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Tollwutimpfung

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    Tollwutimpfung

    Hallo,

    ab wann sollen Welpen gegen Tollwut geimpft werden? Braucht man diese Impfung -eingetragen im EU-Pass- innerhalb der EU (Transfer Deutschland-Österreich) bei einmaliger Reise via Flugzeug?

    #2
    Hallo,

    für einen Grenzübertritt brauchen Welpen eine gültige Tollwutimpfung.

    Diese ist gültig, wenn ab einem Alter von 12 Wochen geimpft wurde plus 30 Tage nach der Impfung zum Aufbau des Impfschutzes. Ergo dürfen Welpen mit frühestens 16 Wochen eine Grenze überschreiten.

    Jüngere Welpen (unter 12 Wochen) nur mit Genehmigung des einführenden Landes - zwischen 12 u. 16 Wochen keine Ausnahmen möglich (da mitten im Aufbau des Impfschutzes) - so zumindest die Aussage in D.

    Bei Unklarheiten am besten mit einem Amtstierarzt/amtlicher Veterinärbehörde im Bestimmungsland in Verbindung setzen.

    Gruss
    Sabine
    3 Australian Shepherds,
    1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

    Kommentar


      #3
      Ich meine mich aber irgendwie erinnern zu können, dass man mit einem 8- noch nicht 12 Wochen alten Welpen auch ohne T Impfung fliegen darf... eben weil eine Impfung da noch gar nicht greifen kann...

      Frag doch mal bei deiner Fluggesellschaft nach oder bei deiner Züchterin. Die wissen vielleicht mehr!
      Liebe Grüße,
      Kerstin mit Groenihündin K-Lee und Kater Fridolin und Barney im Herzen

      Kommentar


        #4
        Hallo!
        Vielleicht hilft das weiter: Lt. Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
        Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden, Katzen, Frettchen im Reiseverkehr
        ab 1. Oktober 2004
        Geltungsbereich
        Die Bestimmungen gelten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie des EWR:
        Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Grie-chenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nor-wegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

        Verbringen von unter 12 Wochen alten Tieren im Privatreisever-kehr
        Gemäß Verordnung (EG) Nr. 998/2003 gestattet Österreich das Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen, die jünger als 3 Monate alt sind, sofern:
        • jedes Tier mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet ist,
        • für jedes Tier ein Heimtierausweis mitgeführt wird,
        • das Tier nicht gegen Tollwut geimpft wurde,
        • das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter be-gleitet, von der es noch abhängig ist.
        2/3 Stand: März 2007
        Folgende Mitgliedstaaten erlauben die Mitnahme von Tieren unter 12 Wochen gemäß VO 998/2003 im Privatreiseverkehr:
        Deutschland, Estland, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Öster-reich, Portugal, Slowenien, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Repu-blik;
        Folgende Mitgliedstaaten verbieten die Mitnahme von Tieren unter 12 Wochen:
        Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Malta, Polen, Schweden, Zy-pern;
        Mit folgenden Staaten bzw. den Botschaften wäre vor der Mitnahme von Tieren unter 12 Wochen Kontakt aufzunehmen:
        Belgien (www.health.fgov.be), Dänemark (www.foedevarestyrelsen.dk),
        Frankreich (www.agriculture.gouv.fr);
        sonnige Grüße von Mexxifraudi

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