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Tollwutimpfung auffrischen?

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    Tollwutimpfung auffrischen?

    Hallo!
    Meine kleine Hündin ist in der 8. und in der 12. Wo mit Vanguard 7 ,
    in der 12. Wo. Nobivac Tollwut geimpft worden.
    Der Tierarzt will sie jetzt in der 16. Woche nochmal Tollwut und Parvo impfen.
    Ist das neu oder hab ich da was verpaßt. Meine anderen Hunde wurden nur
    2 mal als Welpe geimpft und waren dann für ein Jahr fertig?
    Muß ich die Impfung machen lassen?
    Vielen Dank im Vorraus von Conni und Mina

    #2
    Nochmal?

    Bruno ist in der 12.Woche mit Enduracell 8 geimpft worden, wir sollen in der 16. nicht noch mal hin!

    Hört sich jedenfalls ziemlich heftig an, für so´nen kleinen Körper.
    Ich hatte schon bei dem einen Mal ein ganz schlechtes Gewissen...
    Wer schön sein will, muss lächeln

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      #3
      Hallo,

      wenn sie in der 12. Woche (manchmal heisst es 12 Wochen, manchmal 3 Monate im Beipackzettel) alt genug war für die Tollwutimpfung (ggfs. wirklich am Kalender nochmal nachrechnen), dann gilt die Nobivac-Tollwutimpfung auch bei einem so jungen Welpen bei einmaliger (!) Impfung für 3 Jahre (!).

      Wichtig ist, dass sie die 12. Woche oder den 3. Lebensmonat vollendet hatte zum Zeitpunkt der Impfung.

      Ach ja - MÜSSEN musst Du keine Impfung machen lassen.
      Sabine
      3 Australian Shepherds,
      1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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        #4
        Man "muss" nicht nochmal hin, um TW auffrischen zu lassen wenn der Hund 3 Monate alt war. Für die formale Sache (Veranstaltungen etc.) langt das aus.
        Allerdings kann es durchaus sein, dass die Impfung nicht greift da der Welpe evtl. noch maternale Antikörper hat.
        Ich lasse meine Welpen mit 8 Wochen SHP impfen um den Vereinsvorschriften genüge zu tun und die zweite Impfung SHP + T gibt es erst mit 16 Wochen. Studien zu Folge sind die maternalen AK dann abgebaut und die Impfung greift.
        Ein Titertest ist auch eine Möglichkeit, funktioniert aber nur beim ungeimpften Welpen wenn man den Zeitpunkt der Impfung bestimmen will. Der kann nämlich leider nicht zwischen maternalen und angeimpften AK unterscheiden.

        In deinem Fall würde ich wohl mit 16Wochen SHP impfen lassen und wenn du nicht in ein TW-Gebiet fährst, TW auf nächstes Jahr verlegen.
        Grüßle, July

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          #5
          Bei Nobivac steht meines Wissens im Beipackzettel, daß die Welpen bei Erstimpfung 3 Monate alt sein müssen, damit sie einen "gültigen Impfschutz" gegen Tollwut besitzen. Der kann dann nach nur einer Impfung auch gleich für 3 Jahre eingetragen werden.

          War der Welpe wirklich 12 Wochen alt bei der Impfung, dann fehlen bis zu den im Beipackzettel geforderten 3 Monaten ein paar Tage. Dann besitzt er keinen "gültigen Impfschutz", was relevant wäre wenn man ihn auf Hudneveranstaltungen mitnehmen möchte oder an ihnen teilnehmen oder über Ländergrenzen reisen möchte.

          Mit 16 Wochen würde ich nicht gegen Tollwut (und auch sonst gegen nix) impfen lassen. Wenn, dann erst nach der Zahnung und nicht darin...
          »Wenn die Biene von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben.«
          Albert Einstein

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            #6
            Bei Nobivac T steht 12 Wochen.
            http://www.pharmazie.com/graphic/A/36/8-20136.pdf

            LG
            Ute
            Lieben Gruß
            Ute

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              #7
              Bei Nobivac reicht eine Impfung aus. Die Tierärzte impfen gerne nochmal nach mit der Begründung es könnten noch mütterliche Antikörper bei der ersten Impfung vorhanden gewesen sein. Das kommt aber nur bei einem Bruchteil vor.
              Für die Anerkennung reicht Impfung nach Herstellerangabe aus, dh. einmal nach der 12. Woche. Du brauchst auch keinen extra Eintrag im Impfbuch der besagt "drei Jahre gültig". Manche TÄ weigern sich das einzutragen, wenn man nicht so impfen lässt, wie sie wollen. Anhand vom Geburtsdatum lässt sich ja im Zweifel nachvollziehen, dass der Hund alt genug war.
              Liebe Grüße
              Minuriel
              mit Whisky und der Katzenbande

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                #8
                Zitat von Minuriel Beitrag anzeigen
                Du brauchst auch keinen extra Eintrag im Impfbuch der besagt "drei Jahre gültig". Manche TÄ weigern sich das einzutragen, wenn man nicht so impfen lässt, wie sie wollen.
                Für den Grenzübertritt in andere Länder benötigt man diesen Eintrag sehr wohl, wenn man nicht jedes Jahr impfen will!

                LG
                Ute
                Lieben Gruß
                Ute

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                  #9
                  Für den Grenzübertritt in andere Länder benötigt man diesen Eintrag sehr wohl, wenn man nicht jedes Jahr impfen will!
                  Ok, ich habe mich auf die deutsche Tollwutverordnung bezogen, im Ausland ist es wahrscheinlich in jedem Land anders. Bei uns wurde das ja auch erst gelockert, weil D als Fuchstollwutfrei gilt.
                  Liebe Grüße
                  Minuriel
                  mit Whisky und der Katzenbande

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                    #10
                    Nein, die Tollwut-VO wurde schon geändert ("gelockert"), bevor Deutschland als Fuchstollwutfrei galt, und auch nicht deshalb, sondern wegen Anpassung an die EU-Richtlinie.

                    LG
                    Ute
                    Lieben Gruß
                    Ute

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