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Nachwirkungen Tollwut-Impfung lindern

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    Nachwirkungen Tollwut-Impfung lindern

    Habe eben schon die Suchfunktion bemüht ohne Erfolg (vielleicht liegt's an mir - dann schonmal sorry!!):

    Meine junge belgische Hündin ist vor 3 Tagen das erste mal nach der Grundimmunisierung wieder gegen Tollwut geimpft worden. Da wir viel auf Hundeplätzen sind und auch Prüfungen machen, kommen wir da leider nicht drum herum.

    Nun habe ich den Eindruck, dass sie von Tag zu Tag schlapper wird. Wir sind heute schon nicht weit gelaufen und waren im Schatten und hatten Wasser dabei; aber nach einem kurzen Spiel hat sie sich direkt hinfallen lassen und ist nicht mehr aufgestanden und als wir dann nach Hause getrottet sind, ging sie auch etwas "wackelig". Bin bloß froh, dass wir "nur" Tollwut geimpft haben; wenn es nach der Ärztin gegangen wäre hätten wir auch gleich alles andere mit machen können...

    Schone sie jetzt erstmal konsequent (nur noch kurze Pippi-Runden an der Leine). Heute gab es bei uns Hühnerfilet mit pürierten Aprikosen/Äpfeln; dachte, dass ist etwas leichtes was dem Immunsystem ggf. hilft.

    Fällt Euch darüber hinaus etwas ein, was ich noch tun kann um ihr zu helfen die Impfung zu verarbeiten?

    Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Impfreaktion?

    Schonmal vielen Dank, Katja
    Liebe Grüße von Katja, Jona, dem Streifenmonster und der lustigen Jaci (und meine kleine Jackie immer im Herzen)

    #2
    Ja, mein Rüde konnte sich nach der TW kaum auf den Beinen halten (massive Gleichgewichtsstörungen), hatte Fieber und Gliederschmerzen... 2 Tage lang... dann ging's von Tag zu Tag besser...

    Hast du nen THP zur Hand?

    Mit welchem Impfstoff wurde geimpft?

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      #3
      Am besten hilft eine klassisch homöopathische Behandlung.



      Liebe Grüße


      BIRKE
      Wer hört wie Schmetterlinge lachen, der weiß wie Wolken schmecken !
      mit Finchen und Amber

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        #4
        Danke für Eure schnellen Antworten

        Eine THP haben wir bislang noch nicht, aber ich könnte mir über Bekannte jemanden empfehlen lassen.

        Auf dem Aufkleber im Impfpass steht: Rabisin Merial
        Liebe Grüße von Katja, Jona, dem Streifenmonster und der lustigen Jaci (und meine kleine Jackie immer im Herzen)

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          #5
          Hallo,

          nicht nur nach einem THP suchen, sondern nach einem KLASSISCH Homöopathisch arbeitenden Therapeuten. Da ist ein grosser Unterschied!

          Ach ja - Du solltest ernsthaft überdenken, nach dieser Reaktion überhaupt nochmals - IRGENDWAS - impfen zu lassen. Hundesport hin oder her!
          Sabine
          3 Australian Shepherds,
          1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

          Kommentar


            #6
            Viele THPs beherrschen auch die Homöopathie (ist bei mir ja auch so, dass ich mich darauf spezialisiere)...

            vielleicht hätte ich schreiben sollen THP mit homöop. Ausbildung

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              #7
              Ich schließe mich den schon gegebenen Tipps an, hier hilft am besten eine homöopathische Behandlung. Wenn Impfungen absolut sein müssen, dann können auch bereits vor der Impfung Homöopathika gegeben werden. Einen guten THP - mit homöopathischer Ausbildung - zu suchen, wäre sicher nicht verkehrt.

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                #8
                Vielen Dank an Alle, die geantwortet haben! <br /> <br /> Mir war bisher überhaupt nicht klar, dass manche THP keine homöopathische Ausbildung haben. Wieder was gelernt... <br /> <br /> Wenigstens muss die nächste TW-Impfung erst in 3 Jahren gemacht werden. <br /> <br /> Wir werden weiter schonen - auch wenn's schwer fällt und die betreffende Hündin das natürlich anders sieht (die würde weiter so lange rumrasen bis sie wieder umfällt und dann gar nichts mehr geht). <br /> <br /> Und uns ansonsten einen guten THP mit homöopathischer Ausbildung suchen. Ist bestimmt auch für andere Fälle gut.
                Liebe Grüße von Katja, Jona, dem Streifenmonster und der lustigen Jaci (und meine kleine Jackie immer im Herzen)

                Kommentar


                  #9
                  Sorry für das Format - wollte einen Typo korrigieren und plötzlich sah es so aus...
                  Liebe Grüße von Katja, Jona, dem Streifenmonster und der lustigen Jaci (und meine kleine Jackie immer im Herzen)

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                    #10
                    Hallo,

                    ...ich habe bei meinem zuletzt 2009 gegen TW geeimpften Hund ( grundimmunisiert war er) gerade eine Titerbestimmung machen lassen, da ich ihn aufgrund seiner EPI nicht impfen lassen möchte.
                    Mir war aber wichtig zu wissen, ob er geschützt ist.

                    Der Titer ist mehr als ausreichend hoch ( 1,99 bei einem verlangten Wert von >0,5)und ich habe jetzt einen Bericht auf Deutsch und Englisch im Impfpass.
                    Vielleicht wäre das ja auch eine Option für Euch.....nun hast Du erst einmal drei Jahre Zeit.

                    Ich wünsche gute Besserung und Lg von Barbara mit Morris und Lenny
                    Liebe Grüße von Barbara
                    mit Lenny und Izzy...und Morris tief im Herzen

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                      #11
                      Man muss aber schon genau hinsehen, wie der/die jeweilige THP die Homöopathie praktiziert.
                      Wie Sabine (Sanhestar) schon geschrieben hat, wichtig ist, dass es sich um die KLASSISCHE Homöopathie handelt. Und diese Therapeuten nennen sich dann meist Tierhomöopath/in.
                      Alles Andere ist für mich keine Homöopathie im klassischen Sinn, sondern ein Anwenden potenzierter Arzneimittel.

                      Hier wurde geschrieben, dass man auch hom. Mittel vor der Impfung geben kann.
                      Das ist auch keine klassische Homöopathie. Man weiß doch vor der Impfung noch nicht, ob und welche Symptome der Patient entwickelt.
                      Das passende hom. Mittel wird nach den jetzt gerade bestehenden Symptomen ausgewählt.
                      Liebe Grüße Micha mit Sati, mit Gedanken bei Netto, Schubi und
                      mit meiner besten Freundin Emmy und Seelenhund Gipsy für immer im Herzen

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                        #12
                        Zitat von baluese Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        ...ich habe bei meinem zuletzt 2009 gegen TW geeimpften Hund ( grundimmunisiert war er) gerade eine Titerbestimmung machen lassen, da ich ihn aufgrund seiner EPI nicht impfen lassen möchte.
                        Mir war aber wichtig zu wissen, ob er geschützt ist.

                        Der Titer ist mehr als ausreichend hoch ( 1,99 bei einem verlangten Wert von >0,5)und ich habe jetzt einen Bericht auf Deutsch und Englisch im Impfpass.
                        Vielleicht wäre das ja auch eine Option für Euch.....nun hast Du erst einmal drei Jahre Zeit.

                        Ich wünsche gute Besserung und Lg von Barbara mit Morris und Lenny

                        Genau nach so einer möglichen Regelung hatte ich auch schon gesucht.
                        Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein Bericht im Haustierausweis auch für Auslandsreisen ausreichend ist.
                        Da gelten halt bestimmte Einfuhrbestimmungen und die lauten wohl auf "nachgewiesene Impfungen" und leider nicht auf "Titerwerte".

                        Gibt es da eine gesetzliche Regelung für die Titerwert-Eintragung?
                        LG Britta
                        I'm at the age where if you text me after 9 pm, I'm texting back at 4.36 am.

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                          #13
                          Zitat von EddieBee Beitrag anzeigen
                          Gibt es da eine gesetzliche Regelung für die Titerwert-Eintragung?
                          nein!
                          Sabine
                          3 Australian Shepherds,
                          1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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                            #14
                            Hallo,

                            ...also die "strengen" Länder wie Großbritannien und Frankreich werden das sicher nicht akzeptieren...
                            Ich hab es wie gesagt auch eher zur eigenen Beruhigung gemacht...

                            Aber ich sag mal, Österreich zB, würde ich so wohl schon "riskieren"..

                            Lg Barbara mit Morris und Lenny

                            PS: unter dem "Ergebnis" steht:

                            "Gemäß den WHO/O.I.E. Empfehlungen gilt ein Titer größer oder gleich 0,5IU/ml nach Impfung als ausreichender Impfschutz und erlaubt das Reisen gemäß EU-VO 998/2003 und Per Travel Scheme (PETS)".

                            Darunter das Gleiche nochmal auf Englisch....nur zur Info!

                            Überschrieben ist das ganze mit "Certificate" Rabies serology report und darin aufgeführt werden muss der Name +Rasse etc., der Halter und die Chipnr.
                            Liebe Grüße von Barbara
                            mit Lenny und Izzy...und Morris tief im Herzen

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                              #15
                              und in Artikel 5 dieser EU-Verordnung steht:

                              "b) es muss ein Ausweis für sie mitgeführt werden, der von
                              einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tier-
                              arzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im
                              Einklang mit den Empfehlungen des Herstellungslabors eine
                              gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres — gegeben-
                              enfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut —
                              mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad
                              von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-
                              Norm) vorgenommen wurde.

                              (2) Die Mitgliedstaaten können die Verbringung eines Tieres
                              der in Anhang I Teile A und B genannten Arten, das jünger als
                              drei Monate und nicht geimpft ist, gestatten, sofern für dieses
                              Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an
                              dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild
                              lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein
                              können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine
                              Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist."

                              Antikörperbestimmung (Titrierung) wird dann im Artikel 6 erwähnt:

                              "Artikel 6
                              (1) Während einer Übergangszeit von fünf Jahren ab dem
                              Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung dürfen Heim-
                              tiere der in Anhang I Teil A genannten Arten in das Hoheitsge-
                              biet Irlands, Schwedens und des Vereinigten Königreichs nur
                              eingeführt werden,
                              wenn folgende Anforderungen erfüllt sind

                              .....

                              — es muss ein Ausweis für sie mitgeführt werden, der von
                              einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten
                              Tierarzt ausgestellt ist und — außer der Erfüllung der
                              Voraussetzungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b) —
                              bescheinigt, dass innerhalb der Fristen, die in den zu dem in
                              Artikel 25 Absatz 2 vorgesehenen Zeitpunkt geltenden
                              einzelstaatlichen Regelungen festgelegt worden sind, in
                              einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung
                              neutralisierender Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml
                              vorgenommen wurde.
                              Diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorge-
                              nommen zu werden, wenn ein Tier nach dieser Titrierung in
                              den in Artikel 5 Absatz 1 vorgesehenen Zeitabständen nach
                              dem vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Impfprotokoll ohne
                              Unterbrechung regelmäßig wieder geimpft wurde.
                              Der Bestimmungsmitgliedstaat kann die Verbringungen von
                              Heimtieren zwischen diesen drei Mitgliedstaaten nach den
                              innerstaatlichen Regelungen, die zu dem in Artikel 25 Absatz 2
                              vorgesehenen Zeitpunkt gelten, von den Vorschriften über die
                              Impfung und die Titrierung von Antikörpern gemäß Unterab-
                              satz 1 des vorliegenden Absatzes ausnehmen.
                              "

                              Der letzte Satz bezieht sich auf Verbringen von Heimtieren zwischen Irland, Schweden und England, keine weiteren Länder.
                              Sabine
                              3 Australian Shepherds,
                              1 English Shepherd und 13 Packziegen auf Tour

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