also ich habe erst letztes Jahr aufgehört mit den Prüfungen (SV) ich musste immer meinen Hund komplett durchimpfen und das ist auch kontrolliert worden vom PL oder Richter.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Impfen für den Hundesport?
Einklappen
X
-
Zitat von schäfi2011 Beitrag anzeigenalso ich habe erst letztes Jahr aufgehört mit den Prüfungen (SV) ich musste immer meinen Hund komplett durchimpfen und das ist auch kontrolliert worden vom PL oder Richter.
Auch auf der LGA hier in der LG05 reicht seit Jahren die reine Tollwutimpfung.
Mein Festus ist lediglich grundimmunisiert, TW alle 3 Jahre, hat bisher 5 Prüfungen absolviert und zwei Schauen - Dux habe ich im Alter von 5 oder 6 Jahren das letzte Mal "voll" impfen lassen, danach nur noch TW und er ist mit 9 Jahren zum letzten Mal auf einer Prüfung angetreten....Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus
*bekennender Easy-Fan*
Kommentar
-
Barack
-
War auch des öfteren PL.
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur TW.
Was die Vereine von ihren Mitgliedern fordern, ist etwas anderes.
Ich habe bei Veranstaltungen ,VPG und Agility, nur TW kontolliert.Gruß Hanne
Erfolg ist die Fähigkeit,von einem Misserfolg zum anderen zu gehen, ohne seine Begeisterung zu verlieren. Winston Churchill
Kommentar
-
^TJA; KEINE aHNUNG: iCH MUSSTE ES AUF JEDEN fALL: hATTE VOR DREI jAHREN EXTRA NOCH MAL NACHGEFRAGT - DA SAGTE MAN MIR ICH MÜSSTE VOLL DURCHIMPFEN UND ZU pRÜFUNGSBEGINN SIND DIE aUSWEISE KONTROLLIERT WORDEN: uND DAS NICHT NUR IN MEINER EIGENEN og SONDERN AUCH IN DEN aUSWÄRTIGEN BEI DENEN ICH pRÜFUNG GEMACHT HABE: kANN ES SEIN DAS ES VON RICHTER ZU rICHTER UNTERSCHIEDLICH ISTß aBER DAS kANN ICH MIR SO GAR NICHT DENKEN.Isabell & Biene
Kommentar
-
Also im DVG ist lediglich eine Tollwutimpfung gefragt - hier mal ein Anmeldebogen als PDF, ganz unten stehts:
VPG:
http://www.dvg-hundesport.de/file/8a...g_25-08-10.pdf
Agility:
http://www.dvg-hundesport.de/file/8a...uefung2010.pdf
THS:
http://www.dvg-hundesport.de/file/d7...efung_2010.pdf
Das Anmeldeformular des SV verlangt sogar gar keine Impfung:
http://www.schaeferhund.de/site/file...g_pruefung.pdf
In diesem Fall gilt die Tollwutverordnung und die verlangt nun mal nur eine gültige Tollwutimpfung.Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus
*bekennender Easy-Fan*
Kommentar
-
Zitat von schäfi2011 Beitrag anzeigen^TJA; KEINE aHNUNG: iCH MUSSTE ES AUF JEDEN fALL: hATTE VOR DREI jAHREN EXTRA NOCH MAL NACHGEFRAGT - DA SAGTE MAN MIR ICH MÜSSTE VOLL DURCHIMPFEN UND ZU pRÜFUNGSBEGINN SIND DIE aUSWEISE KONTROLLIERT WORDEN: uND DAS NICHT NUR IN MEINER EIGENEN og SONDERN AUCH IN DEN aUSWÄRTIGEN BEI DENEN ICH pRÜFUNG GEMACHT HABE: kANN ES SEIN DAS ES VON RICHTER ZU rICHTER UNTERSCHIEDLICH ISTß aBER DAS kANN ICH MIR SO GAR NICHT DENKEN.
Ich habe bisher auch in verschiedenen Ortsgruppen und bei verschiedenen Richtern geführt. Die Richter interessiert das schon mal gar nicht.
Kann sein, dass die Dich veräppelt haben oder einfach keinen Bock hatten, sich zu informieren.
Fakt ist, dass nur eine gültige Tollwutimpfung erforderlich ist.
Eine Ortsgruppe kann ja gerne versuchen, mehr zu verlangen, aber da dürfte sie ganz schlechte Karten haben, denn wenn sie eine Prüfung als öffentlich deklarieren, also auch Auswärtige dort führen, dann müssen sie sich an die gültigen Bestimmungen halten - und die sehen nun mal lediglich eine Tollwutimpfung vor.
Falls bei mir jemals jemand mehr als die Tollwutimpfung verlangen sollte, dann soll er oder sie mir die rechtliche Grundlage dafür nennen.
Da es keine gibt (außer eben die Tollwutverordnung), wird das nicht möglich sein, da der Hauptverband des SV nichts weiter vorschreibt.Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus
*bekennender Easy-Fan*
Kommentar
-
Zitat von gabydux Beitrag anzeigenNö.
Ich habe bisher auch in verschiedenen Ortsgruppen und bei verschiedenen Richtern geführt. Die Richter interessiert das schon mal gar nicht.
Kann sein, dass die Dich veräppelt haben oder einfach keinen Bock hatten, sich zu informieren.
Fakt ist, dass nur eine gültige Tollwutimpfung erforderlich ist.
Eine Ortsgruppe kann ja gerne versuchen, mehr zu verlangen, aber da dürfte sie ganz schlechte Karten haben, denn wenn sie eine Prüfung als öffentlich deklarieren, also auch Auswärtige dort führen, dann müssen sie sich an die gültigen Bestimmungen halten - und die sehen nun mal lediglich eine Tollwutimpfung vor.
Falls bei mir jemals jemand mehr als die Tollwutimpfung verlangen sollte, dann soll er oder sie mir die rechtliche Grundlage dafür nennen.
Da es keine gibt (außer eben die Tollwutverordnung), wird das nicht möglich sein, da der Hauptverband des SV nichts weiter vorschreibt.Isabell & Biene
Kommentar
-
Zitat von schäfi2011 Beitrag anzeigenGut dann haben mich wohl alle OG bei denen ich geführt habe verarscht. Muss auch sagen das ich es bisher auch nicht hinterfragt habe ob es rechtlich so richtig ist. Ich habe meinen Hund durchgeimpft und fertig. Vielleicht war das der Fehler im System. Aber gut zu wissen das rechtlich nur tw verlangt werden kann. Meiner Maus nützt das freilich wenig aber dann mein nächster Hund.
Klar, wenn bei uns im Verein jemand fragt, muß mein Hund geimpft sein, dann lautet die Antwort natürlich "ja". Macht sich doch keiner Gedanken darum, ob Du vielleicht alle Impfungen meinst?
Aber auf die Frage, ob gültige TW-Impfung reicht, lautet die Antwort ebenfalls "ja".
Wie gesagt, laut den offiziellen Anmeldeformularen dürfte es eindeutig sein - für Prüfungen und alle öffentlichen Veranstaltungen wird lediglich eine gültige TW-Impfung verlangt.
Eine Ortsgruppe kann aber, da sie auf ihrem Hundeplatz das Hausrecht hat, durchaus für den alltäglichen Übungsbetrieb mehr als nur TW verlangen.
Das ist aber nicht üblich.
Hier in der Ecke Düsseldorf/Wuppertal/Köln/Neuss und Umgebung wurde ich als Gast beim Training jedenfalls noch nie nach einem Impfpaß gefragt und auf allen Prüfungen wurden die Impfpässe meiner Hunde so, wie sie waren, anstandslos akzeptiert. Manchmal wurde auch nicht mal danach gefragt, obwohl der Prüfungsleiter das eigentlich tun müßte.....
Ich hab sogar einmal ohne gültige TW-Impfung geführt...;-) Das war 2001, glaube ich....Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus
*bekennender Easy-Fan*
Kommentar
-
Zitat von gabydux Beitrag anzeigenDu hast wahrscheinlich nicht konkret genug gefragt.
Klar, wenn bei uns im Verein jemand fragt, muß mein Hund geimpft sein, dann lautet die Antwort natürlich "ja". Macht sich doch keiner Gedanken darum, ob Du vielleicht alle Impfungen meinst?
Aber auf die Frage, ob gültige TW-Impfung reicht, lautet die Antwort ebenfalls "ja".
Wie gesagt, laut den offiziellen Anmeldeformularen dürfte es eindeutig sein - für Prüfungen und alle öffentlichen Veranstaltungen wird lediglich eine gültige TW-Impfung verlangt.
Eine Ortsgruppe kann aber, da sie auf ihrem Hundeplatz das Hausrecht hat, durchaus für den alltäglichen Übungsbetrieb mehr als nur TW verlangen.
Das ist aber nicht üblich.
Hier in der Ecke Düsseldorf/Wuppertal/Köln/Neuss und Umgebung wurde ich als Gast beim Training jedenfalls noch nie nach einem Impfpaß gefragt und auf allen Prüfungen wurden die Impfpässe meiner Hunde so, wie sie waren, anstandslos akzeptiert. Manchmal wurde auch nicht mal danach gefragt, obwohl der Prüfungsleiter das eigentlich tun müßte.....
Ich hab sogar einmal ohne gültige TW-Impfung geführt...;-) Das war 2001, glaube ich....
Aber ist jetzt ja auch egal es kann es nicht geben da rechtlich nicht vorgesehen und wenn du alle og kennst habe ich wohl was falsch gemacht.Isabell & Biene
Kommentar
-
Zitat von schäfi2011 Beitrag anzeigenwie gesagt vor ca, drei Jahren habe ich konkret gefragt welche Impfungenich brauche - deshalb habe ich auch weiterhin durchgeimpft.
Aber ist jetzt ja auch egal es kann es nicht geben da rechtlich nicht vorgesehen und wenn du alle og kennst habe ich wohl was falsch gemacht.
Wie gesagt - es kann schon sein, dass eine OG für den Übungsbetrieb von ihren Mitgliedern mehr als nur eine gültige TW fordert. Das macht aber keinen Sinn und hier im Umkreis ist mir das von keiner OG bekannt.Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus
*bekennender Easy-Fan*
Kommentar
-
also, ich muß sagen daß ich mich damals als prüfungsleiter nicht beim sv rückversichert hab was für impfungen erforderlich sind. von der og aus sollte der hund durchgeimpft sein. wenn ne prüfung war mit nem leistungsrichter der in der leistungszucht ansässig war wurde immer alles genau überprüft. wir hatten aber auch richter, den die hochzuchtleute unbedingt wollten, der hatte ne anfahrt von über 400km...der wollte gar nix wissen. genau so hat er auch gerichtet...;-wenn dann der hund die schh1 besteht obwohl er am halsband geführt wird oder davon rennt, muß man sich net wundern wenn sich einige personen vom sv abwenden....
Kommentar
-
Zitat von Selle09 Beitrag anzeigenalso, ich muß sagen daß ich mich damals als prüfungsleiter nicht beim sv rückversichert hab was für impfungen erforderlich sind. von der og aus sollte der hund durchgeimpft sein. wenn ne prüfung war mit nem leistungsrichter der in der leistungszucht ansässig war wurde immer alles genau überprüft. wir hatten aber auch richter, den die hochzuchtleute unbedingt wollten, der hatte ne anfahrt von über 400km...der wollte gar nix wissen. genau so hat er auch gerichtet...;-wenn dann der hund die schh1 besteht obwohl er am halsband geführt wird oder davon rennt, muß man sich net wundern wenn sich einige personen vom sv abwenden....
Seit 1992 führ ich auf Prüfungen und seit 2000 nur mit Tollwutimpfung und sonst nix -nie Probleme gehabt.
Und ich habe größtenteils bei "echten" Leistungsrichtern geführt....Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus
*bekennender Easy-Fan*
Kommentar
-
müsste nochmal nachschauen aber denk mal das war so um 2002 bis 2005 natürlich wurden die prüfungen beim sv angemeldet! wäre ja sonst au kein richter gekommen! @gabidux
du schreibst ja daß du größtenteils bei "echten" leistungsrichtern geführt hast. also weißt du ja auch daß man bei manchen richtern die prüfung "gechenkt" bekommt wenn man züchter ist...????
Kommentar
-
Zitat von Selle09 Beitrag anzeigenmüsste nochmal nachschauen aber denk mal das war so um 2002 bis 2005 natürlich wurden die prüfungen beim sv angemeldet! wäre ja sonst au kein richter gekommen! @gabidux
du schreibst ja daß du größtenteils bei "echten" leistungsrichtern geführt hast. also weißt du ja auch daß man bei manchen richtern die prüfung "gechenkt" bekommt wenn man züchter ist...????
Mit "echten" LEistungsrichtern meine ich Richter, die entweder/und bereits auf überregionalen Veranstaltungen gerichtet haben, selber Leistungslinien züchten oder dafür bekannt sind, dass sie nicht gerade was verschenken. Übrigens - die beiden Male, wo ich selber Prüfungsleiter war, hat mich der Richter (und beide Male jemand, der bereits überregional gerichtet hat, einmal BSP und einmal FCI) nie nach den Impfausweisen gefragt, geschweige denn kontrolliert.
Du hast Glück gehabt, dass auf den Prüfungen, wo Du volle Dröhnung verlangt hast, sich keiner darüber beschwert hat.
Aber da sieht man es mal wieder - es wird sich nicht informiert und dann einfach irgendwas verlangt, obwohl es rechtlich gar nicht nötig wäre.
Diejenigen, von denen es verlangt wird, fragen auch nicht weiter nach und prompt kommt dann die Behauptung,es wäre generell mehr als nur die TW-Impfung für die Teilnahme an Veranstaltungen oder auch Übungsbetrieb notwendig...
Also, nochmal von vorne: Für die Teilnahme an Prüfungen im SV und DVG ist lediglich eine gültige Tollwutimpfung erforderlich. Mehr nicht und das war in den letzten 20 Jahren schon so.
Vereine bzw. Ortsgruppen, die zu den genannten Vereinen gehören, KÖNNEN für den allgemeinen Übungsbetrieb auf ihrem eigenen Gelände theoretisch mehr verlangen, üblich ist das allerdings nicht und rechtlich mehr als fraglich.Grüße von der grantelnden Giftnudel Gaby mit Dux im Herzen und Nachwuchstalent Festus
*bekennender Easy-Fan*
Kommentar
Kommentar