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Regress gegen Tierarzt

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    Regress gegen Tierarzt

    Hallo Forum,

    da ich nicht weiß ob mein Tierarzt hier mitschreibt oder mitliest möchte ich heute lieber anonym schreiben.

    Ich habe meine Hündin bei einem Tierarzt spritzen lassen (Schmerzmittel, warum lassen wir hier auch mal weg s.o.), zwei Tage später hat der Hund an der Spritzstelle eine grosse innere warme und, so nach dem Gefühl, eintrigen Abszeß. Da dem behandelten Tierarzt schon mehrfach Sachen unterlaufen sind die "nicht das gelbe vom Ei" waren, werde ich nun den Tierarzt wechseln. Wie sieht es den bei den Folgebehandlungen für diesen Spritzenabszeß aus ? Kann ich hier den alten Tierarzt in Regress nehmen ?

    Liebe Grüße

    M.

    #2
    Das kannst Du abhaken. Deinen Klempner kannst Du in Regress nehmen, den TA aber nicht. Dann muss er schon vorsaetzlich gehandelt haben, und dass weise erstmal nach.
    Gruss
    Chris
    Jedes Wort hat Konsequenzen, jedes Schweigen auch.
    ​​​​​​Jean Paul Sartre.

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      #3
      Hallo M.,

      ich würde da an Deiner Stelle einen Anwalt dazu befragen. Die Problematik dürfte darin liegen, daß Du die Beweislast trägst, soll heißen, daß Du beweisen mußt, daß der TA tatsächlich gepfuscht hat. Und das wird vermutlich schwer. Freiwillig wird er die Kosten der Weiterbehandlung ja wohl kaum übernehmen.

      Viele Grüße, Miriam
      Wir selbst müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen
      Mahatma Gandhi

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        #4
        Hallo,

        mein Hund hatte auch einen Spritzenabszeß (eitrig aufbrechend mit nekrotischem Gewebe - nach einer Tolfedine-Spritze (Schmerz-und entzündungshemmendes Mittel). War es bei euch das gleiche Mittel?

        Das passierte in einer Spezialklinik für Augen- und Gelenkerkrankungen. Da die Klinik recht weit von mir weg ist, bin ich damit zu meinem Haustierarzt gegangen. Er rief sogar für mich in der Klinik an, um die Sache mit der Kostenübernahme für die Behandlung des Spritzenabszesses abzuklären. Anwort der Klinik: Es sei nicht beweisbar, dass das von ihrer Spritze käme und lehnte eine Kostenübernahme ab! Mein TA meinte, wenn die so reagieren, könne ich gar nichts machen. Leider kann ich dir keine befriedigendere Antwort geben. Ich hatte mich auch sehr geärgert . . .

        Du könntest höchstens den TA selbst darauf ansprechen, ob er die Kosten für die Behandlung übernimmt.

        Mitfühlende Grüße
        Regina

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          #5
          Ich würd mich auf jeden Fall an die Tierärztekammer wenden und den Fall schildern, die sagen dann schon was Du tun kannst und der Arzt wird auf jeden Fall mal im Auge behalten.
          Grüssle
          Tanja mit Wirbelwind Benni und der Miezenbande

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            #6
            Hallo,
            eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus.
            Bei Yara wurde die Kastration unsauber ausgeführt und sie mußte nach Jahren total entzündet eine Not-OP über sich ergehen lassen.
            Ein großes Stück Eierstock hatte der Tierarzt in ihr "vergessen oder übersehen", jeder nennt es anders.
            Aber auch hier, wo es offensichtlich war, konnte ich nicht gegen den Tierarzt vorgehen.
            Weil kein anderer Tierarzt gegen einen Kollegen ein Gutachten ausstellt!
            Die einzig dummen bei solchen Sachen sind immer die Hunde!
            Und die geschröpften, die Besitzer.......

            Gruß
            Andrea mit Yara, Max und Frodo
            Herzlichst, Andrea mit Lotte und Max
            Unvergessen meine wehrhaften Berry`s, meine sanfte Cleo, meine stolze Yara, mein Hundekind Ronja Räubertochter und mein kleiner Herr Frodo

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              #7
              Hallo,

              ich hab schon erlebt, dass ein TA wegen seinem Pfusch bezahlen musste.
              Es ging auch um einen Spritzenschaden, durch den eine Phlegmone entstanden war.
              Da hat auch irgend ein anderer TA bzw. das Tier war noch in einer Klinik, bevor es starb, ein Gutachten gemacht.
              Schätze mal, dass das nur eine teure Sache ist wenn man dann nachher den Prozess nicht gewinnt.
              Auf eine aussergerichtliche Einigung lassen sich sicher die wenigsten ein, da muss man schon harte Geschütze auffahren.

              liebe Grüsse,
              Antje

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