Hallo an alle,
das Thema ist hier wahrscheinlich schon x-mal besprochen worden, dennoch möchte ich noch einmal nachhaken. Habe mir das Buch "Haustiere impfen mit Verstand" gekauft. In diesem lese ich beim Thema "Tollwut" unter der Unterschrift "Hersteller-Impfprogramme": Je nach Hersteller werden für den Eintrag von 2 oder 3 Jahren Schutzdauer 1 oder 2 Impfungen beim Welpen und Jungtier verlangt. Was bedeutet das?
Ich frage deshalb, weil ich meine Hündin vor kurzem gegen Tollwut (Virbagen canis LT) habe impfen lassen und mit Schrecken feststellen musste, dass die Impfung nur für 1 Jahr gültig sein soll. Habe natürlich nachgefragt, aber daraufhin kam die Antwort, dass dieses nicht aus medizinischen sondern aus gesetzlichen, bürokratischen Gründen (was auch immer das heißen mag?!) so eingetragen werden musste.
Sina ist eine Tierschutzhündin und mit ca. 4 Jahren zu uns gekommen. Der Impfausweis beginnt mit der Eintragung des ungarischen Tierarztes, der sie kurz vor ihrer Ausreise geimpft hatte. Muss Sina jetzt jährlich geimpft werden? Aus Sicherheitsgründen möchte ich auf eine gültige Tollwutimpfung nicht verzichten.
Vielen Dank im voraus
Sabine mit Sinchen
das Thema ist hier wahrscheinlich schon x-mal besprochen worden, dennoch möchte ich noch einmal nachhaken. Habe mir das Buch "Haustiere impfen mit Verstand" gekauft. In diesem lese ich beim Thema "Tollwut" unter der Unterschrift "Hersteller-Impfprogramme": Je nach Hersteller werden für den Eintrag von 2 oder 3 Jahren Schutzdauer 1 oder 2 Impfungen beim Welpen und Jungtier verlangt. Was bedeutet das?
Ich frage deshalb, weil ich meine Hündin vor kurzem gegen Tollwut (Virbagen canis LT) habe impfen lassen und mit Schrecken feststellen musste, dass die Impfung nur für 1 Jahr gültig sein soll. Habe natürlich nachgefragt, aber daraufhin kam die Antwort, dass dieses nicht aus medizinischen sondern aus gesetzlichen, bürokratischen Gründen (was auch immer das heißen mag?!) so eingetragen werden musste.

Vielen Dank im voraus
Sabine mit Sinchen
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