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Kastrationspflicht für Hunde in Frankreich????

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    Kastrationspflicht für Hunde in Frankreich????

    Hallo Ihr Lieben,

    kann mir evtl. jemand Auskunft geben, ob es eine gesetzliche Kastrationspflicht für privat gehaltene Hunde in Frankreich gibt????

    Wir haben einen Welpen zu Deutschen verkauft, die jedoch jetzt nach Frankreich ausgewandert sind. Beim ersten Vorstellen des Junghundes (jetzt gerade mal 5 Monate alt) wollte die TÄin gleich einen Termin zur Kastration ausmachen, weil das Gesetz in Frankreich wäre

    Ich habe selbstverständlich davon abgeraten!!! Weiß jemand Bescheid, ob es so ein idiotisches Gesetz in Frankreich geben kann??????

    Das kann doch nicht sein, oder??? Aber gut, andere Länder, andere Sitten, aber die Franzosen "scheißen" sich doch sonst auch um Nix!!!

    fragende Grüsse

    Ursel
    Einmal Dobermann - immer Dobermann..... aber über'n Tellerrand schau ich auch!!!

    #2
    Re: Kastrationspflicht für Hunde in Frankreich????

    Hallo Ursel,

    das sagt Wikipedia:

    Frankreich ist für rigorose Maßnahmen gegen Hunde bestimmter Rassen bekannt. Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), Hunde vom Typ Pitbull und Hunde der mutmaßlichen Rassen Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen American Staffordshire Terrier und Tosa ohne in Frankreich gültigem Zuchtbuch, ist die Einreise nach Frankreich verboten. Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können getötet werden. Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis bestraft. In Frankreich wird die Entscheidung über die vermutete Rassezugehörigkeit und damit über den Tod von Hunden sogar auf Polizeibeamte übertragen. Hunde der 2. Kategorie, wie alle Wach- und Schutzhunde (American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Tosa etc.) dürfen einreisen. An der Grenze muss beim Zoll ihr Stammbaum vorgelegt werden, um zu beweisen, dass sie dieser 2. Kategorie angehören. Diese Hunde dürfen nur mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Seitdem werden in Frankreich von jenen Hundehaltern, die einen Hund zum Bedrohen anderer Menschen halten, vorwiegend Riesenschnauzer gehalten, da diese Rasse nicht mit Pitbulls verwechselt werden kann.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste
    Babsi mit Wendy
    ~ in loving Memory Ferdinand 21.09.2003 - 03.03.2015 ~ Jana 02.03.2001 - 19.06.2014 ~ Cimberly 14.07.2006 - 11.12.2013 ~ Bruno 14.01.1997 - 17.04.2009 ~

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      #3
      Hier gehts aber um einen Dobermannwelpen - eine Hündin!

      Das mit der Kampfhundeliste hab ich auch schon gehört, aber ein Dobi??
      Einmal Dobermann - immer Dobermann..... aber über'n Tellerrand schau ich auch!!!

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        #4
        Hallo Ursel,

        der Hund muss wirklich unfruchtbar gemacht werden.

        Mit freundlichen Grüßen
        Kerstin


        Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!

        Die in Deutschland veröffentlichten Bestimmungen für die Einreise mit Hunden nach Frankreich sind zumeist unvollständig, oft auch schlicht falsch!
        Deshalb besteht akute Gefahr, dass die Einfuhr/Einreise eines Hundes nach Frankreich gegen die dortigen Bestimmungen verstößt. Infolgedessen könnte das Tier in Frankreich sofort beschlagnahmt und getötet werden! Auch bei Reisen mit Tieren in oder durch andere Länder ist dringend zu empfehlen, sich vorher den Original-Gesetzestext der Einreise- und ggf. Rassebestimmungen zu beschaffen, da auch diese Bestimmungen in den in Deutschland veröffentlichten Reiseinformationen meist unvollständig wiedergegeben sind. Ein Irrtum aufgrund falscher Einreiseinformationen kann für das Tier jedoch tödlich sein!

        Allgemeine Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Frankreich:
        Hunde, Katzen und Frettchen, die älter als 3 Monate sind, benötigen einen EU-Heimtierpass. Die Einfuhr von Tieren unter 3 Monaten ist nicht erlaubt. Die Tiere müssen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Katzen zusätzlich gegen Katzenseuche, geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Impfdaten müssen vom Tierarzt im Heimtierpass vermerkt sein.
        Der vierpfotiger Begleiter muss außerdem durch Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar sein (auch bei Transit!).
        Mitnahme von höchstens 3 Tieren erlaubt, davon nur 1 Tier zw. 3-6 Monaten, ansonsten Sondergenehmigung der französischen Behörden erforderlich.

        Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne offiziell anerkanntem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten!

        In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und meist sofort getötet! Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15.000 bestraft.

        Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler mit oder ohne Zuchtbuch und deren Mischlinge sowie mutmaßliche Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnliche mit offiziell anerkanntem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäss der französischen Gesetzesvorlage.

        Für Hunde beider Kategorien gilt: Die Hunde unterliegen in Frankreich absolutem Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit und dürfen nur von Erwachsenen geführt werden. Eine Extrahaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Die Haltung dieser Hunde ist Jugendlichen unter 18 Jahren, Erwachsenen unter Vormundschaft, Personen mit Tierhaltungsverbot sowie Vorbestraften verboten. Die Hunde müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.

        Fundhunde, die mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in den städtischen Auffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf ihr Alter!

        Die 4 Hauptprobleme:
        1.) Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) bzw. deren Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nicht zwingend anerkannt! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung kann mit einer gültigen, FCI-konformen Urkunde (Stammbaumurkunde) nachgewiesen werden. Ein Rassenachweis von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein bietet keine 100%ige Sicherheit, dass französische Behörden diesen akzeptieren. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!

        American Staffordshire und American Staffordshire Mischlinge, die nach deutschen Richtlinien unter die Kategorie 2 fallen, werden ohne die oben beschriebenen Rassenachweise in der französischen Praxis automatisch der Kat. 1 zugeordnet, was die sofortige Beschlagnahmung und Tötung zur Folge hat!

        2.) In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird!

        Die Vorlage deutscher Abstammungspapiere und Genehmigungen kann hilfreich sein, nützt aber wenig, wenn die Dokumente nicht in französischer Sprache abgefasst sind, und zwar von einem vereidigten Übersetzer, bzw. amtlich beglaubigt!

        Die Entscheidung und Sanktionen der französischen Behörden erfolgen also willkürlich, bzw. nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes.

        3.) In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze „mutmaßliche“ sowie „oder ähnliche“, was die Definition erheblich ausdehnt und die Auslegung vollends beliebig macht.

        4.) Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte kennen sich mit Hunderassen oft nicht aus. Zudem kann eine Rassezuordnung bei Hunden ohne Papiere nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen werden.

        Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich jeder Hund, der für einen Laien wie ein „Kampfhund“ aussehen mag, im Zweifel der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein: Beschlagnahmung und Tötung des Hundes !

        Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher dringend ab, mit Hunden nach oder durch Frankreich zu reisen. Es kann zur Katastrophe kommen! Bei Auseinandersetzungen mit den Behörden haben Touristen schon aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse schlechte Karten. Deutsch- oder Englisch sprechende Beamte sind zudem in Frankreich eher die Ausnahme.

        Diese Warnungen gelten nicht nur für Hunde oder Mischlinge der Kat. 1 und 2, sondern für alle Hunde, die eine, wenn auch geringe, Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhunderassen haben. Betroffen sind also nicht nur Kategoriehunde nach deutschen Bestimmungen, sondern sämtliche mittelgroßen und kurzhaarigen Hunde aller Farben, die über einen kräftigen Körperbau, Brustbereich oder Kopf verfügen sowie Hunde mit deutlich sichtbarer Muskulatur !

        Eine Einreise nach Frankreich ist für solche Hunde ein tödliches Risiko!

        Wir fordern auch alle anderen Hundehalter auf, aus Solidarität ebenfalls auf Reisen durch oder nach Frankreich zu verzichten. Nur der wirtschaftliche Druck durch ausbleibende Touristen kann den französischen Gesetzgeber zum Einlenken zwingen.

        Arbeitskreis Tierschutz der SPD
        in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater des
        französischen Tierschutzvereins GRAAL und der
        CIFAM/France, für deren Unterstützung und
        Mitarbeit wir uns bedanken.

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          #5
          Für mich liest sich der Text aber so, dass das Kastrieren sich nur auf die Hunde der Kategorie 1 bezieht und nicht auf alle.
          Denn erst DANACH werden die Bestimmungen der Kategorie 2 aufgeführt.

          Aber eigentlich müsste dies doch sowohl "Chris Vendee" als auch "Marianne" wissen, beide leben/wohnen in Frankreich.
          Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
          und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
          Mail ->

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            #6
            Und wie vermehren sich die Hunde in Frankreich, wenn alle dort lebenden kastriert bzw. sterilisiert sein müssen
            LG
            Christine und Bibi

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              #7
              Also ich denke auch, dass das jetzt so hier bei uns nicht zutrifft - es handelt sich um einen Dobermann, also eher um einen Schutz- und Gebrauchshund und keinen Hund der Kategorie 1), außerdem kann der Nachweis anhand der Ahnentafel erbracht werden.

              Die Polizei hat sich bei einer Verkehrskontrolle einen feuchten Sch...dreck um den Hund hinten im Auto gekümmert.

              Aber trotzdem Danke schon mal, dann werde ich evtl. noch eine Auslandspedigree beantragen, dann dürfte es eigentlich keine Probleme mehr geben.

              LG

              Ursel

              Wäre aber trotzdem toll, wenn sich noch welche melden, die in Frankreich wohnen!
              Einmal Dobermann - immer Dobermann..... aber über'n Tellerrand schau ich auch!!!

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                #8
                Original geschrieben von Ursel
                Hier gehts aber um einen Dobermannwelpen - eine Hündin!

                Das mit der Kampfhundeliste hab ich auch schon gehört, aber ein Dobi??
                Hallo Ursel selbst Tervueren stehen in Frankreich auf der LISTE und die zählen ja wie der Dobermann zu den Gebrauchshunden
                Liebe Grüße Bea & Co.......

                Ein wahrer Freund trägt mehr zu unserm Glück bei als tausend Feinde zu unserm Unglück

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                  #9
                  Hallo Bea,

                  ich kenne doch aber auch einige Dobermannzüchter in Frankreich - wie sieht es denn da aus???

                  Kapier ich nicht!

                  Also habe ich das jetzt richtig verstanden, dass generell ALLE Hunde theoretisch unfruchtbar gemacht werden müssen???

                  Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich kot.... mag!

                  Wenn ich das gewußt hätte, hätte ich keinen Welpen verkauft! So ein Kack!

                  unverständliche Grüsse

                  Ursel
                  Einmal Dobermann - immer Dobermann..... aber über'n Tellerrand schau ich auch!!!

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                    #10
                    Frag doch mal bei dem Züchter in Frankreich an, der sollte ja genau wissen wie das bei den Dobis aussieht.
                    Ich hätte erst gesagt das der Hund dann halt wieder auf Dich laufen soll und da halt nur 'zur Pflege' ist, aber wenn er da angemeldet sein muß... das ist ja richtig blöd!
                    I almost forgot... thanks for reminding me...

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                      #11
                      Hier ist doch eine Userin mit 3 oder 4 Tervueren, die in Frankreich lebt. Sie ist eigentlich Schweizerin. Menno mir fehlt der Username nicht ein.


                      Also Aussies müssen in Frankreich nicht kastriert werden. Ich glaube kaum das Hunde, ausser Kat.1, kastriert werden müssen.

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                        #12
                        Original geschrieben von Crispy
                        Hier ist doch eine Userin mit 3 oder 4 Tervueren, die in Frankreich lebt. Sie ist eigentlich Schweizerin. Menno mir fehlt der Username nicht ein.
                        Das ist Marianne mit den Kaminfegern

                        Chris-Vendee und Monique könnten auch bescheid wissen.
                        Viele Grüße, Sonja mit Wolkje & Max (und Willowe im Herzen)
                        Your life is your garden, your thoughts are your seeds.
                        If your life isn't awesome, you've been watering the weeds.

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                          #13
                          Original geschrieben von timsha
                          Für mich liest sich der Text aber so, dass das Kastrieren sich nur auf die Hunde der Kategorie 1 bezieht und nicht auf alle.
                          Denn erst DANACH werden die Bestimmungen der Kategorie 2 aufgeführt.

                          Aber eigentlich müsste dies doch sowohl "Chris Vendee" als auch "Marianne" wissen, beide leben/wohnen in Frankreich.
                          Sorry, war unterwegs um ein bisschen Geld zu verdienen. Es ist tatsaechlich so, dass Hunde der ersten Kategorie grundsaetzlich kastriert werden muessen.
                          Gruss
                          Chris
                          Jedes Wort hat Konsequenzen, jedes Schweigen auch.
                          ​​​​​​Jean Paul Sartre.

                          Kommentar


                            #14
                            Original geschrieben von Gast111
                            Mitnahme von höchstens 3 Tieren erlaubt
                            Du meine Güte! Und wenn ich mit allen 7 mal in die Schweiz will?

                            Kommentar


                              #15
                              Original geschrieben von Guest
                              Du meine Güte! Und wenn ich mit allen 7 mal in die Schweiz will?
                              nach Deutschland kann man glaube ich auch nur mit 3 Tieren kommen...
                              Liebe Grüße
                              Chris

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