussage basiert darauf, daß Welpen zwei mal gegen Tollwut geimpft werden und 1 Jahr später nochmal. Nach 3 Jahren sind die Titterwerte nur noch 70%. Da mein Hund nur dieses eine Mal jetzt geimpft wurde, erklärt es sich eigentlich von selbst, daß sie nach 3 Jahren gar nicht mehr geschützt sein kann...

                    23) Antikörpertests zur Einreise nach Schweden haben ergeben, dass der Impfschutz über diesen Zeitraum nicht gegeben ist, und die Tierärztin diese Eintragung deshalb nicht verantworten kann.

                    24) egal was im Impfpass steht, der Amtstierarzt akzeptiert bei Verdacht auf Kontakt mit tollwütigem Tier maximal 12 Monate, daher ist es besser jedes Jahr zu impfen sonst schläfert der Ihren Hund ein.

                    25) ... den EU-Heimtierpass bekommt man erst ausgestellt wenn der Hund /Welpe die Tollwutimpfung hat...

                    26) TÄ: "Ich trag ihnen die 3 Jahres-Impfungen ein...aber nur wenn sie nach der jetzigen TW Impfung nach 4 Wochen noch einmal zur Auffrischung kommen. Das heißt ich muss ihren Hund 2 Mal gegen TW impfen."

                    27) Tierhalter: "Im Beipackzettel steht, der Eintrag im Impfausweis kann nach der ersten Impfung für 3 Jahre erfolgen.", TA: "Na und? Wir tragen nur ein Jahr ein. Das haben wir schon immer so gemacht!"


                    28) "In den EU-Pass darf ich keine 3 Jahre eintragen, das ist verboten! In den gelben Impfpass schon, in den blauen nicht!"
                    Liebe Grüße, Claudia
                    The things you own-they end up owning you (Fight Club)

                    Kommentar


                      Also ich weiß nicht wie es euch geht aber Ausrede X gefällt mir am besten.
                      LG Simone mit Momo, Lilly und Shades

                      Kommentar


                        Hm,

                        mein Doc sagt dann eher sowas wie:

                        - ich mag die (zu dem Zeitpunkt 2 fast 15jährige Hunde) eigentlich nicht mehr impfen. Der hat doch Impfstoff für die nächsten 28 Jahre intus.

                        - neuer Hund: äh, ne. Den impf ich nicht. Der Wirkstoff hält 3 Jahre und der Hund ist doch erst 2. Wurde nur nicht korrekt eingetragen.


                        So kann´s auch gehen.
                        Sorry, Liste unterbrochen.
                        es grüßt Sonja
                        ...aber der Wahrheit war es egal, ob die Menschen an sie glaubten; die Erde blieb entgegen aller gegenteiligen Behauptungen eine Kugel und der Spinner hatte Recht.

                        Kommentar


                          @ Berner Maja

                          Auch wenn Dich die Vorstellung außerordentlich erheitert: Ein geimpftes Tier kann den Erreger während eines gewissen Zeitraumes durchaus übertragen.

                          Egal,ob Impfintervall von einem oder drei Jahren.
                          Gruß, Andrea

                          Es ist ja, wie es ist...

                          Kommentar


                            A) Nein, wir haben diesen Impfstoff nicht (und bestellen ihn auch nicht)
                            B) An der Grenze (egal wohin) brauchen Sie sowieso eine jährliche Impfung
                            C) Viele Züchter impfen (die anderen Sachen) halbjährlich! und ich soll nicht an dieser sooo wichtigen Sache Geld sparen wollen.
                            D) Wenn Ihr Hund dann jemanden beißt, wird er getötet.
                            E) Die Firma Intervet empfiehlt auch eine jährliche Auffrischung!!
                            F) Hab ich auch schon gehört, aber der ist noch nicht zugelassen.
                            G) dann dürfen Sie nicht mehr nach Österreich einreisen...
                            H) ...mache es nur, wenn Sie unterschreiben, daß Sie nur die TW-Impfung wollten, falls dann doch was ist...
                            I) Ich würde den schon impfen, aber die gesetzliche Grundlage...
                            J) ...und wenn Sie doch ins Ausland fahren?
                            K) Der gilt nur fürs Inland...
                            L) jaja, das geistert zur Zeit in den Internetforen rum, sowas sollte man verbieten
                            M) Den Imfpstoff gibt es nur als Kombi, man kann TW nicht einzeln impfen
                            N) warum wollen Sie einzeln impfen, eine Kombi kostet nicht viel mehr
                            O) Meine Hunde werden selber jährlich geimpft, auch gegen Borreliose, glauben Sie nicht, ich wüsste, was ich mit meinem Tieren mache?
                            P) man muss um eine Sondergenehmigung ansuchen, um 3 jahre eintragen zu dürfen.
                            Q) ich habe das Pickerl von dem TW-Impfstoff reingeklebt, dass muss ja genügen.
                            R) TA ist nicht davon überzeigt, dass der Impfstoff wirklich drei Jahre hält.Er rät dazu, nach eineinhalb Jahren eine Titeruntersuchung zu machen.Er würde wohl 3jährig eintragen, aber nur nach "Aufklärung" des Tierhalters.
                            S) Das sind Depot-Impfstoffe, die den Hunden schaden
                            T)Den Dreijahresimpfstoff gibts nur von Pfizer, den bekommen wir hier nicht
                            U) Wenn man schon impft, dann auch richtig und nicht wann man gerade will und die Hersteller das einem sagen... *ja nee, is klar*
                            V) ich trage keine 3 Jahre Gültigkeit ein, weil das Veterinäramt im Fall einer akuten Tollwutgefahr (Fuchs o.ä. gefunden) für die Hunde den Impfschutz nicht anerkennen würde
                            W)es kommt immer wieder vor, dass Lieferungen kommen, mit nur 1-Jahres-Gültigkeit.
                            X) Der Hund ist zwar geschützt, aber er kann Menschen anstecken durch Biss oder Speichel.
                            Z)Sie haben Glück, dass das Ordnungsamt Sie noch nicht kontrolliert hat, wenn Sie erwischt werden, wird Ihnen der Hund ohne gültige Tollwutimpfung eingezogen
                            Ä)Immerhin ist Tollwut eine sehr gefährliche Krankheit und sollte daher gründlich dagegen immunisieret werden
                            Ö) Ok, ich impfe 3-Jahre TW einzeln, aber sehen Sie mal, was dann passieren kann... (packt Buch aus mit allen möglichen Bildern von dahinsiechenden Hunden und Menschen) Ist ja meine Pflicht Sie aufzuklären.
                            Ü)...die 3 Jahres-TW-Impfung auch nur dann ihre Gültigkeit hat, wenn der Hund zuvor DREI Mal im höchstens Jahresabstand gegen TW geimpft wurde. Erst nach der dritten Imfpung kann der Impfmodus auf dreijährig verlängert werden...

                            1)...ich würde meinem Hund diese Spritze (3-jährig) nicht zumuten.
                            2)...es gibt gerade eine XYZ Epidemie
                            3) Laut Hersteller hält der Impfschutz "2-3" Jahre. Das ist mir zu schwammig, daher trage ich ein Jahr ein
                            4) den 3-Jahreseintrag darf ich (TA) im EU-Petpass nicht vornehmen weil das strafbar ist.

                            5) "Ich trage mal zwei Jahre ein, wir müssen erst schauen wie der Hund das verträgt" (SHP)
                            6) Wir Impfen jährl. weil der Hersteller nicht garantieren kann, ob der Impfstoff gut gekühlt ankommt und somit nur ein Jahr wirkt .

                            7) Die Kühlkette vom Impfstoffhersteller bis zur Praxis ist unterbrochen, deswegen wirkt der nur 1 Jahr, egal was im Beipackzettel steht

                            8) Die 3-Jahres-Impfe ist nur rechtlich korrekt, aber medizinisch nicht. Wenn die Tollwut rumgeht, steckt Ihr Hund sich an!

                            9)TÄ verwendet diesen Impfstoff nicht, weil sie nach Rücksprache mit der vet.med in Wien und der Erzeugerfirma keine 100 %ige Bestätigung über die Wirkdauer bekommen hat..... (wird wohl an der Fragestellung gescheitert sein wer kann schon 100 % garantieren)

                            10)...die Judikatur meint, 3 Jahre sind ok, die Mikrobiologen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, meinen, dass der Wirkstoff gegen Tollwut auf keinen Fall 3 Jahre schützt.

                            11) warum jetzt anders impfen was sich über Jahre hindurch bewährt hat? Der Impfstoff hat sich schließlich nicht geändert!
                            Nur weil über Jahre jährlich geimpft wurde, konnte die Tollwut quasi beseitigt werden (trotzdem leben wir ein einem Tollwutgebiet und ein verantwortungsbewußter Hundebesitzer, der kein unnötiges Risiko eingehen will impft weiterhin jährlich).

                            12) Sollte der Hund jemanden beißen und keine jährliche Tollwutimpfung bekommen haben, muss er eingeschläfert werden.
                            13) Mit Novibac T wird hier bei keinem TA geimpft, wir impfen alle mit Rabisin und ein Rezept dafür bekommen sie auch nirgends.
                            14)... Hunde die im Ausland geimpft wurden müssen nochmals grundimmunisiert werden
                            15)... wurde vorher mit einem Impfstoff von einer anderen Hersteller geimpft, muss neu grundimmunisiert werden.
                            16)... Impfungen die im Ausland gemacht wurden sind hier ungültig
                            17)...Hunde die bisher jährlich geimpft wurden müssen, um einen 3-Jahreseintrag zu bekommen, neu grundimmunisiert werden. (Am besten mit Virbac denn dafür wird erst nach der 3. Impfung für 2 Jahre der Eintrag im EU-Petpass gemacht )
                            18) ... Beipackzettel der Impfstoffe dürfen die Patientenbesitzer nicht einsehen, das ist laut Heilmittelwerbegesetz verboten.
                            19) ...es gibt jetzt verschieden Impfvorschriften für Jagd-, Diensthund Wohnungstier, Ausstellungskatze, Tierpension ... (wohl beliebig erweiterbar)
                            20) Kommen sie mir nicht mit Beipackzetteln, es gibt Impfschemas und die müssen eingehalten werden- puh Beipackzettel...
                            21) bei hunden ab 10 jahre gilt die tw-impfung nur noch 2 jahre

                            22) ... in Wahrheit hält er nicht 3 Jahre. Diese Aussage basiert darauf, daß Welpen zwei mal gegen Tollwut geimpft werden und 1 Jahr später nochmal. Nach 3 Jahren sind die Titterwerte nur noch 70%. Da mein Hund nur dieses eine Mal jetzt geimpft wurde, erklärt es sich eigentlich von selbst, daß sie nach 3 Jahren gar nicht mehr geschützt sein kann...

                            23) Antikörpertests zur Einreise nach Schweden haben ergeben, dass der Impfschutz über diesen Zeitraum nicht gegeben ist, und die Tierärztin diese Eintragung deshalb nicht verantworten kann.

                            24) egal was im Impfpass steht, der Amtstierarzt akzeptiert bei Verdacht auf Kontakt mit tollwütigem Tier maximal 12 Monate, daher ist es besser jedes Jahr zu impfen sonst schläfert der Ihren Hund ein.

                            25) ... den EU-Heimtierpass bekommt man erst ausgestellt wenn der Hund /Welpe die Tollwutimpfung hat...

                            26) TÄ: "Ich trag ihnen die 3 Jahres-Impfungen ein...aber nur wenn sie nach der jetzigen TW Impfung nach 4 Wochen noch einmal zur Auffrischung kommen. Das heißt ich muss ihren Hund 2 Mal gegen TW impfen."

                            27) Tierhalter: "Im Beipackzettel steht, der Eintrag im Impfausweis kann nach der ersten Impfung für 3 Jahre erfolgen.", TA: "Na und? Wir tragen nur ein Jahr ein. Das haben wir schon immer so gemacht!"


                            28) "In den EU-Pass darf ich keine 3 Jahre eintragen, das ist verboten! In den gelben Impfpass schon, in den blauen nicht!"

                            29) "Gesetzlicher Impfschutz" heißt EINE Impfung mit dreijährigem Eintrag
                            Für all jene die einen "richtigen" Schutz haben wollen müssen nach der 1. Impfung eine zweite nach 4 Wochen impfen lassen - so die neuste Aussage, die ich mir anhören durfte.
                            Ich frage mich, wofür die Fachinformationen geschrieben wurden, wenn sie sowieso nicht eingehalten werden. Es muss doch ein gewaltiges Misstrauen gegenüber den Herstellerfirmen bestehen, wenn sich die Tierärztekammer ein eigenes Impfschema bastelt.
                            sonnige Grüße von Mexxifraudi

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                              Tolle Liste!

                              Kennen diese Liste schon die Hersteller der Impfsera und haben diese bereits kommentiert?
                              Das müsste denen doch "stinken", dass ihre Fachinformationen so beliebig interpretiert werden.
                              LG Britta
                              I'm at the age where if you text me after 9 pm, I'm texting back at 4.36 am.

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                                Ich impfe NUR im ein Jahres Intervall und trage es auch nur so im Ausweis ein, weil ich nicht dafür verantwortlich sein will, dass sich Hundeseuchen in Deutschland verbreiten. Einen 3-Jahres Eintrag werden sie in meiner Praxis nicht bekommen.
                                Zuletzt geändert von ; 11.11.2013, 20:30. Grund: keine Namen nennen!!!!

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