Vergütung für medizinische Leistungen: Gebührenordnung für Tierärzte
Eingereicht durch: Heidrun Schultz am Montag, 2. Juli 2007
Mit der Petition soll die Abschaffung der Vorgabe von Mindestpreisen für tierärztliche Leistung durch die Gebührenordnung für Tierärzte erreicht werden.
Begründung:
In vielen deutschen Haushalten leben Tiere, die natürlich auch erkranken können. Der Besuch beim Tierarzt kann sehr teuer werden und die finanziellen Möglichkeiten der Tierhalter übersteigen - auch wenn ""nur"" der von der GOT vorgeschriebene Mindestsatz berechnet wird.
Falls Tierärzte hier helfen wollen und unter dem Mindestpreis abrechnen bzw. das Tier sogar umsonst behandeln, werden sie mit Strafandrohungen von den Tierärztekammern der Bundesländer verfolgt. Hier werden die hilfsbereiten Tierärzte von den eigenen Kollegen angezeigt. Seltsamerweise werden in der Regel Anzeigen erstattet bei Unterschreitung der GOT - nicht bei Überschreitungen!
Was aber ist, wenn ein Tierhalter die Tierarztrechnung für die Heilung seines Tieres nicht bezahlen kann? Entweder muss das Tier weiter leiden, obwohl es geheilt werden könnte, oder es wird notgedrungen vom Tierarzt euthanasiert - wegen Geldmangel. In beiden Fällen wird aber gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Es kann und darf nicht sein, dass ein Tierarzt, der hier seinem Gewissen folgt und von der GOT ""nach unten"" abweicht, mit Strafandrohungen rechnen muss und Opfer eines feudalen Besitzstandsdenkens wird.
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/B...PetitionID=474
Eingereicht durch: Heidrun Schultz am Montag, 2. Juli 2007
Mit der Petition soll die Abschaffung der Vorgabe von Mindestpreisen für tierärztliche Leistung durch die Gebührenordnung für Tierärzte erreicht werden.
Begründung:
In vielen deutschen Haushalten leben Tiere, die natürlich auch erkranken können. Der Besuch beim Tierarzt kann sehr teuer werden und die finanziellen Möglichkeiten der Tierhalter übersteigen - auch wenn ""nur"" der von der GOT vorgeschriebene Mindestsatz berechnet wird.
Falls Tierärzte hier helfen wollen und unter dem Mindestpreis abrechnen bzw. das Tier sogar umsonst behandeln, werden sie mit Strafandrohungen von den Tierärztekammern der Bundesländer verfolgt. Hier werden die hilfsbereiten Tierärzte von den eigenen Kollegen angezeigt. Seltsamerweise werden in der Regel Anzeigen erstattet bei Unterschreitung der GOT - nicht bei Überschreitungen!
Was aber ist, wenn ein Tierhalter die Tierarztrechnung für die Heilung seines Tieres nicht bezahlen kann? Entweder muss das Tier weiter leiden, obwohl es geheilt werden könnte, oder es wird notgedrungen vom Tierarzt euthanasiert - wegen Geldmangel. In beiden Fällen wird aber gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Es kann und darf nicht sein, dass ein Tierarzt, der hier seinem Gewissen folgt und von der GOT ""nach unten"" abweicht, mit Strafandrohungen rechnen muss und Opfer eines feudalen Besitzstandsdenkens wird.
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/B...PetitionID=474
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