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An die Hessen - Entwurf zur Novelierung der Gefahrenabwehrverordnung

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    An die Hessen - Entwurf zur Novelierung der Gefahrenabwehrverordnung

    Hallo,
    für alle zur Info, schaut mal unter
    http://www.hundegesetze.de/ bei Termine und Aktuelles den Kommentar zur Novellierung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten von gefährlichen Hunden in Hessen vorbei.

    Besonders nachdenklich stimmt mich dieser Passus:
    Neu ist die Bestimmung, dass auch Hunde gefährlich sind, bei denen wegen ihres Verhaltens der Verdacht besteht, sie könnten beißen. .................

    Wie geht man mit so einem Passus um? Ist ein knurrender, warnender Hund dann schon gefährlich, weil er könnte ja danach beißen? oder ist jeder Hund gefährlich, weil es können ja alle beißen?

    Ich bin mal gespannt, ob dieser Passus in der endgültigen Version bleibt.

    Die zur Zeit gültige findet ihr unter www.rp-darmstadt.de Suchbegriff: Hunde


    viele Grüße
    Anne und die roten Jungs
    Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten.

    #2
    Hallo,

    ok, dann stellt sich die Frage, inwieweit durch Schreiben über die Abgeordneten, an das Innenministerium direkt, usw. hier durch Hundehalter, Vereine, etc. noch Einfluss auf die Formulierungen, usw. ausgeübt werden kann.

    Hast Du zufällig Infos, ob da schon Aktionen laufen?

    Gruss
    Sabine
    3 Australian Shepherds,
    1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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      #3
      Nein, gar nichts, ich habe gestern abend erst von dem Wortlaut erfahren vielleicht weiß jemand anderes mehr.
      viele Grüße
      Anne und die roten Jungs
      Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten.

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        #4
        Dieser Passus ist auch nicht ohne:

        "Künftig sollen Hunde auch "eingezogen", das heißt auf Kosten des Halters in einem Tierheim untergebracht werden können.


        Das wäre nach dem Buchstaben der Verordnung für jeden Hund, nicht nur für einen gefährlichen, auch möglich, wenn sein Besitzer mit ihm ohne Leine einen Aufzug, eine Gaststätte oder einen Bus betritt oder ein Volksfest besucht. "


        Hier gibt es einige, die mit ihren unangeleinten Hunden busfahren.
        Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
        und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
        Mail ->

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          #5
          Auch die Vermehrung von als gefährlich eingestuften Hunden ist somit verboten, verlieren die zur Zucht zu gelassen Hunde dann die Zuchtzulassung für Hessen, da ja in anderen Bundesländer andere Gesetze herrschen, so gesehen würde das ja für einen Rüden heißen, in Hessen ist er kein Deckrüde mehr aber in Hamburg darf er für die Zucht verwendet werden? Wer kontrolliert das? Die Dummen wären doch wirklich die mit angemeldeten Zuchten, die anderen .....

          Wie ist das Besuchshunden, die z.B. einen Altennachmittag besuchen und dort einen "Feind" sitzen haben, der die Auffassung vertritt, der Hunde hätte durch sein Verhalten gezeigt, daß er mal beißen könnte. Laut der Novellierung ist er ja dann auch schon gleich als gefährlicher Hund anzusehen. Gibt es in Hessen dann noch Besuchshunde oder wird die Sache zu gefährlich?

          Wie verhalten sich Richter während Prüfungen und Ausstellungen, müssen die die Hunde melden, bei denen sie einen Verdacht haben? Ich habe gerade vor einigen Wochen eine BH gesehen, wo der Border Collie noch es "bestanden" hieß, ein Kind nicht sehr freundlichen angekläfft hat und in dessen Richtung sprang, wird so ein Hund gleich als gefährlich eingestuft und der Richter mus den Vorfall melden.

          Was machen Hundetrainer?
          viele Grüße
          Anne und die roten Jungs
          Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten.

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            #6
            Zitat aus dem Link: "Beim Thema Leinen- und Maulkorbzwang kann die zuständige Behörde trotz positiver Wesensprüfung das Tragen eines Maulkorbs anordnen, wenn Tatsachen, die Annahme rechtfertigen, dass der Hund aggressiver und gefährlich ist als dem natürlichen Maß entspricht. Künftig soll die Behörde in solchen Fällen auch das ständige Führen des Hundes an der Leine anordnen können."

            Na prima! Wozu denn dann sog. Sachverständige, wenn irgendwelche Schreibtischtäter dann doch eigenmächtig über deren Urteil hinaus einen Hund als "aggressiver und gefährlich als dem natürlichen Maß entsprechend" einstufen können?

            Grüße

            der Waschbär
            »Wenn die Biene von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben.«
            Albert Einstein

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              #7
              Hallo Antje,
              bisher hat doch auch die zuständige Behörde entschieden, nicht der Ausgang des Wesenstests. Der "Schreibtischtäter", am besten noch ein Hundehasser, entscheidet im Endergebnis, nicht der Sachverständige. Dieser Begutachtung nur im Verlauf eines Wesenstest das Verhalten und bewertet dies. Was dann geschieht, entscheidet der Sachbearbeiter. Es gibt für Hessen eine Koordinationsstelle für die Hundesachen, die werden nach meiner Informationen zu rate gezogen. Die werden auch zu Rate gezogen, ob ein Verfahren angeordnet wird. Bei einem Beißvorfall wird ein Verfahren immer angeordnet, bei einer Belästigung ist es eine Einzelfallentscheidung. Wenn der Hund, z.B. positive Bewertungen durch Ausstellungen und einen ......-Hundeführerschein hat, siehe mal http://www.gesundehunde.com/forum/sh...rschein&page=2, kann es daher auch passieren, daß von einem Verfahren abgesehen wird. Habe ich selbst schon bei einem Rhodesien erlebt. Da hatte die Behörde gesagt, der Hund solle neben den Prüfungen, die er hat, noch einen VDH-Hundeführerschein machen, dann würde man von einem Verfahren absehen.
              viele Grüße
              Anne und die roten Jungs
              Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten.

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