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    Rechtsfrage

    Hallo zusammen,

    ich hab da mal eine Frage. Ich habe einen Hund vom Züchter gekauft und ihn mit 1,5 Jahren auf HD röntgen lassen. Jetzt hat sich leider herausgestellt, daß er mittlere HD hat.
    Eigentlich hatten wir später vielleicht mal vor mit dem Hund zu züchten und das weiß die Züchterin auch.
    Wie schaut das jetzt aus, ich hab schon öfter gehört, daß bei so einem Ergebnis der Züchter einem den Anschaffungspreis des Hundes erstatten sollte (muß?). Oder zum Teil o.ä.
    Stimmt das?
    In unserem Vertrag steht zwar was von wegen keine Garantie, weil man ja nicht weiß wegen Haltung, Belastung und Fütterung, aber ich meine ich hätte sowas gehört.
    Kann mir jemand was dazu sagen?
    Danke schonmal.

    Gruß
    Monika

    #2
    Hallo Monika,

    selbst bei einer Verpaarung HD-A - HD-A (also absolut frei) kann HD-B oder HD-C bei dem Nachwuchs diagostiziert werden.
    Mein Rüde hat z.B. HD-A - sein Voll-Wurf-Bruder hat HD-C.

    Ich persönlich bin kein Experte in der Vererbung, aber HD kann auch anderweitige Ursachen haben.
    Ist der Wuffel evtl. frühzeitig belastet worden (Treppen steigen, ins Auto springen)?
    Ander meinen, dass HD auch evtl. durchs falsche Futter kommen kann (die Vererbung wird da ausgeschlossen).

    Selbst wenn der Züchter weiß, dass ihr den Wuffel in "die Zucht" geben wollt, kann er doch für nichts "garantieren".
    Er kann doch auch keine Garantie dafür übernehmen, ob die Hündin (falls euer Wuffel eine ist) aufnimmt, oder der Rüde decken möchte.

    Eine "Garantie" auf ein Lebewesen? Sorry, dass glaube ich ist rechtlich nicht haltbar.

    Da bin ich mal auf andere Antworten gespannt.

    LG
    Uli

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      #3
      Hallo

      schau mal auf diese Seite:
      http://www.hunde-welpen.de/welpenkauf/mustervertrag.htm


      Gruß Gise
      Every child should have two things:
      a dog, and a mother willing to let them have one.

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        #4
        Hab noch was gefunden

        Neue Gewährleistungspflicht
        Der Gesetzgeber hat das Schuldrecht im Rahmen der neuen EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geändert. Seit 1.1.2002 ist das Gesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber räumt im neuen Kaufrecht dem Verbraucher wesentlich mehr Rechte als früher ein: Der Käufer einer Ware hat jetzt einen verlängerten Anspruch auf Gewährleistung. Früher betrug die Gewährleistungsfrist sechs Monate, jetzt wurde sie auf verbraucherfreundliche zwei Jahre ausgedehnt, in dem Ansprüche bei einem Mangel geltend gemacht werden können. Diese Frist gilt sowohl für den gekauften Gegenstand, also zum Beispiel einen Hundekorb, als auch für den Hund selbst. Für gebraucht gekaufte Ware beträgt die Gewährleistungsfrist immerhin noch ein Jahr. Die Regelung gilt aber auch für Verkäufe unter Privatpersonen, außer die Gewährleistung wurde vorher ausgeschlossen. Die wohl folgenträchtigste Änderung für Verkäufer wie auch Käufer ist die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass nicht wie früher der Käufer bei einem Mangel der Ware beweisen muss, dass die Schuld für die Beanstandung nicht bei ihm liegt. Jetzt muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt beim Verkauf nicht schadhaft war, wenn der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Verkauf aufgetreten ist. Erst nach dieser sechsmonatigen Frist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel nicht durch sein Verschulden aufgetreten ist.
        Every child should have two things:
        a dog, and a mother willing to let them have one.

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          #5
          Hallo Gisela,

          >>Die Regelung gilt aber auch für Verkäufe unter Privatpersonen, außer die Gewährleistung wurde vorher ausgeschlossen<<

          Das ist ja unser Problem. Im Vertrag wird eine Garantie ausgeschlossen. s.o.
          Also haben wir keine Chance auf eine Rückerstattung oder?
          Wie gesagt, wir kennen uns damit überhaupt nicht aus.

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            #6
            Hallo

            kommt drauf an:

            Manche Züchter denen ihr Ruf was wert ist, nehme Hunde zurück bevor sie ins "Gerede" kommen.

            Meine aber gehört zu haben das es sich was geändert hat wegen "Produkthaftung" hat mir ein Züchter erzählt bin aber nicht sicher sehe ihn aber morgen werde nachfragen ok?

            Was hast Du denn für eine Rasse?

            Gruß Gise
            Every child should have two things:
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              #7
              ...ähm, ich nochmal ...

              Klar ist ein Hund lt. Gesetz eine Sache ... aber kann man bei einem Tier auf Garantie pochen??

              Ich sehe meinen Hund als Familienmitglied an und nicht als "Sache".

              ...und wenn du an den Züchter Garantieansprüche anmeldest und den Kaufpreis zurück haben möchtest, mußt du nicht auch damit rechnen, dass der Hund, der nun 1 1/2 Jahre bei euch in der Familie lebt, nicht auch ZURÜCK zum Züchter geht???
              Ich als Züchter würde den Hund wieder haben wollen, wenn ich den Kaufpreis zurück erstatten müsste.

              Monika, du schreibst "mittlere HD" - ich gehe davon aus, dass es dann eine HD-C Hüfte ist. HD-C ist KEIN Zuchtauschluss!!!

              ... nix für ungut, aber bei mir stellen sich da irgendwie die Nackenhaare ...

              LG
              Uli

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                #8
                Hallo Uli,

                es handelt sich leider um eine D-Hüfte, fast schon E. Und so wie es aussieht muß mein Hund wohl demnächst operiert werden, damit man die Arthrosenbildung aufhalten kann und sie ein halbwegs schmerzfreies Leben haben kann. Und das kostet natürlich auch eine Stange Geld (um die 2000 Euro).
                Ich würde meinen Hund nie mehr abgeben, aber ich habe mitlerweile gehört, daß ein Halbgeschwister von ihr ebenfalls eine nicht einwandfreie Hüfte hat. Von daher.
                Und die Züchterin hat nicht gerade nett reagiert als ich ihr das Röntgenergebnis mitgeteilt habe. Sie meinte mehr oder weniger, daß wir es selber verschuldet hätten usw. Und da geht mir die Hutschnur hoch.
                Und soviel ich weiß hat der Züchter auch kein Recht den Hund in dem Fall zurück zu verlangen. Auch wenn er den Kaufpreis zurück erstattet. Er kann es wohl anbieten, aber wir würden es sicher nicht annehmen. Sie bleibt.

                @Gisela
                Das ist nett, danke.

                Liebe Grüße
                Monika

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                  #9
                  Hallo Monika

                  was ist es den für eine Rasse?

                  Wär wichtig hab grad mit einem Züchter telefoniert, er meinte da gebe es Möglichkeiten kommt aber auf den Zuchtverband an.

                  Grüßle Gise
                  Every child should have two things:
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                    #10
                    Hallo,

                    wir haben auch einen Hund mit HD und haben den vollen Kaufpreis zurückbekommen (1.100 EUR). Liegt aber nach meinen Infos im Ermessen des Züchtters.

                    Es gab aber vor kurzem hier einen Bericht über einen Gerichtsurteil, nachdem die Züchterin verpflichtet wurde den Kaufpreis zurückzuzahlen, weil beim Hund HD festgestellt wurde. Ich such mal, vielleicht finde ich es noch.
                    Zuletzt geändert von Joanna; 22.10.2004, 19:32.
                    Liebe Grüße

                    Joanna

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                      #11
                      Ja, gefunden, schau mal hier:

                      http://www.gesundehunde.com/forum/sh...threadid=21110
                      Liebe Grüße

                      Joanna

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                        #12
                        Hallo Gisela,

                        es ist eine Australian Shepherd Hündin, allerdings nicht aus dem VDH. Die Hündin hat Papiere von dem amerikanischen Verein ASCA in den USA.

                        Liebe Grüße
                        Monika

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                          #13
                          Hallo Joanna,

                          leider kann ich den Thread nicht öffnen, weil ich ja kein Mitglied bin.
                          Schade.
                          Aber ich habe auch schon öfter von sowas gehört, deshalb möchte ich so viel Infomaterial wie möglich sammeln, um es notfalls der Züchterin vorlegen zu können.
                          In Amerika soll es wohl so sein, daß die Züchter dort Dir einen kostenlosen Welpen geben, als sozusagener "Ersatz". Hört sich jetzt blöd an, aber andererseits finde ich es auch ok.

                          Liebe Grüße
                          Monika

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                            #14
                            Da es sich um ein Zitat aus der Zeitung handelt, hoffe ich, ich darf es hier reinkopieren:

                            "Rassehund mit Erbkrankheit +++ Käufer erhält Geld zurück (09.08.2004)

                            -----------------------------------------------------------
                            Köln (aho) - Stellt der Käufer eines Hundewelpen nach fünf Monaten
                            fest, dass sein Schützling unter einem vererbten Hüftschaden leidet,
                            kann er zumindest den Kaufpreis vom Züchter zurückfordern. Auf den
                            Tierarztkosten bleibt er jedoch sitzen. Der Anwalt-Suchservice aus
                            Köln berichtet über einen Fall, den das Landgericht Kleve zu
                            entscheiden hatte.

                            Eine Frau vom Niederrhein hatte sich mit dem Kauf eines
                            Labrador-Retrievers einen langersehnten Wunsch erfüllt. 600 Euro
                            zahlte die Hundeliebhaberin dem Züchter für den zwei Monate alten
                            Welpen. Doch leider offenbarte sich bei dem Hund nach fünf Monaten ein
                            angeborenes Hüftleiden. Eine vollständige Heilung war nicht möglich.
                            Trotzdem bezahlte die Frau insgesamt 1.274 Euro für mehrere
                            Operationen, um zumindest die Leiden des jungen Hundes zu lindern.

                            Da die Hundehalterin den sanftmütigen Rüden in ihr Herz geschlossen
                            hatte, wollte sie ihn nicht mehr zurückgeben. Zudem befürchtete sie,
                            dass der Züchter das Tier bei Rückgabe einschläfern lassen würde. Die
                            Dame forderte schließlich die Tierarztkosten gerichtlich vom
                            angeblichen Hundefachmann ersetzt.

                            Das Landgericht Kleve sprach der Hundeeigentümerin jedoch nur 600 Euro
                            zu (Urt. v. 16.5.2003 - 5 S 99/03). Der Hüftschaden sei ein
                            Sachmangel, der zur Minderung des Kaufpreises berechtige, so die
                            Richter. Aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes und der
                            unerfreulichen Begleitumstände sei der Labrador-Retriever als
                            Kaufsache rein wirtschaftlich nichts mehr wert. Somit könne die
                            Hundehalterin den kompletten Kaufpreis vom Züchter zurückverlangen.
                            Die Tierarztkosten bekomme sie jedoch nicht erstattet, da der Züchter
                            den Hüftschaden beim Verkauf des Hundes noch nicht erkennen konnte.
                            Die mangelnde Vorhersehbarkeit entlaste den Hundefachmann."
                            Liebe Grüße

                            Joanna

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                              #15
                              &quot;Mangel beim Hund&quot;

                              Hallo,

                              Tiere sind gemäß §90 a BGB zwar keine Sache, die auf Sachen geltenden Vorschriften sind aber entsprechend anwendbar.

                              Somit ist auch grundsätzlich das gesamte Gewährleistungsrecht anwendbar! Ein Hund mit HD, ist somit quasi als mangelhafte "Sache" anzusehen. Nachdem hier die Gewährleistung ausgeschlossen wurde (falls wirksam - kann man aus der Ferne nicht beurteilen), kannst Du nach den Gewährleistungsregeln für das Kaufrecht weder Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz verlangen.
                              Dir bliebe aber dennoch evtl. ein juristisches Schlupfloch offen und zwar über §313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage). Dies könntest Du damit begründen, daß Du dem Züchter eindeutig vor dem Kauf gesagt hast, daß Du mit dem Hund züchten willst. Dies würde aber nur greifen, wenn die Möglichkeit der Zucht, ein Hauptgrund für Dich war gerade diesen Hund zu erwerben. Das kann ich jetzt auch nicht aus der Ferne beurteilen. Hast Du vielleicht auch evtl. Zeugen, die bei den Vorgesprächen mit dem Züchter zugegen waren? Die Voraussetzungen müßten im Einzelfall aber sehr sorgfältig geprüft werden!
                              Nach §313 BGB kannst Du Vertragsanpassung fordern. Da dies hier ja kaum möglich ist, könntest Du vom Kaufvertrag zurücktreten, d.h. es würde ein Rückgewährschuldverhältnis enstehen, d.h. Hund gegen Kaufpreis zurück.
                              Aber wie gesagt, ob Du damit durchkommst, müßte man genau an Deinem Fall prüfen. Dafür sind die Angaben zu knapp!
                              Wenn Dir die Sache so wichtig ist, solltest Du Dir ernsthaft überlegen, ob Du Dich nicht an einen Rechtsanwalt in Deiner Nähe wendest.
                              Zum Thema Behandlung des Hundes als Sache: Ich finde es zwar für den Hund tragisch, wenn er zurückgegeben wird. Aber nur so lernen die Züchter Verantwortung und endlich nicht mehr nur auf Schönheit zu züchten, sondern auch auf körperliche Leistungsfähigkeit!

                              Liebe Grüße und viel Glück!

                              Bettina & Spike

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