Hallo, ich bin hier neu im Forum. Habe eine fünf Monate alten Welpen, der gebarft wird, seitdem er bei mir ist.
Mein alter Hund ist angeblich -laut Aussage der Tierärztin- an einer Futtermittelvergiftung gestorben. Die TA versucht seit mindestens einem Jahr den Keim zu bestimmen, der meinen alten Hund und viele andere Hund und auch Katzen krank gemacht haben soll. Nun behauptet sie, dass auch mein neuer Hund, der ja nun gebarft wird, auch sehr krank sein soll und unbedingt einer Behandlung bedarf.
Um zu einer Diagnose zu kommen, hat die TA eine Stuhlprobe meines Hundes untersuchen lassen. Nun gibt sie aber den schriftlichen Befund nicht heraus. Sie sagt, dieser kann nur besprochen werden. Weiß jemand von euch, ob ich ein Anrecht darauf habe, dass mir die TA den schriftlichen Befund sendet?
Mein alter Hund ist angeblich -laut Aussage der Tierärztin- an einer Futtermittelvergiftung gestorben. Die TA versucht seit mindestens einem Jahr den Keim zu bestimmen, der meinen alten Hund und viele andere Hund und auch Katzen krank gemacht haben soll. Nun behauptet sie, dass auch mein neuer Hund, der ja nun gebarft wird, auch sehr krank sein soll und unbedingt einer Behandlung bedarf.
Um zu einer Diagnose zu kommen, hat die TA eine Stuhlprobe meines Hundes untersuchen lassen. Nun gibt sie aber den schriftlichen Befund nicht heraus. Sie sagt, dieser kann nur besprochen werden. Weiß jemand von euch, ob ich ein Anrecht darauf habe, dass mir die TA den schriftlichen Befund sendet?
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