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Original geschrieben von TSV Cordula Ach...gibts da "Vorschriften" ab wann ja oder nein ???
Wenn ich mich richtig erinnere:
ab 3 Hündinnen, egal, ob mit denen gezüchtet wird oder nicht, Hauptsache 3 (oder ist es dann doch 4?) und Anzahl Würfe pro Jahr weiß ich nicht mehr.
Im Zuchtforum steht das auch im "Definition Hobbyzüchter".
Bei dieser Definition geht es um den Unterschied Hobby- und gewerbsmäßiger Züchter.
Interessant ist so ein Züchter dann auch für das Finanzamt!!!!!!!!!!
Vielleicht hilft denen ein Tip auf die Sprünge?
Liebe Grüße
Birgit mit Mandy+Paul
Liebe Grüße,
Birgit mit Charly und Chico an der Seite und immer im Herzen mein Knopfauge Paul, mein liebes Mäuschen Mandy, die sanfte, ruhige JoJo, die schöne Lisa und mein kluges Pünktchen
Original geschrieben von Birgit, M+P Wenn ich mich richtig erinnere:
ab 3 Hündinnen, egal, ob mit denen gezüchtet wird oder nicht, Hauptsache 3 (oder ist es dann doch 4?) und Anzahl Würfe pro Jahr weiß ich nicht mehr.
Im Zuchtforum steht das auch im "Definition Hobbyzüchter".
Bei dieser Definition geht es um den Unterschied Hobby- und gewerbsmäßiger Züchter.
Interessant ist so ein Züchter dann auch für das Finanzamt!!!!!!!!!!
Vielleicht hilft denen ein Tip auf die Sprünge?
Liebe Grüße
Birgit mit Mandy+Paul
Das ist schon längst passiert.....Leider ohne Ergebnis, soweit ich im Moment weiß.
Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus
Original geschrieben von gabydux Das ist schon längst passiert.....Leider ohne Ergebnis, soweit ich im Moment weiß.
Die sind doch sonst so schnell, wenn irgendwo die Chance auf Steuerhinterziehung besteht???
Liebe Grüße
Birgit mit Mandy+Paul
Liebe Grüße,
Birgit mit Charly und Chico an der Seite und immer im Herzen mein Knopfauge Paul, mein liebes Mäuschen Mandy, die sanfte, ruhige JoJo, die schöne Lisa und mein kluges Pünktchen
Original geschrieben von Birgit, M+P Die sind doch sonst so schnell, wenn irgendwo die Chance auf Steuerhinterziehung besteht???
Liebe Grüße
Birgit mit Mandy+Paul
Aber nicht, wenn die Chance auf Steuerhinterziehung nicht besteht.
Die GEsetzgebung sieht vor, dass alles Hobby ist, wenn ein Gewinn nicht da ist bzw. über mehrere Jahre nicht erwirtschaftet wird. Da fehlt dann die Gewinnerzielungsabsicht.
Wenn man nun genug Kosten hat, die man dagegen absetzen kann (und das kann man bei geschickter Buchführung auch bei einer solchen "Zucht"), dann bist Du ruckzuck in den roten Zahlen und dementsprechend kannst Du einen Verlust geltend machen, der Deine Steuerlast sogar mindert, weil Du den Verlust mit Einnahmen anderer Art (z.B. nichtselbständige Arbeit, sonstiges GEwerbe) verrechnen kannst.
§ 10d ESTG.
Aus diesem Grund dürfen Verluste aus gewerbsmäßiger Tierzucht nicht angerechnet werden auf Deine anderen Einkünfte - dies steht wiederum in § 15 Abs. 4 ESTG.
In § 15 Abs. 2 steht außerdem noch der wichtige Satz "eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, ist Gewerbetrieb....."
Hast Du über (ich meine) 4 Jahre keine Gewinne, gilt es nicht mehr als Gewerbebetrieb und auch nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da die Kosten höher sind als die Einnahmen und daher von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden kann.
Im Moment werden die Unterlagen soweit geprüft, ob nicht doch ein nicht angegebener GEwinn angefallen ist, das dauert aber.
Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus
Liebe Grüße,
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