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    #16
    Original geschrieben von Storms
    Züchter der keine Welpen mehr verkaufen kann, wegen Mängel bringen einem Zuchtwart ja auch kein Geld mehr - das hab ich auch noch so im Hinterkopf
    Hallo,

    Zuchtwarte verdienen sich nicht ihren Lebensunterhalt mit der Abnahme der Würfe.
    Sie kriegen eine Art Aufwandentschädigung, aber kein Gehalt.

    Was ist denn eigentlich mit den Zähnen?
    Ich kann dazu nichts finden oder hab ich was überlesen?
    Grüße - Marianne mit Lennox und Una

    Yukon, Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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      #17
      Unser Kleiner ist jetzt 5,5 Monate alt.
      Wir mussten die unteren Baby Caninies entfernen lassen, da sie gerade gewachsen waren und schon kleine Entzündungslöcher im Gaumen gemacht hatten.
      Ebenso haben wir ein Röntgenbild gesehen, auf dem der linke Canini (vom Maul des Hundes aus) direkt unter dem Baby Caninie kam, während der rechte Original Canini seinen Weg machen wollte - neben dem Babycanini rauszukommen.
      Der TA hat geschrieben, um festzustellen ob es direkt vererbt ist, müsste man die anderen Welpen noch begutachten - leider weiss ich nicht wo sie sind..
      Aber es ist Tatsache, das das bleibende Gebiss ohne den Eingriff Schaden genommen hätte.
      Wir wurden halt darauf aufmerksam gemacht, das bei einem versteckten Mangel der Züchter verpflichtet wird, für die anfallenden Kosten aufzukommen. Ebenso die Aussage des TA, das die Züchterin das gesehen hat, das eine Eng -bzw. Fehlstellung der Zähne vorhanden ist.
      Daher meine Frage.
      Uns wurde damals nur gesagt von seiten der Züchterin, das wir aufpassen sollen, wenn die richtigen Caninis kommen - die dann fleissig massieren damit sie richtig werden.


      Das war Fakt...

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        #18
        Ehm, wie soll denn im Wurfabnahmeprotokoll etwas über bleibende Zähne stehen?

        Zwischen der Wurfabnahme mit 8 oder 10 Wochen und 5,5 Monaten mit schiebenden, bleibenden Zähnen fließt eine Menge Wasser den Rhein runter.

        Auch die Züchter unserer Rasse machen die Welpenkäufer darauf aufmerksam, daß sie den Zahnwechsel aufmerksam beobachten. Bekanntermaßen bleiben gerade bei kleineren Hunden Milchzähne schon einmal fest stehen und die bleibenden wachsen dann unplanmäßig daneben. Andere impfen erst nach dem Zahnwechsel Tollwut, weil auch das negativen Einfluß haben soll.

        Ein perfektes Welpengebiß ist auch keine Garantie für ein perfektes bleibendes Gebiß. Da kenne ich einen ganzen Wurf!

        Viele Grüße

        Elke

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          #19
          Hallo,

          wenn der Welpe bei der Wurfabnahme einen Rückbiss hatte, ist der Züchter verpflichtet seinen Käufer darüber zu informieren.
          Tut er es nicht, hat er einen Fehler wissentlich verschwiegen.

          Das der Züchter für die Kosten der Behandlung aufkommen muss, wage ich zu bezweifeln.
          Allerdings ist so ein Fehler eine Wertminderung und der Hund hätte auf jedenfall erheblich billiger abgegeben werden müssen

          Persönlich habe ich solche Hunde mit Preisnachlass bis zur 1/3 des Welpenpreises,
          je nach Schwere des Rückbisses, abgegeben. Ein solcher Preisnachlass wäre auch dafür,
          damit evtl. TA-Kosten bestritten werden.
          Im Kaufvertrag wurde eingetragen, dass der Käufer über den Fehler informiert wurde.

          Über den Preisnachlass hinaus würde ich mich nicht weiter an den Kosten beteiligen.
          Der eine Käufer lässt die Zähne ziehen und gut ist es.
          Der andere fängt womöglich mit Zahnspange und ähnlichem an,
          bei der die Kosten schnell ein paar tausend Euro sein können.

          Übrigens leben die beiden Rückbisse aus meiner Zucht ohne Behandlung sehr gut.
          Grüße - Marianne mit Lennox und Una

          Yukon, Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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            #20
            Wir handhaben das genau so wie Kimbi; hat der Hund einen Zahnfehler, der bei Wurfabnahme zu erkennen ist, wird das im Kaufvertrag dokumentiert und der Käufer informiert.

            Jedoch in Deinem Fall ergaben sich die Probleme beim Zahnwechsel - da steckt kein Mensch drin, wirklich nicht; wenn ich weiß, dass ein Elternteil Probleme beim Zahwechsel hatte, würde ich die Käufer darauf hinweisen, dass sie das besonders gut beobachten müssen.

            Wir selbst hatten letztes Jahr einen Welpen gekauft, der erhebliche Probleme beim Zahnwechsel hatte: Zunächst blieb ein Caninus doppelt stehen und mußte gezogen werden. Aus irgendeinem Grund war der bleibende Caninus mit angegriffen und mußte wenige Wochen später gezogen werden - ich wäre nie auf die Idee gekommen, die Züchterin dafür haftbar zu machen, dafür kann sie schlicht nichts. Wir fragten zwar nach, ob die Mutter während der Trächtigkeit antibiotisch behandelt worden war, da solche Probleme daher herrühren können, aber das war nicht der Fall.
            Du bekommst ja auch keinen Welpen mit der Garantie auf Zuchttauglichkeit, oder?
            LG Claudia
            "Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das Verlangen einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen." Maxim Gorki

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              #21
              Die Probleme ergaben sich nicht beim Zahnwechsel sondern die Fehlstellung und das die Caninis gerade nach oben wachsen war von Anfang an deutlich ...laut TA.

              Die Züchterin hat das weder uns konkret gesagt noch im Kaufvertrag vermerkt und ist auch nicht unbedingt gesonnen mir das Abnahmeprotoll zu zeigen, was sie ja nicht muss.

              Ich kann es nicht tolerieren, das ich für einen gesunden Hund einen gesunden Welpenpreis bezahle und dann nochmal locker 350 EUR draufzahlen muss, weil mir eine Zahnengstellung verschwiegen wurde. Durch diese wäre auch ein normales Wachstum der Original Canani nicht möglich gewesen.

              Ein gesunder Welpe ist für mich: Gesunde Zähne, die Eltern sind HD frei und wurden auch Wesensüberprüft.

              Es gibt noch einzelen Exemplare, aber die wird ein Welpenkäufer bzw interessent nie finden, da er keine Einsicht auf das Zuchtbuch hat.
              Aber wenn die Caninie - Fehlstellung normal ist, warum gibt es dann immer noch einzelne Hund die ein gesundes Welpengebiss haben????

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                #22
                Original geschrieben von Storms
                ...............
                Es gibt noch einzelen Exemplare, aber die wird ein Welpenkäufer bzw interessent nie finden, da er keine Einsicht auf das Zuchtbuch hat.
                Aber wenn die Caninie - Fehlstellung normal ist, warum gibt es dann immer noch einzelne Hund die ein gesundes Welpengebiss haben????
                Ich habe mich gerade mal beim KfT kundig gemacht. Jeder kann dort ein Zuchtbuch kaufen!!
                DöBee Dog's mit Inka
                --
                Nach manchem Gespräch mit einem Menschen
                hat man das Verlangen
                einen Hund zu streicheln
                einem Affen zuzunicken
                oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
                (Maxim Gorki )

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                  #23
                  Hallo,

                  sowie Du das beschreibst, hört sich das nach einem Caninie Engstand an.
                  Der ist so kein zuchtausschließender Fehler.

                  Meine Borderhündin hatte das auch.
                  Sie griff sich mit den unteren Fangzähne leicht ins obere Zahnfleisch.
                  Das Gebiss war aber einen Schere. Es hat sich ohne TA-Zutun ausgewachsen.
                  Der bleibende Gebiss ist vollständig und ohne Fehler.

                  In einem solchen Fall, jenachdem wie schlimm er ist, würde ich im Vertrag aufnehmen,
                  dass, wenn der Hund im bleibenden Gebiss einen Fehler haben sollte,
                  ein Teil des Kaufpreises zurückerstattet wird.
                  Grüße - Marianne mit Lennox und Una

                  Yukon, Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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                    #24
                    Hallo Storms,

                    bei allem was Du Dich jetzt - zu Recht oder auch nicht - ärgerst, vergiß nicht, daß Dein kleiner Hund nichts dafür kann. Sei vorsichtig, daß Du Deine Wut nicht überträgst.

                    Und letztlich, es sieht so aus, als ob Du einen Spontankauf gemacht hast, bei dem Du noch großes Glück hattest.

                    Du hast jetzt einen gesunden Hund - das ist es doch, was das wichtigste ist. Oder?

                    Ich wünsch Euch beiden viele, viele glückliche Jahre!!


                    Herzlichen Gruß

                    Sibylle

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                      #25
                      Wir lieben unseren kleine wie immer und werden ihn auch nie wegen irgendetwas abgeben...
                      Ich finde es nur mit dem Zähnen nicht in Ordnung..nur weil das inzwischen "Normal" ist das Engstände auftreten..heisst das nicht das der Hund mit so einem Zahnfehler Rassentechnisch gezüchtet wurde.

                      Ich werde auch selbst mal beim KFT anfragen nach den Zuchtbüchern..mal schaun was ich für eine Aussage bekomme.

                      Vielen Dank für eure Infos und Meinungen

                      Lg
                      Ines

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                        #26
                        also zahnprobleme können immer mal entstehen.

                        wenn bereits beim kauf sichtbar war dass rück oder vorbiss, dann sollte dies im kaufvertrag mit drin stehen.
                        nur für zahnprobs die beim wechsel entstehen da kann wirklich keiner eine garantie geben. bei vielen rassen ist die problematik auch bekannt und müßte dem käufer mitgeteilt werden aber auch da gibt es keine garantie oder übernahme von folgekosten außer es steht mit im vertrag.


                        natürlich werden sich züchter untereinander schon gewisse garantien nicht für die gesundheit des hundes geben sondern für ersatz. klingt etwas hart aber ich denke ein guter züchter nimmt nur hundertprozentig gesunde und dem standardentsprechende tiere und daher werden sich züchter so gegenseitig unterstützen beim welpenkauf.


                        für einen familienhund wird keiner die garantie geben, dass alles gesund verläuft oder er die schäden bezahlt und oder ersatz anbietet. dieses risiko muss jeder welpenkäufer in kauf nehmen oder sich einen erwachsenen hund holen wo es zumindest keine entwicklungsfehler mehr geben kann aber auch da können krankheiten irgendwann aufkommen.

                        das ist halt so mit den lebewesen da kann keiner eine garantie abgeben. nicht mal für uns selbst.
                        Liebe Grüße
                        Jutta

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                          #27
                          So wie ich es verstanden habe, geht es gar nicht primär darum, DASS nun was mit den Zähnen war, sondern ob es verschwiegen wurde. Laut Aussage des TA muss diese Fehlstellung schon beim Züchter vorhanden gewesen sein. Nun ist es von Interesse, ob dieser Mangel dem Züchter bekannt war oder nicht. Steht er im Abnahmeprotokoll, hat der Züchter davon gewusst und es bewusst verschwiegen. Das darf nicht sein, von daher würde ich auch Einsicht verlangen. Dass sie verweigert wurde, finde ich bedenklich und würde da auch nicht nachgeben. Dabei ginge es mir nicht um Geld, sondern um Transparenz und Ehrlichkeit und Vertrauen. Was anders als eine Vertrauenssache ist denn auch der Hundekauf?

                          LG
                          Steffi
                          Liebe Grüße
                          Steffi und die drei Tibeter (*ommmmmmm*)

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                            #28
                            GENAU RICHTIG ZUSAMMENGEFASST Steffi

                            Jetzt:

                            Wer kennt einen Anwalt, der sich mit Hunderecht auskennt?

                            Lg
                            Ines

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                              #29
                              und hast du auskunft bekommen beim zuchtverband?


                              also ich kapier wirklich nicht, warum das protokoll als kopie nicht direkt an euch ausgehändigt wurde. sogar der wiegeplan, wo ja auch etwas über die entwicklung des welpensteht, wird von vielen mitgegeben. natürlich immer nur als kopie aber das ist ja ausreichend.

                              das interessiert mich wirklich wie der verband jetzt reagiert.

                              gruß

                              jutta
                              Liebe Grüße
                              Jutta

                              Kommentar


                                #30
                                Original geschrieben von Kimbi
                                Hallo,

                                Allerdings ist so ein Fehler eine Wertminderung und der Hund hätte auf jedenfall erheblich billiger abgegeben werden müssen

                                Persönlich habe ich solche Hunde mit Preisnachlass bis zur 1/3 des Welpenpreises,
                                je nach Schwere des Rückbisses, abgegeben.
                                Das sehe ich grundsätzlich ganz anders!

                                Die Frage ist dabei allerdings, was man als Verkäufer dem Käufer abgibt: einen garantiert fehlerfreien zukünftigen erwachsenen Hund oder einen gut aufgezogenen Welpen einer bestimmten Rasse.

                                Mein Standpunkt ist letzterer. Meine Welpen wären alle gleich viel wert. Vielleicht müßte ich dann aber auch sagen "wenig" wert. Für besonders vielversprechende Welpen in Hinsicht auf spätere Zucht oder Ausstellungsverwendung würde ich natürlich auch keine horrenden höheren Preise verlangen, dafür für Welpen, die aufgrund irgendwelcher anderer Umstände dafür sicher nicht in Frage kommen auch nicht weniger.

                                Sofern ein Welpe in irgendeinem Punkt nicht standardgemäß wäre, würde ich den Käufer darauf hinweisen und dies auch im Kaufvertrag vermerken. Damit wäre dann jegliche spätere Reklamation über diesen Punkt ausgeschlossen. Am Kaufpreis würden solche Schönheitsfehler jedoch nichts ändern.

                                Nur echte gesundheitliche Probleme des Welpen, die auf das spätere Leben des Hundes und seines Halters schwerwiegende Auswirkungen und ggf. Kosten hätten, würden bei mir da eine Ausnahme machen. Wobei ich mir dann allerdings auch überlegen würde einen solchen Welpen überhaupt zu verkaufen.

                                Viele Grüße

                                Elke

                                Kommentar

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