Anfrage an den TOW:
Mir ist aufgefallen, dass zu der Frage
<<125. Zum Reisen mit Hunden innerhalb der Europäischen Union benötigt man ein eigenes Reisedokument, den
so genannten Pet Pass. Dieser enthält genaue Angaben über den Hund, den Hundehalter/die Hundehalterin
sowie die durchgeführten Impfungen. Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen zum Reisen innerhalb
der EU in jedem Fall eine Tollwutimpfung, die mindestens vier Wochen vor der Reise erfolgt sein muss und
nicht älter wie ein Jahr sein darf.>>
Das "nicht älter wie ein Jahr sein darf" kann so nicht mehr stimmen, da lt. der EU-Verordnung 998/2003 ist die Tollwutimpfung innerhalb der
EU nach den Angaben des Impfstoffherstellers gültig.
Es gibt auch in Österreich schon Mehrjahresimpfstoffe! Nur bei Auslandsreisen in Nicht-EU-Staaten kann anderes gelten.
Der Text müsste, um nicht falsche Informationen zu verbreiten, geändert werden. Ebenso könnte man endlich einmal aufklären, dass es gegen die häufig jährlich geimpften Hundeseuchen eine jährliche Impfung nach Grundimmunisierung nicht mehr notwendig ist, da die Impfstoffe lt. Hersteller längeren Schutz bieten.
Impfungen können auch schaden. Man sollte nur so viel impfen wie nötig.
Das gilt auch für Wurmkuren die sie 2 x jährlich empfehlen. Diese sollten nur dann vorgenommen, wenn vorher festgestellt wurde das der Hund Würmer hat.
Auch hier sind chem. Mittel im Einsatz, die oft mehr Schaden anrichten als sie zu vermeiden suchen. Jeder Hund ist individuell, man sollte das auch den Hundebesitzern (vielleicht auch manchem Tierarzt/ärztin beibringen und nicht alles nach Schema "F" empfehlen und behandeln.
Ich hoffe, dass dies als Anregung gesehen wird und Eingang in die Testfragen und Handbuch zum Wr. Hundeführschein findet und nicht als haltlose Kritik gesehen wird. Zum Wohle unserer vierbeinigen Freunde!
-------------------Antwort:-----------------
Die Geschäftsgruppe Umwelt hat Ihre Anregung betreffend die Testfrage über Tollwut an uns zur Bearbeitung weiter geleitet. Sie haben vollkommen Recht, dass die Antwort in der bestehenden Form nicht mehr aktuell ist. Wir sind derzeit bemüht uns diesbezüglich mit dem Veterinäramt der Stadt Wien abzugleichen und werden dann die Antwort neu formulieren. Bis dahin werden wir unsere HundeführscheinprüferInnen ersuchen, diese Frage nicht mehr zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Für das Team der
Tierschutzombusstelle Wien
Mag. Hermann Gsandtner, SR
Wiener Tierschutzombudsmann
-----------------------------------------
... kleiner Tropfen auf heißem Stein...
Mir ist aufgefallen, dass zu der Frage
<<125. Zum Reisen mit Hunden innerhalb der Europäischen Union benötigt man ein eigenes Reisedokument, den
so genannten Pet Pass. Dieser enthält genaue Angaben über den Hund, den Hundehalter/die Hundehalterin
sowie die durchgeführten Impfungen. Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen zum Reisen innerhalb
der EU in jedem Fall eine Tollwutimpfung, die mindestens vier Wochen vor der Reise erfolgt sein muss und
nicht älter wie ein Jahr sein darf.>>
Das "nicht älter wie ein Jahr sein darf" kann so nicht mehr stimmen, da lt. der EU-Verordnung 998/2003 ist die Tollwutimpfung innerhalb der
EU nach den Angaben des Impfstoffherstellers gültig.
Es gibt auch in Österreich schon Mehrjahresimpfstoffe! Nur bei Auslandsreisen in Nicht-EU-Staaten kann anderes gelten.
Der Text müsste, um nicht falsche Informationen zu verbreiten, geändert werden. Ebenso könnte man endlich einmal aufklären, dass es gegen die häufig jährlich geimpften Hundeseuchen eine jährliche Impfung nach Grundimmunisierung nicht mehr notwendig ist, da die Impfstoffe lt. Hersteller längeren Schutz bieten.
Impfungen können auch schaden. Man sollte nur so viel impfen wie nötig.
Das gilt auch für Wurmkuren die sie 2 x jährlich empfehlen. Diese sollten nur dann vorgenommen, wenn vorher festgestellt wurde das der Hund Würmer hat.
Auch hier sind chem. Mittel im Einsatz, die oft mehr Schaden anrichten als sie zu vermeiden suchen. Jeder Hund ist individuell, man sollte das auch den Hundebesitzern (vielleicht auch manchem Tierarzt/ärztin beibringen und nicht alles nach Schema "F" empfehlen und behandeln.
Ich hoffe, dass dies als Anregung gesehen wird und Eingang in die Testfragen und Handbuch zum Wr. Hundeführschein findet und nicht als haltlose Kritik gesehen wird. Zum Wohle unserer vierbeinigen Freunde!
-------------------Antwort:-----------------
Die Geschäftsgruppe Umwelt hat Ihre Anregung betreffend die Testfrage über Tollwut an uns zur Bearbeitung weiter geleitet. Sie haben vollkommen Recht, dass die Antwort in der bestehenden Form nicht mehr aktuell ist. Wir sind derzeit bemüht uns diesbezüglich mit dem Veterinäramt der Stadt Wien abzugleichen und werden dann die Antwort neu formulieren. Bis dahin werden wir unsere HundeführscheinprüferInnen ersuchen, diese Frage nicht mehr zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Für das Team der
Tierschutzombusstelle Wien
Mag. Hermann Gsandtner, SR
Wiener Tierschutzombudsmann
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