<<<<Ich dachte bisher, so auch mein TA, dass wenn wir auch nur nach Frankreich fahren (wir wohnen an der Grenze) und dort kontrolliert werden würden, die Tollwutimpfung alleine nicht ausreichend sei, sondern dass alle "gängigen" Impfungen regelmäßig aufgefrischt werden müssten<<<
Quatsch.
<<<Wo finde ich diese Regelung im Internet??<<<
Auf schätzungsweise drei Millionen Webstellen, wenn Du bei Google die Suchwörter "Hund EU Einreisebestimmungen Impfung" o. ä. eingibst ...
ZB: www.tierschutzbund.de/index.php?id=864
Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der Europäischen Union
Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurde ab 1. Oktober 2004 vereinheitlicht. Wer mit seinem Hund / seiner Katze von Deutschland in sein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:
Gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre) Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011)
Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.
<<<Dann hätte ich vor nem Monat meine drei Hunde ja völlig umsonst geimpft für den anstehenden Urlaub.<<<<
Allerdings.
Wollen wir mal hoffen, daß Dein TA auf anderen Gebieten besser informiert ist.
Quatsch.
<<<Wo finde ich diese Regelung im Internet??<<<
Auf schätzungsweise drei Millionen Webstellen, wenn Du bei Google die Suchwörter "Hund EU Einreisebestimmungen Impfung" o. ä. eingibst ...
ZB: www.tierschutzbund.de/index.php?id=864
Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der Europäischen Union
Die Mitnahme von Hunden und Katzen im Reiseverkehr auf grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (außer Irland, Großbritannien, Schweden, Malta) wurde ab 1. Oktober 2004 vereinheitlicht. Wer mit seinem Hund / seiner Katze von Deutschland in sein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:
Gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig, manche sogar vier Jahre) Kennzeichnung mit Mikrochip oder gut lesbarer Tätowierung (Tätowierung ist anerkannt bis Mitte 2011)
Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen.
<<<Dann hätte ich vor nem Monat meine drei Hunde ja völlig umsonst geimpft für den anstehenden Urlaub.<<<<
Allerdings.
Wollen wir mal hoffen, daß Dein TA auf anderen Gebieten besser informiert ist.
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