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    Züchterinformationen

    Ich möchte im Dezember einen Kurs belegen der sich mit Züchter und deren Besteuerung beschäftigt.
    Vorab möchte für mich schon mal einige Fragen klären .

    Wieviel Hunde darf ein Züchter haben der


    a) gewerblich die Hundezucht besitzt (mit FCI Papieren)
    b) privat züchtet (mit FCI Papieren)

    Wie müssen die Hunde dann auch steuerlich beim Finanzamt gemeldet werden?
    So wie jeder normale Besitzer oder gibt es da "Zwingertarife"

    Lg
    Ines

    #2
    Hallo Ines,
    ab der dritten zuchtfähigen Hündin, d. h. jede intakte Hündin, egal wie alt sie ist, ist man nach dem Tierschutzgesetz gewerblicher Züchter. Deshalb ist in vielen VDH angeschlossenen Zuchtvereinen eine amtstierärztliche Genehmigung erforderlich. Die mehrseitige Bestätigung beinhaltet, dass der Züchter von der Haltung (Größe des Grundstückes, Haus usw., auch die Zeit, die erbracht werden kann und muß) und vom Wissensstand (eine Art Prüfung wird gemacht), Festlegung der Zahl an Hundebestand und an Würfen im Jahr. Es gibt Kreisveterinär-Ämter, die eine jährliche Überprüfung oder eine unangemeldete tätigen.
    Das Prozedere ist bundesweit fast gleich, die Preise (nicht wenig) unterschiedlich.
    Auch wenn man mit ab 3 zuchtfähigen Hündinnen im Sinne des Tierschutzgesetzes gewerblicher Züchter ist, vor dem Finanzamt ist man mit 1-2 Würfen im Jahr noch nicht gewerblich. Ist vielleicht auch regional bedingt.
    Die Höhe der Sreuern und ob Zwingersteuer oder Einzelsteuer wird von jeder Kommune selbst bestimmt.
    Maiklokje

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      #3
      Das heisst es ist abhängig von der jeweiligen Gemeinde/Behörde wie das speziell geregelt wird.

      Lg
      Ines

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        #4
        Soviel ich weiß, sind im VDH (was ja in Deutschland der dem FCI angehörende Verband ist) nur Vereine Mitglied, die keine gewerbsmäßige Hundezucht ihrer Mitglieder erlauben.
        D.H. also, wer Hunde züchtet, um damit Geld zu verdienen (das wär dann ja wohl gewerblich), der kann in Deutschland keine Hunde mit FCI/VDH-Papieren züchten.
        ------------
        Viele Grüße,
        Conni

        Kommentar


          #5
          Hallo Ines,
          wenn Du mehr als drei Würfe im Jahr und mindestens drei Zuchthunde hast, zählst Du als gewerblicher Züchter. Der Amtsvet. kommt, überprüft die Zuchtstätte und du musst einen Test machen. Die Räumlichkeiten, Auslauf der Hunde, Welpenauslauf u.s.w. werden überprüft. Dazu kommt noch das Wohngebiet,d.h. darfst Du da überhaupt mehrere Hunde halten u.s.w.Wir haben das alles hinter uns und den Papagraph 11 des Tierschutzgesetzes gemacht. Ab drei Hunden der gleichen Rasse und einer Angehörigkeit eines Verbandes gibt es hier bei uns die Zwingersteuer. Diese ist aber ja auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Ist alles ein langer Weg, aber wenn man züchten möchte und sich auch gegen alle " Boshaftigkeiten" anderer Menschen absichern möchte, ist es ratsam diesen Weg zu gehen, dann hat man seine Ruhe.
          Eine freundin von mir züchtet unter dem VDH und ist eine gewerbsmäßige Züchterin ( nach dem Gesetz). Glaube nicht, dass man unter dem VDH nur Hobbyzüchter sein darf.
          Grüße
          Jasmin

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            #6
            Original geschrieben von jasmin1
            Eine freundin von mir züchtet unter dem VDH und ist eine gewerbsmäßige Züchterin ( nach dem Gesetz). Glaube nicht, dass man unter dem VDH nur Hobbyzüchter sein darf.
            Grüße
            Jasmin
            Das ist der Unterschied zwischen gewerbsmäßig und wirklich gewerblich ( hauptberuflich ).

            Nur weil irgendjemand Kriterien festgelegt hat ( 3 Hündinnen, 3 Würfe pro Jahr, oder weiß der Geier ) muß ja nicht zwangsläufig eine Gewinnerzielungsabsicht hinter der Hundezucht stehen. Es gibt ja auch viele pure Hobbyzüchter mit mehreren Hündinnen. Insbesondere auch, wenn man bedenkt, daß vor dem Tierschutzgesetzt jede nicht kastrierte Hündin nach der ersten Läufigkeit dazu zählt - unabhängig von Alter, Zuchtzulassung, Zuchttauglichkeit oder tatsächlicher Zuchtverwendung. Da zählt die aufgelesene Straßenhündin ebenso wie die Zuchthündin in Rente mit.

            Viele Grüße

            Elke

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              #7
              Hallo,

              den VDH-Verbänden ist egal, wieviel Hündinnen man hat, solange man sich an die Zuchtstatuten des Vereins hält.

              Ich hab vor Jahren gewerbsmäßige Hundezucht angemeldet, da ich 4 unkastrierte Hündinnen hatte.
              Ich musste einige Vordrucke ausfüllen. Hiergewesen ist aber niemand vom Vetrinäramt.
              Grüße - Marianne mit Lennox und Una

              Yukon, Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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                #8
                Original geschrieben von Kimbi
                Hallo,

                den VDH-Verbänden ist egal, wieviel Hündinnen man hat, solange man sich an die Zuchtstatuten des Vereins hält.

                Ich hab vor Jahren gewerbsmäßige Hundezucht angemeldet, da ich 4 unkastrierte Hündinnen hatte.
                Ich musste einige Vordrucke ausfüllen. Hiergewesen ist aber niemand vom Vetrinäramt.

                also da muss ich etwas wiedersprechen, unser verein, der dem vdh angegliedert ist laßt einen zuchtwart zu einem kommen und alle 3 jahre wenn kein wurf vorher war, oder bei jedem wurf wird der zwinger überprüft und da steht auch drin wieviele hunde man halten darf.

                auch gibt es in unserem verein regeln bezüglich würfe. z. b. gleichzeitig und so.

                hundesteuer ist von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich.

                gruß

                jutta
                Liebe Grüße
                Jutta

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                  #9
                  Hallo,

                  in unserem Verein ist es nicht geregelt wieviel Hunde man halten darf.
                  Ich kann mir auch irgendwie nicht vorstellen, dass ein Verein das REcht hat, die Anzahl der gehaltenen Hunde zu bestimmen.

                  Ist Gewerbe angemeldet muss keine Hundesteuer gezahlt werden.
                  Grüße - Marianne mit Lennox und Una

                  Yukon, Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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                    #10
                    doch,
                    ein Verein hat das Recht eine Höchstanzahl von gehaltenen Hunden und auch Würfen im Jahr zu bstimmen:
                    Hundezuchtvereine sind an die Mindestanforderungen für Hundehaltung über den VDH nach der Tierschutz-Hundeverordnung aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001, Teil 1, Nr. 21 (übrigens auch die Besitzer von Hunden) gehalten.
                    Zuchtwarte sind angehalten u. a. auch darauf zu achten, in den Wurfabnahmeberichten sind aktuelle Zwingersituationen zu beschreiben.
                    Maiklokje

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