Da hier steht auch "allgemeine Bezüge zum Thema Hund", hoffe ich, dass ich in diesem Forum richtig bin und freue mich, dass man sich nicht sofort registrieren muss.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich blicke nicht so ganz durch... der Mastin Espagnol fällt in BaWü unter die Hunde, die ihre "Unschuld" mit einem Wesenstest belegen können.
Allerdings habe ich gegenteilige Aussagen bzw. nicht eindeutige zu folgendem Sachverhalten gefunden:
Vor dem Wesenstest
1.) Muss ich für einen potentiell gefährlichen Hund generell Kampfhundesteuer zahlen - ich meine nicht.
Wenn doch, auch nach bestandenem Wesenstest?
Nach dem bestandenen Wesenstest:
2.) Ist der Hund von der Maulkorbpflicht befreit? --> Ich meine ja
3.) Ist der Hund vom Leinenzwang befreit auf Freilaufflächen? --> Ich habe gehört nein, aber das macht doch keinen Sinn! Wieso soll ein bewiesenermaßen friedfertiger Mastino an der Leine laufen müssen, während ein Rottweiler oder Dobermann ohne jegliche Auflage frei laufen darf?
4.) Was passiert mir, wenn ich den Mastin trotz Anleinpflicht auf einer Freifläche laufen lasse (es ist nicht artgerecht einen Hund nur an der Leine zu führen, aller Jahre ein kleines Bußgeld wäre mir das wert)
5. Muss der Hund irgendwie gekennzeichnet sein? -> ich glaube durch eine Plakette selbst mit bestandenem Wesenstest?
Vielen Dank für Antworten!
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich blicke nicht so ganz durch... der Mastin Espagnol fällt in BaWü unter die Hunde, die ihre "Unschuld" mit einem Wesenstest belegen können.
Allerdings habe ich gegenteilige Aussagen bzw. nicht eindeutige zu folgendem Sachverhalten gefunden:
Vor dem Wesenstest
1.) Muss ich für einen potentiell gefährlichen Hund generell Kampfhundesteuer zahlen - ich meine nicht.
Wenn doch, auch nach bestandenem Wesenstest?
Nach dem bestandenen Wesenstest:
2.) Ist der Hund von der Maulkorbpflicht befreit? --> Ich meine ja
3.) Ist der Hund vom Leinenzwang befreit auf Freilaufflächen? --> Ich habe gehört nein, aber das macht doch keinen Sinn! Wieso soll ein bewiesenermaßen friedfertiger Mastino an der Leine laufen müssen, während ein Rottweiler oder Dobermann ohne jegliche Auflage frei laufen darf?
4.) Was passiert mir, wenn ich den Mastin trotz Anleinpflicht auf einer Freifläche laufen lasse (es ist nicht artgerecht einen Hund nur an der Leine zu führen, aller Jahre ein kleines Bußgeld wäre mir das wert)
5. Muss der Hund irgendwie gekennzeichnet sein? -> ich glaube durch eine Plakette selbst mit bestandenem Wesenstest?
Vielen Dank für Antworten!
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