"Internet-Foren: freies Wort in Gefahr
was bei der Athenern der Marktplatz (Agora) war, ist im neuen Jahrtausend das Internet-Forum. Und wie bei der attischen Demokratie geht es auf dem Marktplatz hoch her. Da wird gestritten und debattiert, da werden oft unzutreffende Behauptungen aufgestellt und Gegner sogar beleidigt. Für die Foren-Betreiber ist dies ein fundamentaler Bestandteil der Redefreiheit im Internet, für die Betroffenen oft ärgerlich und auch geschäftsschädigend. Jetzt hat das Landgericht Hamburg (LG), das schon früher mit umstrittenen Entscheidungen, etwa im so genannten Heise-Urteil, für Aufregung gesorgt hat, erneut ein Machtwort gesprochen. Und zwar zu Ungunsten der Forenbetreiber.
In einer so genannten negativen Feststellungsklage wollte der Betreiber des Supernature-Forums, Martin Geuß, ein gegen ihn gerichtetes Unterlassungsbegehren auf Richtigkeit überprüfen lassen und damit für mehr Rechtssicherheit in der Internet-Demokratie sorgen. Doch der Schuss ging voll nach hinten los. Nach der jetzt veröffentlichten Entscheidung haftet der Betreiber grundsätzlich und uneingeschränkt auch für all jene Beiträge, deren Meinung er nicht teilt und von denen er nicht einmal Kenntnis hat. Zwar seien einige der Äußerungen wie "Penner" oder "Betrügerfirma" vom Recht auf Meinungsäußerung erfasst. Handele es sich jedoch um falsche Tatsachenbehauptungen, müsse sich der Betreiber nach dem neuen Paragraphen 54 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) durch die Bereitstellung eines redaktionell gestalteten Angebots die eingestellten Beiträge als so genannter "Störer" voll zurechnen lassen. Die Grenze der Zurechnung sei lediglich dann erreicht, wenn sich der Betreiber im jeweils konkreten Einzelfall von der Meinung des Users ausdrücklich distanziere. Eine pauschale Distanzierung sei
nicht ausreichend.
Unter Juristen gilt auch dieses Urteil als fragwürdig, denn erstens wird nach ihrer Auffassung nicht genügend zwischen eigenen und fremden Beiträgen unterschieden und zweitens erscheint auch die Einordnung des Forums als journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags als zu pauschal."
was bei der Athenern der Marktplatz (Agora) war, ist im neuen Jahrtausend das Internet-Forum. Und wie bei der attischen Demokratie geht es auf dem Marktplatz hoch her. Da wird gestritten und debattiert, da werden oft unzutreffende Behauptungen aufgestellt und Gegner sogar beleidigt. Für die Foren-Betreiber ist dies ein fundamentaler Bestandteil der Redefreiheit im Internet, für die Betroffenen oft ärgerlich und auch geschäftsschädigend. Jetzt hat das Landgericht Hamburg (LG), das schon früher mit umstrittenen Entscheidungen, etwa im so genannten Heise-Urteil, für Aufregung gesorgt hat, erneut ein Machtwort gesprochen. Und zwar zu Ungunsten der Forenbetreiber.
In einer so genannten negativen Feststellungsklage wollte der Betreiber des Supernature-Forums, Martin Geuß, ein gegen ihn gerichtetes Unterlassungsbegehren auf Richtigkeit überprüfen lassen und damit für mehr Rechtssicherheit in der Internet-Demokratie sorgen. Doch der Schuss ging voll nach hinten los. Nach der jetzt veröffentlichten Entscheidung haftet der Betreiber grundsätzlich und uneingeschränkt auch für all jene Beiträge, deren Meinung er nicht teilt und von denen er nicht einmal Kenntnis hat. Zwar seien einige der Äußerungen wie "Penner" oder "Betrügerfirma" vom Recht auf Meinungsäußerung erfasst. Handele es sich jedoch um falsche Tatsachenbehauptungen, müsse sich der Betreiber nach dem neuen Paragraphen 54 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) durch die Bereitstellung eines redaktionell gestalteten Angebots die eingestellten Beiträge als so genannter "Störer" voll zurechnen lassen. Die Grenze der Zurechnung sei lediglich dann erreicht, wenn sich der Betreiber im jeweils konkreten Einzelfall von der Meinung des Users ausdrücklich distanziere. Eine pauschale Distanzierung sei
nicht ausreichend.
Unter Juristen gilt auch dieses Urteil als fragwürdig, denn erstens wird nach ihrer Auffassung nicht genügend zwischen eigenen und fremden Beiträgen unterschieden und zweitens erscheint auch die Einordnung des Forums als journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags als zu pauschal."