Hallo,
vielleicht könnte mir jemand von euch helfen, ich habe ein Problem mit den Impfreglungen bzw mit unserem Tierarzt.
Generell stehe ich Impfungen kritisch gegenüber, aber da wir direkt an der schweizer Grenze wohnen, täglich auf schweizer Gebiet mit dem Hund laufen, mindestens einmal in der Woche über die Schweiz zum Training fahren etc. und mir das dann doch etwas zu heiß ist, ihn gar nicht impfen zu lassen, habe ich ihn Ende März wieder gegen Tollwut impfen lassen.
Damals habe ich leider Yaros Impfausweise vergessen (wir waren ursprünglich wegen etwas anderem beim Tierarzt) und hatte meine Mutter aus Zeitmangel gebeten beim Tierarzt mit dem Impfausweis vorbeizufahren, da wir nächsten Sonntag eine Prüfung in der Schweiz machen und einen gültigen Ausweis brauchen
Das Problem ist jetzt, dass Yaro vorletzte Tollwutimpfung mit dem Kombi-Impfstoff Enduracell 8 (sie war am 03.12.04) am 03.12.05 abgelaufen ist. Ich habe ihn aber erst Ende März nachimpfen lassen (diesmal eine reine Tollwutimpfung). Jetzt hat die Tierarzthelferin die Impfung vordatiert auf den 30.11.05 (gültig bis 30.11.06) und noch dazu hat sie einen Enduracell 8-Aufkleber eingeklebt. Dabei war es ja eine reine Tollwutimpfung und keine Kombi. Ihrer Aussage nach, hätte Yaro sonst keinen offiziellen Impfschutz????!!! Meiner Meinung nach ist das Geldmacherei!
Ich will meinen Hund aberuf keinen Fall mehr Impfungen als notwendig zumuten.
Also:
1. Bei der Tollwutimpfung ist es doch egal, ob die letzte Impfung 1 oder 1,5 Jahre zurücklag. Wenn der Abstand zwischen der letzten Impfungen länger als 1 Jahr ist, setzt der (offizielle) Impfschutz doch einfach nur 30 Tage nach der Impfung ein, oder liege ich da falsch?? Also gibt es doch keinen (sinnvollen) Grund das ganze vorzudatieren.
2. Yaro ist am 23.03.2006 geimpft worden laut dem Link: http://www.parasitus.com/vorlagen/tollwutverordnung.pdf
ist er doch bis 23.03.2009 geschützt? (Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Tierarzt wenn er den Kombiimpfstoff Enduracell8 verwendet, den Tollwutimpfstoff Enduracell T verwendet). Ich müsste doch durchsetzten können, dass der Tierarzt das so einträgt?
3. Wo finde ich offizielle Unterlagen, um das dem Tierarzt belegen zu können?
Vielen Dank!
vielleicht könnte mir jemand von euch helfen, ich habe ein Problem mit den Impfreglungen bzw mit unserem Tierarzt.
Generell stehe ich Impfungen kritisch gegenüber, aber da wir direkt an der schweizer Grenze wohnen, täglich auf schweizer Gebiet mit dem Hund laufen, mindestens einmal in der Woche über die Schweiz zum Training fahren etc. und mir das dann doch etwas zu heiß ist, ihn gar nicht impfen zu lassen, habe ich ihn Ende März wieder gegen Tollwut impfen lassen.
Damals habe ich leider Yaros Impfausweise vergessen (wir waren ursprünglich wegen etwas anderem beim Tierarzt) und hatte meine Mutter aus Zeitmangel gebeten beim Tierarzt mit dem Impfausweis vorbeizufahren, da wir nächsten Sonntag eine Prüfung in der Schweiz machen und einen gültigen Ausweis brauchen
Das Problem ist jetzt, dass Yaro vorletzte Tollwutimpfung mit dem Kombi-Impfstoff Enduracell 8 (sie war am 03.12.04) am 03.12.05 abgelaufen ist. Ich habe ihn aber erst Ende März nachimpfen lassen (diesmal eine reine Tollwutimpfung). Jetzt hat die Tierarzthelferin die Impfung vordatiert auf den 30.11.05 (gültig bis 30.11.06) und noch dazu hat sie einen Enduracell 8-Aufkleber eingeklebt. Dabei war es ja eine reine Tollwutimpfung und keine Kombi. Ihrer Aussage nach, hätte Yaro sonst keinen offiziellen Impfschutz????!!! Meiner Meinung nach ist das Geldmacherei!
Ich will meinen Hund aberuf keinen Fall mehr Impfungen als notwendig zumuten.
Also:
1. Bei der Tollwutimpfung ist es doch egal, ob die letzte Impfung 1 oder 1,5 Jahre zurücklag. Wenn der Abstand zwischen der letzten Impfungen länger als 1 Jahr ist, setzt der (offizielle) Impfschutz doch einfach nur 30 Tage nach der Impfung ein, oder liege ich da falsch?? Also gibt es doch keinen (sinnvollen) Grund das ganze vorzudatieren.
2. Yaro ist am 23.03.2006 geimpft worden laut dem Link: http://www.parasitus.com/vorlagen/tollwutverordnung.pdf
ist er doch bis 23.03.2009 geschützt? (Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Tierarzt wenn er den Kombiimpfstoff Enduracell8 verwendet, den Tollwutimpfstoff Enduracell T verwendet). Ich müsste doch durchsetzten können, dass der Tierarzt das so einträgt?
3. Wo finde ich offizielle Unterlagen, um das dem Tierarzt belegen zu können?
Vielen Dank!
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