Zitat von passion4dogs
Beitrag anzeigen
Und meine, vermutlich dummen, weiteren Fragen:
Wir haben doch ein gültiges Tierschutzgesetz, z.B.:
§ 11b (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b)jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
(3) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit gerechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen.
(4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für durch Züchtung oder bio- oder gentechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(5) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1.die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestimmen,
2.das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 führen kann.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b)jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
(3) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit gerechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen.
(4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für durch Züchtung oder bio- oder gentechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(5) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1.die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestimmen,
2.das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 führen kann.
Ich habe die (persönliche) Befürchtung, daß durch
Für die Zucht von Rassehunden bedarf es des Nachweises der Fachkunde, der Einhaltung verbindlicher und transparenter Regeln sowie der Zulassung unabhängiger Kontrollen hierüber. Auf dieser Basis bedarf es einer staatlichen Zulassung zur Zucht und Veräußerung von Hunden. Züchterische Maßnahmen zulasten der Gesundheit der Hunde sind zu sanktionieren. Wir brauchen ein unabhängiges Qualitätsmanagement der Zucht.
nur die Züchter getroffen werden, die sich eh schon dem Wohl ihrer jeweiligen Rasse verschrieben haben und aktiv im Rahmen ihrer Zuchtbemühungen das versuchen, zu verwirklichen.
Wo bleiben die Auflagen für die Vermehrer? Und auch hier wieder meine Frage: Wir haben gültige Hundeverordnungen. Wäre es nicht sinnvoller, zunächst die Umsetzung bzw. Einhaltung dieses Gesetzes zu fördern/fordern? Oder woher kommen die Welpen, die im I-Net angeboten werden und rassereiner oder gemixte Vertreter von im jeweiligen Bundesland mit Zucht- und Einfuhrverbot belegten Rassen sind?
Und habe ich es richtig verstanden, daß Fehlfarben zur Zucht zugelassen werden sollten?
Künstliche genetische Schranken etwa wegen der Vereinszugehörigkeit oder Fellfarben sind abzubauen.
Übermäßige Unsicherheit/Ängstlichkeit, vor allem auch bei Hündinnen durch Prägung auf die Welpen soll nicht toleriert werden.
Der Hund darf keine Eigeninitiative in Richtung Aggressionen gegen Menschen und/oder Artgenossen zeigen.
Mir fehlt es an konstruktiver Kritik, d.h. an konkreten Vorschlägen oder Beschreibungen im DA.
Wir brauchen ein Tierschutzrecht, dass auch in der Praxis wirkt.
Nochmal: weder bin ich Züchter, noch habe ich zum jetzigen Zeitpunkt Ambitionen, einer zu werden. Und vielleicht verstehe ich den DA ganz einfach nicht richtig.
Kommentar