Hallo Patricia,
doch, selbstverständlich hat die Polizei die Berechtigung einen Fangschuß anzutragen - nur, ist es so, daß diese dann einen ellenlangen Bericht erstellen müssen, bzgl. Schußwaffengebrauch im Dienst und auch die bei der Polizei verwendete Munition (Vollmantelgeschosse) sind dazu eigentlich auch nicht grade tauglich, deswegen wird dann oftmals eine Person gerufen, die jagdausübungsberechtigt ist (Jagdpächter, Begehungsscheininhaber, best. Jagdaufseher).
Zitat von Lunica
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