Vorsicht bei Einreise mit Hunden nach Frankreich!
Überarbeitete Version.
Folgende Begebenheit gab den Ausschlag zu dieser Information, die deshalb hauptsächlich auf "Listenhunde" ausgerichtet ist, mit "engster" Auslegung, um böse Überraschungen zu vermeiden. Im Zweifelsfall bitte bei der zuständigen französischen Botschaft oder dem Konsulat nachfragen. Diese Auskunft schriftlich mit Namen des Bearbeiters erbitten, und auf die Reise mitnehmen.
Eine junge Frau aus D fuhr mit Freundin und Hund nur kurz bei Straßburg zum Einkaufen über die Grenze. Während die Freundin im Supermarkt einkaufte, nahm sie den Hund auf dem Parkdeck aus dem Auto, damit er sich die Pfoten vertreten könne. Wenig später wurde sie von 2 heranrasenden Polizeiautos gestellt. Irgend jemand hatte diese alarmiert. Ohne Umschweife wurde der "vermeintliche Kampfhund der Kategorie 1" konfisziert und zum Töten abtransportiert. Da half kein Bitten, kein Widerspruch und kein Wehren! Erst die Freundin, die etwas Französisch sprach, und wohl auch das Weinen beider Frauen, erweichten einen verständnisvollen Hundeführer auf der Wache. Er bot den beiden Frauen mit Hund, ein direktes unverzügliches "Polizeigeleit" zur Grenze an (Abschiebung, mit anderen Worten). So kam es in diesem Fall zu einem Happy End.
Auch bei Reisen mit Tieren in oder durch andere Länder ist dringend zu empfehlen, sich vorher den Original-Gesetzestext der Einreise- und ggf. Rassebestimmungen zu beschaffen, da allgemein publizierte Reisehinweise oft stark gekürzt und/oder unvollständig sind.
Ein Irrtum aufgrund falscher Einreiseinformationen kann für das Tier tödlich sein!
Allgemeine Bestimmungen innerhalb der E.U., auch in Frankreich verbindlich:
Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen seit dem 01.Oktober 2004 im Besitz eines E.U.-Heimtierausweises sein. Dieser ersetzt alle bisherigen Dokumente. Darin müssen vermerkt sein: Name und Beschreibung des Tieres, event. dessen Foto, die Codierung des Chips, bzw. die Tätowierung (übergangsweise noch bis 2012 gültig), Namen und komplette Adresse des Tierbesitzers. Ebenso müssen die Impfungen eingetragen sein, vorgenommen von einem Fachtierarzt.
Die Einfuhr von Tieren unter 3 Monaten ist nicht erlaubt. Eine Sondergenehmigung ist event. auf Antrag möglich.
Die Tiere müssen gegen Tollwut, Katzen zusätzlich gegen Katzenseuche geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurück liegen.
Mitnahme von höchstens 5 Tieren erlaubt, davon nur 1 Tier zwischen 3-6 Monaten, ansonsten Sondergenehmigung der Behörden erforderlich.
Achtung: Wenn sich das Tier letztlich in Drittländern (außerhalb der E.U.) aufgehalten hat oder aus einem solchen mitgenommen wird, gelten besondere Vorschriften, die unbedingt zu erfragen sind!
Zusätzliche Bestimmungen in Frankreich für sogenannte "gefährliche Hunde":
Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Molosser, Doggen und doggenähnlichen (nicht näher definiert, gemeint sind wohl Bordeaux Dogge, Dogo Argentiono) mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne offiziell anerkanntem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten! In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Illegal eingeführte Hunde werden beschlagnahmt und meist sofort getötet! Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15'000 bestraft.
Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler mit oder ohne Zuchtbuch und deren Mischlinge sowie mutmaßliche Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Fila Brasilero, Cane Corso, Presa Canario, Tosa und ähnliche mit offiziell anerkanntem Zuchtbuch benötigen, neben gesagtem E.U.-Heimtierpass, eben dieses Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhunde zweifelsfrei nachweist.
Für Hunde beider Kategorien gilt in Frankreich absoluter Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit. Sie dürfen nur von Erwachsenen geführt werden. Die Haltung dieser Hunde ist Jugendlichen unter 18 Jahren, Erwachsenen unter Vormundschaft, Personen mit Tierhaltungsverbot sowie Vorbestraften verboten.
Fundhunde, die mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in den städtischen Auffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf ihr Alter!
Die 4 Hauptprobleme:
1) Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) aus, bzw. von deren Rassedefinitionen! Den Nachweis zur Rassezuordnung von Hunden aus außerfranzösischen Zuchten, erbringt die gültige FCI-konforme Urkunde (Stammbaum). Hilfreich ist, wenn dieses Dokument von einem vereidigten Übersetzer ins Französische übertragen, oder die Übersetzung amtlich beglaubigt ist.
American Staffordshire und American Staffordshire-Mischlinge ohne Rassenachweis, werden in der französischen Praxis automatisch der Kategorie 1 zugeordnet, was die Beschlagnahmung und Tötung zur Folge hat!
2) In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst, wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, ist dies keine Garantie, daß der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird. Entscheidung und Sanktionen seitens der französischen Behörden werden, "zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit", meist gegen den Hund getroffen.
3) In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze "mutmaßliche" oder "ähnliche", was die Definition vollends beliebig macht.
4) Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte sind keine Spezialisten für Hunderassen. Deshalb wird eine Rassezuordnung bei Hunden ohne Zuchtbuch, nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen.
Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, daß in Frankreich jeder Hund, der irgendwie einem "Kampfhund" ähnelt, im Zweifelsfall der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein: Beschlagnahmung und Tötung des Hundes!
Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher ab, mit "mutmaßlichen Kategorie-Hunden" nach oder durch Frankreich zu reisen. Auseinandersetzungen mit Behörden scheitern oft an Verständigungsproblemen. Beamte mit Deutsch- oder Englischkenntnissen sind in Frankreich eher die Ausnahme.
Diese Warnungen gelten nicht nur für Hunde oder Mischlinge der Kat. 1 und 2, sondern für alle Hunde, die eine, wenn auch geringe Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhundrassen haben. Betroffen sind also nicht nur Kategoriehunde nach deutschen Bestimmungen, sondern sämtliche mittelgroßen und kurzhaarigen Hunde aller Farben, die über einen kräftigen Körperbau, Brustbereich oder Kopf verfügen sowie Hunde mit ausgeprägter Muskulatur. Eine Einreise nach Frankreich ist für solche Hunde ein tödliches Risiko!
Quelle:
Arbeitskreis Tierschutz der SPD,
in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater des französischen Tierschutzvereins GRAAL und der CIFAM/France
Überarbeitete Version.
Folgende Begebenheit gab den Ausschlag zu dieser Information, die deshalb hauptsächlich auf "Listenhunde" ausgerichtet ist, mit "engster" Auslegung, um böse Überraschungen zu vermeiden. Im Zweifelsfall bitte bei der zuständigen französischen Botschaft oder dem Konsulat nachfragen. Diese Auskunft schriftlich mit Namen des Bearbeiters erbitten, und auf die Reise mitnehmen.
Eine junge Frau aus D fuhr mit Freundin und Hund nur kurz bei Straßburg zum Einkaufen über die Grenze. Während die Freundin im Supermarkt einkaufte, nahm sie den Hund auf dem Parkdeck aus dem Auto, damit er sich die Pfoten vertreten könne. Wenig später wurde sie von 2 heranrasenden Polizeiautos gestellt. Irgend jemand hatte diese alarmiert. Ohne Umschweife wurde der "vermeintliche Kampfhund der Kategorie 1" konfisziert und zum Töten abtransportiert. Da half kein Bitten, kein Widerspruch und kein Wehren! Erst die Freundin, die etwas Französisch sprach, und wohl auch das Weinen beider Frauen, erweichten einen verständnisvollen Hundeführer auf der Wache. Er bot den beiden Frauen mit Hund, ein direktes unverzügliches "Polizeigeleit" zur Grenze an (Abschiebung, mit anderen Worten). So kam es in diesem Fall zu einem Happy End.
Auch bei Reisen mit Tieren in oder durch andere Länder ist dringend zu empfehlen, sich vorher den Original-Gesetzestext der Einreise- und ggf. Rassebestimmungen zu beschaffen, da allgemein publizierte Reisehinweise oft stark gekürzt und/oder unvollständig sind.
Ein Irrtum aufgrund falscher Einreiseinformationen kann für das Tier tödlich sein!
Allgemeine Bestimmungen innerhalb der E.U., auch in Frankreich verbindlich:
Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen seit dem 01.Oktober 2004 im Besitz eines E.U.-Heimtierausweises sein. Dieser ersetzt alle bisherigen Dokumente. Darin müssen vermerkt sein: Name und Beschreibung des Tieres, event. dessen Foto, die Codierung des Chips, bzw. die Tätowierung (übergangsweise noch bis 2012 gültig), Namen und komplette Adresse des Tierbesitzers. Ebenso müssen die Impfungen eingetragen sein, vorgenommen von einem Fachtierarzt.
Die Einfuhr von Tieren unter 3 Monaten ist nicht erlaubt. Eine Sondergenehmigung ist event. auf Antrag möglich.
Die Tiere müssen gegen Tollwut, Katzen zusätzlich gegen Katzenseuche geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurück liegen.
Mitnahme von höchstens 5 Tieren erlaubt, davon nur 1 Tier zwischen 3-6 Monaten, ansonsten Sondergenehmigung der Behörden erforderlich.
Achtung: Wenn sich das Tier letztlich in Drittländern (außerhalb der E.U.) aufgehalten hat oder aus einem solchen mitgenommen wird, gelten besondere Vorschriften, die unbedingt zu erfragen sind!
Zusätzliche Bestimmungen in Frankreich für sogenannte "gefährliche Hunde":
Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Molosser, Doggen und doggenähnlichen (nicht näher definiert, gemeint sind wohl Bordeaux Dogge, Dogo Argentiono) mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne offiziell anerkanntem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten! In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Illegal eingeführte Hunde werden beschlagnahmt und meist sofort getötet! Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15'000 bestraft.
Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler mit oder ohne Zuchtbuch und deren Mischlinge sowie mutmaßliche Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Fila Brasilero, Cane Corso, Presa Canario, Tosa und ähnliche mit offiziell anerkanntem Zuchtbuch benötigen, neben gesagtem E.U.-Heimtierpass, eben dieses Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhunde zweifelsfrei nachweist.
Für Hunde beider Kategorien gilt in Frankreich absoluter Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit. Sie dürfen nur von Erwachsenen geführt werden. Die Haltung dieser Hunde ist Jugendlichen unter 18 Jahren, Erwachsenen unter Vormundschaft, Personen mit Tierhaltungsverbot sowie Vorbestraften verboten.
Fundhunde, die mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in den städtischen Auffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf ihr Alter!
Die 4 Hauptprobleme:
1) Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) aus, bzw. von deren Rassedefinitionen! Den Nachweis zur Rassezuordnung von Hunden aus außerfranzösischen Zuchten, erbringt die gültige FCI-konforme Urkunde (Stammbaum). Hilfreich ist, wenn dieses Dokument von einem vereidigten Übersetzer ins Französische übertragen, oder die Übersetzung amtlich beglaubigt ist.
American Staffordshire und American Staffordshire-Mischlinge ohne Rassenachweis, werden in der französischen Praxis automatisch der Kategorie 1 zugeordnet, was die Beschlagnahmung und Tötung zur Folge hat!
2) In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst, wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, ist dies keine Garantie, daß der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird. Entscheidung und Sanktionen seitens der französischen Behörden werden, "zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit", meist gegen den Hund getroffen.
3) In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze "mutmaßliche" oder "ähnliche", was die Definition vollends beliebig macht.
4) Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte sind keine Spezialisten für Hunderassen. Deshalb wird eine Rassezuordnung bei Hunden ohne Zuchtbuch, nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen.
Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, daß in Frankreich jeder Hund, der irgendwie einem "Kampfhund" ähnelt, im Zweifelsfall der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein: Beschlagnahmung und Tötung des Hundes!
Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher ab, mit "mutmaßlichen Kategorie-Hunden" nach oder durch Frankreich zu reisen. Auseinandersetzungen mit Behörden scheitern oft an Verständigungsproblemen. Beamte mit Deutsch- oder Englischkenntnissen sind in Frankreich eher die Ausnahme.
Diese Warnungen gelten nicht nur für Hunde oder Mischlinge der Kat. 1 und 2, sondern für alle Hunde, die eine, wenn auch geringe Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhundrassen haben. Betroffen sind also nicht nur Kategoriehunde nach deutschen Bestimmungen, sondern sämtliche mittelgroßen und kurzhaarigen Hunde aller Farben, die über einen kräftigen Körperbau, Brustbereich oder Kopf verfügen sowie Hunde mit ausgeprägter Muskulatur. Eine Einreise nach Frankreich ist für solche Hunde ein tödliches Risiko!
Quelle:
Arbeitskreis Tierschutz der SPD,
in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater des französischen Tierschutzvereins GRAAL und der CIFAM/France
Kommentar