Hallo,
da ich hier viel mitlese und manchmal auch meine "Kommetare" los werde, dachte ich, ich kann ja auch mal fragen....
In der Nachbarschaft lebt eine 14 Wochen alte Hündin mit ausgeprägten Wolfskrallen hinten.
Da sie schon mehr daran hängengeblieben ist, auf dem Teppich, im Gebüsch und so, hat die Halterin den Tierarzt um operative Entfernung gebeten.
Dieser hat abgelehnt und sich auf das Tierschutzgesetz berufen....
Ich habe mal gegoogelt und unter § 6 steht dann, dass das Amputieren von Körperteilen(?) verboten ist, aber Ausnahmen z. B. bei Jagdhunden (Rute) gemachte werden dürfen.
Muss ich das jetzt verstehen oder kann mir das jemand tiefgreifend erklären...
vielen Danke im Voraus lieben Gruss Susanne
da ich hier viel mitlese und manchmal auch meine "Kommetare" los werde, dachte ich, ich kann ja auch mal fragen....
In der Nachbarschaft lebt eine 14 Wochen alte Hündin mit ausgeprägten Wolfskrallen hinten.
Da sie schon mehr daran hängengeblieben ist, auf dem Teppich, im Gebüsch und so, hat die Halterin den Tierarzt um operative Entfernung gebeten.
Dieser hat abgelehnt und sich auf das Tierschutzgesetz berufen....
Ich habe mal gegoogelt und unter § 6 steht dann, dass das Amputieren von Körperteilen(?) verboten ist, aber Ausnahmen z. B. bei Jagdhunden (Rute) gemachte werden dürfen.
Muss ich das jetzt verstehen oder kann mir das jemand tiefgreifend erklären...
vielen Danke im Voraus lieben Gruss Susanne
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