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    #31
    Original geschrieben von Swanie
    Hallo Marlies

    ich habe das Gefühl, Du möchtest eigentlich nur die Unterstützung anderer hier haben. Ich vermute, Du hast den Hund schon längst und der Vertrag ist auch schon längst unterschrieben. Dann ist dieser Thread wohl eher überflüssig.

    Leider wirst Du überwiegend hören, dass andere es nicht so machen würden. Es ist aber Deine Entscheidung mit der DU zurecht kommen mußt.

    Ich kann nur MEINE Meinung dazu geben. Ich würde keine mehrfach geimpften Welpen holen, wobei ich einige vollgedröhnte Hunde aus den TS habe - aber das ist eine andere Ausgangslage.

    Ich würde auch niemals eine Hündin, die hier lebt, zum werfen abgeben. Hunde verarbeiten Stress anders als wir und man merkt ihnen ihre Misere nicht immer so an ...

    Es gibt viele Möglichkeiten Zuchtvereinbarungen zu treffen z. B.

    - Du bekommst den Hund mit der Auflage sie zur Zucht zuzulassen und gibst der Züchterin beim ersten Wurf Geld oder Welpen

    - der Wurf läuft über die Züchterin aber wird bei Dir geboren und aufgezogen.

    Diese Möglichkeiten fände ich akzeptabler vor allem aus Rücksicht zur Hündin.

    Mir kommen hier einige Fragen auf! Ich züchte Boxer und bei uns ist es so, dass wenn der Zuchtwart zur Abnahme kommt, die Impfausweise geprüft werden und ich MUSS regelmäßige Wurmkuren nachweisen!!!!! Wenn meine Welpen nicht geimpft würden, würde der Zuchtwart sie nicht abnehmen und ich hätte beim Verein ein Verfahren am Hals weil ich meine Züchterpflichten nicht erfülle. Außerdem muss jeder Hund bei uns auf dem Platz eine gültige Tollwutimpfung nachweisen, genauso ist es auch bei dem Besuch von Ausstellungen! Keine Impfung = kein Zutritt!! Daher stellt sich mir die Frage, wie macht ihr das eigentlich???? Ich nehme an, wenn ihr von Züchtern sprecht, meint ihr auch die, deren Hunde Papiere bekommen. Habt ihr andere Regeln in euren Vereinen?

    Zum Thema Zuchtmiete kann ich nur sagen, dass es bei uns verboten ist, den Wurf "irgendwo anders" als beim Züchter betreuen zu lassen, nicht umsonst gibt es Zwingerbesichtigungen und Regelungen, die die Zulassung eines Züchters betreffen. Wenn ich z.B. eine Hündin in Zuchtmiete nehmen wöllte, müsste die spätestens 2 Wochen vorm geplanten Wurftermin bei mir einziehen. Das ist alles vorgeschrieben und wird kontrolliert.

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      #32
      Hallo Marlies,

      es gab ja schon viele Meinungen und eigentlich hab ich selber auch gar keine festgelegte. Da ich selber gerade auf Welpensuche bin: Es gibt ja viele verschiedene Kriterien, warum man einen bestimmten Hund möchte. Erstmal Rasse, dann Elterntiere, Vertrauen zum Züchter usw. Will sagen, es gibt viel mehr Kriterien als die Impfe, Genetik etwa ist m.E. viel wichtiger.

      Jedenfalls, was ich mir vorstellen kann ist, dass du dich längst emotional an den Hund gebunden hast. Du hast ihn schon längst - im Herzen. Der Verstand sagt "?!". Das kann ich sehr gut nachvollziehen.

      Ich fände die Frage für mich auch sehr sehr schwierig. Ih würde wollen, dass der Hund ganz mir gehört. Auch wenn sich der Züchter einmischen wollte - außer beratend natürlich - hätte ich damit wohl ein Problem. Von Züchter Seite her sieht es ganz anders aus, sie kennen die Rasse und ihre Hunde am besten und wollen - hoffentlich - das Beste für sie.

      Also, ich kann dir keinen "echten Rat" geben. Nur, wenn es unbedingt dieser Hund aus dieser Verpaarung sein soll, die Züchterin superduper ist und ihr einen guten Draht zueinander habt und der Wurf einen wertvollen Beitrag zur Population beitragen würde, die Züchterin nicht allzu weit weg wohnt - oder der Wurf sogar bei dir zu Hause aufgezogen werden könnte...

      Du musst später mit der Situation klar kommen und es dir jetzt gut überlegen. Denn jetzt "Ja" sagen und sich später streiten und ärgern, die Gefahr ist da, gilt dann halt nicht.

      Viel Glück bei deiner Entscheidung!
      Liebe Grüße
      Jela mit Maxi, Fly, Emma, Lila und Martin

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        #33
        Original geschrieben von Unregistered
        Der Vertrag ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag, der Welpe würde uns alleine gehören. Eine Mitbesitzerschaft der Züchterin betrifft nur das Recht den Hund zur Zucht nutzen zu dürfen
        Ich frage mich gerade, was passiert wenn man sich jetzt drauf einläßt und später sich sagt, das man das nicht will. Kann der Züchter einen dazu zwingen? Hat der Züchter dann die Möglichkeit dann unter Androhung von Geldstrafe den Besitzer dazu zu bringen sich drauf einzulassen? Was würde passieren, wenn der Besitzer dann plötzlich der Meinung ist, den Hund kastrieren zu lassen, so daß mit der Hündin nicht gezüchtet werden kann? Muß der Besitzer nachweisen, das es aufgrund einer medizinischen Indikation erfolgt ist?

        Wenn ich nicht gerade mit dem Züchter eng befreundet bin, kann mir das doch theoretisch egal sein, ob er nachher sauer ist oder nicht.

        Sicherlich nicht die feine Art und man sollte sich nicht auf sowas einlassen, aber meine Fragen sind rein hypothetisch.

        Gruß

        Sylvia

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          #34
          Ich denke schon, dass das rechtliche Konsequenzen hätte.

          Man wird ja vertragsbrüchig. Wie die Aussehen??

          Aber das wäre natürlich wirklich nicht die feine Art und man sollte das vorher klären.

          LG Viola
          LG Viola mit Tomba und Finni


          „Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand, denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon hat.“ (R. Descartes)

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            #35
            Hallo Gast Namenlos,
            leider hast Du nicht unterschrieben und ich kann Dich nicht ansprechen.

            Auf Deine Fragen möchte ich Dir trotzdem antworten.

            Ich züchte seit vielen Jahren. Auch bei uns muss der Wurf beim Züchter aufwachsen.
            Das kann bei anderen Rassen anders sein.

            Der Impfausweis wird vom Zuchtwart beim Tätowieren und der Wurfabnahme kontrolliert und mit der Tätonummer gelocht.

            Aber es ist nicht vorgeschrieben, dass der Welpe bis zur 12. Woche 2x geimpft werden muss und Tollwut schon gar nicht in diesem Alter.

            Eine Impfung im Alter von knapp 8 Wochen und nur SHP. Alles andere muss nicht sein.

            Entwurmt muss er auch 3x werden. Es ist aber kein bestimmtes Wurmmittel vorgeschrieben und es gibt auch andere Mittel als die chemische Keule.

            Auf welche Weise soll eine Entwurmung nachgewiesen werden? Das geschieht auf eigene Verantwortung und im eigenen Interesse des Züchters.
            Er möchte doch gesunde Hunde abgeben.

            Eine Wiederholungsimpfung zu einem späteren Zeitpunkt und bei Tollwut sollte er mindestens 16 Wochen alt sein.
            Mit 12 Wochen muss man das den Welpen nicht antun.

            Zu Ausstellungen und Prüfungen ist TW Pflicht, aber das kommt ja alles später.
            Bei Welpenspieltagen wird bei uns nur die 1. Impfung und regelmäßige Entwurmung gewünscht, aber eine Kontrolle gibt es dabei nicht.

            LG Uta
            Liebe Grüsse
            Uta mit Zarie und Cairi,
            Varis, Xanthie und Tristan im Herzen

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              #36
              Hallo Uta,

              vielen Dank für deine Antwort. Wenn du die Welpen mit 8 Wochen, vor der Wurfabnahme (ohne Tollwut, dass ist klar) das erste mal impfen lässt, muss die Folgeimpfung, diese ist dann mit TW, innerhalb von 4 Wochen erfolgen (dann ist der Welpe 12 Wochen), sonst ist der Impfschutz der anderen Komponenten hinfällig. D.h. wenn du erst mit 16 Wochen nachimpfst, muss der Hund wieder 2 mal geimpft werden, damit ein zuverlässiger Schutz besteht. Wenn man den Hund mit 16 Wochen impfen lässt, bekommt er die TW-impfe genau im Zahnwechsel (Boxer beginnen mit ca. 13-16 Wochen zu zahnen). Das kann Zahnschäden zur Folge haben, im Zahnwechsel sollte man nie impfen. D.H. mit ca 6-7 Monaten könnte der Hund frühestens wieder geimpft werden (wenn man keine Zahnschäden riskieren will), in meinen Augen ein ganz schön langer Zeitraum ohne Schutz!

              Fast auf keinen Boxerplatz darf ein Hund drauf, auch kein Welpe!, der nicht TW-geimpft ist, die meißten Plätze machen auch die Zwingerhustenimpfung zur Pflicht, wenn man mit dem Hund den Platz betreten will.

              Klar, das Wurmmittel ist nicht vorgeschrieben, ich muss aber die Verpackungen und Flaschen aufheben, dann wird die Wurmkur in einem Wurmpass oder dem Heimtierausweis (hinten bei Sonstiges) eingetragen und vom TA abgestempelt und dann vom Zuchtwart kontrolliert.

              Gruß Marika

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                #37
                ich stehe im Moment sowieso ein bißchen neben mir, weil ich vor nicht allzu langer Zeit meine erste Hündin dieser Rasse verloren habe. Ich habe diesen Hund sehr geliebt, und wollte gerne, wenn ich mir wieder einen Welpen hole, daß dieser in Wesen und Aussehen, dieser meiner ersten Hündin so ähnlich wie möglich ist. Das ist bei dieser Hündin der Fall. Die Ähnlichkeit geht sogar bis in kleine Details. Fakt ist, ich habe mein Herz an diesen Hund verloren, der Rest der Familie ebenfalls. Natürlich suche ich nach Erfahrungsberichten von Leuten die mir schreiben, daß ein solche Praxis erstens gängig, und zweitens für den Hund keine grössere Belastung ist. Ich finde den Thread nicht müssig. Er hilft mir sogar ungemein. Ich bin mit allem im Vertrag einverstanden, bis auf den 9-wöchigen Aufenthalt bei der Züchterin. Dieser Punkt macht mir durchaus ein bißchen Bauchweh. Die Züchterin ist eine ganz liebe Frau, und es wird weder mit der Hündin noch mit den Welpen irgend etwas geschehen, was ich nicht werde gut heissen können.
                Ich habe mittlerweile mit einigen anderen Züchtern dieser Rasse gesprochen, und das Impfschema ist überall das Gleiche: zwischen der 7. Woche wird SHPPiL geimpft, das Ganze nach Vollendung der 12. Woche wiederholt, wobei bei dieser Impfung dann noch T dabei ist. Der eine Züchter erzählte mir sogar, daß im Saarland, wo er lebt, erweiterte Seuchenbestimmungen gälten, und da sei es, wie er glaube, Vorschrift so zu impfen. Von diesen erweiterten Seuchenbestimmungen habe ich noch nichts gehört, kann also dazu nichts sagen
                ZZt habe ich zu der Züchterin einen guten Draht, aber man weiß ja nie wie sich das weiter entwickelt.....
                Ich habe ihr gestern angeboten den vollen Welpenpreis zu zahlen, bzw nachzuzahlen, wenn die Mutter der Kleinen im nächsten Wurf einen weiblichen Welpen bekommt, der die Stelle dieser Hündin einnehmen könnte, und sie meinte ich solle ihr für eine solche Entscheidung bis nächstes Jahr Zeit geben
                Was gäbe es denn für Alternativen zur gängigen Impfpraxis dieses VDH-Zuchtvereins? Ich könnte einen Welpen bei der Dissidenz kaufen. Den bekäme ich vermutlich nach Wunsch geimpft oder vielleicht sogar völlig ungeimpft. Diesen Züchtern geht aber kein Auge dabei über mit HD-C Hunden zu züchten, und fragen dann noch was man denn wolle, wenn man sich nach diesem Punkt erkundigt. Da ich aber mit dem Hund Sport machen möchte, finde ich eine gesunde Hüfte nicht ganz so nebensächlich wie diese Züchter

                LG
                Marlies

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                  #38
                  Hallo,

                  nochmal zur Impfe: Es gibt schon Möglichkeiten auch beim VDH. Die Impfung muss nicht voll ausgereizt werden. Das ist zwar oft gängige Praxis, entbehrt aber jeder wissenschaftlichen Grundlage. Nur weil es "von vielen Züchtern" so gehandhabt wird, ist es noch lange nicht richtig. Und oft, siehe oben, ist es noch nicht mal vorgeschrieben - also dass der Welpe so oft die volle Dröhnung bekommt. Es wird eben einfach so gemacht und nicht mehr hinterfragt. Ist ja auch einfacher: Man macht wie geheißen und gut is. Für den Welpen, dessen Immunsystem das aushalten muss, leider nicht.

                  Am besten informieren und das Thema ansprechen. Aufgeklärte Züchter sind natürlich ein Traum und wohl noch eher die Seltenheit. Leider.
                  Liebe Grüße
                  Jela mit Maxi, Fly, Emma, Lila und Martin

                  Kommentar


                    #39
                    Original geschrieben von Unregistered
                    D.h. wenn du erst mit 16 Wochen nachimpfst, muss der Hund wieder 2 mal geimpft werden, damit ein zuverlässiger Schutz besteht.
                    Unsinn! Bei Impfungen gegen Viruserkrankungen reicht 1! Impfung, vorausgesetzt die maternale Antikörper vehindern den Impferfolg nicht.
                    Infos dazu

                    Original geschrieben von Unregistered
                    D.H. mit ca 6-7 Monaten könnte der Hund frühestens wieder geimpft werden
                    und? Wo ist das Problem?
                    Swanie

                    "Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende" Oscar Wilde
                    www.barfers.de
                    www.barfshop.de
                    www.gesundehunde.com

                    Kommentar


                      #40
                      Original geschrieben von Swanie
                      Unsinn! Bei Impfungen gegen Viruserkrankungen reicht 1! Impfung, vorausgesetzt die maternale Antikörper vehindern den Impferfolg nicht.
                      Infos dazu


                      und? Wo ist das Problem?
                      Eben deswegen soll auch 2 mal im Abstand von maximal 4 Wochen geimpft werden.

                      Wo das Problem liegt wenn mein Hund nicht Tollwut geimpft ist???

                      Ganz einfach darin, dass ein nicht geimpfter Hund im Verdachtsfall (da reicht schon, wenn er eventuell mit einem infizierten Tier in kontakt gekommen sein kann) sofort eingeschläfert werden muss während ein geimpfter in Quarantäne kommt.

                      Sowas möchte ich meinen Hunden ersparen.

                      Kommentar


                        #41
                        ...muss die Folgeimpfung, diese ist dann mit TW, innerhalb von 4 Wochen erfolgen, sonst ist der Impfschutz der anderen Komponenten hinfällig
                        wer erzählte dir denn den blödsinn???

                        also DEN beipackzettel einer shp(l)-impfe will ich sehn, der zur verabreichung schreibt: nehmen sie zur ersten gabe diesen u zur zweiten gabe ne kombi incl tw...
                        ich garantiere dir den wirst du weltweit nicht finden!

                        sorry, aber wie kann man sowas überhaupt glauben?

                        lg tina
                        ...wenn sich mein schatz doch auch nur so gut um mich kümmern würde wie um die vierfüßler...

                        Kommentar


                          #42
                          Original geschrieben von Unregistered
                          .... dass ein nicht geimpfter Hund im Verdachtsfall (da reicht schon, wenn er eventuell mit einem infizierten Tier in kontakt gekommen sein kann) sofort eingeschläfert werden muss während ein geimpfter in Quarantäne kommt.
                          Hallo Gast,

                          das ist defakto nicht so!
                          Auch hier gibt es Vorschriften und Richtlinien, an die sich auch ein Amts-Vet halten MUSS!

                          1. reicht ein Verdacht alleine nicht aus
                          2. Muß das TW-verdächtige Tier vorliegen
                          3. Muß an dem Tier die TW eindeutig nachgewiesen sein
                          4. Muß nachgewiesen werden, daß das TW-Tier mit meinem Tier so in Kontakt (Biss etc) gekommen sein, daß der Erreger die Möglichkeit hatte, mein Tier zu infizieren.

                          Kommentar


                            #43
                            "wer erzählte dir denn den blödsinn???

                            also DEN beipackzettel einer shp(l)-impfe will ich sehn, der zur verabreichung schreibt: nehmen sie zur ersten gabe diesen u zur zweiten gabe ne kombi incl tw...
                            ich garantiere dir den wirst du weltweit nicht finden!

                            sorry, aber wie kann man sowas überhaupt glauben?

                            lg tina"


                            Frag mal deinen TA, der zeigt dir das gerne auf dem Beipackzettel!


                            "Hallo Gast,

                            das ist defakto nicht so!
                            Auch hier gibt es Vorschriften und Richtlinien, an die sich auch ein Amts-Vet halten MUSS!

                            1. reicht ein Verdacht alleine nicht aus
                            2. Muß das TW-verdächtige Tier vorliegen
                            3. Muß an dem Tier die TW eindeutig nachgewiesen sein
                            4. Muß nachgewiesen werden, daß das TW-Tier mit meinem Tier so in Kontakt (Biss etc) gekommen sein, daß der Erreger die Möglichkeit hatte, mein Tier zu infizieren."


                            Hier die entsprechenden Gesetzesauszüge aus der Tollwutverordnung:


                            § 7
                            Tötung und unschädliche Beseitigung
                            (1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.

                            (2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
                            1. einen Menschen gebissen haben oder
                            2. nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
                            (3) Das Schlachten und Abhäuten seuchenverdächtiger Tiere sowie der Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere sind verboten.

                            und:

                            § 9
                            Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
                            (1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
                            (2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
                            (3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
                            (4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.



                            LG Marika

                            Kommentar


                              #44
                              Original geschrieben von Unregistered

                              Hier die entsprechenden Gesetzesauszüge aus der Tollwutverordnung:


                              § 7
                              Tötung und unschädliche Beseitigung
                              (1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.

                              (2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
                              1. einen Menschen gebissen haben oder
                              2. nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
                              (3) Das Schlachten und Abhäuten seuchenverdächtiger Tiere sowie der Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere sind verboten.

                              und:

                              § 9
                              Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
                              (1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
                              (2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
                              (3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
                              (4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.



                              LG Marika
                              Hallo Marika,

                              ich kenn die VO, das widerspricht aber nicht dem, was ich geschrieben habe.


                              ....amtlich festgestellt ..... d.h. es müssen TW infizierte Tiere vorliegen

                              ... bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen .... ...dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind... d.h. es muß ebenfalls o.g. vorliegen und ebenfalls der direkte Kontakt nachgewiesen werden.

                              Es gab mal einen Thread hier - Mo unsere Spezialistin für Impfungen, TW etc. - hat mit der entsprechenden Abteilung der Regierung gesprochen. Die von mir angeführten Maßgaben MÜSSEN vorliegen - NIEMAND darf einfach so ein Tier bei TW verdacht einschläfern!

                              Frag mal deinen TA, der zeigt dir das gerne auf dem Beipackzettel!
                              Hast Du den Beipackzettel gesehen? Von welchem Hersteller?

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