Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage. Ich möchte einen Hund vermitteln , der aus einem unseriösen Tierschutzverein stammt. Laut Vertrag ist der Hund noch Eigentum der Tierschutzorganisation. Er ist aber schon seit 2 Jahren dort weg und lebt bei uns. Kennt sich jemand mit Recht und Gesetz aus. Wir möchten den Hund auf keinen Fall dorthin zurück geben, sondern selbst privat mit Zeit ein geeignetes Zuhause finden. Hat jemand Erfahrungen wie da die rechtliche Lage ist?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Übergabevertrag Tierschutzhund
Einklappen
X
-
Soweit ich weiß ist so ein Vertrag nicht rechtsgültig, weil ihr ja für den Hund bezahlt habt,und er somit in euer Eigentum über gegangen ist. ABER es kann sein dass es einen Passus gibt in dem ihr zugesagt habt dass wenn ihr ihn nicht behalten könnt euch verpflichtet ihn dem Tierschutzverein zurück zu geben.Viele Grüße Maike und die Fellnasen
-
Huhu
Im Schutzvertrag meiner Orga steht die Klausel auch drin, für mich wars ok, da ich mit der Orga super auskomme.
Ob sie rechtskräftig ist weiss ich nicht, habe schon gehört das sei nicht so, weil man ja für den Hund bezahlt hat und er ab dann Eigentum ist, hab aber auch schon das gegenteil gehört.
Am besten du fragst einen Juristen/Rechtsberatung, die können es dir sicherlich genau sagen..
Kommentar
-
Ob dein Vertrag rechtsgültig ist, kommt auf die genaue Formulierung ist. Heißt, gibt es z.B. Widersprüche bezüglich Schutzgebühr/Bezahlung oder Halter/ Besitzer/ Eigentümer, kann der Vertrag möglicherweise nichtig sein.
Du solltest also vielleicht einen Rechtsanwalt draufschauen lassen. Eine einfache Rechtsberatung ohne weitergehende Bearbeitung ist auch nicht teuer.liebe Grüße, Gabi mit Milla
Tora, Debbie, Noè, Lassie und Dino für immer im Herzen
Kommentar
-
Das ist sehr wohl rechtskräftig !
Aber was wäre, wenn der Hund offiziell einfach weg gelaufen wäre und nicht mehr auffindbar ist, das müßte man Dir dann nachweisen, daß es nicht so war, oder ? ......
OT
Habe einen Tierschutzvertrag erst kürzlich gelesen, au weia, das ging bis vor Gericht, weil der Tierschutz den Hund aus einem Privathaushalt einfach nach einigen Monaten wieder mitgenommen hat. (meiner Meinung nach grundlos).
Selbst der Richter hat gesagt, er würde im Leben nicht so einen Übergabevertrag unterschreiben ! ! ! Sich lieber ein Tier woanders holen......
Die Tierschutzorg hat leider Recht behalten, und deren Vertrag hielt...
Kommentar
-
Bei mir steht diese Klausel auch im Vertrag, würde es wirklich dazu kommen, dass ich meinen Hund wieder abgeben müsste, würde ich mit Absprache des Tierheims, aber trotzdem selbst ein neues Zuhause suchen.
Denke mal, wenn sie den neuen Besitzer dann mitgeteilt bekommen, sollte das für sie kein Problem sein. Sie sind sehr nett und sind wahrscheinlich froh, wenn der Hund nicht erst wieder ins Tierheim muss.
Wenn die Orga natürlich sowieso sehr eigenartig ist... Nunja.Liebe Grüße von Frieda mit Cino an meiner Seite und Aky und Vasco für immer im Herzen.
Wenn du einsam bist, dann suche jemanden, der noch einsamer ist. Ihr werdet einander trösten, miteinander aufbrechen und die Welt verändern.
Kommentar
-
Zitat von Rosah Beitrag anzeigenDas ist sehr wohl rechtskräftig !
Aber was wäre, wenn der Hund offiziell einfach weg gelaufen wäre und nicht mehr auffindbar ist, das müßte man Dir dann nachweisen, daß es nicht so war, oder ? ......
OT
Habe einen Tierschutzvertrag erst kürzlich gelesen, au weia, das ging bis vor Gericht, weil der Tierschutz den Hund aus einem Privathaushalt einfach nach einigen Monaten wieder mitgenommen hat. (meiner Meinung nach grundlos).
Selbst der Richter hat gesagt, er würde im Leben nicht so einen Übergabevertrag unterschreiben ! ! ! Sich lieber ein Tier woanders holen......
Die Tierschutzorg hat leider Recht behalten, und deren Vertrag hielt...
Die wenigsten Verträge sind wasserdicht aber es gibt Tierheime die mit Rechtsanwälten zusammen arbeiten, da sehen die Verträge dann schon anders aus.
Wie gesagt ob der Vertrag rechtskräftig ist oder nicht kann nur ein Anwalt sagen, der drauf geschaut hat.
LG
GabiErfahrung ist nicht die Summe von Jahren, sondern die Summe des gelernten.
Kommentar
Kommentar