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  • Sanhestar
    antwortet
    Zitat von Sakomo Beitrag anzeigen
    Die wenigsten Hunde wurden wegen Aggressivität getötet, sondern wegen "falscher Rasse zu einem falschen Zeitpunkt in Dänemark in die Welt gesetzt oder dorthin gebracht (nach Erlass des Hundegesetzes im Jahr 2010)".
    VERMUTETE falsche Rassezugehörigkeit. Die Möglichkeiten eines Hundebesitzers, die Nicht-Zugehörigkeit zu einer der Rasselisten bei einem Mischling zu belegen, sind lächerlich.

    "Dokumentation für Hunde, die den verbotenen Hunderassen ähneln

    Wenn Zweifel bestehen sollten, inwiefer/ob ein Hund den verbotenen Rassen angehört, oder eine Kreuzung dieser ist, die von dem Verbot des Hundegesetz §1 unterliegt, kann die dänische Polizei fordern, dass der Besitzer die Rasse oder den Typ des Hundes dokumentiert, vgl. §1b, Abs. 2 (hier gilt die sogenannte Umkehr der Beweislast). Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser acht Wochen alt ist. "

    Beweislastumkehr bedeutet, dass die Polizei behaupten kann, dass der Hund einer der gefährlichen Rassen angehört und der Besitzer das Gegenteil beweisen muss.

    Das ist ein weiterer Hinweis darauf, wie bequem man es sich bei diesem Gesetz gemacht hat. Nicht die Polizei, die die Rassezugehörigkeit annimmt, muss den Beweis hierfür erbringen (denn das würde ja richtig Arbeit und Recherche bedeuten), sondern der Halter. Und wie gut man nach "Typ" eine Rassezugehörigkeit bei Hunden ohne Papiere nachweisen kann, beweisen ja wohl zig Mischlinge, die falsch klassifiziert werden.

    Gleiches gilt für die Dokumentation des Anschaffungsdatums. Wäre Dir z.B. 2001 schon bewusst gewesen, dass Du den genauen Tag der Übernahme eines Mischlingswelpen zweifelsfrei dokumentieren musst (wie dokumentiert man so etwas z.B. bei einem mündlichen Kaufvertrag?), weil es in 2010 zu einem verschärften Hundegesetz kommen wird?

    Und macht ein Töten wegen falscher Rassezugehörigkeit oder angenommener falscher Rassezugehörigkeit das Töten rechtmässiger?

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  • Carina & Rudel
    antwortet
    Danke, Katharina und Marion!

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  • Fusselmonster
    antwortet
    Zitat von Carina & Rudel Beitrag anzeigen
    Hallo Katharina,

    hat du da zu diesem Zitat einen Link für mich?
    Moin Carina,

    ich bin zwar nicht Katharina....
    .

    .

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  • Sakomo
    antwortet
    Zitat von Sanhestar Beitrag anzeigen
    bei 1400 getöteten Hund kann ich keinerlei Proportionalität erkennen. Wie muss es um die Hundepopulation Dänemarks bestellt sein, wenn keiner dieser Hunde durch weniger drastische Maßnahmen so gesichert werden kann, dass die Gefährdung ausgeschlossen werden kann? 1400 Hunde so aggressiv, dass weder Leinen- noch Maulkorbzwang in Betracht gezogen werden können?

    Und diese Hunde haben vor in Kraft treten des Gesetzes in Dänemark gelebt und waren unauffällig. Und wurden einen Tag danach so gefährlich, dass nur noch Tötung in Betracht kam? Sollte Tötung nicht am Ende der getätigten Maßnahmen stehen und nicht am Anfang?

    Du erwähnst den Wesenstest, dem Bogart unterzogen wurde. Ich finde im Netz nichts darüber, was Dänemark im Rahmen dieses Tests fordert, Du?
    Die wenigsten Hunde wurden wegen Aggressivität getötet, sondern wegen "falscher Rasse zu einem falschen Zeitpunkt in Dänemark in die Welt gesetzt oder dorthin gebracht (nach Erlass des Hundegesetzes im Jahr 2010)".

    Ich weiß nicht, ob in Dänemark der finnische Mentaltest in solchen Fällen gemacht wird. Ich hätte da auch gerne Infos drüber, ob es dieser Test ist in solchen Fällen.

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  • Sakomo
    antwortet
    Zitat von Licht Beitrag anzeigen
    ...
    Gerüchte und Horrormeldungen machen es nicht besser - aber für mich ist es auch eine Charakterfrage, sich für Dinge zu engagieren, die einen nicht direkt selber betreffen. Nicht wegzuschauen, runterzuwiegeln und zu sagen, es gehe einen nichts an, denn man selber habe den perfekten Hund.
    Nein ... es geht nicht um den perfekten Hund, sondern darum, sich zuzutrauen, sich mit seinem Hund sicher in seiner Umwelt (egal wo) zu bewegen, weil man einander vertraut und seinen Hund kontrolliert.
    Ein Hund ist eben keine unberechenbare Spezies wie die Gesetze es einem weis machen wollen.

    Ich hoffe, daß durch die ganze Dänemarkdiskussion auch Türen geöffnet werden für die armen Listenhunde, die HIER in den Tierheimen vergeblich auf ein neues Zuhause warten. Die haben es bitter nötig.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Carina & Rudel Beitrag anzeigen
    Hallo Katharina,

    hat du da zu diesem Zitat einen Link für mich?
    Ja, das ist der Link zur dänischen Botschaft in Deutschland, hier:

    http://tyskland.um.dk/de/reise-und-a...und-frettchen/

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  • Sanhestar
    antwortet
    Zitat von Sakomo Beitrag anzeigen
    Ich lese aber auch:

    "Die Abschätzung, ob ein Hund einen Menschen verletzt oder andere Schäden angerichtet hat ebenso wie die Frage, ob der betreffende Hund für die Umgebung gefährlich ist, beruht auf einer Gesamtbetrachtung der Umstände.



    Die dänische Polizei ist dem verwaltungsrechtlichen Proportionalitätsprinzip unterlegen. Dies bedeutet, dass die Entscheidungen der Polizei nicht drastischer ausfallen dürfen als notwendig. Somit kann die Polizei nach geltendem Hundegesetz keinen Hund einschläfern lassen, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass das Risiko eines aggressiven Auftretens begrenzt werden kann, indem z.B. dem Hundebesitzer auferlegt wird, das der Hund einen verantwortbaren Maulkorb und eine Leine im öffentlichen Raum tragen muss."


    Zum Herbst 2013 ist eine Überarbeitung des Gesetzes geplant. Ich heiße das Gesetz und die Umsetzung des Gesetzes nicht gut, habe ich mehrfach schon geschrieben, aber ich glaube aber auch nicht allen Darstellungen im Netz. Im Fall Bogart gab es einen Wesenstest einige Tage nach dem Vorfall, auf den niemand groß eingeht und der scheinbar NICHT bestanden wurde.
    bei 1400 getöteten Hund kann ich keinerlei Proportionalität erkennen. Wie muss es um die Hundepopulation Dänemarks bestellt sein, wenn keiner dieser Hunde durch weniger drastische Maßnahmen so gesichert werden kann, dass die Gefährdung ausgeschlossen werden kann? 1400 Hunde so aggressiv, dass weder Leinen- noch Maulkorbzwang in Betracht gezogen werden können?

    Und diese Hunde haben vor in Kraft treten des Gesetzes in Dänemark gelebt und waren unauffällig. Und wurden einen Tag danach so gefährlich, dass nur noch Tötung in Betracht kam? Sollte Tötung nicht am Ende der getätigten Maßnahmen stehen und nicht am Anfang?

    Du erwähnst den Wesenstest, dem Bogart unterzogen wurde. Ich finde im Netz nichts darüber, was Dänemark im Rahmen dieses Tests fordert, Du?

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  • Sanhestar
    antwortet
    Zitat von Licht Beitrag anzeigen
    Hier packt ein Staat einen Rechtsapparat aus, der in keinem Verhältnis zur Ursache steht und die Vorgehensweise erinnert mich, entschuldigt den Vergleich, an Methoden aus dem Dritten Reich.
    brauchst Du nicht zu entschuldigen, der Gedanke kommt mir auch immer wieder in den Kopf. Nur "darf" man das ja nicht sagen, da es "nur" um Tiere geht. Leider ist der Gedankengang dahinter - Zielgruppe definieren, ausgrenzen, Supportbasis entziehen, legale Basis schaffen und dann verfolgen - leider genau der gleiche.

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  • Carina & Rudel
    antwortet
    Zitat von katharina Beitrag anzeigen
    Dieser Passus würde mir dazu schon reichen:

    Angriff eines Hundes - rassenunabhängig

    Sollte ein Hund (gleich welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es begründete Vermutungen gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

    Diese Entscheidungen können allein aufgrund von konkreten Beobachtungen oder Beweisen getroffen werden und zwar dann, wenn das Verhalten des Hundes oder des Hundebesitzers für die Umgebung als gefährlich eingestuft wird.


    Vermutungen, Beobachtungen, Einstufungen = Willkür
    Hallo Katharina,

    hat du da zu diesem Zitat einen Link für mich?

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  • Sakomo
    antwortet
    Ich lese aber auch:

    "Die Abschätzung, ob ein Hund einen Menschen verletzt oder andere Schäden angerichtet hat ebenso wie die Frage, ob der betreffende Hund für die Umgebung gefährlich ist, beruht auf einer Gesamtbetrachtung der Umstände.



    Die dänische Polizei ist dem verwaltungsrechtlichen Proportionalitätsprinzip unterlegen. Dies bedeutet, dass die Entscheidungen der Polizei nicht drastischer ausfallen dürfen als notwendig. Somit kann die Polizei nach geltendem Hundegesetz keinen Hund einschläfern lassen, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass das Risiko eines aggressiven Auftretens begrenzt werden kann, indem z.B. dem Hundebesitzer auferlegt wird, das der Hund einen verantwortbaren Maulkorb und eine Leine im öffentlichen Raum tragen muss."


    Zum Herbst 2013 ist eine Überarbeitung des Gesetzes geplant. Ich heiße das Gesetz und die Umsetzung des Gesetzes nicht gut, habe ich mehrfach schon geschrieben, aber ich glaube aber auch nicht allen Darstellungen im Netz. Im Fall Bogart gab es einen Wesenstest einige Tage nach dem Vorfall, auf den niemand groß eingeht und der scheinbar NICHT bestanden wurde.

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  • Licht
    antwortet
    Ich glaube, es hat nicht viel Sinn, hier weiterzudiskutieren wenn selbst 1400 belegte Hundetötungen nicht "reichen" um ein Land zu meiden oder auch nur die Problematik anzuerkennen. Darunter Welpen, auch an der Grenze einkassierte, Bogart und sonstige Tröpfe, fragliche Mischlinge und sonstige Hunde, die größtenteils einfach nur Hunde waren. Sicher ist auch der ein oder andere gestörte Hund dabei gewesen - aber rechtfertigt das einen solchen Massenmord?

    Ich denke auch, Berichte von Natty werden nicht wirklich "was bringen", denn natürlich sagen beispielsweise die meisten Ferienhausanbieter, dass das alles so nicht stimme (so wollte man meine Eltern bei der Stornierung ihres Ferienhauses beruhigen). Es geht ihnen an´s Geld. Natürlich sagen sicher auch viele Dänen (besonders die Kleinhundehalter und eine gewisse Politikerin tun sich da sehr unrühmlich hervor), dass sie dieses Gesetz befürworten und unterstützen sogar noch die Verschärfung.

    Hier packt ein Staat einen Rechtsapparat aus, der in keinem Verhältnis zur Ursache steht und die Vorgehensweise erinnert mich, entschuldigt den Vergleich, an Methoden aus dem Dritten Reich. Was in Dänemark geschieht, ist in meinen Augen mehr oder minder systematisierte Lynchjustiz. Mit dem Unterschied, dass es zumindest Monate später noch Scheinverhandlungen gibt - aber was nutzt es dem Hundebesitzer, wenn der Hund getötet wurde, zu hören, der Staat habe einen Fehler gemacht? Hier geschieht eine systematische Ausrottung einer bestimmten "Rasse" (bzw. Rassengruppe) und als wäre das nicht genug, von allen anderen angeblich aggressiven Hunden.
    Da muss man sich einfach entscheiden, ob man dorthin fahren möchte, wo pures Denunziantentum (siehe den besonders fleißigen und hundeunkundigen Polizisten, der sich rühmt, alleine 54 Tötungen gingen auf sein Konto) zum Tod des eigenen geliebten Hundes und bereits zu Tötungen von 1400 anderen geliebten Hunden geführt hat und weiterhin führt.

    Natürlich kursieren Horrorstories im Internet, an denen nichts dran ist - aber die Zahl 1400 ist belegt. Ich glaube, mittlerweile sind es sogar um die 1900 (aber da bin ich mir nicht sicher, also, böse gesagt, auch nur ein "Gerücht").
    Gerüchte und Horrormeldungen machen es nicht besser - aber für mich ist es auch eine Charakterfrage, sich für Dinge zu engagieren, die einen nicht direkt selber betreffen. Nicht wegzuschauen, runterzuwiegeln und zu sagen, es gehe einen nichts an, denn man selber habe den perfekten Hund.
    Zuletzt geändert von Licht; 26.05.2013, 07:40. Grund: Tippfehler

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  • Sanhestar
    antwortet
    "Sollte ein Hund (gleich welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es begründete Vermutungen gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. "

    "Sollte ein Hund (unabhängig der Rasse) einen Menschen oder anderen Hund anfallen und schwer verletzen, muss die Polizei den Hund nach § 6, Abs. 5 des Hundegesetzes einschläfern lassen. Diese Regelung gilt sowohl für Hunde, die sich permanent in Dänemark aufhalten, als auch für Hunde, die aus dem Ausland mit nach Dänemark in den Urlaub genommen werden."

    Und da die Definition des "schwer verletzen" sehr vage gehandhabt wird und bislang die im Gesetz zwar auch definierten Möglichkeiten von Leinenzwang und Maulkorb in diversen Fällen nicht ausgeschöpft wurden (warum sofort z.B. Bogart einschläfern, wenn z.B. mit einem Maulkorb das Problem des Beissens im Affekt auch hätte eingegrenzt werden können?), sehe ich hier sehr starke Willkürentscheidungen. Überhaupt die Praxis, einzuschläfern, bevor eine amtliche Anordnung ausgesprochen wurde, das ist Lynchjustiz, kein Rechtssystem.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Dieser Passus würde mir dazu schon reichen:

    Angriff eines Hundes - rassenunabhängig

    Sollte ein Hund (gleich welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es begründete Vermutungen gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

    Diese Entscheidungen können allein aufgrund von konkreten Beobachtungen oder Beweisen getroffen werden und zwar dann, wenn das Verhalten des Hundes oder des Hundebesitzers für die Umgebung als gefährlich eingestuft wird.


    Vermutungen, Beobachtungen, Einstufungen = Willkür

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  • Sakomo
    antwortet
    Zitat von Sanhestar Beitrag anzeigen
    Und mich wundert, dass Dir nicht klar zu sein scheint, dass vor dem Dänischen Hundegesetz KEINERLEI Unterscheidung zur Ursache der Verletzung gemacht wird.
    Wo steht das im dänischen Hundegesetz?

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  • Sanhestar
    antwortet
    Zitat von Sakomo Beitrag anzeigen
    Guten Morgen,

    Du als Hundehalter wirst sicher wissen, wie es zu einer Beschädigung gekommen ist. Wenn es ein Unfall im Spiel ist, wirst Du es auch wissen ...

    Ich bin sehr verwundert darüber, wie viele Menschen sich selbst und auch ihren Hunden in dieser Sache nicht vertrauen. Wenn der Halter anderen schon keine Sicherheit vermitteln kann bezüglich der Kontrolle seines Hundes ... wie sollen Außenstehende diese Sicherheit erst bekommen? Dann braucht man sich über radikale Gesetze auch nicht zu wundern.
    Und mich wundert, dass Dir nicht klar zu sein scheint, dass vor dem Dänischen Hundegesetz KEINERLEI Unterscheidung zur Ursache der Verletzung gemacht wird.

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