Hallo,
wir haben über das Ordnungsamt in der die untere Jagdbehörde sitzt, erfahren wer bei uns Jagdpächter ist.
Wenn ein Jäger einen Hund erschießt - steht Aussage gegen Aussage: Hund hat gewildert und Punkt.
Die meisten Jäger schießen nicht sofort, sondern fordern den Halter auf, seinen Hund ranzurufen. Wenn aber wie hier gar kein Halter in Sicht ist und der Hund das Reh schon länger gehetzt hat, dass es sichtlich erschöpft ist - denke ich auch, dass der Jäger im Recht war.
Die Umstände bei diesem Fall sind nicht so ganz normal, zumal die Halterin in meinen Augen grob fahrlässig gehandelt hat. Ich denke nicht, dass dieser Hund just den Morgen das 1. Mal "gewildert" hat. Er hat sicher dieses Verhalten schon früher mal gezeigt, ich meine das er "jagdinteressiert" ist.
Wir haben hier einen Jagdpächter, der kennt uns alle, die Herrchen, die Frauchen und die Hunde. Der kann genau sagen, wer in "Zucht und Ordnung" steht und wer gern rechts und links auf die Felder in der Feldmark ausweicht.
Nachdem er im Orndungsamt mehrere Ordner mit Beschwerden über böse Hundehalter gefüllt hat, dann schließlich mal mit der Waffe rumgefuchtelt hat - haben wir uns zur Wehr gesetzt. Wichtig ist soetwas schriftlich zu machen. Was bei einer Behörde auf dem Schreibtisch liegt , wird dann auch bearbeitet.
Wir haben erreicht, dass er für 3 Jahre nicht mehr bei uns gesehen ward. Er kontrolliert zwar wieder und versucht auch alleingehende Frauen zu verschrecken. Aber es werden alle Hundehalter so gut es geht über ihn informiert. Und jedes Danebenbenehmen geht schriftlich zur Jagdbehörde. Solange bis sein Jagdschein eingezogen wird.....
In der unteren Jagdbehörde hat man mir einmal gesagt. Sehen sie zu, dass ihr Hund auf dem Weg bleibt, werfen sie ein Stöckchen aufs Feld, der Hund apportiert, kurz vorm Aufnehmen des Stöckchens kommt der Jäger und erschießt ihren Hund wegen Wilderei, sind sie zwar im Recht - aber der Hund ist trotzdem tot.
LG Susanne
wir haben über das Ordnungsamt in der die untere Jagdbehörde sitzt, erfahren wer bei uns Jagdpächter ist.
Wenn ein Jäger einen Hund erschießt - steht Aussage gegen Aussage: Hund hat gewildert und Punkt.
Die meisten Jäger schießen nicht sofort, sondern fordern den Halter auf, seinen Hund ranzurufen. Wenn aber wie hier gar kein Halter in Sicht ist und der Hund das Reh schon länger gehetzt hat, dass es sichtlich erschöpft ist - denke ich auch, dass der Jäger im Recht war.
Die Umstände bei diesem Fall sind nicht so ganz normal, zumal die Halterin in meinen Augen grob fahrlässig gehandelt hat. Ich denke nicht, dass dieser Hund just den Morgen das 1. Mal "gewildert" hat. Er hat sicher dieses Verhalten schon früher mal gezeigt, ich meine das er "jagdinteressiert" ist.
Wir haben hier einen Jagdpächter, der kennt uns alle, die Herrchen, die Frauchen und die Hunde. Der kann genau sagen, wer in "Zucht und Ordnung" steht und wer gern rechts und links auf die Felder in der Feldmark ausweicht.
Nachdem er im Orndungsamt mehrere Ordner mit Beschwerden über böse Hundehalter gefüllt hat, dann schließlich mal mit der Waffe rumgefuchtelt hat - haben wir uns zur Wehr gesetzt. Wichtig ist soetwas schriftlich zu machen. Was bei einer Behörde auf dem Schreibtisch liegt , wird dann auch bearbeitet.
Wir haben erreicht, dass er für 3 Jahre nicht mehr bei uns gesehen ward. Er kontrolliert zwar wieder und versucht auch alleingehende Frauen zu verschrecken. Aber es werden alle Hundehalter so gut es geht über ihn informiert. Und jedes Danebenbenehmen geht schriftlich zur Jagdbehörde. Solange bis sein Jagdschein eingezogen wird.....
In der unteren Jagdbehörde hat man mir einmal gesagt. Sehen sie zu, dass ihr Hund auf dem Weg bleibt, werfen sie ein Stöckchen aufs Feld, der Hund apportiert, kurz vorm Aufnehmen des Stöckchens kommt der Jäger und erschießt ihren Hund wegen Wilderei, sind sie zwar im Recht - aber der Hund ist trotzdem tot.
LG Susanne
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