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Tollwutimpfung Ausstellung in A

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    Tollwutimpfung Ausstellung in A

    Da ich ja noch immer keine Antwort auf meine Frage zum Thema
    Hundeplätze, Veranstaltungen bekommen habe...
    Der ÖKV hat mit seinem Verweis auf Tierschutzgesetz recht:
    BGBl. II – Ausgegeben am 17. Dezember 2004 – Nr. 493 Verordnung d. Bundesminsteriums f. Gesundheit u. Frauen
    3. Abschnitt
    Besondere Bestimmung für Hunde und Katzenausstellungen
    Vorraussetzung für die Einbringung
    (1) Vor Einbringung der Tiere in die Veranstaltungsstätte hat der Einbringer dem Verantwortlichen
    gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass die eingebrachten Tiere nicht wegen des Verdachtes der
    Wutkrankheit einer Verkehrsbeschränkung unterliegen. Diese Bestätigungen sind während der gesamten
    Veranstaltungsdauer aufzubewahren und auf Verlangen dem Kontrollorgan der Behörde vorzuweisen.
    Auf besonderes Verlangen der Behörde ist zusätzlich der amtliche Nachweis der seuchenfreien Herkunft
    beizubringen.
    (2) Der Verantwortliche hat sicherzustellen, dass nur solche Tiere in die Veranstaltungsstätte eingebracht
    werden, die gegen die Wutkrankheit schutzgeimpft sind; diese Schutzimpfung darf nicht weniger
    als 30 Tage vor dem Einbringen erfolgt sein, und sie darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Auch
    eine Wiederholungsimpfung muss längstens ein Jahr nach der vorherigen Schutzimpfung durchgeführt
    worden sein.
    (3) Die Schutzimpfung gegen die Wutkrankheit muss den veterinärrechtlichen Vorschriften entsprechen.
    Die Bestätigungen sind der Behörde auf Verlangen vorzuweisen.
    -----
    Den Link dazu, war der erste den ich gefunden hab :Bundestierschutzgesetz

    Dürfte sich noch nicht geändert haben.

    Weiß jemand seit wann die EU-Verordnung in Kraft ist?
    Auskennen tue ich mich schön langsam nicht mehr.
    Aber wenigstens weiß ich dass die Mehrjahreseintrag bei Tollwut für die EU gültig ist.

    Nach Österreich darf man einreisen, aber zur Ausstellung darf man lt. ÖKV nicht
    Jeder sagt was anderes.
    Ich lass trotzdem nicht locker, warte noch auf Antwortmails.
    siehe auch:

    http://www.gesundehunde.com/forum/sh...threadid=88823
    sonnige Grüße von Mexxifraudi

    #2
    Hallo Mexxifraudi,
    wäre super wenn du dran bleiben könntest und weiter berichtest. Bin bei dieser Frage bis jetzt auch nur auf Wände gestossen. habe vom ÖKV die gleich Antwort erhalten. Aber das kann es doch nicht sein. ??? Österreich ist wieder mal anders als der Rest der EU?!! Muß auch demnächst Towu impfen gehen und würde auch lieber die 3 jahres Impfung nehmen, aber da gibts dann Probleme auf Hundeplätzen.
    lg Gaby

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      #3
      Oh,

      das ist gut das du das schreibst. Auf meiner Meldebestätigung für Salzburg steht nur was von einer gültigen Tollwutimpfung. Nichts von irgendwelchen Fristen. Werde auf der AUsstellung gleich die Vets fragen. Wenn ich dann schlauer bin, meld ich mich wieder.
      Liebe Grüße von Sybille, Ash dem Punktetier, der Chaostante Blue und Lupo ewig im Herzen

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        #4
        Sehe gerade...

        Das der Link zur Verordnung oben nicht geht, hier nochmals:

        Verordnung 493

        Ich hab bei den Service-Seiten der Tierärztekammer , wo sie Fragen der Tierhalter beantworten und auch die Antworten reinstellen, einen Beitrag vom zuständigen Bundesministerium gefunden. Da wird eine Anpassung in Aussicht gestellt.

        Antwort Ende Feb. 07 des Gesundheitsministeriums

        Anfrage vom 2.5.07

        Übrigens hatte er mir die Auskunft so nicht gegeben in seinem Antwortmail. Er hat aber dafür das Schreiben, das ich vom Veterinäramt erhalten habe 1:1 reingestellt. Lernfähig!

        Somit haben Besucher dieser Seite wenigstens die Antwort des Veterinäramtes von Wien und nicht die Anwort:
        ...Das wird allem Anschein nach auch nicht so schnell geändert werden - zumindest ist unseren ExpertInnen nichts von einer geplanten Änderung bekannt......


        Ich hab noch ein paar Mails ausständig, wo ich hoffentlich ein paar Antworten zu der Verordnung Nr. 493 (Veranstaltungsverordnung) zum Bundestierschutzgesetz erhalte. Wir haben momentan den Status wie in Deutschland 2005.

        Na eigentlich hatten wir den damals auch schon, nur hat niemand gewusst, dass es Tollwutimpfstoffe gibt die mehrere Jahre Wirkung haben. Jeder hat geglaubt, er ist ein guter Tierhalter, wenn er brav die Tiere jährlich zum Impfen bringt.

        Wenn ich nicht auf der Suche nach geeignetem Futter für meine Lissja (gest.Nov.2006) gewesen wäre, hätte ich niemals das GH-Forum entdeckt und hätte auch bezüglich Impfung so weiter gemacht wie es der Tierarzt gewollt hätte. Jährlich und ALLES!

        Würde mich freuen, wenn noch andere Österreicher (hier im Forum oder die ihr im Bekanntenkreis darauf aufmerksam machen könnt ) Mails an die zuständigen Stellen schicken. Sonst tut sich da nicht so bald was.
        sonnige Grüße von Mexxifraudi

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          #5
          Original geschrieben von SybilleundLupo
          Oh,

          das ist gut das du das schreibst. Auf meiner Meldebestätigung für Salzburg steht nur was von einer gültigen Tollwutimpfung. Nichts von irgendwelchen Fristen. Werde auf der AUsstellung gleich die Vets fragen. Wenn ich dann schlauer bin, meld ich mich wieder.
          du fährst nach salzburg???
          vielleicht sehen wir uns ja wollte auch mal vorbei schauen.
          gibt es irgendwo ein programm/einteilung wann was und wer??

          das mit der tollwut würde mich auch interessieren. habe auch dreijahresimpfe allerdings noch kein jahr her.....

          Kommt noch wer nach salzburg???

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            #6
            Hallo!

            Bei uns in Österreich ist das leider ein wenig mühsam - bis da alle Verordnungen geändert sind uns voralle auch Tierärzte Bescheid wissen

            Ich habe beim Bundesministerium seit Jänner oder Februar eine Anfrage laufen bezüglich der Tollwutimpfung, zugelassener Impfstoffe etc. - bis dato noch keine Antwort bis auf eine mehrmalige Vertröstung das ich noch ein wenig Geduld aufbringen muss, mein erstes Mail wird direkt von der zuständigen Stelle beantwortet ...
            Liebe Grüße
            Isabella

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              #7
              Ich bin auch nicht gerade
              ... bekomme derzeit nur ungenügende Auskünfte bezügl. Tw-Impfung in Vereinen und Veranstaltungen. Jeder sagt: fragen sie da nach und schickt einen weiter.....

              Bin schon beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen gelandet.
              Hab gar nicht gewusst, dass es das gibt.
              Angeblich bekomm ich jetzt eine ganze Liste von TW-Impfstoffen die eine Zulassung für mehre Jahre haben.

              Ich bin gespannt! Wo es doch nur einen geben soll.

              Außerdem hab ich gefragt, wer denn nun eigentlich zuständig ist für Verordnungs- od. Gesetzesänderungen bez. Tollwutbestimmungen.
              sonnige Grüße von Mexxifraudi

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                #8
                Hallo Mexxi!

                Auf diese Liste wäre ich auch sehr gespannt. Bisher hat nur die Firma Intervet den Antrag gestellt und auch die 3-jährige Zulassung für Nobivac T bekommen.

                Soweit ich weiß hat noch kein anderer Hersteller eine mehrjährige Zulassung beantragt, was mich allerdings nicht wirklich wundert - wo keine Notwendigkeit besteht aufgrund einer veränderten Nachfrage ...

                Zuständig für die Einbringung einer Gesetzesänderung wäre meiner Meinung nach die zuständige Abteilung im Bundesministerium - doch auch da gilt obige Aussage. Wenn sich keiner aufregt, wird keiner von selber tätig. Ich werde versuchen das bei Gelegenheit herauszufinden. Was natürlich immer günstig ist wenn ein Massenmedium dieses Thema aufgreift und die breite Masse informiert. Persönlich finde ich ja das wäre ein absolut super Thema fürs Sommerloch. Allerdings braucht man dafür nicht nur einen Bericht, sondern wirklich laufende Berichterstattung und jemanden der dahinter ist.
                Liebe Grüße
                Isabella

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                  #9
                  Das hab ich gestern erhalten:

                  Sehr geehrte Frau *

                  Derzeit sind zwei Tollwutimpfstoffe für Hunde mit einer 2jährigen Schutzwirkung in Österreich zugelassen: Nobivac T (Firma Intervet) und Vanguard R (Firma Pfizer).

                  Mit freundlichen grüßen
                  J.P.Binder
                  Dr.Jean-Pierre Binder
                  AGES PharmMed
                  Institut LCM
                  Abteilung VETE
                  Schnirchgasse 9
                  1030 Wien
                  tel: + 43 (0)50555 36671
                  e-mail: jean-pierre*binder*ages*at
                  -----
                  auf die Frage wer für die Änderung vom Erlass Zl. III-39.642/54-8/76 link der die Besserstellung geimpfter Tiere bei Tollwutverdacht regelt? Ebenso für das Bundestierschutzgesetz Veranstaltungsverordnung Nr. 493 habe ich keine Antwort erhalten.
                  sonnige Grüße von Mexxifraudi

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                    #10
                    Jetzt hab ich es bestätigt: Anfrage Intervet

                    Anfrage an die Fa. Intervet:
                    Ich habe von der AGES PharmMed,Institut LCM,Abteilung VETE erfahren, dass Nobivac T für zwei Jahre die Zulassung hat. Von anderer Stelle wird berichtet, dass dieser Impfstoff in Österreich die 3-jährige Zulassung hat,aber die Beipackzettel in Österreich noch nicht auf dem neuesten Stand sind. Bitte um Aufklärung! Darf der Tierarzt/In den 3-Jahres-Eintrag ím EU-Pet-Pass machen oder nicht? Wenn die Zulassung in Österreich für 3 Jahre vorhanden ist, dann bräuchte ich eine Bestätigung von Ihnen, dass der Impfstoff der selbe ist und der Eintrag gerechtfertigt. Danke für die Mühe. Mit freundlichen Grüßen------------------

                    Mail von der Fa. Intervet:

                    Wir haben in Österreich seit ein paar Monaten die Zulassung für 3 Jahre.

                    Die Packmittel sind auch schon geändert worden.

                    Es kann allerdings sein, dass Sie noch welche von den „alten“ haben.

                    Sie können beruhigt die 3 Jahre in den EU Impfpass eintragen.

                    Mit freundlichen Grüßen

                    Dr. Christoph Mitterhuber
                    Manager Marketing & Sales
                    Intervet GesmbH Austria
                    Siemenstrasse 107
                    sonnige Grüße von Mexxifraudi

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                      #11
                      Hi,
                      das ist ja super herzlichen dank für deine Mühe. Habs schon ausgedruckt, kommt zum TA mit. Mal sehen was der dazu sagt
                      lg Gaby

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                        #12
                        Die Veranstaltungsverordnung BGBl. II Nr. 493/2004 (Nr. 27/2006) betreffend:
                        die Änderungen werden, Lt. Bundesminsterium f. GFJ, erst Oktober/November 2007 in Kraft treten
                        sonnige Grüße von Mexxifraudi

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                          #13
                          Veranstaltungsverordnung mit 22.2.2008 auch schon geändert

                          siehe: http://www.gesundehunde.com/forum/sh...ungsverordnung
                          sonnige Grüße von Mexxifraudi

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                            #14
                            => neues zur tollwutimpfung

                            lg,
                            margot

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                              #15
                              Hallo Mexxi,
                              ich grab den Thread noch einmal aus, weil ich im Oktober in Tulln ausstellen möchte - gibt es was Neues zu berichten?
                              Ich hab die aktuelle Ausstellungsordnung des ÖKV gedownloadet und kann diesbezüglich dort nix finden.

                              Kann ich mit meinem 3-Jahres Eintrag aus 2007 dort reinmarschieren? Oder ist es ein Glücksspiel und ich bin von der Kulanz des Kontrolltierarztes abhängig?

                              SG
                              Viktoria
                              Wer nichts weiß, muss alles glauben! (Science Busters)

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