Zitat von Sakomo
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"Dokumentation für Hunde, die den verbotenen Hunderassen ähneln
Wenn Zweifel bestehen sollten, inwiefer/ob ein Hund den verbotenen Rassen angehört, oder eine Kreuzung dieser ist, die von dem Verbot des Hundegesetz §1 unterliegt, kann die dänische Polizei fordern, dass der Besitzer die Rasse oder den Typ des Hundes dokumentiert, vgl. §1b, Abs. 2 (hier gilt die sogenannte Umkehr der Beweislast). Weiterhin sind alle Hundebesitzer nach dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser acht Wochen alt ist. "
Beweislastumkehr bedeutet, dass die Polizei behaupten kann, dass der Hund einer der gefährlichen Rassen angehört und der Besitzer das Gegenteil beweisen muss.
Das ist ein weiterer Hinweis darauf, wie bequem man es sich bei diesem Gesetz gemacht hat. Nicht die Polizei, die die Rassezugehörigkeit annimmt, muss den Beweis hierfür erbringen (denn das würde ja richtig Arbeit und Recherche bedeuten), sondern der Halter. Und wie gut man nach "Typ" eine Rassezugehörigkeit bei Hunden ohne Papiere nachweisen kann, beweisen ja wohl zig Mischlinge, die falsch klassifiziert werden.
Gleiches gilt für die Dokumentation des Anschaffungsdatums. Wäre Dir z.B. 2001 schon bewusst gewesen, dass Du den genauen Tag der Übernahme eines Mischlingswelpen zweifelsfrei dokumentieren musst (wie dokumentiert man so etwas z.B. bei einem mündlichen Kaufvertrag?), weil es in 2010 zu einem verschärften Hundegesetz kommen wird?
Und macht ein Töten wegen falscher Rassezugehörigkeit oder angenommener falscher Rassezugehörigkeit das Töten rechtmässiger?
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