Original geschrieben von Leonie
Die Tierärztegebührenverordnung legt Mindestpreise für verschiedene Behandlungen fest. Ein Tierarzt darf nicht weniger verlangen als den festgesetzten Mindestpreis, aber auch nicht mehr als das 3fache. also der "zweifache Satz" is denk ich mal das doppelte vom Mindestpreis.
So hab ich das jetzt verstanden, korrigier mich jemand wenn ich total daneben liege..
Grüße
Dray
Die Tierärztegebührenverordnung legt Mindestpreise für verschiedene Behandlungen fest. Ein Tierarzt darf nicht weniger verlangen als den festgesetzten Mindestpreis, aber auch nicht mehr als das 3fache. also der "zweifache Satz" is denk ich mal das doppelte vom Mindestpreis.
So hab ich das jetzt verstanden, korrigier mich jemand wenn ich total daneben liege..
Grüße
Dray
Darum haben viele TÄ's auch Probleme bekommen, wenn sie für Tierheime Spezialpreise für z.B. Kastrationen gemacht haben. Das wiederum finde ich nicht in Ordnung, da müsste es Ausnahmen geben.
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