Zitat von Dieter1
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Die Waldgesetze sehen es vor, dass das Betreten des Waldes durch Reiter auf befestigten Wegen generell erlaubt ist. Da wird nicht zwischen Fußweg, Radweg oder Reitweg unterschieden. Lediglich Wegbreite und Wegbelastbarkeit können (!), müssen jedoch nicht, das ist regional und von Bundesland zu Bundesland verschieden und ich wälze jetzt nicht mal grade die Waldgesetze aller Bundesländer heute nachmittag), hier einschränkend wirken.
Die Reitwegeabgabe ist das Produkt der 1980er, als in Ballungsgebieten mit wenig verbliebenen natürlichen Wegen und damals schon bestehendem Druck in Naherholungsgebieten die Protestrufe über die "von Reitern zerstörten Wege" losging. Reiter, Wanderer und Radfahrer kamen sich in die Quere und als Lösung wurden Reitwege geschaffen oder Waldwege als Reitwege definiert, um die Konflikte zu entschärfen (so zumindest die Grundidee). Und natürlich haben sich damals auch die Jäger und Forstbehörden gefreut, da sie so regional die Reiter aus dem gesamten Wald rausbekamen und auf einige, wenige, und oftmal mehr als ungeeignete, Wege konzentrieren konnten.
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