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Herzfehler beim Welpen - Wer haftet beim Kauf von Welpenvermittlugn??

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    Herzfehler beim Welpen - Wer haftet beim Kauf von Welpenvermittlugn??

    Hallo zusammen,

    vor 2 Monaten kauften meine Frau und ich uns
    2 Mops Welpen (Hündinnen) von einer
    Welpenvermittlung. Einer der Welpen hatte am
    Wochenende einen Kollaps, lag auf dem Rücken
    und zuckte noch ein paar mal. Daraufhin habe
    ich ihn sofort unter kaltes Wasser gehalten worauf
    er wieder erweckte. Daraufhin bin ich sofort zur
    Tierklinik gefahren wo eine Ultraschalluntersuchung
    einen schweren Herzfehler fest stellte der nicht
    mehr zu beheben sei...

    Darüber waren wir sehr erschüttert und traurig,
    ist der kleine uns doch schon in dieser Zeit sehr
    ans Herz gewachsen.
    Älter als 1 Jahr wird der Hund nicht werden,
    es kann jeden Tag passieren das der Hund
    nun stirbt
    Kein Geld kann dieses natürlich ersetzen, nur wie
    sieht die rechtliche Sache aus?
    Kann man auf Schadensersatz bzw. auf Rückerstattung
    der Kosten des Welpen bestehen, gerade bei einem
    schwerwiegenden Herzfehler?
    Ist dies irgendwo im Gesetz verankert und was gibt
    es für Möglichkeiten?

    Danke schon einmal für Eure Antworten!

    Gruß

    Bonzo

    #2
    Re: Herzfehler beim Welpen - Wer haftet beim Kauf von Welpenvermittlugn??

    Hallo Bonzo,

    meines Wissens ist es wichtig was in eurem VERTRAG steht den ihr mit dem Vermittler gemacht habt.
    Ist er der Verkäufer ist er denke ich die Person die ihr zur Rechenschaft ziehen müßt.
    Wenn im Vertrag nichts von dieser Erkrankung steht und ihr laut Vertrag einen gesunden Hund gekauft habt, seit ihr im Recht.
    Ich würde mal einen Anwalt fragen wie das genau aussieht.

    Für euch ist aber in erster linie wichtig, was steht im Vertrag. Da unsere Hunde leider immer noch als Sache gelten ist es ein ganz "normaler Verkauf" der ja Vertraglich abgesichtert ist.

    Also schaut in den Vertrag und dann kontaktiert ihr einen Anwalt.

    Soweit ich weiß gibt es da mehrere Möglichkeiten, die einem nicht immer gefallen.
    Der Vermittler kann sagen, Ok, ihr habt Umtauschrecht. Dann könnt ihr einen "neuen" haben. Oder es gibt sicher die Möglichkeit das er euch im Preis entgegenkommen muß.

    Ich würde wie gesagt einen Anwalt fragen und von dem vielleicht einen Brief schreiben lassen. Das schreckt oft solche leute ab und er gibt euch was ihr haben wollt.

    Ich wünsche euch aber viel Glück mit dem kleinen und das ihr noch lange was von ihm habt,
    Ich drück die Daumen das es klappt.
    Viele liebe Grüße Susi mit Tinco
    (Kucky, Yankee, Dusty und jetzt auch Bodie-mcfly im Herzen)

    Kommentar


      #3
      Re: Re: Herzfehler beim Welpen - Wer haftet beim Kauf von Welpenvermittlugn??

      (06.12.2005 - vera) Ein neues Haustier bereitet meist sehr viel Freude.

      Was aber ist, wenn das Tier bereits kurz nach dem Kauf krank wird? Frischgebackene Tierbesitzer stellen sich dann zu Recht die Frage nach möglichen Ansprüchen gegen den Verkäufer.

      Das Bürgerliche Recht gibt dem Käufer einer mangelhaften Sache zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer. Die für Sachen geltenden Gewährleistungsregeln sind dabei in gleicher Weise auf den Kauf eines Tieres anzuwenden. „Wer ein Tier erworben hat, das bald nach dem Kauf Krankheitssymptome aufweist, hat also grundsätzlich die gleichen Rechte wie etwa beim Kauf einer Waschmaschine“, weiß Bettina Dittrich, die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen.

      Voraussetzung für einen Anspruch gegen den Verkäufer ist aber, dass die Erkrankung bereits bei der Übergabe des Tieres vorgelegen hat. Diesen oftmals schwierigen Nachweis erleichtert das Gesetz, wenn ein Verbraucher das Tier von einem Unternehmer erwirbt und die Erkrankung innerhalb eines halben Jahres seit Übergabe auftritt. In diesem Falle wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorgelegen hat, es sei denn, es handelt sich um eine Infektionskrankheit. Als Unternehmer kann dabei auch ein Hobbyzüchter gelten, zumindest wenn er Jungtiere in größerem Umfang verkauft. Eine Gewinnerzielungsabsicht jedenfalls ist für die Unternehmereigenschaft nicht notwendig.

      Bevor der Käufer einer mangelhaften Sache Ansprüche etwa auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen kann, muss er nach den gesetzlichen Bestimmungen zunächst den Verkäufer zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Sache auffordern. Dass dies gleichermaßen für den Tierkauf gilt, hat der Bundesgerichtshof nun klargestellt (AZ. VIII ZR 1/05). „Auch wer ein Tier gekauft hat, das plötzlich krank wird, muss sich grundsätzlich zunächst an den Verkäufer wenden und sollte sich mit dem Tier aus Kostengründen nicht sofort zum Tierarzt begeben“, erläutert die Verbraucherschützerin. Im Rahmen seiner Pflicht zur Mangelbeseitigung muss der Verkäufer die tierärztlichen sowie sonstige in diesem Zusammenhang anfallende Kosten tragen. Etwas anderes gilt allerdings, wenn die Behandlung des kranken Tieres keinen Aufschub duldet. Bedarf das Tier nach dem Ermessen des Käufers einer sofortigen ärztlichen Behandlung, darf der Käufer unmittelbar den Tierarzt aufsuchen und anschließend die anfallenden Kosten vom Verkäufer ersetzt verlangen.

      Neben den Gewährleistungsansprüchen kann der Käufer einen Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn der Verkäufer die Erkrankung des Tieres zu verschulden hat. Der BGH hat einen Schadensersatzanspruch kürzlich in einem Fall abgelehnt, in dem die Erkrankung genetisch bedingt war, weil den Verkäufer hierfür kein Verschulden treffe (Az. VIII ZR 281/04).

      Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

      Quelle: http://www.verbrauchernews.de/famili.../2005/12/0042/
      Babsi mit Wendy
      ~ in loving Memory Ferdinand 21.09.2003 - 03.03.2015 ~ Jana 02.03.2001 - 19.06.2014 ~ Cimberly 14.07.2006 - 11.12.2013 ~ Bruno 14.01.1997 - 17.04.2009 ~

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        #4
        Danke für eure bisherigen Antworten!
        Wäre nett wenn ihr euch mal die Vertragsbedingungen
        unten kurz durchlesen könntet und dazu Stellung
        nehmen könntet.

        Hier mal die Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages:
        Insbesondere haftet der Verkäufter nicht für verborgene Mängel, die er selbst nicht erkannt hat. Dies gilt auch für zuchtausschließende Fehler (z. B. Hoden-. Zahn-, Haar- oder Körperfehler udn Größe), die sich im Laufe der Entwicklung heraus stellen. Ebenso ist eine Haftung für eine ordentliche Entwicklung selbst ausgeschlossen, da diese in erster Linie von der Ernhährung, Haltung, Pflege und evtl. Erkrankung abhängt.
        Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass der Kaufvertrag in voller Form anerkannt wird und dass ihm keine mündlichen Zusagen gemacht wurden, dies bezieht sich auch auf den Gesundheitszustand des Tieres.

        Zusatzvertrag:
        ... der Verkäufer erhält das Recht, anstelle einer Nachbesserung/Mängelbeseitigung die Ersatzlieferung gleicher Art und Güte vorzunehmen. Sollte der Käufer vertragswidrig einen eigenen Tierarzt mit der Mängelbeseitigung beauftragen, verpflichtet sich der Käufer, die entstehenden Kosten allein zu tragen.


        Heißt das jetzt das ich das Recht habe auf Ersatzlieferung
        und muß ich den kleinen Welpen für diese abgeben oder
        kann ich ihn trotzdem wenn behalten??
        Ich will doch nicht von dieser Welpenvermittlung noch einen Hund haben sondern mein Geld zurück und wenn anderweitig einen kaufen!

        Kommentar


          #5
          ... und was passiert wenn mir der kleine Mops angenommen
          heute sterben würde, wie sieht die Sache dann
          rechtlich gesehen aus??
          Das Dokument vom Arzt datiert vom letzten Freitag,
          wäre also vor dem Tod ausgestellt worden.

          Kommentar


            #6
            Hallo Bonzo,

            ich kenne mich im Vertragsrecht nicht so gut aus, aber mein oben zitierter Text ist Bürgerliches Recht - ich glaube der Vertrag Deines "Züchters" ist somit anfechtbar bzw. nichtig.

            Insbesondere der Absatz

            Voraussetzung für einen Anspruch gegen den Verkäufer ist aber, dass die Erkrankung bereits bei der Übergabe des Tieres vorgelegen hat. Diesen oftmals schwierigen Nachweis erleichtert das Gesetz, wenn ein Verbraucher das Tier von einem Unternehmer erwirbt und die Erkrankung innerhalb eines halben Jahres seit Übergabe auftritt. In diesem Falle wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorgelegen hat, es sei denn, es handelt sich um eine Infektionskrankheit.

            spricht für Dich - wenn der Arzt Dir bescheinigt (und es auch tatsächlich so wäre), daß der Hund schon bei der Übergabe vor 2 Monaten an der Krankheit erkrankt war oder der Schaden evtl. auch nachweislich angeboren ist.

            @yankee74

            meines Wissens ist es wichtig was in eurem VERTRAG steht den ihr mit dem Vermittler gemacht habt.
            Jeder Vertrag muß sich an geltendes Recht halten und kann nicht nach gutdünken beinhalten was er will. Es hört sich manchmal toll an und schreckt auf viele Leute ab was in so manchem Vertrag drin steht, aber ob es auch haltbar ist, steht auf einem anderen Blatt.

            Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten und nachfragen.
            Babsi mit Wendy
            ~ in loving Memory Ferdinand 21.09.2003 - 03.03.2015 ~ Jana 02.03.2001 - 19.06.2014 ~ Cimberly 14.07.2006 - 11.12.2013 ~ Bruno 14.01.1997 - 17.04.2009 ~

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              #7
              @janababsi

              Ich meinte das auch nicht damit das man alles glauben soll was drin steht. Dann kam das falsch rüber, sorry..

              Natürlich muß sich jeder Vertrag an das dafür geltende Recht halten, tut er das nicht ist er ja nichtig....
              Ich glaub noch lange nicht das was in einem Vertrag steht, ich erkundige mich immer wenn nötig danach was richtig ist.


              @ Bonzo

              wie schon erwähnt und auch Janababsi sagt, geh zu einem Anwalt. Am allerbesten einer der sich mit dem Tierschutzgesetz und den Rechten auskennt. Nicht jeder Anwalt ist in allen Gebieten bewandert.
              Viele liebe Grüße Susi mit Tinco
              (Kucky, Yankee, Dusty und jetzt auch Bodie-mcfly im Herzen)

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                #8
                Zu dem Thema Haftung Züchter wurde im letzten Jahr ein Gerichtsurteil gesprochen:

                Karlsruhe

                Der Bundesgerichtshof hat die Haftung der Hundezüchter eingeschränkt. Nach einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil ist ein Züchter nicht in jedem Fall für eventuelle genetische Fehler eines Tieres Schadensersatzpflichtig. Dieses wäre dann nur der Fall, wenn er bei der Zucht die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen habe und damit die Verantwortung für genetisch bedingte Fehlentwicklungen bei seinen Hunden trage betonte der VIII BGH. Zivilsenat ( Az VIII ZR 261-04)

                Mit ihrer Entscheidung gaben die Karlsruher Richter der Revision eines Hobby- Züchters statt und hoben ein anders lautendes Urteil des Landesgerichts Oldenburg auf. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger bei dem Züchter für 500€ einen zweimonate alten Rauhaardackelwelpen gekauft. Erst nach vier Monaten hatte eine Tierärztin eine genetisch bedingte Fehlstellung des rechten hinteren Sprunggelenks bei dem Hund festgestellt. sie führte zu einen extremen O- Beinigkeit des Tieres.

                Der Käufer hatte den Züchter aufgefordert eine runde 1200€ teuere Operation des Dackels zu veranlassen und zu bezahlen. Der Züchter lehnte dies ab und bot gegen Erstattung des Kaufpreises die Rücknahme des Tieres an. Darauf wollte sich der Käufer nicht einlassen. Er ließ die OP im eigenen Auftrag vornehmen und verklagte anschließend den Züchter auf Übernahme sämtlicher anfallenden Tierarztkosten.
                Eine am Schienbein des Hundes dauerhaft angebrachte Stahlplatte erfordert alle sechs Monate Kontrolluntersuchungen.

                Laut BGH war für den Züchter am Tage des Verkaufs des Hundes eine Anlagenbedingte Fehlentwicklung des Knochenwachstums noch nicht erkennbar. Außerdem seien bei den übrigen drei Welpen des Wurfes keine entsprechenden Fehlstellungen aufgetreten. Auch habe der Hobby-Züchter vor dem Verkauf alle üblichen tierärztlichen Untersuchungen vornehmen lassen.

                Die Interessen des Klägers sind laut BGH durch seine Rechte auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises ausreichend gewahrt, hieß es.
                Grüße - Marianne mit Yukon und Lennox

                Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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                  #9
                  Hallo Bonzo,

                  mich würde interessieren ob die Tiere von einem Züchter ( VDH) sind. Ich glaube das Gericht macht dabei auch noch Unterschiede....ob nun Hobbyzüchter oder eben ohne Papiere aus einer "Massenproduktion".
                  Was heißt bei IDr Welpenvermittlung ?
                  Ich denke, ein ordentlicher Züchter hilft immer....

                  Grüße
                  Margit
                  Man kann auch ohne Hunde leben, aber es lohnt sich nicht . von Heinz Rühmann

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                    #10
                    Hallo,

                    ich glaube kaum, dass Gerichte unterschiede zwischen VDH-Zcühtern oder Nicht-VDH-Züchter machen.

                    Hier geht es rein um die rechtliche Seite. Dabei ist es völlig wurscht unter welchen Kriterien jemand züchtet.

                    Schließlich ist es bei der Gewährleistung auch egal ob man ein Auto beim Markenhändler oder beim Gebrauchtwagenfritzen um die Ecke kauft.

                    Ich schätze mal, dass viele Richter noch nie was vom VDH gehört haben.
                    Grüße - Marianne mit Yukon und Lennox

                    Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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                      #11
                      Nach einem Urteil ist ein Züchter nicht in jedem Fall für eventuelle genetische Fehler des Tieres schadenersatzpflichtig.Dies wäre nur dann der Fall, wenn er bei der Zucht die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen habe und für genetisch bedingte Fehlentwicklungen bei seinen Hunden Verantwortung trage, betonte der 8.BGH-Zivilsenat.

                      ...das verstehe ich aber daraus....und es wurde mir auch von einem Rechtsanwalt der extra für Züchter einen Vortrag gehalten hat.....so erklärt.....
                      Und entschuldige den Ausdruck "Huddelzüchter" machen bestimmt keine genetischen Untersuchungen ......die wollen schnell Geld verdienen. Meist werden solche Welpen noch nicht mal entwurmt, geschweige denn geimpft.....

                      Grüße
                      Margit
                      Man kann auch ohne Hunde leben, aber es lohnt sich nicht . von Heinz Rühmann

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                        #12
                        Hallo Margit,

                        ich fürchte, das ist ein Thema, was wir hier wohl nicht klären können.

                        Ich denke mir das so:

                        Habe ich eine genetisch HD anfällige Rasse und die Elterntiere sind geröngt und HD-frei,
                        kann es trotzdem zu HD-belastetem Nachwuchs kommen.

                        Dieser Züchter hat, zumindest aus meiner Sicht, nicht fahrlässig gehandelt.

                        Allerdings gibt es auch Züchter, die keinem oder einem anderen Verband als dem VDH angeschlossen sind und dessen Zuchttiere ebenfalls untersucht wurden. Auch solche Züchter haben nicht fahrlässig gehandelt.
                        Ob Nicht-VDH-Zucht zu befürworten ist oder nicht, steht hier nicht zur Debatte und wird es auch nicht bei einem Richter stehen.

                        Was anderes ist natürlich der "Züchter" oder "Huddelzüchter" wie Du schreibst, der gar nix untersucht hat.
                        Der hat dann wohl fahrlässig gehandelt.

                        Schätze mal, dass die meisten Richter bei VDH-Zucht, Nicht-VDH-Zucht, Gar-kein-Verband-Zucht, Hobbyzucht, Unfallzucht und "Huddelzucht" *grins* völlig den Überblick verlieren.

                        Ehrlich gesagt, ich verlier ihn auch grad.
                        Grüße - Marianne mit Yukon und Lennox

                        Kimba, Ayla, Baconga, Lady, Werra und Jacky auf der anderen Seites des Weges.

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                          #13
                          @Margit: Ich habe die Welpen nicht von einem
                          Züchter sondern von einer Welpenstube die
                          die Tiere vermittelt.
                          Erst jetzt ist mir klar geworden das es ein Fehler
                          war dort die Hunde zu kaufen. Obwohl ich sehr
                          zufrieden bin mit der Entwicklung der Welpen und
                          sie nicht mehr hergeben würde!


                          @alle: Da ich den Herzkranken Welpen nicht gerne
                          abgeben möchte, da ich es nicht übers Herz bringen
                          kann ihn einschläfern zu lassen, mal folgende Theorie:
                          Beispielsweise stirbt der Hund in einem Jahr an den
                          Folgen der Herzkrankheit.
                          Kann man den Hund dann nachträglich noch am
                          gleichen Tag des Todes in einer Tierklinik untersuchen
                          lassen die dann nachträglich den Herzfehler seit der
                          Geburt dokumentiert und könnte man dann noch das
                          Geld für den Hund einfordern?

                          Umtauschen wäre sonst wohl die letzte Möglichkeit
                          denke ich. Nur ist einem der kleine Kläffer ans Herz
                          gewachsen. Da es sich um ein Lebewesen und nicht
                          um einen kaputten Fernseher handelt ist es schon
                          ein beschissenes Gefühl, dass man ihn wenn 1:1
                          tauschen soll...

                          Kommentar


                            #14
                            Original geschrieben von Bonzo
                            [BUmtauschen wäre sonst wohl die letzte Möglichkeit
                            denke ich. Nur ist einem der kleine Kläffer ans Herz
                            gewachsen. Da es sich um ein Lebewesen und nicht
                            um einen kaputten Fernseher handelt ist es schon
                            ein beschissenes Gefühl, dass man ihn wenn 1:1
                            tauschen soll... [/B]
                            Hallo,

                            ich glaube, für den armen Welpen wäre es schön, sein kurzes Leben bei euch verbringen zu können.
                            Gibt es keine Möglichkeiten, ihm doch zu helfen?

                            Geht es um einen hohen Geldbetrag?

                            Kommentar


                              #15
                              ich hätte bei VDH z.B. davorschreiben sollen.......**kratzfüsschenmach**
                              SORRY.... :-)
                              Man kann auch ohne Hunde leben, aber es lohnt sich nicht . von Heinz Rühmann

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