Dann ist klar, dass deine Hunde geimpft sein müssen, ist ja auch ok, wir wollen ja schließlich auch nicht, das ausländische Hunde die Tollwut bei uns wieder einführen.
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Keine Ankündigung bisher.
Impfen von kranken Hunden...
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Zitat von Sanhestar Beitrag anzeigenAuch zum Thema "wird sofort eingeschläfert, wenn er gebissen hat" - siehe Tollwutverordnung! - und nicht so eine Panik machen.grüße von sabine, mabel (7 jahre) chico (4 jahre)
und till, jini+lucy als sterne über uns
-meine Hunde dürfen in meinem bett schlafen, weil es in ihren körbchen spukt
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Danke, für die vielen positiven Reaktionen...
Da lieg ich ja mit meinem "nicht impfen" gar nicht so schlecht...
Meine Beiden haben sich noch nie gebissen und ich denke, dass sie das auch in Zukunft nicht machen werden...
TW Impfung ist also auch gestrichen...Liebe Grüße
Anja und ihre Nord-Elsen
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Hi,mein Tierarzt würde von sich aus kein Hund Impfen der Krank ist
Aber ein Hund der drausen Impfköder frisst und zum Tierarzt deshalb muss wird mit einer Geldstrafe rechnen müssen.Das habe ich in der AZ gelesen weil das schon vorkam.
Lg Tanja mit Sam,Kaya und Jessy im HerzenLg Tanja mit Kaya und Iva. Sam und Jessy im Herzen
Der Hund ist das einzige Wesen auf der Welt das dich mehr liebt als sich selbst
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@Bacularia: Aber die TÄ impfen trotzdem... Obwohl ich schon bei einer "ganzheitlichen" TÄ bin, die auch THP ist, wurde immer ohne Kommentar geimpft... Und sicher wird dieses Jahr auch wieder die obligatorische Impfkarte kommen... Und sie wird sich wundern, dass ich keinen Termin mache...Liebe Grüße
Anja und ihre Nord-Elsen
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Das wird ja immer wilder hier.
Würde mir bitte mal jemand den Gesetzestext zitieren, der besagt, dass ein Hund, der einen anderen Hund gebissen hat, eingeschläfert werden kann, wenn er keine gültige T-Impfe hat? WO steht das?Liebe Grüße, Claudia
The things you own-they end up owning you (Fight Club)
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Mir hat die THP gesagt, impfen wäre unnötig bis hin zu Fahrlässig, Tollwut müsse aber sein. Da mein Hund Angst vor Menschen hat und dieses Problem sehr offensiv anging (bisher "nur" bellen) meinte sie, würde er mal einen Menschen beissen, gäbe es hier keine Quarantäne plätze und es würde auch nicht lang gefackelt, er würde dann eingeschläfert.
Das hat mir schon Angst gemacht.Liebe Grüße
von Angelika, Davie und Fortuna
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Huhu,
also mein Hund hatte schon einige Male blutige Auseinandersetzungen mit anderen Hunden. Auch so schlimm, dass er zum TA musste (nein, er selbst hat bisher niemanden gebissen). Dort wollte aber niemand seinen Impfausweis sehen und erst recht nicht den von dem anderen Hund (zumal häufig unbekannt).
Wenn der Hund einen Menschen beisst, wäre ich da etwas vorsichtiger, aber nunja wenn mein Hund einen Menschen beissen würde, müsste schon etwas schlimmes vorliegen.
Ich habe meinen Hund vor zwei Jahren das letzte mal impfen lassen. Er wird nie wieder eine Impfung bekommen, da er von Jahr zu Jahr schlimmer darauf reagiert hat (am Anfang war mir der Zusammenhang zwischen Impfung und Reaktion nicht bewusst). Zuletzt konnte er eine Woche nicht allein aufstehen, war apathisch und hatte blutigen Durchfall und hat alles erbrochen, was oben rein kam.
Da er schlimmer Allergiker ist und auch auf sonstige Medikamente sehr schlimm reagiert eine logische Schlussfolgerung.Liebe Grüße von Frieda mit Cino an meiner Seite und Aky und Vasco für immer im Herzen.
Wenn du einsam bist, dann suche jemanden, der noch einsamer ist. Ihr werdet einander trösten, miteinander aufbrechen und die Welt verändern.
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Zitat von angie30 Beitrag anzeigenMir hat die THP gesagt, impfen wäre unnötig bis hin zu Fahrlässig, Tollwut müsse aber sein. Da mein Hund Angst vor Menschen hat und dieses Problem sehr offensiv anging (bisher "nur" bellen) meinte sie, würde er mal einen Menschen beissen, gäbe es hier keine Quarantäne plätze und es würde auch nicht lang gefackelt, er würde dann eingeschläfert.
Das hat mir schon Angst gemacht.
lass diese panikmache. es wird immer leute geben, die sagen blabla...
wenn jeder sofort schiss bekommt, nur weil sein hund nicht tw geimpft ist, na dann gute nacht.
und wenn man selber angst hat, dann muß man management betreiben am hund.
nur dadurch, das der hund tw geimpft ist, beißt er nicht mehr und nicht weniger. und man hat als mensch dadurch auch keinen freifahrtschein.grüße von sabine, mabel (7 jahre) chico (4 jahre)
und till, jini+lucy als sterne über uns
-meine Hunde dürfen in meinem bett schlafen, weil es in ihren körbchen spukt
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Zitat von tösitill Beitrag anzeigenlangsam gehts los. immer dieses die hat gesagt und deshalb muß man.....
lass diese panikmache. es wird immer leute geben, die sagen blabla...
wenn jeder sofort schiss bekommt, nur weil sein hund nicht tw geimpft ist, na dann gute nacht.
und wenn man selber angst hat, dann muß man management betreiben am hund.
nur dadurch, das der hund tw geimpft ist, beißt er nicht mehr und nicht weniger. und man hat als mensch dadurch auch keinen freifahrtschein.Liebe Grüße
von Angelika, Davie und Fortuna
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Zitat von angie30 Beitrag anzeigenKannst du mal bitte aufhören mich hier ständig blöd anzumachen? Das war die Info, die ich bekommen habe. Fertig. Für mich war sie ja aus erster Hand. Lass deine Aggressionen doch woanders raus. Bis ich das Gegenteil sicher weiss und schwarz auf weiss in der Hand habe, lasse ich das bis zum nächsten Impfen so stehen. Nutzt mir auch nichts, wenn es mal so weit wäre, wenn ich nichts habe, worauf ich mich berufen kann, wenn mir ein Amtsveterinär oder so blöd kommt.
aber wenn du öffentlich schreibst, das du deshalb angst hast, nur weil dir jemand (ohne belege) etwas sagt, dann ist das für mich panikmache.grüße von sabine, mabel (7 jahre) chico (4 jahre)
und till, jini+lucy als sterne über uns
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Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 1
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor: 1.Ausbruch der Tollwut, wenn diese durch virologische Untersuchung nach einem in den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundesanzeiger bekannt gemachten Arbeitsanleitungen zur Labordiagnostik von anzeigepflichtigen Tierseuchen (BAnz. S. 18304 vom 12. September 2000) beschriebenen Untersuchungsverfahren festgestellt worden ist;
2.Verdacht des Ausbruchs der Tollwut, wenn das Ergebnis der klinischen Untersuchung, der pathologisch-anatomischen Untersuchung, der molekularbiologischen Untersuchung oder der histologischen Untersuchung, jeweils in Verbindung mit epizootiologischen Anhaltspunkten, den Ausbruch der Tollwut befürchten lässt;
3.wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut a)im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b)im Falle von Wiederholungsimpfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt;
4.wild lebendes Tier: jedes für die Tollwut empfängliche wild lebende Tier, das in der Lage ist, die Tollwut zu verbreiten, insbesondere Füchse, Waschbären, Marderhunde und Fledermäuse
Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln bei Haustieren
A.
Vor amtlicher Feststellung
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 6
Im Falle des Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort gilt vor der amtlichen Feststellung für seuchenverdächtige Haustiere Folgendes: 1.Der Besitzer muss alle Haustiere an ihrem jeweiligen Standort so absondern, dass sie nicht mit Haustieren anderer Besitzer sowie mit Menschen in Berührung kommen können.
2.Verendete oder getötete Haustiere sind so aufzubewahren, dass sie Witterungseinflüssen nicht ausgesetzt sind und dass Menschen oder Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können. Sie dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nur zu diagnostischen Zwecken oder zur unschädlichen Beseitigung aus dem Betrieb oder von dem sonstigen Standort verbracht werden.
3.Führt die amtstierärztliche Untersuchung bei einem als seuchenverdächtig gemeldeten Haustier nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, so ordnet die zuständige Behörde die behördliche Beobachtung des Tieres an; hierzu ist es sicher einzusperren. Die Beobachtung wird aufgehoben, wenn sich der Verdacht auf Grund amtstierärztlicher Untersuchung als unbegründet erwiesen hat.
B.
Nach amtlicher Feststellung
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis§ 7 Tötung und unschädliche Beseitigung
(1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere 1.einen Menschen gebissen haben oder
2.nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
(3) Das Schlachten und Abhäuten seuchenverdächtiger Tiere sowie der Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere sind verboten.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
(http://bundesrecht.juris.de/tollwv_1...011680991.html)
Ich würde das auch schon so wie die THP verstehen, ein Jurist kann das wohl am ehesten erklären.Liebe Grüße
von Angelika, Davie und Fortuna
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Zitat von tösitill Beitrag anzeigenlangsam gehts los. immer dieses die hat gesagt und deshalb muß man.....
lass diese panikmache. es wird immer leute geben, die sagen blabla...
Den Beleg, auf den die THP sich bezogen hat, habe ich ja noch eingefügt. Lesen kann man ja selbst. Ist halt nur eine Frage der Interpretation. Und das ist für mich nach wie vor fraglich, wer was wie auslegt.Liebe Grüße
von Angelika, Davie und Fortuna
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Zitat von angie30 Beitrag anzeigenWie würdest du denn diese Sätze interpretieren, wenn ich sie schreiben würde?
Den Beleg, auf den die THP sich bezogen hat, habe ich ja noch eingefügt. Lesen kann man ja selbst. Ist halt nur eine Frage der Interpretation. Und das ist für mich nach wie vor fraglich, wer was wie auslegt.grüße von sabine, mabel (7 jahre) chico (4 jahre)
und till, jini+lucy als sterne über uns
-meine Hunde dürfen in meinem bett schlafen, weil es in ihren körbchen spukt
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