Drei Rottweiler beschlagnahmt – Schikane???
Am 26.09.04 rief mich eine Bekannte an, um mir diese traurige Geschichte zu erzählen:
Freitag morgen wurden in der Leutasch bei Seefeld 2 Rottweilerhündinnen sowie ein 7 jähriger Rüde beschlagnahmt, da das, für diese Rassen notwendige Führungszeugnis nicht vorlag.
Die Besitzer teilen seit Jahren ihr Leben mit Hunden der Rasse Rottweiler. Die Hunde leben ganz normal in der Familie mit, toben durchs Haus oder spielen auf dem ca. 3.000m2 großen, eingezäunten Grundstück herum.
Der Besitzer, ein Bauunternehmer versuchte seit Einführung des Führungszeugnisses für bestimmte Rassen, ein ärztliches Gutachten zu erhalten, welches bestätigt, dass er seine Hunde führen kann – es wurde ihm von mehreren Ärzten verweigert, obwohl er körperlich und geistig keine Einschränkungen oder Probleme hat.
Er versuchte daraufhin Hilfe von der Gemeinde zu bekommen worauf leider keine Reaktion erfolgte.
Der Besitzer setzte sich auch mit dem zuständigen Amtstierarzt in Verbindung, der ihm riet, zunächst einmal nichts in dieser Sache zu unternehmen, da das Kampfhundegesetz zu 99%iger Sicherheit am 01.10.04 abgesetzt werden würde.
Am Freitag den 24.09.04 standen kurz nach 9:00 Uhr früh 16 Beamte inklusive Bürgermeister und Amtstierarzt bei ihm zuhause und forderten die Herausgabe der 3 Hunde.
Die Besitzer versuchten alles, um ihre Hunde behalten zu können und versuchten auch von dem anwesenden Amtstierarzt ein Kommentar zu der Situation zu bekommen. Dieser bestätigte auch seine Aussage (siehe oben), doch das änderte nichts an der Beschlagnahmung.
Obwohl die Hunde noch nie einen Menschen oder ein anderes Tier verletzt hatten und sie lediglich durch anschlagen, also bellen ihren Besitz verteidigten, wurden sie von ihren Besitzern und von ihrer vertrauten Umgebung weggebracht.
Die Beamten hatten kein Papier, keine Unterlagen dabei, die ihnen das Recht gegeben hätten, diese drei Hunde mitzunehmen – doch leider erfuhren die Besitzer das erst, als die Hunde bereits beschlagnahmt waren.
Aussage eines Beamten:
Wenn sie uns die Hunde heute nicht gegeben hätte, wären wir morgen wieder gekommen und ab morgen hätten sie jeden Tag 250,-- Euro Anfahrtsgebühr entrichten müssen.
Als der Besitzer daraufhin erwiderte, dass er das gerne früher gewusst hätte, denn es wäre ihm lieber gewesen bis zum 01.10.04 täglich 250,-- Euro zu bezahlen, als seine Hunde weggeben zu müssen meinte der Beamte nur:
Auch wenn wir die Hunde nur einen einzigen Tag hätten beschlagnahmen können, wäre es ein Erfolg gewesen.
Die derzeitige Beschlagnahmung gilt bis zu 6 Monaten.
Die Besitzer wollten verständlicherweise wissen, wo ihre Hunde hingebracht werden und bekamen darauf erstmal keine Antwort, was natürlich in den Besitzern nicht nur Angst und Unruhe sondern auch Ärger hervorrufte.
Nach einigen Diskussionen erfuhren die Besitzer dann, dass die Hunde in eine Private Tierpension in Wörgl gebracht würden, wo ein Hundetrainer vor Ort sei, der sich die 3 Rottweiler erst einmal ansehen würde.
Als die Besitzer mitfahren wollten, wurde ihnen dies erst verweigert, dann großzügigerweise genehmigt.
Die Hündinnen sollen nach Aussage der Beamten „zwangskastriert“ werden – die Besitzer waren damit sofort einverstanden, wollten aber gerne dabei sein, wenn die Hündinnen aus der Narkose erwachen, um ihnen ein vertrautes Gefühl zu geben – auch diese Bitte wurde verweigert.
Die Besitzer setzten sich mit dem Tierschutzverein für Tirol in Verbindung um zu erreichen, dass ihre Hunde bis zur Klärung ins Tierheim nach Mentelberg gebracht werden, sodass regelmäßige Besuche möglich wären. Sie boten auch an, für die Unterbringung in Mentelberg täglich 100,-- Euro zu bezahlen nur um ihre Hunde in guten Händen zu wissen.
Am Telefon erfuhren sie, dass der 7 jährige Rüde sowie die unkastrierte Hündin bereits in Mentelberg wären und nur die 6 Monate alte Junghündin in Wörgl sei, da bei den Hunden ein Rudelverhalten bemerkt worden wäre und die Junghündin darüber hinaus überaus schüchtern und ängstlich sei (was ja nur verständlich ist, wenn man bedenkt, dass sie sich in der Obhut von fremden Personen in fremder Umgebung und ohne ihre zwei Artgenossen befindet).
Weiters wurde ihnen nahegelegt, die Hunde nicht zu besuchen.
Die Besitzer sind verzweifelt – ihre Hunde sind weggesperrt, obwohl sie niemanden etwas getan haben und alles nur wegen eines Gesetzes, dessen Niederlegung schon öffentlich bekannt ist????
Dies ist die Aussage der Besitzer zu diesem Vorfall – mich persönlich würde interessieren, wie es mit den Hunden weitergeht, wann sie zu ihrer Familie zurück dürfen und wo sie sich derzeitig wirklich aufhalten.
Liebe Grüße an alle - eine traurige
Babsi
www.kampfschmuserhilfe-tirol.at.tf
Am 26.09.04 rief mich eine Bekannte an, um mir diese traurige Geschichte zu erzählen:
Freitag morgen wurden in der Leutasch bei Seefeld 2 Rottweilerhündinnen sowie ein 7 jähriger Rüde beschlagnahmt, da das, für diese Rassen notwendige Führungszeugnis nicht vorlag.
Die Besitzer teilen seit Jahren ihr Leben mit Hunden der Rasse Rottweiler. Die Hunde leben ganz normal in der Familie mit, toben durchs Haus oder spielen auf dem ca. 3.000m2 großen, eingezäunten Grundstück herum.
Der Besitzer, ein Bauunternehmer versuchte seit Einführung des Führungszeugnisses für bestimmte Rassen, ein ärztliches Gutachten zu erhalten, welches bestätigt, dass er seine Hunde führen kann – es wurde ihm von mehreren Ärzten verweigert, obwohl er körperlich und geistig keine Einschränkungen oder Probleme hat.
Er versuchte daraufhin Hilfe von der Gemeinde zu bekommen worauf leider keine Reaktion erfolgte.
Der Besitzer setzte sich auch mit dem zuständigen Amtstierarzt in Verbindung, der ihm riet, zunächst einmal nichts in dieser Sache zu unternehmen, da das Kampfhundegesetz zu 99%iger Sicherheit am 01.10.04 abgesetzt werden würde.
Am Freitag den 24.09.04 standen kurz nach 9:00 Uhr früh 16 Beamte inklusive Bürgermeister und Amtstierarzt bei ihm zuhause und forderten die Herausgabe der 3 Hunde.
Die Besitzer versuchten alles, um ihre Hunde behalten zu können und versuchten auch von dem anwesenden Amtstierarzt ein Kommentar zu der Situation zu bekommen. Dieser bestätigte auch seine Aussage (siehe oben), doch das änderte nichts an der Beschlagnahmung.
Obwohl die Hunde noch nie einen Menschen oder ein anderes Tier verletzt hatten und sie lediglich durch anschlagen, also bellen ihren Besitz verteidigten, wurden sie von ihren Besitzern und von ihrer vertrauten Umgebung weggebracht.
Die Beamten hatten kein Papier, keine Unterlagen dabei, die ihnen das Recht gegeben hätten, diese drei Hunde mitzunehmen – doch leider erfuhren die Besitzer das erst, als die Hunde bereits beschlagnahmt waren.
Aussage eines Beamten:
Wenn sie uns die Hunde heute nicht gegeben hätte, wären wir morgen wieder gekommen und ab morgen hätten sie jeden Tag 250,-- Euro Anfahrtsgebühr entrichten müssen.
Als der Besitzer daraufhin erwiderte, dass er das gerne früher gewusst hätte, denn es wäre ihm lieber gewesen bis zum 01.10.04 täglich 250,-- Euro zu bezahlen, als seine Hunde weggeben zu müssen meinte der Beamte nur:
Auch wenn wir die Hunde nur einen einzigen Tag hätten beschlagnahmen können, wäre es ein Erfolg gewesen.
Die derzeitige Beschlagnahmung gilt bis zu 6 Monaten.
Die Besitzer wollten verständlicherweise wissen, wo ihre Hunde hingebracht werden und bekamen darauf erstmal keine Antwort, was natürlich in den Besitzern nicht nur Angst und Unruhe sondern auch Ärger hervorrufte.
Nach einigen Diskussionen erfuhren die Besitzer dann, dass die Hunde in eine Private Tierpension in Wörgl gebracht würden, wo ein Hundetrainer vor Ort sei, der sich die 3 Rottweiler erst einmal ansehen würde.
Als die Besitzer mitfahren wollten, wurde ihnen dies erst verweigert, dann großzügigerweise genehmigt.
Die Hündinnen sollen nach Aussage der Beamten „zwangskastriert“ werden – die Besitzer waren damit sofort einverstanden, wollten aber gerne dabei sein, wenn die Hündinnen aus der Narkose erwachen, um ihnen ein vertrautes Gefühl zu geben – auch diese Bitte wurde verweigert.
Die Besitzer setzten sich mit dem Tierschutzverein für Tirol in Verbindung um zu erreichen, dass ihre Hunde bis zur Klärung ins Tierheim nach Mentelberg gebracht werden, sodass regelmäßige Besuche möglich wären. Sie boten auch an, für die Unterbringung in Mentelberg täglich 100,-- Euro zu bezahlen nur um ihre Hunde in guten Händen zu wissen.
Am Telefon erfuhren sie, dass der 7 jährige Rüde sowie die unkastrierte Hündin bereits in Mentelberg wären und nur die 6 Monate alte Junghündin in Wörgl sei, da bei den Hunden ein Rudelverhalten bemerkt worden wäre und die Junghündin darüber hinaus überaus schüchtern und ängstlich sei (was ja nur verständlich ist, wenn man bedenkt, dass sie sich in der Obhut von fremden Personen in fremder Umgebung und ohne ihre zwei Artgenossen befindet).
Weiters wurde ihnen nahegelegt, die Hunde nicht zu besuchen.
Die Besitzer sind verzweifelt – ihre Hunde sind weggesperrt, obwohl sie niemanden etwas getan haben und alles nur wegen eines Gesetzes, dessen Niederlegung schon öffentlich bekannt ist????
Dies ist die Aussage der Besitzer zu diesem Vorfall – mich persönlich würde interessieren, wie es mit den Hunden weitergeht, wann sie zu ihrer Familie zurück dürfen und wo sie sich derzeitig wirklich aufhalten.
Liebe Grüße an alle - eine traurige
Babsi
www.kampfschmuserhilfe-tirol.at.tf
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