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Hund zum Abschuß freigegeben

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    Hund zum Abschuß freigegeben

    schaut Euch bitte mal diesen Artikel an und verbreitet ihn.
    Vielleicht kann man diesen Hund doch noch "retten"

    http://www.tlz.de/startseite/detail/...den-1276281364
    LG Susanne
    Die Legalität unserer Hühner ist gut, nur mit der Brutalität haperts.

    #2
    Hallo,
    wenn ich das richtig vestehe, ist in der heutigen Zeitungsausgabe der Abschuss verschoben und die TÄ und das ortsansässige Tierheim soll es nochmal mit dem Betäuben und Einfangen versuchen.

    http://www.tlz.de/startseite/detail/...ngen-112594331

    Aber beobachten sollte man das schon in der Presse...
    Liebe Grüße
    Denise mit Bella

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      #3
      warum werden keinen lebendfallen aufgestellt?

      gruß rotti

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        #4
        Es muß doch möglich sein das Tier einzufangen, anstatt abzuschießen *kopfschüttel*
        Wie gut, dass der Beschluss wieder vom Tisch ist...

        Drücke dem tapfern Kerlchen die Daumen!
        Wer schön sein will, muss lächeln

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          #5
          Zuletzt wurde angezeigt, dass dieser Hund am 16. Februar um 15.30 Uhr einem sechsjährigen Kind gefährlich nahe kam,
          Was heißt denn bei einem sehr scheuen Hund "gefährlich nahe kommen"?
          Freundliche Grüße Kerstin
          Ich komme aus Ironien, das liegt an der sarkastischen Grenze. Wenn ihr mich sucht, ich steh im Lexikon unter: Provokant, biestig und ironisch.

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            #6
            Zitat von Chaot Beitrag anzeigen
            Was heißt denn bei einem sehr scheuen Hund "gefährlich nahe kommen"?
            Das frage ich mich auch... .

            Aber gut, dass sich das Blatt für ihn noch einmal gewendet hat. Ich kann es gar nicht verstehen, wieso diesen Hund noch niemand einfangen konnte, wenn er doch sogar den von den Menschen errichteten Kälteschutz im Winter angenommen hat.

            Die Frage ist nur, was mit ihm passiert wenn sie ihn dann erstmal eingefangen haben.
            Liebe Grüße, Nane mit dem schlauen Miiichen und den Hunden meines Herzens Tobiund Louie hinter dem Regenbogen, aber immer bei mir...
            Wer nicht an Wunder glaubt ist kein Realist (David Ben Gurion)

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              #7
              Zitat von rotti Beitrag anzeigen
              warum werden keinen lebendfallen aufgestellt?

              gruß rotti
              es wird schon seit einem Jahr versucht den Hund zu fangen.
              Wenn ich den Bericht richtig verstehe, dann registriert der Hund jegliche Veränderung im Gelände und meidet es dann.

              Aber gut wenn jetzt doch mal ein Betäubungsgewehr eingesetzt wird.
              LG Susanne
              Die Legalität unserer Hühner ist gut, nur mit der Brutalität haperts.

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                #8
                Ey klar, der schläft in einer für ihn aufgestellten Hundehütte, aber einfangen kann man ihn nicht! Klappe zu, Hund drin... Mit ein bissel Technik geht alles.
                »Wenn die Biene von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben.«
                Albert Einstein

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                  #9
                  Das Ganze ist hier in einer Gemeinde nicht weit von uns.

                  Es ist haarsträubend, was in Thüringen für eine Hysterie in Zeitungen über Hunde geschürt wird.
                  Seit der neuen (Kampf)-hundeverordnung und dem Hickhack in den Gemeinden zu dem Thema läuft hier alles aus dem Ruder.
                  JEDEN Tag kann man irgendeine Meldung über einen angeblichen Kampfhund oder einen Vorfall "X" lesen. Diese Meldung über den scheuen Entlaufenen ist echt das Letzte. Hexenjagd wie im Mittelalter und näher an Rotkäppchen und der böse Wolf (äh Hund).
                  Astrid mit Indy, Talis und Mimiteh an meiner Seite und Amylinchen für immer in meinem Herzen.
                  My dogs are not just pets - they're Family!

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                    #10
                    Zitat von Amylinchen Beitrag anzeigen
                    Das Ganze ist hier in einer Gemeinde nicht weit von uns.

                    Es ist haarsträubend, was in Thüringen für eine Hysterie in Zeitungen über Hunde geschürt wird.
                    Seit der neuen (Kampf)-hundeverordnung und dem Hickhack in den Gemeinden zu dem Thema läuft hier alles aus dem Ruder.
                    JEDEN Tag kann man irgendeine Meldung über einen angeblichen Kampfhund oder einen Vorfall "X" lesen. Diese Meldung über den scheuen Entlaufenen ist echt das Letzte. Hexenjagd wie im Mittelalter und näher an Rotkäppchen und der böse Wolf (äh Hund).
                    So sind die Menschen leider. Vielleicht wird der Hund ja doch irgendwo schmerzlich vermißt und der Besitzer durch die "Wellen" aufmerksam.
                    Die Hoffnung stirbt zuletzt
                    LG Susanne
                    Die Legalität unserer Hühner ist gut, nur mit der Brutalität haperts.

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                      #11
                      der Besitzer ist längst ermittelt.....denn es gibt noch einen weiteren Artikel..

                      http://www.tlz.de/startseite/detail/.../Z86C37L370132

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                        #12
                        Die ganze Aufregung ist doch maßlos übertrieben.

                        Wenn der Hund gefährlich wäre, hätten die Medien längst darüber berichtet. Den hier verlinkten Quellen zufolge war das Presseecho bisher aber durchweg positiv. Einzig die deutsche Amtsseele scheint sich nicht mit dem Zustand abfinden zu können. In anderen Kulturen leben massenweise Hunde wild oder halbwild und gänzlich unbehelligt auf den Straßen. In Rumänien fängt man sie behördlicherseits ein, kastriert sie und setzt sie dort wieder aus, wo man sie aufgegriffen hat. Fertig.

                        Den Hund zu töten scheint mir unter keinem denkbaren Gesichtspunkt legal. Nach dem Tierschutzgesetz darf man kein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töten. Das gilt für alle, Bürger, Kommunalverwaltung und Staat. Ausnahmen sind nur aufgrund gesetzlicher Anordnung oder Ermächtigung möglich. Dazu fallen mir nur zwei potentielle Grundlagen ein, das Polizei- und Ordnungsrecht und das Jagdrecht.

                        Dazu wären das

                        Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden

                        http://landesrecht.thueringen.de/jpo...=true&aiz=true

                        Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei

                        http://landesrecht.thueringen.de/jpo...=true&aiz=true

                        und das Thüringer Jagdgesetz

                        http://www.thueringen.de/de/forst/recht/jagdgesetz/


                        zu nennen. Reinschauen kost' nix.

                        Im Ordnungsbehördengesetz steht nichts von Töten eines (herrenlosen, ungefährlichen) Tieres. Da steht:

                        § 5 Allgemeine Befugnisse der Ordnungsbehörden
                        (1) Die Ordnungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, soweit nicht dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften die Befugnisse der Ordnungsbehörden besonders regeln.

                        Und:

                        § 11 Verantwortlichkeit für das Verhalten von Tieren oder den Zustand von Sachen
                        (1) Geht von einem Tier oder einer Sache eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu richten, soweit die jeweilige Situation nicht ein anderes Vorgehen erfordert.
                        (2) ...
                        (3) Geht die Gefahr von einem herrenlosen Tier oder einer herrenlosen Sache aus, so können die Maßnahmen gegen denjenigen gerichtet werden, der das Eigentum an dem Tier oder der Sache aufgegeben hat.
                        (4) ...

                        Im Polizeigesetz ist das wortgleich geregelt.
                        Im Übrigen gibt es noch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
                        Steht sogar ausdrücklich im Gesetz. Das hieße dann, Fangen vor Killen.
                        Ist doch ein harmloser Retriever, kein Tiger oder Nashorn.

                        Sich einem Kind "gefährlich genähert"?


                        Das Jagdrecht ist im Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen geregelt. Allerdings ruht die Jagd innerhalb geschlossener Ortschaften, so dass dort nicht gejagd, also weder geschossen noch Falle gestellt werden darf. Innerorts wäre der Streuner also grundsätzlich vor dem Jäger sicher.

                        In der Feldmark und im Wald ist das anders. Da greift die jagdrechliche Ermächtigung der §§ 40 - 43 des Thüringischen Jagdgesetzes für den sogenannten Jagdschutz. Der Jagdschutzberechtigte darf insbesondere gemäß § 42 Absatz 1 Ziffer 2 ThJG
                        ... wildernde Hunde und streunende Katzen ... erlegen, wenn sie im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden; es sei denn, dass sich der Hund nach erkennbaren Umständen nur vorübergehend der Einwirkung seines Herrn entzogen hat.

                        So oder so ähnlich ist das in allen Landesjagdgesetzen geregelt. Aber bitte: nur wildernde Hunde, keine streunenden. Die Feliden sind da etwas benachteiligt

                        Wildert unser Bello also nicht, darf ihn auch kein Jäger töten. Allerdings kräht kein Hahn danach, wenn einer es trotzdem tut und ihn anonym verscharrt, wie das nicht unüblich ist.

                        Fakt ist aber: Der Meisterbürger darf aufgrund dieser Rechtslage niemanden beauftragen, das Tier zu töten. Keinen Hundefänger, keinen Jäger, keinen Ordnungshüter.

                        Wollt' ich nur mal sachlich angemerkt haben.

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                          #13
                          Ts, die unfähigen Thüringer wieder. Was überall anders längst geregelt wäre... Klar, da muss der Hund nun abgeschossen werden .
                          Manchmal frag ich mich...
                          Liebe Grüße von Frieda mit Cino und Shadow an meiner Seite und Aky und Vasco für immer im Herzen.

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                            #14
                            Am grausamsten finde ich die Kommentare unter dem Artikel vom Link dazu.....was gibt es für grausame "Menschen"

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                              #15
                              Hallo Kynos!

                              warum schickst Du so einen Beitrag nciht mal an die Zeitung?
                              Das wär doch mal was
                              LG Susanne
                              Die Legalität unserer Hühner ist gut, nur mit der Brutalität haperts.

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