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    #31
    Original geschrieben von Sam&Tyson
    ...ich hatte mit tyson mal so einen aehlichen Fall wie heute nur Tyson wurde boese gebissen, der andere Hund hatte keine Schramme, ich wollte dann die Haftpflicht haben, hat der Typ sich geweigert mit der Begruendung " das machen Rueden so, da fliesst schon mal Blut, seiner macht das immer so das ist normal , und er ist der Besitzer vom reitsport Handel soundso, und braucht mir deshalb die Haftplicht nicht zu geben".
    Ging dann mit Hund zum Auto und ist einfach losgefahren...

    Hab die Polizei angerufen, die koennen da nichts machen war die Antwort...traurig aber war, ich denke ich bekaeme wieder die gleiche Antwort, wenn ich anrufe, leider

    Das gibts doch nicht.

    Sowas fällt gesetzlich unter Sachbeschädigung, wenn Dein Hund verletzt wird. Die Polizei ist verpflichtet, eine Anzeige aufzunehmen!

    Hast Du eine Rechtschutzversicherung oder so ca. 50 EUR übrig?

    Dann geh doch mal zu einem Anwalt und laß Dich beraten - so ganz allgemein.

    So hast Du ein wenig Sicherheit, was die Polizei tun muß und was nicht, welche Rechte Du hast, wo das Ordnungsamt einschreiten muß und wo nicht usw.

    Du kannst Dich doch nicht so unter Druck setzen lassen! Nur weil jemand Geld hat, hast Du doch nicht weniger Rechte als er.

    Setz Dich mit den anderen Hundehaltern in Verbindung und dann überlegt euch mal, ob ihr nicht an einen Fernseh-Sender oder eine Zeitung gehen wollt.

    Eine Schlagzeile oder ein Bericht mit dem Thema "eine ganze Stadt in Angst vor einem gewissenlosen Hundehalter" kommt immer gut.

    Das ist zwar allgemein negative Publicity, werden doch die Vorurteile gegen Hunde genutzt - aber bitte, sowas gibt es so oder so, warum dann nicht für die eigenen Zwecke nutzen?

    Mich würde ja mal interessieren, was passiert, wenn der Hund dieses Typen von einem anderen Rüden angegriffen wird. Ob der dann auch cool bleibt und das für normal unter Rüden hält, wenn SEIN Hund wieder zusammen geflickt werden muß?
    Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus

    *bekennender Easy-Fan*

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      #32
      schriftlich Anzeige erstatten mit Einschreiben und Zeugen, die muessen das verfolgen.

      Ich wuerde auch im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt nehmen und Oeffentlichkeit schaffen ist immer gut! Dann weiss jeder, dass der eine Bedrohung ist.

      Und ich wuerde auch immer wieder Anzeige erstatten, bei jeder Bedrohung/Noetigung. Wenn Du Dich bedroht fuehlst, waere das natuerlich auch nicht schlecht *raeusper* denn wenn es gegen einen Menschen geht, kommen die wohl eher in die Poette! Vielleicht gehst Du die naechste Zeit mal in Begleitung, immer besser, wenn Du auch Zeugen hast, oder selber "Bedrohte"!
      [SIZE=1]viele Grüsse, Annette und Linus

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        #33
        achso zu Gaby ergaenzend moechte ich auch noch erwaehnen, dass es genau diese Sorte Hundehalter ist, denen Deutschland das leidige Hunde-Gesetz zu verdanken hat!
        [SIZE=1]viele Grüsse, Annette und Linus

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          #34
          Original geschrieben von Doberlein
          achso zu Gaby ergaenzend moechte ich auch noch erwaehnen, dass es genau diese Sorte Hundehalter ist, denen Deutschland das leidige Hunde-Gesetz zu verdanken hat!
          Eben. Und genau deshalb würde ich das bei solchen gehirnamputierten Schwachmaten rücksichtslos durchsetzen, Punkt.
          Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus

          *bekennender Easy-Fan*

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            #35
            Hallo Gaby und Annette,

            erstmal danke fuer eure Antworten so langsam komm ich wieder runter...also ich war heute in Begleitung-GsD, ansonsten waere ich vor Ort und Stelle ausgeflippt, rueckblickend gut dass ich auesserlich ruhig geblieben bin, ansonsten dreht Tyson naemlich auf.
            Der Mann (m. Ruede) mit dem ich gassi war werde ich mal fragen ob er aussagen wuerde, bin mir nicht ganz sicher, er ist so von der Frantktion, Friede Freude Eierkuchen ist ja nichts passiert .

            Bei dem aelteren Vorfall waren jede menge Zeugen da denn er war auf einem Reiterhof, Tyson hat mit ca. 5 anderen Hunden dort gespielt, no problem, dann kam der Typ, der Hund aus dem Auto raus und auf Tyson los, ohne Vorwahrnung, sofort an den Hals.
            Endresultat, Bisswunden am Kopf und Nacken hauptsaechlich.
            GsD war ein TA da um das Pferd meiner Schwester zu sehen, hat sich dann gleich Tyson angeschaut.

            Als ich dann spaeter die Polizei angerufen habe meinten die bei einer Anzeige kaeme nichts raus, deswegen wuerden sie keine aufnehmen, kann nur einen Anwalt einschalten, was aber, wenn er sich am Anfang schon so sturr gestellt hat, keinen Sinn macht, da sind die Anwaltskosten teurer als die TA-Kosten.

            ABER wenn ich mich bedroht fuehle
            *huestl* was noch nicht mal gelogen waere, koennte ich es ja mit der Variante bei der Polizei versuchen.

            Zum Antwalt, es waere mir definitiv 50€ wert Klarheit zu haben was meine Rechte sind.

            Zu allem Ueberfluss bin ich ab morgen frueh 10 Tage geschaeftlich weg, aber ich schaue was ich heute noch in die Wege leiten kann.
            (musste eingentlich packen, flipchart schreiben, mich vorbereiten...)
            GsD ist Tyson bei einer Gastfamilie ganz weeeit weg von diesen Bekloppten ansonsten wuerde ich mir nur Sorgen machen .

            Zitat:
            achso zu Gaby ergaenzend moechte ich auch noch erwaehnen, dass es genau diese Sorte Hundehalter ist, denen Deutschland das leidige Hunde-Gesetz zu verdanken hat!

            Genau! Und wenn ich an die Offentlichkeit gehe, was ich in 10 Tagen versuchen werde, heisst's dann leider wieder, die Boooesen Schaeferhunde, und ich liebe Schaeferhunde, Tyson liebt Schaefterhunde, sogar die *aehm* zickige Huendin die wir oft hier treffen.

            und jetzt mal OT da ich immernoch in Rage bin, Manche denken Tyson ist ein PitBull-Mix, ist aber ein Boxermix, wenn ich dann auf Fragen antworte, NEIN er ist kein Pittbull, NEIN er ist nicht aggresiv, gibt es doch tatsaechlich Leute die ENTTAEUSCHT sind
            , "ach so, schade "

            Ich sage dir....
            "The privilege of a lifetime is being who you are."
            Joseph Campbell

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              #36
              Original geschrieben von Sam&Tyson
              Als ich dann spaeter die Polizei angerufen habe meinten die bei einer Anzeige kaeme nichts raus, deswegen wuerden sie keine aufnehmen, kann nur einen Anwalt einschalten, was aber, wenn er sich am Anfang schon so sturr gestellt hat, keinen Sinn macht, da sind die Anwaltskosten teurer als die TA-Kosten.

              ABER wenn ich mich bedroht fuehle
              *huestl* was noch nicht mal gelogen waere, koennte ich es ja mit der Variante bei der Polizei versuchen.

              Zum Antwalt, es waere mir definitiv 50€ wert Klarheit zu haben was meine Rechte sind.


              Also nochmal, in aller Deutlichkeit:

              Die Polizei ist verpflichtet, eine Anzeige aufzunehmen. Die haben Dich schlicht und ergreifend angelogen!!!!

              Was da passiert ist, das ist Sachbeschädigung, das ist ein Straftatbestand und damit kann man Anzeige erstatten. Punkt.

              Wenn sowas nochmal vorkommt, dann laß Dir die Dienstnummer des Beamten geben und erkundige Dich nach seinem Vorgesetzten.

              Sag nochmal ganz klar, Du möchtest eine Anzeige wegen Sachbeschädigung aufgeben.

              Wenn die immer noch nicht in die Hufe kommen, Dienstaufsichtsbeschwerde!

              Menno, ich erleb das immer wieder, dass Anzeigen abgelehnt werden/nicht aufgenommen werden, weil man angeblich nix machen kann.
              Selbst bei SO DERARTIG EINDEUTIGEN Sachen - manche Polizisten sind aber auch wirklich faule Socken*grummel*
              Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus

              *bekennender Easy-Fan*

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                #37
                Hallo Gaby,
                hab's verstanden...und gleich nochmal die Polizei angerufen, der Typ war zwar muerrisch am Tel., aber hat zugestimmt das ich eine Anzeige machen kann.

                Dank dir .

                LG Eva
                "The privilege of a lifetime is being who you are."
                Joseph Campbell

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                  #38
                  Original geschrieben von Sam&Tyson
                  Hallo Gaby,
                  hab's verstanden...und gleich nochmal die Polizei angerufen, der Typ war zwar muerrisch am Tel., aber hat zugestimmt das ich eine Anzeige machen kann.

                  Dank dir .

                  LG Eva
                  Na also, geht doch...;-) Welchen Vorfall genau hast Du angezeigt?

                  So, und jetzt nimmst Du die Sache mit dem Ordnungsamt in Angriff.

                  In welchem Bundesland lebst Du denn und wie sieht dort die Hundeverordnung aus?

                  Die in NRW ist sehr streng, dort gilt schon als gefährlicher Hund, wer einen Menschen in "gefahrdrohender Weise angesprungen haben" oder "Wild, Vieh, Hunde oder Katzen unkontrolliert hetzen oder reissen".

                  Eine Ordnungswidrigkeit begeht ein Hundehalter schon, wer seinen Hund nicht angeleint führt, sofern Leinenzwang herrscht, z.B. innerhalb geschlossener Ortschaften.

                  Wie es bei Dir ist, kann ich natürlich nicht sagen.

                  Das Ordnungsamt muß doch auch mal in der Lage sein, nicht nur Bußgelder für ohne-Leine-laufen zu kassieren, sondern auch wirklich gefährliche Hunde unter Kontrolle zu bringen!

                  Laß Dir nix gefallen - am besten ist wirklich, Du tust Dich mit anderen Hundehaltern zusammen.

                  Alleine schon, dass bekannt ist, das dieser Hund mehrfach zugebissen hat und der OA-Mensch Dir sogar Namen und Telefonnummern geben konnte, beweist doch, dass dieser Hund gefährlich ist.

                  Wenn er da nicht reagiert, dann ist das unter Umständen grob fahrlässig und er macht sich mit strafbar, wenn nochmal was passiert.

                  Sowas fällt unter "fahrlässige Sachbeschädigung", wenn Menschen verletzt werden, sogar unter "fahrlässige Körperverletzung".

                  Wehr Dich, greif durch! Du hast ein Recht darauf, angstfrei spazieren gehen zu können!
                  Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus

                  *bekennender Easy-Fan*

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                    #39
                    Hallo Gaby,

                    beide Vorfaelle.

                    ich lebe in Bayern, der weiter zurueck liegende Vorfall ist aber auf Hessischem Boden passiert, aber sowohl ich als auch der andere Besitzer sind wohnhaft in Bayern, weiss nicht ob dass einen Unterschied macht...

                    Werde jetzt weiter versuchen jem. zu erreichem mit den Tel.nr. die mir das OA gegeben hat, scheinen alle noch zu arbeiten.

                    Ich halt euch auf dem Laufenden, vielleicht setz ich den Brief hier rein wenn ich ihn geschrieben habe ans OA.

                    LG...mir geht's schon besser
                    Eva
                    "The privilege of a lifetime is being who you are."
                    Joseph Campbell

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                      #40
                      [QUOTE]Original geschrieben von gabydux
                      [

                      Was da passiert ist, das ist Sachbeschädigung, das ist ein Straftatbestand und damit kann man Anzeige erstatten. Punkt.

                      Wenn sowas nochmal vorkommt, dann laß Dir die Dienstnummer des Beamten geben und erkundige Dich nach seinem Vorgesetzten.



                      Hallo!

                      Ich verfolge schon länger Euer Forum mit wachsendem Interesse. Heute würde ich gerne etwas anmerken.

                      Falls ich den Sachverhalt richtig verstanden habe gibt es einen aggressiven Schäferhundrüden, der andere attackiert und dabei auch nach Möglichkeit verletzt.

                      @ gabidux
                      Der Hund ist (straf)rechtlich gesehen eine Sache. Eine Sache kann allerdings keine Sachbeschädigung begehen.
                      Die Sachbeschädigung nach § 303 StGB ist eine Vorsatztat, eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es strafrechtlich nicht.
                      Der Hund als Sache kann also keinen Vorsatz bezüglich der Verwirklichung eines Straftatbestandes haben.
                      Fraglich ist, ob sich der Hundehalter seines Hundes als Werkzeug bedient.
                      Dazu müsste er seinen Hund AKTIV und WILLENTLICH
                      (VORSÄTZLICH) auf andere Hunde hetzen, damit diese gebissen (beschädigt) werden.
                      Ist dies nicht der Fall, bleibt erstmal nur die Schadensregulierung nach einem Beißvorfall über das BGB, denn dazu ist die Halter verpflichtet. ALSO:
                      Kein Straftatbestand-- keine Anzeigenaufnahme.

                      Und zur Herausgabe der sagenumwogenen Dienstnummer der Polizisten:
                      Es gibt sie nicht! Kein Polizist in NRW hat eine. Wir haben einen Namen und eine Dienststelle.



                      @ Eva
                      Der Hundehalter muss seine Personalien bekannt geben. Ansonsten würde die Schadensregulierung ziemlich schwierig werden.
                      Falls er das verweigert würde ich die Polizei rufen, denn die müssen für den Personalienaustausch sorgen!

                      Anzeigen sollten beim OA gegen den Halter vorgelegt werden. Die können dann reagieren und nach Prüfung die Haltung des betreffenden Hundes mit Auflagen belegen. Bei kontinuierlichem Verstoß wird sicherlich die Geeignetheit des Besitzers zum Halten von Hunden überprüft.
                      Hauptsache das OA erhält von jedem Vorfall Kenntnis!

                      Wünsche Dir alles Gute und viel Glück,

                      Tanja

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                        #41
                        wow!

                        Hallo Tanja

                        das war ja mal präzise, vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

                        Das bringt doch mal Licht ins Dunkel.

                        Gern weitere Beiträge von Dir lesend

                        ghrüßt
                        Hanna
                        GHrüßchen
                        Hanna

                        Du warst als Hund der beste Mensch,
                        den man zum Freund haben konnte.

                        In stillem Gedenken https://www.youtube.com/watch?v=g6EbiJd3dhs

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                          #42
                          Original geschrieben von Unregistered
                          [QUOTE@ gabidux
                          Der Hund ist (straf)rechtlich gesehen eine Sache. Eine Sache kann allerdings keine Sachbeschädigung begehen.
                          Die Sachbeschädigung nach § 303 StGB ist eine Vorsatztat, eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es strafrechtlich nicht.
                          Der Hund als Sache kann also keinen Vorsatz bezüglich der Verwirklichung eines Straftatbestandes haben.
                          Fraglich ist, ob sich der Hundehalter seines Hundes als Werkzeug bedient.
                          Dazu müsste er seinen Hund AKTIV und WILLENTLICH
                          (VORSÄTZLICH) auf andere Hunde hetzen, damit diese gebissen (beschädigt) werden.
                          Ist dies nicht der Fall, bleibt erstmal nur die Schadensregulierung nach einem Beißvorfall über das BGB, denn dazu ist die Halter verpflichtet. ALSO:
                          Kein Straftatbestand-- keine Anzeigenaufnahme.

                          Und zur Herausgabe der sagenumwogenen Dienstnummer der Polizisten:
                          Es gibt sie nicht! Kein Polizist in NRW hat eine. Wir haben einen Namen und eine Dienststelle.

                          Hallo Tanja,

                          nach den gängigen Gerichtsurteilen ist es zumindest Sachbeschädigung, wenn ein Hundehalter seinen Hund nicht entsprechend sichert, obwohl ihm bekannt ist, dass dieser Hund bereits andere Hunde verletzt hat.

                          Ob ein Hundehalter aktiv und willentlich seinen Hund auf andere hetzt, kann ein Polizist ja zunächst nicht feststellen, wenn ich auf der Dienststelle erscheine und Anzeige erstatte.

                          Also sind die Polizisten sehr wohl verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen.

                          Was die Fahrlässigkeit betrifft - nun ja, ob das bei Sachbeschädigung haltbar ist, kann ich nicht sagen. Allerdings habe ich dazu einige Gerichtsurteile gelesen, wo was von Fahrlässigkeit stand - im Zusammenhang mit Sachbeschädigung. Finde ich dann schon komisch, dass es sowas überhaupt nicht geben soll....
                          Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus

                          *bekennender Easy-Fan*

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                            #43
                            [QUOTE][i]Original geschrieben
                            und um die Adressen gebeten, hat er mir sofort gegeben mit Tel. Nr., faellt sowas nicht unter Datenschutz???

                            Ja!
                            Das Bundesdatenschutzgesetz lässt eine Weitergabe der Daten an Dritte nur zu, wenn Du ein berechtigtes Interesse vorweisen kannst --> § 16 (1) Nr. 2 BDSG (wie zum Beispiel der Personalienaustausch bei einem Verkehrsunfall).

                            Grüße,

                            Tanja

                            Kommentar


                              #44
                              Original geschrieben von gabydux
                              Hallo Tanja,

                              nach den gängigen Gerichtsurteilen ist es zumindest Sachbeschädigung, wenn ein Hundehalter seinen Hund nicht entsprechend sichert, obwohl ihm bekannt ist, dass dieser Hund bereits andere Hunde verletzt hat.

                              _______________________________________________


                              Hallo Gabi!

                              Mich interessiert, wo Du die besagten Gerichtsurteile gefunden hast. Ist immer glaubwürdiger wenn man eine Quelle angeben kann, statt zu sagen: ich habe da mal was gehört.

                              Ich konnte dazu leider nichts "ergoogeln" aber vielleicht habe ich auch die falschen Schlagworte eingegeben.
                              _______________________________________________


                              Also sind die Polizisten sehr wohl verpflichtet, die Anzeige

                              aufzunehmen.
                              _________________________________________________

                              In der Tat, beim Anfangsverdacht einer Straftat muss die Polizei die Anzeige aufnehmen.
                              ________________________________________________

                              Was die Fahrlässigkeit betrifft - nun ja, ob das bei Sachbeschädigung haltbar ist, kann ich nicht sagen. Allerdings habe ich dazu einige Gerichtsurteile gelesen, wo was von Fahrlässigkeit stand - im Zusammenhang mit Sachbeschädigung. Finde ich dann schon komisch, dass es sowas überhaupt nicht geben soll....


                              Die fahrlässige Sachbeschädigung gibt´s, wird aber nur zivilrechtlich geahndet.
                              Ist ja auch irgendwie logisch. Wenn Du was aus Versehen kaputt machst, kann das ja keine Straftat sein. Nur musst Du es halt ersetzen.

                              Aber vielleicht kannst Du einen Link zu den betreffenden Urteilen einstellen. Würde mich brennend interessieren.

                              Liebe Grüße,
                              Tanja

                              Kommentar


                                #45
                                Original geschrieben von Unregistered
                                Die fahrlässige Sachbeschädigung gibt´s, wird aber nur zivilrechtlich geahndet.
                                Ist ja auch irgendwie logisch. Wenn Du was aus Versehen kaputt machst, kann das ja keine Straftat sein. Nur musst Du es halt ersetzen.

                                Aber vielleicht kannst Du einen Link zu den betreffenden Urteilen einstellen. Würde mich brennend interessieren.

                                Liebe Grüße,
                                Tanja

                                Hallo Tanja,

                                leider sind nicht alle Gerichtsurteile dieser Welt im Internet zu finden.

                                Aber Du kannst meine Anwältin, Fr. Alice Ittner (vormals Kleinheidt), Kaiserswerther Str. 97, 40476 Düsseldorf, anrufen.

                                Sie kann Dir gerne die entsprechenden Aktenzeichen nennen, unter denen Du dann entsprechend die Urteile anfordern kannst.


                                Bis dahin habe ich noch einige Links für Dich:

                                http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/strafr/3530


                                hier noch mal der § 303 STGB zur Sachbeschädigung:

                                http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

                                Da steht nix davon, dass Vorsatz erforderlich sein muß. Kannst Du mir bitte anhand von Links belegen, dass ein Hundehalter seinen Hund wirklich vorsätzlich auf einen anderen Hund hetzen muß, um Sachbeschädigung zu begehen?


                                Übrigens, ein ungewollter Deckakt gilt übrigens auch als Sachbeschädigung, hier habe ich sogar ein Aktenzeichen für Dich:
                                Landgericht Kassel, Az: ZfS 81,263

                                Jetzt erklär mir doch bitte mal, das dies nur Sachbeschädigung sein kann, wenn der Rüdenhalter seinen Rüden vorsätzlich auf die Hündin gehetzt hat...;-)

                                Klar kann der Rüdenbesitzer nur durch seinen Hund einen ungewollten Deckakt machen, er selber nicht - es geht in diesem Fall nicht um Zoophilie.

                                Ob nen Hund nun zubeißt oder deckt, das Prinzip Sachbeschädigung, auch wenn der Hundehalter des zubeißenden/deckenden Hundes nicht aktiv daran beteiligt war, bleibt.


                                Oder siehst Du das anders? Wenn ja, warum? Wäre schön, wenn Du dazu einige Links hättest.
                                Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus

                                *bekennender Easy-Fan*

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