Guten Morgen,
ich habe ein kleines Problem mit dem Ordnungsamt, was die Fütterungsweise meiner Hunde betrifft.
Da in diesem Forum die Spezialisten zu finden sind, erhoffe ich mir hier Hilfe.
Ich bin nur Teilbarfer, meine Hunde bekommen u.a. aber öfters den Wildbruch von einem befreundeten Jäger. Vor einer Woche gab es nun einen Rehkopf, den meine Hunde im Garten bewachten, benagten, spazieren trugen, usw. Nach 2 Tagen waren der Kopf, und die anderen leckeren Sachen, verschwunden, ob von den Hunden gefressen, vergraben oder vom Fuchs geholt, kann ich nicht sagen.
Gestern erschien nun ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei mir, dass ich gegen das Tierkörperbeseitigungs- und Tierseuchengestz verstoßen würde und diese Art der Fütterung unterlassen sollte, oder ich müsste mit einer Klage rechnen. Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass sie meine Hunde einziehen können!
Die Rede war auch von Fliegen, Maden, Ungeziefer, etc.
Nun, ich bin vor einigen Monaten auf ein ganz kleines Dorf gezogen, an jedem 3. Haus findet man Misthaufen, Katzen die außerhalb des Hauses gefüttert werden, Rinder, Ziegen, Pferde und Geflügel, die Innerorts gehalten werden. Soviel nur zu den Fliegen, Maden und Ungeziefer.
Dass der Anblick eines Rehkopfes kein schöner Anblick ist, weiß ich selbst. Aber mein Grundstück ist, außer vom Nachbargrundstück, nicht einsehbar.
Der Ordnungsbeamte sagte mir noch, dass auf ein öffentlich zugängliches Gelände (mein Garten ist komplett eingezäunt!), das sich innerhalb des Ortes befindet, dieses eben verboten wäre.
Wie sieht die Rechtliche Lage denn nun wirklich aus, kann mir aus dieser Fütterung (im Garten) wirklich ein Strick gedreht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin
ich habe ein kleines Problem mit dem Ordnungsamt, was die Fütterungsweise meiner Hunde betrifft.
Da in diesem Forum die Spezialisten zu finden sind, erhoffe ich mir hier Hilfe.
Ich bin nur Teilbarfer, meine Hunde bekommen u.a. aber öfters den Wildbruch von einem befreundeten Jäger. Vor einer Woche gab es nun einen Rehkopf, den meine Hunde im Garten bewachten, benagten, spazieren trugen, usw. Nach 2 Tagen waren der Kopf, und die anderen leckeren Sachen, verschwunden, ob von den Hunden gefressen, vergraben oder vom Fuchs geholt, kann ich nicht sagen.
Gestern erschien nun ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei mir, dass ich gegen das Tierkörperbeseitigungs- und Tierseuchengestz verstoßen würde und diese Art der Fütterung unterlassen sollte, oder ich müsste mit einer Klage rechnen. Ich wurde auch darauf hingewiesen, dass sie meine Hunde einziehen können!
Die Rede war auch von Fliegen, Maden, Ungeziefer, etc.
Nun, ich bin vor einigen Monaten auf ein ganz kleines Dorf gezogen, an jedem 3. Haus findet man Misthaufen, Katzen die außerhalb des Hauses gefüttert werden, Rinder, Ziegen, Pferde und Geflügel, die Innerorts gehalten werden. Soviel nur zu den Fliegen, Maden und Ungeziefer.
Dass der Anblick eines Rehkopfes kein schöner Anblick ist, weiß ich selbst. Aber mein Grundstück ist, außer vom Nachbargrundstück, nicht einsehbar.
Der Ordnungsbeamte sagte mir noch, dass auf ein öffentlich zugängliches Gelände (mein Garten ist komplett eingezäunt!), das sich innerhalb des Ortes befindet, dieses eben verboten wäre.
Wie sieht die Rechtliche Lage denn nun wirklich aus, kann mir aus dieser Fütterung (im Garten) wirklich ein Strick gedreht werden?
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin
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