Die Hetze auf Hundehalter nimmt kein Ende. In Jülich gehören ab sofort auch 20/40 unter verschärfte "Haftbedingungen" mit ausbruchssicherer Unterbringung und Maulkorbpflicht usw.
Habe es schonmal angedeutet. So reagiert Politik auf die Aussagen vermeindlicher Tierschützer, die zum Schutz ihrer eigenen Hunde damit argumentiert haben: Wieso steht meiner auf einer Liste- die anderen gehören viel eher da drauf!
Und die viel zitierten Beißstatistiken haben wie von mir vorrausgesehen nicht zu einer Lockerung für bestimmte Rassen, sondern zu einer Verschärfung für alle geführt!
Die Landeshunde-Verordnungen in Kürze
Von Redaktion
? Hunde müssen bei der Stadt angemeldet werden. Wer dies nicht tut, kann mit
einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro belegt werden.
? Leinenpflicht herrscht innerhalb geschlossener Ortschaften. Außerhalb der
Ortsgrenzen gilt dies auch für Rad- und Spazierwege.
? Für Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm sind und größer als 40 Zentimeter
Schulterhöhe haben, müssen so gehalten werden, dass sie nicht eigenständig
aus dem Grundstück des Besitzers ausbrechen können. Außerdem haben sie beim
Spaziergang nicht nur Leinen-, sondern auch Maulkorbpflicht. Für sie muss
eine Haftpflichtversicherung angeschlossen werden und die Tiere werden
verpflichtend gechipt. Einer Sachkundeprüfung muss sich der Hundehalter
unterziehen. Sie liegt auch dann vor, wenn der Halter nachweisen kann, dass
er mindestens drei Jahre ohne Vorkommnisse einen ³großen" Hund gehalten hat.
? Wer einen so genannten Kampfhund hält, muss mindestens 18 Jahre alt sein,
ein Führungszeugnis vorlegen und eine Sachkundeprüfung ablegen. Auch für
diese Hunde sind Haftpflichtversicherung und Chip verpflichtend.
? Nähere Auskünfte beim Ordnungsamt unter der Rufnummer 02461-63305.
http://www.das-juelicht.de/nachricht...SID=41nmtrg323
Habe es schonmal angedeutet. So reagiert Politik auf die Aussagen vermeindlicher Tierschützer, die zum Schutz ihrer eigenen Hunde damit argumentiert haben: Wieso steht meiner auf einer Liste- die anderen gehören viel eher da drauf!
Und die viel zitierten Beißstatistiken haben wie von mir vorrausgesehen nicht zu einer Lockerung für bestimmte Rassen, sondern zu einer Verschärfung für alle geführt!
Die Landeshunde-Verordnungen in Kürze
Von Redaktion
? Hunde müssen bei der Stadt angemeldet werden. Wer dies nicht tut, kann mit
einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro belegt werden.
? Leinenpflicht herrscht innerhalb geschlossener Ortschaften. Außerhalb der
Ortsgrenzen gilt dies auch für Rad- und Spazierwege.
? Für Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm sind und größer als 40 Zentimeter
Schulterhöhe haben, müssen so gehalten werden, dass sie nicht eigenständig
aus dem Grundstück des Besitzers ausbrechen können. Außerdem haben sie beim
Spaziergang nicht nur Leinen-, sondern auch Maulkorbpflicht. Für sie muss
eine Haftpflichtversicherung angeschlossen werden und die Tiere werden
verpflichtend gechipt. Einer Sachkundeprüfung muss sich der Hundehalter
unterziehen. Sie liegt auch dann vor, wenn der Halter nachweisen kann, dass
er mindestens drei Jahre ohne Vorkommnisse einen ³großen" Hund gehalten hat.
? Wer einen so genannten Kampfhund hält, muss mindestens 18 Jahre alt sein,
ein Führungszeugnis vorlegen und eine Sachkundeprüfung ablegen. Auch für
diese Hunde sind Haftpflichtversicherung und Chip verpflichtend.
? Nähere Auskünfte beim Ordnungsamt unter der Rufnummer 02461-63305.
http://www.das-juelicht.de/nachricht...SID=41nmtrg323
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