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    leinenzwang

    Hallo eine neues ( altes) thema,

    Leinenzwang, wer kann mir da so ein paar Infos geben.
    Ich habe zwar immer ein Hund gehabt, als der Leinenzwang eingeführt wurde war mein erster Hund schon 14 Jahre alt und ich dachte garnicht daran Ihm jetzt an der Leine wieder zu führen ich habe unseren Timo weiter ohne Leine ausgeführt, ca ein halbes Jahr später musste er eingeschläfert werden.
    Seit 3 Jahren habe ich wieder ein Hund, ein junges Tier ohne Leine ging ja erst mal garnicht aber man findet ja so seine Stellen wo man seinen Hund denoch frei laufen läßt.
    Sehr begrüßungswert war in Voerde Buchholtwelm die Heide war super für Hunde und besitzer. Vor jeden eingang befand sich ein hinweis das die besitzer ihren Hund bis zur Sanddünen an der leine führen sollte und dann der freilauf erlaubt war.
    Seit heute weiß ich das dieses Stück zum Naturschutgebiet erklärt wurde und keinen freilauf mehr geduldet wird, Ente für die bewegungsfreiheit der Hund.

    Ich wurde auf die freilaufzone in wesel hingewiesen mann hätte da sogar 2 plätze, erst mal war ich entsetz das Voerde scheinbar sowas nicht besitzt, müssen die Voerder dan nach Wesel?

    Und ich hatte auch mit einer Dinslakener gesprochen die so eine freilaufzone für Hunde in Dinslaken nicht kennt, Ortskundige wissen von was ich rede, für nicht Ortskundige rede ich davon das Dinslaken und Wesel ca. 17 Km von einander entfernt sind?

    Das kann doch nicht sein, die freilafzone auf die ich hin gewiesen worden bin kenn ich da ich selber in Wesel Wohne, es ist für mich nicht soooooooo weit weg aber wenn ich nicht Mobil wäre würde ich auch nicht da ankommen es sind immerhin 5 KM Wenn ich 5 hin und zurück laufen machen das 10 Km dann braucht der Hund keinen freilauf mehr.

    Ich möchte da so gerne was bewegen und mich wehren, aber wie fängt man das an?

    Ich möchte erstmal sehen was hier passiert,


    schöne grüße an alle hier Heike
    Ich kenne Menschen - und ihr sicherlich auch - deren Gesichter vor Wut und Haß hart und faltig geworden sind.
    Ich bin schön.

    #2
    Als Erstes würde ich mich mal an die zuständige(n) Gemeinde(n) wenden und die tatsächliche Sachlage in Erfahrung bringen.

    Was wer wie so gehört hat oder nicht so genau weiß halte ich für eine schlechte Basis, um sich für mehr Auslaufgebiete zu engagieren.
    LG Catha mit Nova und Miele

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      #3
      Hallo Catha,

      erstmal geht es ja nicht darum ob ich gehört habe das Voerde oder Dinslaken jetzt keine Auslaufzone hat hier bei mir in Wesel gibt ja eine sorry 2 . Diese Plätze sind ein witz, die eine Verläuft am Rhein wo so eine starke Strömung ist das man Angst haben muss das der Hund mitgezogen wird, was auch schon passiert ist. Der zweite Freilaufplatz ist so überlaufen das es schon häufiger zu beisserreien gekommen ist, als ich das dritte mal von dort zum Tierartz fahren durfte hat sich die freilaufzone für mich erledig die Heide war die bessere alternative, und nun ist sie auch weg.

      Mir hat mal jemand erzählt hinter einen Ortschild bis zum nächsten ortschild wäre sozusagen Niemandsland? Kann mir dazu jemand was sagen?

      gruß heike
      Ich kenne Menschen - und ihr sicherlich auch - deren Gesichter vor Wut und Haß hart und faltig geworden sind.
      Ich bin schön.

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        #4
        Bring erstmal die genaue Sachlage in Erfahrung.

        Das Landeshundegesetz schreibt Leinenpflicht nur innerhalb der Bebauung vor.

        Du mußt dann nur noch schauen was Deine Gemeinde zusätzlich vorschreibt.

        Generelle Leinenpflicht ohne Freilaufgebiete verstoßen gegen das Übermaßverbot und alle einschlägigen Gerichtsurteile über nicht gezahlte Bußgelder haben die Hundebesitzer freigesprochen.
        Gruß Bettina

        "Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."

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          #5
          Sowie ich das versteh, handelt es sich hier um ein Schutzgebiet, oder? Ich denke, da ist Leinenzwang durchaus angebracht.
          Erkundig dich auf der Gemeinde, dort wird dir Auskunft über Freilaufgebiete gegeben, wobei die Gemeinde auch nur über Gemeindegrund entscheiden kann, private Wälder, Äcker und Wiesen unterliegen dem Besitzer oder Jagdaufseher und wenn der sagt, er will keine freilaufenden Hunde, dann muss man das so hinnehmen!

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            #6
            Original geschrieben von KLM Pepper wobei die Gemeinde auch nur über Gemeindegrund entscheiden kann, private Wälder, Äcker und Wiesen unterliegen dem Besitzer oder Jagdaufseher und wenn der sagt, er will keine freilaufenden Hunde, dann muss man das so hinnehmen! [/B]
            Jeder Flecken Deutschland IST aber "Gemeindegrund". Es gibt kein Stück Erde welches nicht irgendeiner Gemeinde zugeordnet ist. Gemeindegrund endet nicht am Ortsausgangsschild.


            Damit sind auch private Wälder, Äcker und Wiesen Gemeindgrund.

            Was der Jagdaufseher dabei sagt, in bezug auf freilaufende Hunde, braucht einen dabei am allerwenigsten zu interessieren.

            Dein Recht, den Hund frei laufen zu lassen, endet nur durch irgendein Gesetz oder eine Verordnung. Ganz sicher aber nicht durch die private Meinung des Herrn Jagdaufsehers!

            Also erkundige Dich nach den für Dich dort geltenden Gesetzen und Verordnungen, und halte Dich daran.

            P.S.: Nur weil eine Zone zum Naturschutzgebiet erkläört wurde, gilt dort nicht automatisch Leinenzwang.
            Gruß Bettina

            "Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."

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              #7
              Einer Gemeinde zugeordnet ist noch lange kein Gemeindegrund, oder haben wir seit neustem den Kommunismus eingeführt? Mein Grund und Boden gehört mir und nicht der Gemeinde.
              Es möchte ja auch keiner, das am Tag 100 Leute mit Hund durch den Garten trampeln!
              Der Jagdaufseher klärt normalerweise Gebiete in denen Leinenzwang herrscht mit dem Waldbesitzter und der Gemeinde ab (so wirds bei uns auf alle Fälle gehandhabt), und das hat auch seinen Sinn, dass die Hunde dort an die Leine sollen. In vielen Fällen haben sich die Hundebesitzer den Leinenzwang selbst zuzuschreiben: Allein im Revier meines Vaters hatten wir im letzten Jahr 5 gerissene Kitze, 3 Rehe die in irgendwelche Zäune gehetzt wurden und dort verendeten, was an sonstigen Wild gerissen wurde kann man gar nicht nachvollziehen! Klar, das sind nur ein paar schwarze Schafe, die ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben, aber die sind eben dafür verantwortlich, dass man den Hund nicht überall laufen lassen kann. Es ist richtig, dir kann keiner verbieten, dass du mit deinem Hund in den Wald gehst, aber man kann dir sagen wie du dich da zu verhalten hast.
              Wo liegt das Problem, das man mit den Leuten redet, viele haben nix dagegen, dass der Hund freiläuft. Auf Feldwegen gibts normal keine Probleme, im Wald eigentlich auch nicht, solang man auf den Wegen bleibt und der Hund sich nicht allzuweit von einem entfernt.

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                #8
                Es geht hier um Nordrhein-Westfalen, nicht um Bayern. Eure Gesetze kenne ich nicht und halte mich da dann auch mit Ratschlägen zurück.

                Und ja, auch mein eigener Garten gehört zur Gemeinde in der ich lebe, das hat nichts damit zu tun daß mir der Grund und Boden gehört, zugehörig ist er halt zum Gemeindegebiet meiner Stadt. Und das ist auch gut so, wie sonst sollte ich meine Post bekommen? Wenn Du meinst daß ich nicht die korrekten Begriffe nutze, was "Gemeinde zugehörig" und "Gemeindegebiet" angeht, das mag sein, ich denke aber, soche Spitzfindigkeiten können wir uns sparen, es geht doch einfach nur darum wo welches Recht gilt.


                Es geht hier auch in keiner Weise um irgendwelche fremde Gärten, denn da wird Luis kaum mit ihrem Hund spazierengehen, sondern um alle öffentlichen Wege.

                Und diese sind immer klar einer Gemeinde zugeordnet.

                Neben den Landesgesetzen gelten dort Bestimmungen der Gemeinde. Ist eigendlich ganz einfach.

                Jagdaufseher haben hier aucvh nicht einen Status der sie als "Gesetzgeber" ausweist was Bestimmungen in Wald und Flur angeht. Bei uns haben sie sich an die geltenden Gesetze zu halten, und das ist auch gut so. (Die für NRW beispielsweise besagen: Hunde dürfen in den Wäldern auf den wegen frei laufen, und in der Flur auch querfeldein).
                Gruß Bettina

                "Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."

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                  #9
                  Ich wollt ja eigentlich auch nicht spitzfindigwerden. Ich bin halt wirklich der Meinung dass jeder über seinen Privatgrund verfügen kann. Ich lieb Hunde über alles, aber mich nervts zum Beispiel auch wenn wir ne ganze Fuhre Heu, dass eigentlich für unsere Pferde bestimmt ist vernichten müssen, weil es mit Hundekot verunreinigt ist. Da ist man Nahe dran an den Wiesen ein Hundeverbotsschild aufzustellen, was bei uns auch immer häufiger zu sehen ist und das auch völlig rechtens, laut Eu-Verordnung (trifft zwar nur subventionierte Betriebe, aber das sind nun mal die meisten), dürfen sich keinerlei, Verschmutzngen (wie Hundekot) im Futter (also auch Heu) befinden. Dieses Gesetz ist zwar totaler Schrott, aber es ist halt mal erlassen worden und den Bauern werden bei Verstoß die Gelder drastisch gekürzt (sie haben halt Angst davor, wirklich kontroliert wurde bei uns noch keiner), deswegen mögen es auch viele Bauern nicht wenn Hunde über ihre Wiesen laufen. Das beste ist immer noch man spricht die Grundbesitzer einfach mal drauf an, ob sie was dagegen haben.
                  Ich hab ja oben auch geschrieben, dass man es bei der gemeinde erfahren kann, auf welchen öffentlichen Wegen der Hund freilaufen darf. Ich glaub, da unterscheiden sich die Gesetze nicht viel denk ich mal. Im bayr. Gesetz heißt es auch Wald und Flur muss für jederman zugänglich sein, aber halt angemessen, nirgends steht geschrieben, dass man durch die Wiesen trampeln darf, das zählt zu Flurschaden und kann unter Umständen ne Stange Geld kosten. Bei uns gilt an total überlaufenen Spazierwegen für Hunde über 50 cm Leinenzwang, die sind genau festgelegt, weiter heißt es laut Gemeindebeschluß müssen in gewissen Wäldern Schonzeiten berücksichtigt werden, ansonsten sist eben der Waldbeitzer und in dessen Auftrag der jeweilige Jagdaufseher dafür zuständig. Wie schon mal gesagt ist es im Wald auf den (Haupt-)wegen auch bei uns kein Problem.
                  Der Jagdaufseher unterliegt auch bei uns dem Gesetz, aber er hat nun mal die Aufsicht über sein Revier.
                  Teile des Naturschutzgebietes bei uns dürfen in der Brutzeit gar nicht betreten werden, da stehn aber riesige Tafeln. Und da halten wir uns auch dran, weil umsonst ist es kein Schutzgebiet.
                  Ich glaub halt einfach man muss die Sicht der anderen auch mal betrachten und verstehen warum sie nicht wollen warum Hunde an einem bestimmten Platz freilaufen, vielleicht klingts ja ganz plausible auch wenns nicht gesetzlich abgesegnet ist.
                  Man könnte sich ja z.B. anstatt ner grünen, bewirtschafteten Wiese eine Brachfläche für den Freilauf aussuchen(ich mein jetzt nicht am Weg ohne Leine laufen lassen, sonderen den Hund mal so richtig über die Wiesen rennen lassen und Ball werfen etc), da hat dann kein Mensch was dagegen.

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                    #10
                    Original geschrieben von Sabberschnute
                    Generelle Leinenpflicht ohne Freilaufgebiete verstoßen gegen das Übermaßverbot und alle einschlägigen Gerichtsurteile über nicht gezahlte Bußgelder haben die Hundebesitzer freigesprochen.
                    Hallo!

                    Was ist mit Übermaßverbot gemeint? Gibts dazu Gesetze oder Verordnungen? Bei uns hier in Mühlhausen/Thüringen ist die Lage nämlich auch langsam unerträglich (genereller Leinenzwang, keine Freilaufflächen, Hunde hier sind größtenteils schon verhaltensgestört, weil sie nirgendwo rennen und nicht mehr "normal" mit Artgenossen kommunizieren können...) und ich möchte gerne wissen, ob ich nicht doch irgendwas unternehmen kann dagegen!

                    Vielen Dank und viele Grüße!

                    Claudia
                    Viele Grüße!

                    Claudia und die Kuschelmonster

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                      #11
                      Nein, dazu gibt es kein Gesetz.

                      Bei Gerichtsverfahren wegen nicht bezahlten Bußgeldern bei generellem Leinenzwang wird allerdings geprüft, ob die Stadtverordnung die diesen generellen Leinenzwang vorschreibt, so wie sie ist überhaupt rechtmäßig ist. Zur Rechtmäßigkeit gehört u.A. das Übermaßverbot.

                      Alle mir bekannten Verfahren liefen deswegen zugunsten des Hundehalters aus, da u. A. argumentiert wird, daß das Tierschutzgesetz einen dem Hund entsprechenden Auslauf bindend vorschreibt und dieser nur dann ausreichend gewährt werden kann, wenn der Hund von Zeit zu Zeit auch ohne Leine laufen kann.

                      Eine Gemeinde die generellen Leinenzwang vorschreibt, MUSS daher für ausreichende Freilaufareale sorgen. Tut sie das nicht, muß der Hundehalter diesen generellen Leinenzwang nicht akzeptieren da er ansonsten als Hundehalter in Kollision mit dem Tierschutzgesetz gerät, und ein verhängtes Bußgeld ist daher nichtig. Damit wäre die Stadtverordnung übermäßig und das verstößt gegen das Übermaßverbot.

                      So (aus dem Gedächtnis heraus) die Urteilsbegründungen von dreien derartiger Gerichtsverfahren die mir bekannt sind.
                      Gruß Bettina

                      "Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."

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                        #12
                        Hallo Bettina,

                        erstmal heiße ich Heike , Luis ist mein Hund lol.
                        Ich bin etwas einfacher gestrick und kenne mich mit dem Gesetzt nicht aus Übermaßverbot sagt mir garnichts, aber hört sich Interessant an.
                        Verstanden habt ihr mich beide nicht so richtig, was natürlich etwas schwerr ist das auch verständlich rüberzubringen aber ich versuche es noch mal.

                        Die Heide ist ein großes stück wald, zum vergleich hat es die größe des Kölner Bahnof ( mit vorplatz ect.) um dieses gebiet verlaufen in einen dreieck, Schnellstrassen teilweise ist dieses Gebiet auch eingezäunt, über 2 Strassen erstreckt sich dieses Waldgebiet weiter ( aber davon rede ich nicht) sondern nur von diesen dreieck.
                        In der mitte gibt es so eine art Rundgang ( Dünnenlandschaftlich)

                        Alle Zugangsweg waren beschildert mit dem Hinweis, die Hunde bis zum rundgang an der leine zu führen, im rundgang war der freilauf erlaubt.

                        Ob nun ein Jagtaufseher/Jäger oder wer auch immer jetzt dafür verantwortlich war weiß ich nicht.

                        Jetzt ist aber der Naturschutzbund dafür zuständig, oder die haben es übernommen, jetzt laufen dort 2 Typen rum und sprechen alle Hundebesitzer an stellen sich als herr sowieso vor wir sind vom Naturschutzbund und es gäbe jetzt generellen leinenpflicht weil die Fauner gestört würde ect. jetzt sage man es uns noch in friedlichen aber in nahe zukunft würde das Ordnungsamt hier rumlaufen und dann gäbe es fette Bußgelder.

                        Was unsere freilaufzone betrifft, die wir hier haben da kenne ich hier in der Stadt Wesel nur 2 Auslaufplätze ( die ca. 300 Meter von einander getrennt sind, also beide Plätze liegen nah nebeneinander), ich bin von den beiden Herren darauf hingewiesen worden, sowie einen andere Frau die mit ihren Hund auch dort war:
                        Diese Frau kam aber aus Dinslaken was zum Kreis Wesel gehört, was aber bis zur freilaufplatz ca. 17 oder 18 Km entfernt ist, darauf habe ich sie gefragt ob es in Dinslaken nicht auch eine freilaufzone gäbe die sie mir beneint hat.

                        Ich selber Wohne ca 5 Km von diesen freilaufplatz entfernt und kann nur dahin weil ich Mobil bin.

                        Ich Persönlich finde diesen Leinenzwang ein witz mann kann nicht jeden Hund und Besitzer über einen Kamm scheren. Alle halten die backen dafür hin das irgendein Spinner in Hamburg zu Verantworten hat das dort ein Kind tot gebissen wurden , ich meine damit fing das doch alles an, oder?

                        Auch das Führungszeugnies ist ein Witz da geht nur Geld über den Tisch für ein Stempel. Der beweis für mich ist, es gibt immer noch zu viele Spinner mit Hund ( habe selber ein in der Nachbarschaft).

                        Ich danke aber für eure Hinweise ob es was bringt weiß ich noch nicht. Ich habe auf jedenfall schon gehört das es schon Unterschriftsammlungen gibt ich muss nur noch fündig werden wer das angeleiert hat.

                        Die sache mit dem Ortschild hat mir mal ein Züchter in Waltrop gesagt, ich habe schon versucht ihn zu erreichen noch ohne erfolg wenn er so eine Behauptung in der Welt setz müsste er mir auch sagen können wo das steht.


                        schöne grüße heike

                        P.S: Ich habe meistens auch keine lust solche Mega-Seiten zu lesen, sorry.
                        Ich kenne Menschen - und ihr sicherlich auch - deren Gesichter vor Wut und Haß hart und faltig geworden sind.
                        Ich bin schön.

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                          #13
                          Ich hab Dich schon verstanden, Du mich glaub ich aber nicht ganz.

                          Nur weil es jetzt Naturschutzgebiet ist gilt dort nicht automatisch Leinenzwang. Was irgendwelche dahergelaufene Herren vom Naturschutzbund von sich geben, würde mich daher erst einmal nur am Rande interessieren. Frag die doch, auf welcher rechtlichen Bestimmung dieser Leinenzwang basiert.

                          Leinenzwang kann nur durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben werden.

                          Da weder das Naturschutzgesetz, noch das Landeshundegesetz, noch das Landschaftsgesetz irgendwo Leinenzwang vorschreiben, kann dies nur von der Gemeinde selbst kommen (Gemeindeverordnung).

                          Ruf daher einfach beim zuständigen Ordnungsamt an und bitte diese, Dir mitzuteilen nach welcher Verordnung dort der Leinenzwang gilt. Am besten lass es Dir schriftlich geben.

                          Sollten die Dir keine einschlägigen rechtlichen Bestimmungen geben können, würde ich dort ruhig weiter ohne Leine spazieren gehen und aufdringliche Herren von wo auch immer bitten, mich nicht weiter zu belästigen.
                          Gruß Bettina

                          "Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."

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