Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Katrations- und Impfvorschriften bei Hunden aus Tierschutz

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Katrations- und Impfvorschriften bei Hunden aus Tierschutz

    Hallo,
    bin das erste Mal hier und hab das Forum von einer Freundin empfohlen bekommen.


    Vor ein paar Wochen haben wir eine kleine Mix Hündin (evtl. Chihuahua-Jack Russel Mix) als Welpe aus dem Tierschutz übernommen.

    Nachdem ich mich im Vorfeld schon über Impf- und Kastrationsproblematik informiert hatte (z.B. Haustiere impfen mit Verstand von Monika Peichl, Hunde würden länger leben.. von Jutta Ziegler und Kastration und Verhalten beim Hund von Udo Gansloser) wollte ich zumindestens bei der letzten Tierarztbehandlung vor Übergabe dabei sein, was aber, vielleicht eher unbewusst, zeitlich vereitelt wurde. Zumindesten scheint die betreffende Tierärztin aber offen für zum Beispiel Titeruntersuchungen vor Nachimpfungen zu sein.

    Die Kleine ist uns als gesund übergeben worden, sie ist durchaus auch fit und munter, an anderen Tagen schläft sie wie ein Murmeltier, wacht morgens mit Schnupfen und Husten auf, zeigt nervösen Husten bei Aufregung.

    Zunächst mal hat sie im Ursprungsland um über die Grenze zu kommen die ganze Kanone Impfungen bekommen (12 Wochen???). Dann in Deutschland eine Woche Terklinik Grundreinigung, gegen den vermutlich nervösen Husten Ladung Antibiotikum (könnte ja Zwingerhusten sein) und dann in der 16.? Woche gerade mit beginnendem Zahnwechsel (bleibende sind nich nicht da) nochmal die volle Kanne Impfungen einschl. Leukose, alle auf ein Mal, vermutlich ist die Dosierung für Minis die gleiche wie für Bernhardiner.Jetzt hoffen wir dass sie das bei guter Pflege, wir haben sie übrigens gleich von Anfang an gebarft, erholt und keine bleibenden Schäden davonträgt.

    Im Übergabevertrag wird auf die jährlichen Impfungen und Kastration zum frühest möglichen Zeitpunkt bestanden. Da schreibt Gansloser aber ganz klar, dass Katration ohne gesundheitlichen Grund laut Tierschutzgesetz verbotene Verstümmelung ist, und der Passus im Vertrag deshalb unwirksam ist.

    Bin mal gespannt, wieviel Diskussionsbedarf das dann noch gibt!

    Das sehe ich so als Dilemma im Tierschutz - auch dem Internationalen.
    Bei freilaufenden Katzen bei uns und bei Straßenhunden dort ist Kastration unumgänglich um das Elend an Welpenflut zu vermeiden.

    Aber bei uns in Deutschland ist in der Einzelhundhaltung die Gefahr der unliebsamen Vermehrung eher gering. Ich möchte der Kleinen gerne das Erwachsenwerden gönnen.
    Davor hatte ich 18 Jahre lang eine Rauhhaardackelhündin, die war unkastriert, ist nie trächtig geworden, hatte mal Tumor an Milchleiste, der problemlos operierbar war und ist wie gesagt gesegnete 18 Jahre alt geworden....

    Und was das Impfen angeht - die Tierschützer wollen sicher vermeiden, dass die zukünftigen Halter ihrer Hunde sich aus Kostengründen vor den Tierarztbesuchen drücken. Aber man muss doch sehen, wer seinen Hund liebt möchte dass die Verterinärmedizin für den Hund da ist, und nicht umgekehrt!

    Also ich bin mal gespannt was weiter kommt,
    gibt es hier ähnliche Erfahrungen?

    viele Grüße,
    Dorothee

    #2
    Bei Tierschutzorgas ist die Kastrationspflicht in den Verträgen meist noch mit drin, gilt aber nicht mehr, eben weils gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Frag doch bei deiner Orga spaßeshalber einfach nach, ob die den Passus wirklich ernst meinen, oder ob die das einfach in den Verträgen noch nicht abgeändert haben.

    Aber im Zweifel ist es egal, was du unterschrieben hast, dich kann keiner zu einer Kastra ohne med. Idikation zwingen. So gesehen wirst du nicht vertragsbrüchig, wenn du nicht kastrieren läst.

    Zitat von 7 Zwerge Beitrag anzeigen
    Hallo,
    bin das erste Mal hier und hab das Forum von einer Freundin empfohlen bekommen.


    Vor ein paar Wochen haben wir eine kleine Mix Hündin (evtl. Chihuahua-Jack Russel Mix) als Welpe aus dem Tierschutz übernommen.

    Nachdem ich mich im Vorfeld schon über Impf- und Kastrationsproblematik informiert hatte (z.B. Haustiere impfen mit Verstand von Monika Peichl, Hunde würden länger leben.. von Jutta Ziegler und Kastration und Verhalten beim Hund von Udo Gansloser) wollte ich zumindestens bei der letzten Tierarztbehandlung vor Übergabe dabei sein, was aber, vielleicht eher unbewusst, zeitlich vereitelt wurde. Zumindesten scheint die betreffende Tierärztin aber offen für zum Beispiel Titeruntersuchungen vor Nachimpfungen zu sein.

    Die Kleine ist uns als gesund übergeben worden, sie ist durchaus auch fit und munter, an anderen Tagen schläft sie wie ein Murmeltier, wacht morgens mit Schnupfen und Husten auf, zeigt nervösen Husten bei Aufregung.

    Zunächst mal hat sie im Ursprungsland um über die Grenze zu kommen die ganze Kanone Impfungen bekommen (12 Wochen???). Dann in Deutschland eine Woche Terklinik Grundreinigung, gegen den vermutlich nervösen Husten Ladung Antibiotikum (könnte ja Zwingerhusten sein) und dann in der 16.? Woche gerade mit beginnendem Zahnwechsel (bleibende sind nich nicht da) nochmal die volle Kanne Impfungen einschl. Leukose, alle auf ein Mal, vermutlich ist die Dosierung für Minis die gleiche wie für Bernhardiner.Jetzt hoffen wir dass sie das bei guter Pflege, wir haben sie übrigens gleich von Anfang an gebarft, erholt und keine bleibenden Schäden davonträgt.

    Im Übergabevertrag wird auf die jährlichen Impfungen und Kastration zum frühest möglichen Zeitpunkt bestanden. Da schreibt Gansloser aber ganz klar, dass Katration ohne gesundheitlichen Grund laut Tierschutzgesetz verbotene Verstümmelung ist, und der Passus im Vertrag deshalb unwirksam ist.

    Bin mal gespannt, wieviel Diskussionsbedarf das dann noch gibt!

    Das sehe ich so als Dilemma im Tierschutz - auch dem Internationalen.
    Bei freilaufenden Katzen bei uns und bei Straßenhunden dort ist Kastration unumgänglich um das Elend an Welpenflut zu vermeiden.

    Aber bei uns in Deutschland ist in der Einzelhundhaltung die Gefahr der unliebsamen Vermehrung eher gering. Ich möchte der Kleinen gerne das Erwachsenwerden gönnen.
    Davor hatte ich 18 Jahre lang eine Rauhhaardackelhündin, die war unkastriert, ist nie trächtig geworden, hatte mal Tumor an Milchleiste, der problemlos operierbar war und ist wie gesagt gesegnete 18 Jahre alt geworden....

    Und was das Impfen angeht - die Tierschützer wollen sicher vermeiden, dass die zukünftigen Halter ihrer Hunde sich aus Kostengründen vor den Tierarztbesuchen drücken. Aber man muss doch sehen, wer seinen Hund liebt möchte dass die Verterinärmedizin für den Hund da ist, und nicht umgekehrt!

    Also ich bin mal gespannt was weiter kommt,
    gibt es hier ähnliche Erfahrungen?

    viele Grüße,
    Dorothee

    Kommentar


      #3
      ich hatte schon immer hunde aus dem tierschutz, aber die von dir genannten punkte machen es schwer einen passenden hund zu finden. welpe muss für mich nicht sein - erwachen und unkastriert ... naja.

      strupp stammt aus dem örtlichen TSV, da nahm man die frage nach der kastration vor 8 jahren ziemlich locker - vermutlich weil man froh war, die kosten dafür nicht tragen zu müssen. durchgeimpft wurde er gleich bei der aufnahme, da hatte ich nichts zu melden (und auch damals noch keine ahnung davon). ob davon was im übergabevertrag stand, hat mich ehrlich gesagt garnicht interessiert.

      lasse kommt von ibiza, geimpft war er einreisebedingt ebenfalls schon. die frage nach der kastration habe ich gleich in einem atemzug mit der option auf sterilisation gestellt. antwort: wir kommen schon nicht vorbei und greifen dem hund zwischen die beine ... das war jetzt vor 6 jahren und es kam tatsächlich keiner.

      ich persönlich würde von vorne herein für mich ausschließen, etwas zu unterschreiben, was ich später sowieso nicht einhalten will. ob es nun aufgrund anderer gesetze ungültig ist oder nicht - da macht meine moral mir einen strich durch die rechnung und ich mag sowas nicht auf dem rücken meines hundes austragen. letztendlich wird man aber sicher eine lösung finden, die beide seiten zufrieden stellt.
      grüßle
      Susanne

      Kommentar


        #4
        Übergabe Verträge Tierschutz

        Liebe Anja, liebe Susanne,

        danke für eure Antworten,
        angesprochen hab ich die Thematik natürlich, der Vertrag wird als aktuell betrachtet, ich schau mir mal den Vertrag des örtlichen Tierschutzvereins an in dem ich Mitglied bin und vergleiche, dann schlag ich mal Aktualisierung vor ...

        Also dann hab ich keine Lust gehabt an Ort und Stelle zu diskutieren , die Kleine ist für uns "gebacken" worden, das wollte ich nicht riskieren, dass sie anderweitig vergeben wird, zumal es mehrere Bewerber gab.

        Das weitere wird sich zeigen, ich berichte dann .

        Grüßle, Dorothee

        Kommentar


          #5
          Hoi Namensvetterin,

          ... ist auch noch die Frage, wie eng der TSV das mit den Kontrollen sieht.
          Ich habe im Oktober 2007 eine Hündin aus einem Exporteurs-Verein übernommen, auch mit Kastrationspflicht im Vertrag,... naja, egal, ich hab bis heute nie wieder was von den Leuten gehört.

          Viel Spaß mit der Kleinen und ein langes gesundes Leben!
          Gruß von Doro
          mit Käpt'n, Lotti und Brenda auf dem Wölkchen und den Bellos impossibiles Jule , Lena , dem gar nicht unmöglichen Aaron sowie Stief-Jagdsau Gaspar

          Kommentar


            #6
            Zitat von 7 Zwerge Beitrag anzeigen
            ... die Kleine ist für uns "gebacken" worden, das wollte ich nicht riskieren, dass sie anderweitig vergeben wird ...
            ja, solange gefühle mit reinspielen ist es immer ein großes dilemma ist ja leider (gott sei dank) kein x-beliebiger gegenstand um den es geht ...

            Zitat von Seppeline Beitrag anzeigen
            ... ich hab bis heute nie wieder was von den Leuten gehört ....
            so geht es in vielen TSVs, kaum zeit für die aktuellen "insassen" und nur froh, wenn man von den vermittelten tieren keins mehr zurück bekommt oder schlimmes hört. bei strupp wurde hier noch nicht mal eine vorkontrolle gemacht. jahre später haben die für lasses verein die VK übernommen und der mann wusste noch nicht mal mehr, dass strupp überhaupt bei denen im TH war, obwohl er zu der zeit sehr aktiv dort war ...
            grüßle
            Susanne

            Kommentar


              #7
              Da brauchst Du Dir überhaupt keine Gedanken machen. Solche Verträge sind gesetzeswidrig. Es gibt in Deutschland ein Kastrationsgesetz, welches besagt, das kein Tier ohne Indikiation kastriert werden darf. Tierschutzvereine schreiben so etwas gerne, was ich in manchen Fällen auch verstehen kann. Man stelle sich nur mal vor: Rassehund billig aus dem Tierhein geholt, nicht kastriert, uihh mal schnell Welpen produzieren... Da wollen sich die Tierheime natürlich vor schützen. Wenn Du aber für Dich entscheidest, keine Kastration, impfen nach Deinen Wünschen, dann solltest Du das tun, es gibt niemanden, der Dich daran hindern kann.Viel Spaß weiterhin mit Deinem kleinen Sonnenschein!!
              Corinna. Merle, Buster, Jana, Pepe und jetzt auch Artus im Herzen...

              Kommentar


                #8
                Es kann dich niemand zwingen den Hund zu kastrieren oder nach Schema X zu impfen, selbst wenn es im Vertrag steht. Wegnehmen können sie dir den Hund auch nicht, wenn du erstmal den Abgabevertrag unterzeichnet hast.

                Anders sieht es aus, wenn du den Hund nur zur Pflege hast.

                Ist vielleicht nicht die feine englische Art, aber ich würde einfach nicht drüber diskutieren, das Thema auch nicht gesondert ansprechen vor der Übernahme und den Hund danach einfach so tierärztlich behandeln lassen, wie ihr es für richtig haltet.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von merle77 Beitrag anzeigen
                  Man stelle sich nur mal vor: Rassehund billig aus dem Tierhein geholt, nicht kastriert, uihh mal schnell Welpen produzieren...
                  Du kriegst heute (fast) jeden Rassehund mindestens genauso billig auch außerhalb des Tierheims. Entweder gibt es schon einen Wildzüchter, der den kleinen Preis macht, du bekommst einen, der schnellstens entsorgt werden soll, weil man keine Lust mehr auf ihn hat, du fährst auf den Tiermarkt nach Polen oder Belgien........ weitere Möglichkeiten sicher vorhanden

                  mit den Welpen eines Tierheim Hund wirst du sicher nicht viel Geld machen können. Der gewinnorientierte Wildzüchter beruft sich gerne auf die FCI/VDH/Verbandsgezüchteten Ahnen seiner Wildzuchtwelpen

                  Kommentar


                    #10
                    ZU esprit

                    Natürlich bekommst Du mittlerweile überall "billige" Hunde. Ich wollte damit ja auch nur zu verstehen geben, daß der Tierschutzverein "versucht" sich auf diesem Wege zu schützen.
                    Corinna. Merle, Buster, Jana, Pepe und jetzt auch Artus im Herzen...

                    Kommentar


                      #11
                      Solche Inhalte im Vertrag sind rechtswidrig, da muss man sich nicht dran halten. einfach ignorieren
                      Ute und Ferdl

                      Kommentar


                        #12
                        Wenn Du aber für Dich entscheidest, keine Kastration, impfen nach Deinen Wünschen, dann solltest Du das tun, es gibt niemanden, der Dich daran hindern kann.
                        Hm, ist es denn ein Abgabevertrag? Also wirst Du durch den Vertrag wirklich Eigentümer von dem Hund?
                        Bei dem Vertrag den ich unterschrieben habe werde ich nicht Eigentümer, sondern lege mich vertraglich fest den Hund lebenslang artgerecht zu versorgen, mich um Tierarzt, etc. zu kümmern, ihn nicht im Zwinger zu halten, etc... Der Hund bleibt aber Eigentum des Vereins. Dass hat den Sinn dass sie die Möglichkeit haben den Hund wieder rauszuholen wenn ich ihn dann doch schlecht behandeln oder im Zwinger halten sollte. Anders hätten sie da keine Handhabe da Zwingerhaltung ja gesetzlich erlaubt ist.
                        Da steht jetzt nichts von Impfvorschrifen konkret - aber ich denke wenn da stehen würde dass ich jährlich impfen muss würde das wohl bindend sein, oder?

                        LG
                        Regina
                        Liebe Grüße von Regina mit Pico. Kara, Suc und Lili für immer im Herzen.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Küwalda Beitrag anzeigen
                          Hm, ist es denn ein Abgabevertrag? Also wirst Du durch den Vertrag wirklich Eigentümer von dem Hund?
                          Bei dem Vertrag den ich unterschrieben habe werde ich nicht Eigentümer, sondern lege mich vertraglich fest den Hund lebenslang artgerecht zu versorgen, mich um Tierarzt, etc. zu kümmern, ihn nicht im Zwinger zu halten, etc... Der Hund bleibt aber Eigentum des Vereins.
                          Das können die nur, wenn du keine Vermittlungsgebühr bezahlt hast, und/oder der Verein weiterhin laufende Kosten für den Hund trägt.

                          Verträge, die dich als Käufer einseitig benachteiligen, sind nicht bindend.
                          http://www.anwalt.de/rechtstipps/tie...nd_008867.html
                          Liebe Grüße
                          Petra mit Dina und Mottensternchen

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X