Zitat von Laila
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MEIN Prof. ist es nicht, sondern der Kommentator zum TSchG. Bei Rechtsstreitigkeiten wird diese Kommentierung von den Gerichten herangezogen. KEIN Gesetz kommt ohne Kommentierung aus, sie das Instrument, welches den Gesetzestext verständlich macht, Beispiele anführt, erläutert......
Die Daumen-Amputationserlaubnis ist ja kein zwingendes Gebot, dieses zu tun. Somit kann also jeder selbst entscheiden (und abwägen), ob es sinnvoll ist, sie zu entfernen. Diese Praxis ist ja keine Erfindung von mir, sondern eine von Generationen vor mir praktizierender Züchter und Halter.
Es ist richtig und gut, dass Zucht- und Aufzuchtpraktiken gelegentlich überprüft und in Frage gestellt werden. Die vielen Daumenverletzungen, die ich PERSÖNLICH bei den von mir besuchten coursings miterlebt habe, bestätigen MICH darin, dass dies Praxis eine sinnvolle ist.
Deinen Ton empfinde ich übrigens als beleidigend und anmaßend! Auch wenn man verschiedener Meinung ist, sollte die Nettiquette gewahrt bleiben. Prof. Jörg Hartung befindet sich nicht in einem "herrgottähnlichen Stand", sondern ist zusammen mit dem Juristen Hartmut Kluge der Kommentator der neues TSchG, an der tä Hochschule Hannover lehrend und Gutachter in tierschutzrelevanten Fragen, mehr nicht! Aber auch nicht weniger....
Dass viele TÄ es nicht wagen, die Daumenkralle zu entfernen, geschieht meist in Unkenntnis der Rechtslage, fast jeden, den ich danach fragte, kannte die Bestimmungen garnicht genau. Im Umkehrfall kann man das auch daran schon erkennen, dass Kastrationen ohne großes TamTam vorgenommen, ja sogar befürwortet werden. Und zwar wegen der "Krebsgefahr", nicht etwa zur Verhütung (was erlaubt ist)
auch wenn wir auf keinen gemeinsamen Nenner kommen werden, können wir gerne weiterdiskutieren, ich bitte dann aber wenigstens um einen angemessenen Ton, wenn du es schon nicht schaffst, rechtliche Gegebenheiten anzuerkennen!
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