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Frage zu Hundeverordnung Baden-Württemberg

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    Frage zu Hundeverordnung Baden-Württemberg

    Da hier steht auch "allgemeine Bezüge zum Thema Hund", hoffe ich, dass ich in diesem Forum richtig bin und freue mich, dass man sich nicht sofort registrieren muss.

    Vielleicht kann mir jemand helfen.

    Ich blicke nicht so ganz durch... der Mastin Espagnol fällt in BaWü unter die Hunde, die ihre "Unschuld" mit einem Wesenstest belegen können.
    Allerdings habe ich gegenteilige Aussagen bzw. nicht eindeutige zu folgendem Sachverhalten gefunden:

    Vor dem Wesenstest
    1.) Muss ich für einen potentiell gefährlichen Hund generell Kampfhundesteuer zahlen - ich meine nicht.
    Wenn doch, auch nach bestandenem Wesenstest?

    Nach dem bestandenen Wesenstest:
    2.) Ist der Hund von der Maulkorbpflicht befreit? --> Ich meine ja
    3.) Ist der Hund vom Leinenzwang befreit auf Freilaufflächen? --> Ich habe gehört nein, aber das macht doch keinen Sinn! Wieso soll ein bewiesenermaßen friedfertiger Mastino an der Leine laufen müssen, während ein Rottweiler oder Dobermann ohne jegliche Auflage frei laufen darf?

    4.) Was passiert mir, wenn ich den Mastin trotz Anleinpflicht auf einer Freifläche laufen lasse (es ist nicht artgerecht einen Hund nur an der Leine zu führen, aller Jahre ein kleines Bußgeld wäre mir das wert)

    5. Muss der Hund irgendwie gekennzeichnet sein? -> ich glaube durch eine Plakette selbst mit bestandenem Wesenstest?

    Vielen Dank für Antworten!

    #2
    http://www.im.baden-wuerttemberg.de/...dnung1__1_.pdf

    http://www.im.baden-wuerttemberg.de/...VwVgH%2015.pdf

    http://www.im.baden-wuerttemberg.de/...ndehaltung.pdf
    Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
    und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
    Mail ->

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      #3
      Bitte kannst du hier im Forum antworten und mir nicht sich teilweise widersprechende Links hinwerfen, die ich bereits kenne, die ich aber NICHT verstehe (was nicht an mangelnder Intelligenz liegt), weil es meiner Meinung nach unklar formuliert ist.

      Soviele Fragen hatte ich doch nicht.

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        #4
        der zweite Link ist ellenlang.
        Wäre nett, wenn mir jemand meine Fragen hier kurz und knapp beantworten kann, weil ers weiß (teilweise hilft auch).
        Sich widersprechende (wo und weshalb würde recht lang dauern) Links raussuchen kann ich auch, und ich hätte mich nicht ans Forum gewendet, wenn ich nicht schon etwas recherchiert hätte.

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          #5
          Sich widersprechende (wo und weshalb würde recht lang dauern) Links raussuchen kann ich auch, und ich hätte mich nicht ans Forum gewendet, wenn ich nicht schon etwas recherchiert hätte.
          Ist das jetzt "der Dank" dafür, dass man sich hier um Infos bemüht???
          Ich kann mit meiner Zeit auch besseres anfangen, als für andere nach Quellen zu suchen!!

          Dann sieh' mal zu wie Du an weitere Infos kommst, von mir nicht mehr!!

          Sorry, aber bei einem solchen Ton kommt mir die Galle hoch!
          Gruß Elke mit den Minitüten Pixel, Ni T. & Kyko
          und dem Timor-Bub und Shari-Schneckchen im Herzen
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            #6
            Danke Elke, hoff ich auch. *gg
            Ein Behördenanruf meinerseits hatte auch nicht wirklich was ergeben.

            Mutige vor!

            Von den Regelungen hängt nämlich schon ab, ob ich mir einen Hund anschaffe oder nicht. Einen Hund mit dem Maulkorb aufziehen und ihm niemals die Gelegenheit geben zu können zu laufen möchte ich nicht.

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              #7
              Sorry Elke, für mich sah es so aus als bekomme ich für einen Aufsatz an Fragen nur ein paar Links hingeknallt (wie man mit Google umgeht weiß inzwischen wohl jeder).
              Es war nicht böse gemeint, aber für mich sah es nach "abfertigen" aus, und mein Ton war nicht rüde, wenn es so bei dir angekommen ist, dann tut es mir leid.

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                #8
                finde es schade, dass du deinen Text editiert hast.

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                  #9
                  Nach bestandenem Wesenstest Befreiung vom Maulkorb aber nicht vom Leinenzwang. Wenn Du mit freilaufendem Hund erwischt wirst, können die Geldbußen sehr hoch sein. In manchen Gemeinden in BaWü wird Wiederholungstätern der Hund genommen. Das kommt auf die jeweilige Gemeinde an.

                  Ruf am besten bei dem für Dich zuständigen Ordnungsamt bzw. der Polizeihundestaffel an und lass Dir die Verordnung, welche für diese Gemeinde zuständig ist, zusenden.

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                    #10
                    Hallo
                    ich fände es wichtig , vorher nicht nur die Gesetze zu studieren und zu überlegen, wie viel Euro Bußgeld anfallen,
                    sondern mit dem selben Elan mir zu überlegen, was so ein Hund für Bedürfnisse hat und ob man die hundgerecht erfüllen kann
                    Gruß
                    Johannes

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                      #11
                      Danke Johannes, aber mit welcher Sicherheit nimmst du an, dass "sich auf dem einen Weg zu informieren" die anderen Wege der Information und Überlegung ausschließt?

                      Es KÖNNTE ja sein, dass ich mich bereits seit 2 Jahren sehr genau über Welpenaufzucht, Hundehaltung, finanzielle und logistische Aspekte, Ernährung und Eigenarten spezifischer Rassen informiere...

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