08. Mai 2010- Der Sächsische Umweltminister Frank Kupfer (CDU) will den Wolf wieder ins Jagdrecht zu übernehmen. Damit beugt er sich einer Forderung des Sächsischen Landesjagdverbandes. Der Freundeskreis Freilebender Wölfe e.V. lehnt dies ganz entschieden ab ... (weiter)
Es gibt die Möglichkeit einer „Online-Petition“! Unter folgendem Link kommt Ihr direkt auf die Seite der Online-Petition des Sächsischen Landtages:
https://www.landtag.sachsen.de/de/pe...ion/index.aspx
Als Erstes wird auf der Seite beschrieben, wie diese Online-Petition durchgeführt werden muss, damit sie rechtlich anerkannt wird. Als Nächstes sind die persönlichen Daten einzutragen. Diese Daten sind für die Petition erforderlich!
Danach müssen einige Fragen beantwortet werden. Ich habe mir erlaubt ein paar Texte zu formulieren. Diese Texte können einfach in die dafür vorgesehenen Kästchen kopiert werden. Da diese Online-Petitionen zu einer Sammel-Petition zusammengefasst werden, ist es rechtens, wenn alle Petitionen den gleichen Text beinhalten. Natürlich kann auch jeder einen eigenen Text schreiben!
Textvorschläge:
Über welche Entscheidung…wollen Sie sich beschweren?
Beschwerde über die geplante Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht.
Der Wolf ist streng durch europäisches und nationales Natur- bzw. Artenschutzrecht geschützt. Die gesetzliche Situation ist damit klar und eindeutig geregelt. Eine Aufnahme in das sächsische Jagdrecht würde diese bestehende Rechtssicherheit aufweichen.
Was möchten Sie…erreichen?
Der Wolf darf nicht in das Jagdrecht übernommen werden.
Da die Wolfspopulation den in der FFH Richtlinie geforderten „guten Erhaltungszustand“ noch lange nicht erreicht hat, ist eine Bejagung nicht zulässig. Der wichtigste Grund für die Übernahme des Wolfs ins Jagdrecht, nämlich bejagt zu werden, entfällt daher.
Gegen wen…richtet sich die Beschwerde?
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Staatminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer
Bitte geben Sie eine kurze Begründung…
Ein Teil der Gründe wurde bereits in den vorangegangenen Texten angeführt. Einer der Hauptgründe ist jedoch, dass der Landesjagdverband Sachsen bereits am 01. Juli 2009 in einem offenen Brief an die Abgeordneten des sächsischen Landtages folgendes zum Ausdruck gebracht:
Zitat: "Auf Konflikte im Verhältnis zwischen Wolf/Mensch, Wolf/Nutztier oder Wolf/sensible Tierart kann durch behördliche Aufhebung der Schonzeit zeitlich oder territorial schnell, unbürokratisch und kostengünstiger als mit einer bürokratischen Sonderstruktur, wie sie im Managementplan vorgesehen ist , reagiert werden."
Das bedeutet nichts anderes als: ist der Wolf einmal im Jagdrecht, wird es schon einen Grund geben, den Schutzstatus zu lockern und ihn zu bejagen.
Ende der Textvorschläge.
Text von Uwe Tichelmann - Freundeskreis freilebender Wölfe e. V .
Veröffentlicht mit freundlichen Erlaubnis des Autors
Freundeskreis freilebender Wölfe e. V .
Es gibt die Möglichkeit einer „Online-Petition“! Unter folgendem Link kommt Ihr direkt auf die Seite der Online-Petition des Sächsischen Landtages:
https://www.landtag.sachsen.de/de/pe...ion/index.aspx
Als Erstes wird auf der Seite beschrieben, wie diese Online-Petition durchgeführt werden muss, damit sie rechtlich anerkannt wird. Als Nächstes sind die persönlichen Daten einzutragen. Diese Daten sind für die Petition erforderlich!
Danach müssen einige Fragen beantwortet werden. Ich habe mir erlaubt ein paar Texte zu formulieren. Diese Texte können einfach in die dafür vorgesehenen Kästchen kopiert werden. Da diese Online-Petitionen zu einer Sammel-Petition zusammengefasst werden, ist es rechtens, wenn alle Petitionen den gleichen Text beinhalten. Natürlich kann auch jeder einen eigenen Text schreiben!
Textvorschläge:
Über welche Entscheidung…wollen Sie sich beschweren?
Beschwerde über die geplante Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht.
Der Wolf ist streng durch europäisches und nationales Natur- bzw. Artenschutzrecht geschützt. Die gesetzliche Situation ist damit klar und eindeutig geregelt. Eine Aufnahme in das sächsische Jagdrecht würde diese bestehende Rechtssicherheit aufweichen.
Was möchten Sie…erreichen?
Der Wolf darf nicht in das Jagdrecht übernommen werden.
Da die Wolfspopulation den in der FFH Richtlinie geforderten „guten Erhaltungszustand“ noch lange nicht erreicht hat, ist eine Bejagung nicht zulässig. Der wichtigste Grund für die Übernahme des Wolfs ins Jagdrecht, nämlich bejagt zu werden, entfällt daher.
Gegen wen…richtet sich die Beschwerde?
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Staatminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer
Bitte geben Sie eine kurze Begründung…
Ein Teil der Gründe wurde bereits in den vorangegangenen Texten angeführt. Einer der Hauptgründe ist jedoch, dass der Landesjagdverband Sachsen bereits am 01. Juli 2009 in einem offenen Brief an die Abgeordneten des sächsischen Landtages folgendes zum Ausdruck gebracht:
Zitat: "Auf Konflikte im Verhältnis zwischen Wolf/Mensch, Wolf/Nutztier oder Wolf/sensible Tierart kann durch behördliche Aufhebung der Schonzeit zeitlich oder territorial schnell, unbürokratisch und kostengünstiger als mit einer bürokratischen Sonderstruktur, wie sie im Managementplan vorgesehen ist , reagiert werden."
Das bedeutet nichts anderes als: ist der Wolf einmal im Jagdrecht, wird es schon einen Grund geben, den Schutzstatus zu lockern und ihn zu bejagen.
Ende der Textvorschläge.
Text von Uwe Tichelmann - Freundeskreis freilebender Wölfe e. V .
Veröffentlicht mit freundlichen Erlaubnis des Autors
Freundeskreis freilebender Wölfe e. V .
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